| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | KV Weimar/ Weimarer Land (dort beschlossen am: 21.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.08.2026, 11:00 |
A39: #bringhighfieldback oder: Warum Heimkommen alleine noch keine Kulturpolitik ist
Antragstext
Das vorerst letzte Highfield-Festival 2026 zeigt exemplarisch, wie angespannt
die Lage in der Veranstaltungsbranche ist: Steigende Kosten für Personal,
Energie, Sicherheit, Technik und Künstler:innen treffen auf begrenzte
finanzielle Spielräume des Publikums.
Kurz: Das Festival ist, so die Veranstalter, in seiner bisherigen Form nicht
mehr tragfähig.
Doch schnelle Forderungen nach einem “Heimkommen des Festivals” zu seinem
ursprünglichen Entstehungsort, nach Hohenfelden in Thüringen, als vermeintlich
einfache Lösungen, greifen viel zu kurz.
Wenn selbst langjährig große und etablierte Festivals so unter Druck geraten,
ist das kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, welches kleine
Festivals, Clubs, Kulturvereine, Konzertreihen und selbstorganisierte Orte umso
härter trifft.
Genau dafür braucht es Lösungen:
Freie Kultur, Festivals, Clubs und Subkultur sind demokratische Infrastruktur.
Sie ermöglichen Begegnung, Selbstorganisation, künstlerischen Ausdruck und
gesellschaftliche Teilhabe, gerade für junge Menschen und gerade in ländlichen
Regionen.
Deshalb fordern die Jusos Thüringen:
- Thüringen-Fonds für freie Kultur, Clubs und Festivals
Der Freistaat Thüringen soll einen dauerhaft finanzierten Fonds schaffen, der
bestehende Förderungen ergänzt und freie Kulturträger, Clubs, Festivals,
soziokulturelle Zentren sowie selbstorganisierte Kulturorte unterstützt. Der
Fonds soll insbesondere umfassen:
- mehrjährige Strukturförderung für wiederkehrende Festivals und dauerhaft
arbeitende freie Träger;
- Investitionsförderung für Kulturorte und Veranstaltungsinfrastruktur,
insbesondere für Lärm- und Brandschutz, Barrierefreiheit,
Energieversorgung, Sanitäranlagen und Technik;
- Förderung für Ankauf, Sanierung, langfristige Sicherung sowie
gemeinwohlorientierte Zwischennutzung von Kultur-, Proben- und
Veranstaltungsräumen;
- niedrigschwellige Mikroförderung für selbstorganisierte Jugendkultur,
nichtkommerzielle Kulturorte, kleine Veranstaltungsreihen und
Nachwuchsinitiativen, insbesondere im ländlichen Raum;
- einen Ausfall- und Transformationsfonds für Wetterrisiken und nachhaltige
Infrastruktur.
Strukturförderungen sollen in der Regel über drei bis fünf Jahre bewilligt
werden können. Förderfähig müssen insbesondere Personal, Miete, Versicherungen,
Verwaltung, Lagerflächen, technische Wartung, Sicherheit, Awareness und
angemessene Rücklagen sein. Förderbescheide sollen rechtzeitig vor der
jeweiligen Saison vorliegen; Abschlagszahlungen müssen Vorfinanzierung
verhindern. Die Förderverfahren müssen für kleine Vereine und ehrenamtliche
Initiativen zugänglich sein. Dafür braucht es ein einheitliches, verständliches
Förderverfahren, Mikroförderungen im Kurzverfahren, reduzierte Eigenanteile für
gemeinnützige und nichtkommerzielle Träger sowie die Anerkennung von Ehrenamt
und Sachleistungen. Eine unabhängige, landesfinanzierte Beratungsstelle soll zu
Fördermitteln, Genehmigungen, Gemeinnützigkeit, GEMA, Versicherung und
Sicherheitskonzepten beraten.
2. Öffentliche Förderung nur mit guter Arbeit und Teilhabe
Landesmittel sind an Tariftreue, faire Honorare, sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, transparente Vergaben und gute Arbeitsbedingungen zu binden.
Landesgeförderte Kultur muss barrierearm, diskriminierungssensibel und sicher
sein. Awarenesskonzepte, sowie Schutz vor sexualisierter, rassistischer,
antisemitischer, queerfeindlicher und rechter Gewalt sind verbindliche
Förderkriterien. Bei Förderentscheidungen ist zu berücksichtigen, ob Angebote
für junge Menschen bezahlbar, barrierearm und ohne eigenes Auto erreichbar sind.
Kulturpolitik darf nicht ausschließlich auf große Städte, etablierte
Institutionen oder besonders rentable Formate ausgerichtet sein.
3. Die Szene an einen Tisch holen
Die Landesregierung soll einen jährlichen Runden Tisch „Freie Kultur und
Veranstaltungswirtschaft“ mit Vertreter:innen von Clubs, Festivals, Soziokultur,
Jugendverbänden, Gewerkschaften, Künstler:innen und Kommunen einrichten. Dieser
soll Förderlücken, Kostenentwicklungen, Raumverluste und bürokratische Hürden
auswerten und öffentlich Handlungsempfehlungen vorlegen.
4. Kulturorte planungsrechtlich sichern
Geeignete Leerstände des Landes und landeseigener Gesellschaften sollen
systematisch für kulturelle Nutzung geöffnet werden. Bei neu entstehenden
Nutzungskonflikten soll das „Agent-of-Change“-Prinzip gelten:Neue Wohn- oder
Gewerbenutzungen in der Nähe bestehender Kulturorte müssen den notwendigen Lärm-
und Nutzungsschutz mittragen. Genauso gilt, dass neu entstehende Kulturorte in
ihren Konzepten die Bedürfnisse von schon vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen
mitdenken sollen.
