| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
B06: Hochschulen ausfinanzieren, Langzeitstudiengebühren abschaffen: Für ein soziales und leistungsfähiges Hochschulsystem in Thüringen
Antragstext
Die Jusos Thüringen setzen sich für eine auskömmliche, langfristig planbare und
sozial gerechte Finanzierung aller staatlichen Hochschulen in Thüringen, sowie
für die vollständige Abschaffung der Langzeitstudiengebühren ein.
Hochschulbildung, Forschung, Kunst und Kultur sind öffentliche Güter. Sie bilden
Fachkräfte aus, schaffen wissenschaftliche und künstlerische Innovation,
ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und prägen Thüringen als Studien-,
Arbeits- und Kulturstandort. Gerade für ein Land mit begrenzter Wirtschaftskraft
ist die vielfältige Hochschul- und Kulturlandschaft ein zentraler
Standortfaktor. Hochschulen sind keine freiwillige Ausgabe, sondern eine
Investition in die Zukunft Thüringens.
Die im Rahmen der neuen Hochschulrahmenvereinbarung vorgesehene Finanzierung
droht jedoch, hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückzubleiben. Wenn die
Landeszuweisungen langsamer steigen als Tarif-, Energie-, Sach- und
Infrastrukturkosten, handelt es sich trotz nomineller Steigerungen faktisch um
Kürzungen. Hochschulen brauchen keine Planungssicherheit über ihre
Finanzierungslücke, sondern Mittel, mit denen sie ihre Aufgaben in Lehre,
Forschung, Kunst, Transfer, Weiterbildung und akademischer Selbstverwaltung
dauerhaft erfüllen können.
Unterfinanzierung bleibt nicht abstrakt. Sie führt zu nicht nachbesetzten
Stellen, gestrichenen Qualifikationsstellen, unzureichend ausgestatteten
Professuren, eingeschränkten oder gestrichenen Studienangeboten, schlechteren
Betreuungsschlüsseln und überlasteten Beratungsstrukturen. Sie gefährdet
außerdem Bibliotheken, Werkstätten, Labore, digitale Infrastruktur und
studentische Räume. Dadurch verschlechtert sich die Qualität des Studiums und
Thüringen verliert an Attraktivität für Studierende, Lehrende, Forschende und
Fachkräfte.
Die Vielfalt der thüringischen Hochschullandschaft muss erhalten bleiben.
Kooperationen zwischen Hochschulen sind sinnvoll, wenn sie Studium, Forschung
oder Infrastruktur verbessern. Sie dürfen jedoch nicht als Vorwand dienen,
Studiengänge, Standorte, Fachbereiche, Personal oder kulturelle Angebote
abzubauen.
Zu einer sozialen Hochschulpolitik gehört ein gebührenfreies Studium unabhängig
von der individuellen Studiendauer. Langzeitstudiengebühren treffen insbesondere
Studierende, die ihr Studium durch Lohnarbeit finanzieren, Kinder erziehen,
Angehörige pflegen oder mit Behinderungen, oder chronischer Erkrankung leben.
Eine längere Studiendauer ist in diesen Fällen häufig keine freie Entscheidung,
sondern Folge von Armut, Care-Verantwortung, oder gesundheitlichen
Einschränkungen.
Die bestehenden Härtefall-, Erlass- und Hinausschiebungsregelungen reichen nicht
aus, um diese Fälle abzufangen. Gerade Studierende, die dauerhaft arbeiten
müssen, um Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung und Studienmaterialien zu
bezahlen, sind nicht ausreichend geschützt. Wer über längere Zeit Lohnarbeit und
Studium vereinbaren muss, hat strukturell weniger Zeit für das Studium. Das ist
kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck fehlender sozialer Absicherung.
Insofern sollte es nicht bestraft werden.
Auch studentisches Engagement in StuRä, Fachschaften und anderen
Hochschulgremien darf nicht durch finanziellen Druck bestraft werden. Diese
Arbeit stärkt demokratische Mitbestimmung und verbessert Studienbedingungen für
alle. Gleiches gilt für notwendige Fachwechsel und Orientierungsphasen:
Bildungsgerechtigkeit bedeutet, Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen
passenden Bildungsweg zu finden, statt sie durch finanzielle Sanktionen in
falschen Studiengängen festzuhalten.
Langzeitstudiengebühren lösen an dieser Stelle kein existierendes Problem, sie
bestrafen lediglich Menschen, die nicht unter optimalen Bedingungen studieren.
Wo Kapazitäten fehlen, muss das Land Hochschulen besser ausstatten. Die
Abschaffung dieser Gebühren und eine auskömmliche Hochschulfinanzierung gehören
deshalb zusammen.
Deshalb fordern wir die SPD-Landtagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der
Landesregierung auf, sich für folgende Punkte einzusetzten:
Gebührenfreiheit sichern: Abschaffung der Langzeitstudiengebühren; bis
dahin niedrigschwellige, transparente und barrierearme Härtefall-, Erlass-
und Hinausschiebungsregelungen einschließlich eines Erlasses bei
wirtschaftlicher Notlage während der gesamten Studiendauer; vollständiger
Ausgleich der wegfallenden Gebühreneinnahmen im Landeshaushalt ohne
Kürzungen im Hochschul-, Kultur- oder Bildungsbereich und ohne indirekte
Belastungen für Studierende.
Hochschulen real ausfinanzieren: Eine für alle staatlichen Hochschulen in
Thüringen über die gesamte Laufzeit verbindlich finanzierte
Hochschulrahmenvereinbarung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert,
Tariferhöhungen, Inflation, Energie- und Sachkosten, Versorgungslasten und
notwendige Investitionen vollständig berücksichtigt, sowie einen
verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus enthält, der unerwartete
Kostensteigerungen kompensieren muss.
Personal und Studienqualität sichern: Stärkung der Grundfinanzierung sowie
ausreichende Finanzierung von Personal, guter Lehre, Beratung,
studentischen Räumen, Bibliotheken, Laboren, Werkstätten, digitaler und
barrierefreier Infrastruktur. Stellenstreichungen, dauerhafte
Nichtbesetzungen von Professuren und der Abbau von Qualifikationsstellen
sind zu verhindern; wissenschaftliches, künstlerisches, technisches,
administratives und beratendes Personal braucht gute und verlässliche
Beschäftigungsbedingungen.
Hochschulvielfalt erhalten und Beteiligung garantieren: Verbindliche
Absicherung der Vielfalt der staatlichen Hochschulen in Thüringen.
Kooperationen dort fördern, wo die Qualität von Studium, Forschung,
Verwaltung oder Infrastruktur dadurch verbessert wird; sie dürfen nicht
zum Abbau von Studienangeboten, Standorten oder Beschäftigung genutzt
werden. Studierende, Beschäftigte, deren Vertretungen und Gewerkschaften
sind frühzeitig und verbindlich zu beteiligen. Dabei müssen die besonderen
Anforderungen der Hochschulen, insbesondere der Kunst-, Musik- und
Gestaltungshochschulen berücksichtigt werden, insbesondere individuelle
Betreuung, ausreichend ausgestattete Professuren, Instrumenten,
Werkstätten, Proben- und Aufführungsräumen, Ensembles und künstlerischen
Projekten.
Antragsbegründung
erfolgt mündlich
