| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 17:19 |
A26: Wahlhelfende freistellen – demokratische Infrastruktur sichern
Antragstext
Die Jusos Thüringen setzen sich dafür ein, dass Personen, die bei einer Wahl
(Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahl) als Wahlhelfer:in in einem
Wahlvorstand oder -ausschuss tätig waren, einen Anspruch auf einen bezahlten
freien Tag unmittelbar nach dem jeweiligen Wahltag erhalten. Arbeitgebende und
Ausbildungsstätten sollen gesetzlich verpflichtet werden, diese Freistellung zu
gewähren, ohne dass dafür Urlaubstage aufgewendet werden müssen. Wahlhelfende
leisten oft von den frühen Morgenstunden bis weit nach Mitternacht
ununterbrochenen Dienst bei der Stimmauszählung, sodass eine Erholungspause am
Folgetag notwendig ist, um die Gesundheit der ehrenamtlich Engagierten zu
schützen und ihre Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht zu gefährden.
Deshalb fordern wir, dass
die Landtagsfraktion der SPD sowie die SPD-Mitglieder der Landesregierung
und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion eine entsprechende Regelung
auf Landesebene für Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen zu
verankern. Ein verlässlicher, gesetzlich abgesicherter Freizeitausgleich
stärkt die Bereitschaft, sich freiwillig als Wahlhelfer:in zu engagieren,
und trägt damit unmittelbar zur Sicherung der demokratischen Infrastruktur
bei.
eine Regelung im Thüringer Kommunalwahlgesetz sowie im Thüringer
Landeswahlgesetz, sowie im Bundeswahlgesetz geschaffen wird, die
Arbeitgebenden vorschreibt, Wahlhelfende am ersten auf den Wahltag
folgenden Arbeitstag unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit
freizustellen.
Auszubildende und Studierende, die als Wahlhelfer:in tätig waren,
ebenfalls einen Anspruch auf Freistellung von Unterricht, Berufsschule
oder Pflichtveranstaltungen an diesem Tag erhalten sollen, ohne dass ihnen
daraus Nachteile entstehen.
Begründung
erfolgt mündlich

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