| Basiert auf dem Änderungsantrag: | Ä4 zu B06: Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG |
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| Antrag: | Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG |
| Antragsteller*in: | Arian Rieke (Jusos Erfurt) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 07:41 |
Ä5 zu B06: Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG
Titel
Ändern in:
Hochschulen ausfinanzieren, Langzeitstudiengebühren abschaffen: Für ein soziales und leistungsfähiges Hochschulsystem in Thüringen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 91:
Die Jusos Thüringen setzen sich dafür ein, dass die Erhebung von Langzeitstudiengebühren an thüringischen Hochschulen vollständig abgeschafft wird. Das Studium in Thüringen soll unabhängig von der individuellen Studiendauer gebührenfrei bleiben.
Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Langzeitstudiengebühren treffen überproportional Studierende aus einkommensschwachen Familien, die sich ihr Studium durch Nebenjobs selbst finanzieren müssen und dadurch häufiger die Regelstudienzeit überschreiten. Auch wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder mit einer chronischen Erkrankung bzw. Behinderung lebt, gerät durch die Gebühr in eine finanzielle Zwangslage, die nichts mit mangelndem Engagement zu tun hat, sondern mit sozialer Herkunft und Lebensrealität.
Besonders hart trifft die Regelung Alleinerziehende, die Studium und Kindererziehung häufig ohne familiäres Sicherheitsnetz stemmen müssen und für die eine längere Studiendauer keine Wahl, sondern schlicht Realität ist. Auch chronisch kranke oder von Behinderung betroffene Studierende sind oft auf einen individuellen, langsameren Studienverlauf angewiesen. Ihnen eine Gebühr für diese Realität aufzuerlegen, bedeutet, sie für ihre gesundheitliche Situation finanziell zu bestrafen. Zwar sieht das Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) bereits ein Hinausschieben der Gebührenpflicht bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und aktiver Gremienarbeit sowie einen Härtefallerlass bei Behinderung oder chronischer Erkrankung vor. Der Erlass wegen wirtschaftlicher Notlage gilt jedoch ausdrücklich nur in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss. Studierende, die über das gesamte Studium hinweg arbeiten müssen, um sich Miete, Lebensmittel oder Studienmaterialien überhaupt leisten zu können, fallen damit durchgehend durch dieses Raster: Wer Erwerbsarbeit und Studium dauerhaft vereinbaren muss, hat strukturell weniger Zeit für das Studium selbst und gerät dadurch schneller in Verzug, ein Umstand, der nicht individuellem Versagen, sondern fehlender sozialer Absicherung geschuldet ist. Auch Studierende, die sich ehrenamtlich in der verfassten Studierendenschaft engagieren, etwa im StuRa oder in Fachschaftsräten, investieren wichtige Zeit in demokratische Mitbestimmung und studentische Selbstverwaltung und büßen dafür nicht selten mit einer längeren Studienzeit. Dieses Engagement kommt der gesamten Hochschule zugute und darf nicht durch finanziellen Druck bestraft werden.
Die Jusos Thüringen setzen sich für eine auskömmliche, langfristig planbare und sozial gerechte Finanzierung aller staatlichen Hochschulen in Thüringen, sowie für die vollständige Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ein.Hochschulbildung, Forschung, Kunst und Kultur sind öffentliche Güter. Sie bilden Fachkräfte aus, schaffen wissenschaftliche und künstlerische Innovation, ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und prägen Thüringen als Studien-, Arbeits- und Kulturstandort. Gerade für ein Land mit begrenzter Wirtschaftskraft ist die vielfältige Hochschul- und Kulturlandschaft ein zentraler Standortfaktor. Hochschulen sind keine freiwillige Ausgabe, sondern eine Investition in die Zukunft Thüringens.Die im Rahmen der neuen Hochschulrahmenvereinbarung vorgesehene Finanzierung droht jedoch, hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückzubleiben. Wenn die Landeszuweisungen langsamer steigen als Tarif-, Energie-, Sach- und Infrastrukturkosten, handelt es sich trotz nomineller Steigerungen faktisch um Kürzungen. Hochschulen brauchen keine Planungssicherheit über ihre Finanzierungslücke, sondern Mittel, mit denen sie ihre Aufgaben in Lehre, Forschung, Kunst, Transfer, Weiterbildung und akademischer Selbstverwaltung dauerhaft erfüllen können.Unterfinanzierung bleibt nicht abstrakt. Sie führt zu nicht nachbesetzten Stellen, gestrichenen Qualifikationsstellen, unzureichend ausgestatteten Professuren, eingeschränkten oder gestrichenen Studienangeboten, schlechteren Betreuungsschlüsseln und überlasteten Beratungsstrukturen. Sie gefährdet außerdem Bibliotheken, Werkstätten, Labore, digitale Infrastruktur und studentische Räume. Dadurch verschlechtert sich die Qualität des Studiums und Thüringen verliert an Attraktivität für Studierende, Lehrende, Forschende und Fachkräfte.Die Vielfalt der thüringischen Hochschullandschaft muss erhalten bleiben. Kooperationen zwischen Hochschulen sind sinnvoll, wenn sie Studium, Forschung oder Infrastruktur verbessern. Sie dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen, Studiengänge, Standorte, Fachbereiche, Personal oder kulturelle Angebote abzubauen.Zu einer sozialen Hochschulpolitik gehört ein gebührenfreies Studium unabhängig von der individuellen Studiendauer. Langzeitstudiengebühren treffen insbesondere Studierende, die ihr Studium durch Lohnarbeit finanzieren, Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder mit Behinderungen, oder chronischer Erkrankung leben. Eine längere Studiendauer ist in diesen Fällen häufig keine freie Entscheidung, sondern Folge von Armut, Care-Verantwortung, oder gesundheitlichen Einschränkungen. Die bestehenden Härtefall-, Erlass- und Hinausschiebungsregelungen reichen nicht aus, um diese Fälle abzufangen. Gerade Studierende, die dauerhaft arbeiten müssen, um Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung und Studienmaterialien zu bezahlen, sind nicht ausreichend geschützt. Wer über längere Zeit Lohnarbeit und Studium vereinbaren muss, hat strukturell weniger Zeit für das Studium. Das ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck fehlender sozialer Absicherung. Insofern sollte es nicht bestraft werden.Auch studentisches Engagement in StuRä, Fachschaften und anderen Hochschulgremien darf nicht durch finanziellen Druck bestraft werden. Diese Arbeit stärkt demokratische Mitbestimmung und verbessert Studienbedingungen für alle. Gleiches gilt für notwendige Fachwechsel und Orientierungsphasen: Bildungsgerechtigkeit bedeutet, Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen passenden Bildungsweg zu finden, statt sie durch finanzielle Sanktionen in falschen Studiengängen festzuhalten.Langzeitstudiengebühren lösen an dieser Stelle kein existierendes Problem, sie bestrafen lediglich Menschen, die nicht unter optimalen Bedingungen studieren. Wo Kapazitäten fehlen, muss das Land Hochschulen besser ausstatten. Die Abschaffung dieser Gebühren und eine auskömmliche Hochschulfinanzierung gehören deshalb zusammen.Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Landesregierung auf, sich für folgende Punkte einzusetzten:
Statt soziale Ungleichheit auszugleichen, verschärft die Gebühr sie, sie bestraft genau jene, die ohnehin schon strukturell benachteiligt sind, und untergräbt damit das sozialdemokratische Versprechen von Chancengleichheit im Bildungssystem. Auch ein Fach- oder Interessenwechsel, der Studierenden hilft, den für sie richtigen Weg zu finden, wird durch die Androhung von Gebühren erschwert und damit wird ihnen eine echte Orientierungsphase verwehrt. Ein Luxus, den sich nur leisten kann, wer es sich finanziell erlauben kann. Die Einnahmen aus der Gebühr sind für den Landeshaushalt minimal, der soziale Schaden durch Verunsicherung, Druck und Ausgrenzung dagegen erheblich. Ein gebührenfreies Studium ist deshalb nicht nur bildungs-, sondern vor allem sozialpolitisch geboten: Es ist ein Bekenntnis dazu, dass Bildung ein öffentliches Gut ist, das allen gleichermaßen offenstehen muss, unabhängig von Einkommen, familiärer Situation oder Gesundheit.
Gebührenfreiheit sichern: Abschaffung der Langzeitstudiengebühren; bis dahin niedrigschwellige, transparente und barrierearme Härtefall-, Erlass- und Hinausschiebungsregelungen einschließlich eines Erlasses bei wirtschaftlicher Notlage während der gesamten Studiendauer; Studierendendenvertretungen sollen bei den bisher entstandenen Gebühren ein verbindliches Mitspracherecht erhalten, wie die Gebühren verwendet werden sollen; Bereiche, die u.a. durch Langzeitstudiengebühren finanziert werden, sollen keine Kürzungen erleben und eine anderweitige Finanzierung für diese Bereiche muss gefunden und sichergestellt werden, ohne dass Studierende indirekt belastet werden;
Gegen die Abschaffung wird oft eingewandt, Gebühren setzten einen notwendigen Anreiz zum zügigen Studienabschluss und schützten so die Aufnahmekapazität der Hochschulen für nachrückende Studierende. Diese Argumentation verkennt jedoch, wer tatsächlich von der Regelung betroffen ist: Nach Angaben des Thüringer Wissenschaftsministeriums schließen rund 90 Prozent der Studierenden ihr Studium ab, bevor die Gebührenpflicht überhaupt einsetzt. Wer die Regelstudienzeit dennoch deutlich überschreitet, tut dies in aller Regel nicht aus mangelnder Motivation, sondern weil Erwerbsarbeit, Familienpflichten, gesundheitliche Einschränkungen oder ehrenamtliches Engagement objektiv weniger Zeit für das Studium lassen. Eine finanzielle Sanktion setzt hier keinen Anreiz, sondern bestraft Studierende für Lebensumstände, die sie nicht frei wählen können. Wo tatsächlich Kapazitätsengpässe bestehen, sind sie durch eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hochschulen und eine ausreichende Zahl an Studienplätzen zu lösen, nicht durch eine Gebühr, die vor allem sozial schwächer gestellte Studierende trifft.
Hochschulen real ausfinanzieren: Eine für alle staatlichen Hochschulen in Thüringen über die gesamte Laufzeit verbindlich finanzierte Hochschulrahmenvereinbarung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, Tariferhöhungen, Inflation, Energie- und Sachkosten, Versorgungslasten und notwendige Investitionen vollständig berücksichtigt, sowie einen verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus enthält, der unerwartete Kostensteigerungen kompensieren muss.
Auch im Ländervergleich zeigt sich, dass Langzeitstudiengebühren kein notwendiger Bestandteil eines funktionierenden Hochschulsystems sind: Mehrere Bundesländer verzichten bereits ganz oder in weiten Teilen auf eine solche Gebühr, ohne dass dies zu einer unangemessenen Verlängerung der Studienzeiten geführt hätte. Thüringen hat hier die Chance, sich als sozial gerechter und familienfreundlicher Studienstandort zu positionieren und damit auch im Wettbewerb um Studierende und Fachkräfte zu punkten. Gerade angesichts des Fachkräftebedarfs in Thüringen ist es widersinnig, potenzielle Absolventinnen und Absolventen durch finanziellen Druck aus dem Studium zu drängen oder von vornherein von einem Studium in Thüringen abzuschrecken. Eine gebührenfreie Hochschullandschaft ist damit nicht nur sozialpolitisch, sondern auch wirtschafts- und standortpolitisch sinnvoll.
Personal und Studienqualität sichern: Stärkung der Grundfinanzierung sowie ausreichende Finanzierung von Personal, guter Lehre, Beratung, studentischen Räumen, Bibliotheken, Laboren, Werkstätten, digitaler und barrierefreier Infrastruktur. Stellenstreichungen, dauerhafte Nichtbesetzungen von Professuren und der Abbau von Qualifikationsstellen sind zu verhindern; wissenschaftliches, künstlerisches, technisches, administratives und beratendes Personal braucht gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen.
Deshalb fordern wir, dass:
- die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Streichung der Regelungen über Langzeitstudiengebühren im Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz (ThürHGEG) einbringt,
- bis zur gesetzlichen Neuregelung die bestehenden Härtefall- und Hinausschiebungsregelungen niedrigschwelliger zugänglich gemacht werden und der Erlass bei wirtschaftlicher Notlage, der bislang nur für die Zeit unmittelbar vor dem Abschluss gilt, auf die gesamte Studienzeit ausgeweitet wird, damit auch dauerhaft erwerbstätige Studierende durchgehend abgesichert sind,
Hochschulvielfalt erhalten und Beteiligung garantieren: Verbindliche Absicherung der Vielfalt der staatlichen Hochschulen in Thüringen. Kooperationen dort fördern, wo die Qualität von Studium, Forschung, Verwaltung oder Infrastruktur dadurch verbessert wird; sie dürfen nicht zum Abbau von Studienangeboten, Standorten oder Beschäftigung genutzt werden. Studierende, Beschäftigte, deren Vertretungen und Gewerkschaften sind frühzeitig und verbindlich zu beteiligen. Dabei müssen die besonderen Anforderungen der Hochschulen, insbesondere der Kunst-, Musik- und Gestaltungshochschulen berücksichtigt werden, insbesondere individuelle Betreuung, ausreichend ausgestattete Professuren, Instrumenten, Werkstätten, Proben- und Aufführungsräumen, Ensembles und künstlerischen Projekten.
- die durch den Wegfall der Gebühreneinnahmen entstehende minimale Lücke im Landeshaushalt im Rahmen der regulären Haushaltsplanung ausgeglichen wird, ohne dass es dafür zu Kürzungen an anderer Stelle im Hochschul- oder Bildungsbereich kommt,
- die Landtagsfraktion der SPD sowie die SPD-Mitglieder der Landesregierung sich für eine entsprechende Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes einsetzen.
