| Antrag: | Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG |
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| Antragsteller*in: | KV Jena, KV WE/WL (dort beschlossen am: 19.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 07:18 |
Ä4 zu B06: Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG
Titel
Ändern in:
Hochschulen ausfinanzieren, Langzeitstudiengebühren abschaffen: Für ein soziales und leistungsfähiges Hochschulsystem in Thüringen
Antragstext
Die Jusos Thüringen setzen sich für eine auskömmliche, langfristig planbare und sozial gerechte Finanzierung aller staatlichen Hochschulen in Thüringen, sowie für die vollständige Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ein.
Hochschulbildung, Forschung, Kunst und Kultur sind öffentliche Güter. Sie bilden Fachkräfte aus, schaffen wissenschaftliche und künstlerische Innovation, ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und prägen Thüringen als Studien-, Arbeits- und Kulturstandort. Gerade für ein Land mit begrenzter Wirtschaftskraft ist die vielfältige Hochschul- und Kulturlandschaft ein zentraler Standortfaktor. Hochschulen sind keine freiwillige Ausgabe, sondern eine Investition in die Zukunft Thüringens.
Die im Rahmen der neuen Hochschulrahmenvereinbarung vorgesehene Finanzierung droht jedoch, hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückzubleiben. Wenn die Landeszuweisungen langsamer steigen als Tarif-, Energie-, Sach- und Infrastrukturkosten, handelt es sich trotz nomineller Steigerungen faktisch um Kürzungen. Hochschulen brauchen keine Planungssicherheit über ihre Finanzierungslücke, sondern Mittel, mit denen sie ihre Aufgaben in Lehre, Forschung, Kunst, Transfer, Weiterbildung und akademischer Selbstverwaltung dauerhaft erfüllen können.
Unterfinanzierung bleibt nicht abstrakt. Sie führt zu nicht nachbesetzten Stellen, gestrichenen Qualifikationsstellen, unzureichend ausgestatteten Professuren, eingeschränkten oder gestrichenen Studienangeboten, schlechteren Betreuungsschlüsseln und überlasteten Beratungsstrukturen. Sie gefährdet außerdem Bibliotheken, Werkstätten, Labore, digitale Infrastruktur und studentische Räume. Dadurch verschlechtert sich die Qualität des Studiums und Thüringen verliert an Attraktivität für Studierende, Lehrende, Forschende und Fachkräfte.
Die Vielfalt der thüringischen Hochschullandschaft muss erhalten bleiben. Kooperationen zwischen Hochschulen sind sinnvoll, wenn sie Studium, Forschung oder Infrastruktur verbessern. Sie dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen, Studiengänge, Standorte, Fachbereiche, Personal oder kulturelle Angebote abzubauen.
Zu einer sozialen Hochschulpolitik gehört ein gebührenfreies Studium unabhängig von der individuellen Studiendauer. Langzeitstudiengebühren treffen insbesondere Studierende, die ihr Studium durch Lohnarbeit finanzieren, Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder mit Behinderungen, oder chronischer Erkrankung leben. Eine längere Studiendauer ist in diesen Fällen häufig keine freie Entscheidung, sondern Folge von Armut, Care-Verantwortung, oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Die bestehenden Härtefall-, Erlass- und Hinausschiebungsregelungen reichen nicht aus, um diese Fälle abzufangen. Gerade Studierende, die dauerhaft arbeiten müssen, um Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung und Studienmaterialien zu bezahlen, sind nicht ausreichend geschützt. Wer über längere Zeit Lohnarbeit und Studium vereinbaren muss, hat strukturell weniger Zeit für das Studium. Das ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck fehlender sozialer Absicherung. Insofern sollte es nicht bestraft werden.
Auch studentisches Engagement in StuRä, Fachschaften und anderen Hochschulgremien darf nicht durch finanziellen Druck bestraft werden. Diese Arbeit stärkt demokratische Mitbestimmung und verbessert Studienbedingungen für alle. Gleiches gilt für notwendige Fachwechsel und Orientierungsphasen: Bildungsgerechtigkeit bedeutet, Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen passenden Bildungsweg zu finden, statt sie durch finanzielle Sanktionen in falschen Studiengängen festzuhalten.
Langzeitstudiengebühren lösen an dieser Stelle kein existierendes Problem, sie bestrafen lediglich Menschen, die nicht unter optimalen Bedingungen studieren. Wo Kapazitäten fehlen, muss das Land Hochschulen besser ausstatten. Die Abschaffung dieser Gebühren und eine auskömmliche Hochschulfinanzierung gehören deshalb zusammen.
Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Landesregierung auf, sich für folgende Punkte einzusetzten:
Gebührenfreiheit sichern: Abschaffung der Langzeitstudiengebühren; bis dahin niedrigschwellige, transparente und barrierearme Härtefall-, Erlass- und Hinausschiebungsregelungen einschließlich eines Erlasses bei wirtschaftlicher Notlage während der gesamten Studiendauer; vollständiger Ausgleich der wegfallenden Gebühreneinnahmen im Landeshaushalt ohne Kürzungen im Hochschul-, Kultur- oder Bildungsbereich und ohne indirekte Belastungen für Studierende.
Hochschulen real ausfinanzieren: Eine für alle staatlichen Hochschulen in Thüringen über die gesamte Laufzeit verbindlich finanzierte Hochschulrahmenvereinbarung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, Tariferhöhungen, Inflation, Energie- und Sachkosten, Versorgungslasten und notwendige Investitionen vollständig berücksichtigt, sowie einen verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus enthält, der unerwartete Kostensteigerungen kompensieren muss.
Personal und Studienqualität sichern: Stärkung der Grundfinanzierung sowie ausreichende Finanzierung von Personal, guter Lehre, Beratung, studentischen Räumen, Bibliotheken, Laboren, Werkstätten, digitaler und barrierefreier Infrastruktur. Stellenstreichungen, dauerhafte Nichtbesetzungen von Professuren und der Abbau von Qualifikationsstellen sind zu verhindern; wissenschaftliches, künstlerisches, technisches, administratives und beratendes Personal braucht gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen.
Hochschulvielfalt erhalten und Beteiligung garantieren: Verbindliche Absicherung der Vielfalt der staatlichen Hochschulen in Thüringen. Kooperationen dort fördern, wo die Qualität von Studium, Forschung, Verwaltung oder Infrastruktur dadurch verbessert wird; sie dürfen nicht zum Abbau von Studienangeboten, Standorten oder Beschäftigung genutzt werden. Studierende, Beschäftigte, deren Vertretungen und Gewerkschaften sind frühzeitig und verbindlich zu beteiligen. Dabei müssen die besonderen Anforderungen der Hochschulen, insbesondere der Kunst-, Musik- und Gestaltungshochschulen berücksichtigt werden, insbesondere individuelle Betreuung, ausreichend ausgestattete Professuren, Instrumenten, Werkstätten, Proben- und Aufführungsräumen, Ensembles und künstlerischen Projekten.
Antragsbegründung
erfolgt mündlich
Änderungsanträge zu diesem Änderungsantrag
- Ä5 (Arian Rieke (Jusos Erfurt), Eingereicht)
