| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.08.2026, 19:13 |
A13: Unser Erbe braucht Zukunft – Für einen zukunftsfähigen Denkmalschutz
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern die SPD Thüringen auf, sich in der Landesregierung
für die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie „Zukunftsfähiger
Denkmalschutz“ für öffentliche Gebäude einzusetzen. Diese soll den langfristigen
Erhalt und die Nutzung von Denkmalen sicherstellen, indem insbesondere ihre
wirtschaftliche Tragfähigkeit, ihre Barrierefreiheit sowie ihre energetische
Qualität und ihr Beitrag zum Klimaschutz verbessert werden.
Im Rahmen dieser Strategie sollen insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen
werden:
- Interaktive Leitfäden: Digitale, klickbare und niedrigschwellige Leitfäden
sollen Verantwortlichen konkrete Möglichkeiten für denkmalgerechte
Maßnahmen in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung und
Klimaschutz aufzeigen. Dabei sollen unterschiedliche Gebäudetypen und
denkmalpflegerische Anforderungen berücksichtigt sowie erfolgreiche
Lösungsansätze aus der Praxis zugänglich gemacht werden.
- Gemeinsame Fachberatungen: Es sollen gemeinsame Fachberatungen von
Denkmalschutzbehörden, Energieexpert:innen und Fachplaner:innen für
Barrierefreiheit eingerichtet werden. Dabei sollen die örtlichen
Behindertenverbände bzw. Selbstvertretungsorganisationen frühzeitig und
angemessen einbezogen werden. Die Einbeziehung der relevanten Perspektiven
soll dabei helfen, individuelle und miteinander abgestimmte Lösungen zu
entwickeln, die den Erhalt des Denkmalwertes mit energetischer Sanierung
und umfassender Barrierefreiheit verbinden.
- Umsetzung von Modellprojekten unter dem Transfergedanken: Das Land soll
Modellprojekte fördern, in denen innovative und denkmalverträgliche
Lösungen für energetische Sanierung, Barrierefreiheit und eine zeitgemäße
Nutzung von Denkmalen praktisch erprobt werden. Die Erkenntnisse und
entwickelten Lösungen sollen anschließend systematisch dokumentiert,
öffentlich zugänglich gemacht und auf ihre Übertragbarkeit auf andere
Denkmale geprüft werden, damit erfolgreiche Ansätze auch andernorts
genutzt werden können.
- Bereitstellung von Fördermitteln zur Umsetzung der Strategie: Das Land
soll ausreichende Fördermittel bereitstellen, um sowohl die Entwicklung
von Konzepten als auch die konkrete Umsetzung denkmalgerechter Maßnahmen
in den Bereichen energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Klimaschutz
zu ermöglichen. Dabei sollen insbesondere Kommunen und andere öffentliche
Träger bei Maßnahmen unterstützt werden, bei denen denkmalgerechte
Lösungen mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden sind.
Ein Denkmal ist kein Selbstzweck. Denkmalschutz muss sicherstellen, dass unser
kulturelles Erbe auch in Zukunft erhalten, finanzierbar, klimaverträglich und
für alle Menschen zugänglich ist.
Begründung
Der Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) zeigt, dass Barrierefreiheit in Gebäuden unter Denkmalschutz unter einigen Gesichtspunkten ähnlich oder sogar besser umgesetzt ist als in Gebäuden ohne Denkmalschutz. Das betrifft insbesondere die Breite von Fluren, die Durchgangsbreite von Türen und das Vorhandensein barrierefreier Toiletten. Jedoch zeigt der Bericht auch eklatante Mängel. An Gebäuden mit Denkmalschutz sind alle Haupteingänge nur in 27 % der Fälle stufenlos erreichbar (40 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz), alle nutzbaren Ebenen nur in 28 % der Fälle stufenlos zugänglich (37 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz) und nur in 15 % der Fälle gibt es zugängliche Informationen zur Gebäudenutzung, die im 2-Sinne-Prinzip warnen, orientieren oder leiten (22 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz).
Diese Beispiele zeigen einen klaren Handlungsbedarf. Diesem kann jedoch nachgekommen werden: „Barrierefreiheit und Denkmalpflege sind keine unvereinbaren Gegensätze. Es braucht zunächst Expertise, aber auch Kreativität und vor allem den Willen, ausgetretene Pfade zu verlassen und vorhandene Spielräume vor Ort zu nutzen“, sagte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zur Eröffnung der Regionalkonferenz Mitteldeutschland „Inklusiv gestalten – Barrierefreiheit im Denkmalbestand“ 2018 in Erfurt.
Ein politischer Wille ist dabei jedoch nur schwer ersichtlich. Ruft man die Webseite des Barrierefreiheitsförderprogramms ThüBaFF der Thüringer Aufbaubank für die Programmjahre 2026 bis 2030 auf, so wird man von der Meldung empfangen, dass das Programm aufgrund begrenzter Haushaltsmittel geschlossen werden musste (Stand: 18.08.2026). Gerade dort, wo Barrierefreiheit an denkmalgeschützten Gebäuden besondere Planung und individuelle Lösungen erfordert, braucht es jedoch die notwendigen finanziellen Mittel, um diese Lösungen auch umsetzen zu können.
Neben der Zugänglichkeit für alle Besucher:innen müssen Denkmale auch die Chance haben, finanziell tragbar zu sein. Dabei werden oftmals insbesondere die Energiekosten zum Problem. Gerade bei älteren Gebäuden können energetische Sanierungen dazu beitragen, den Energieverbrauch und damit langfristig auch die laufenden Kosten zu senken. Zugleich dürfen energetische Sanierungen dem Denkmalschutz nicht widersprechen. Auch hier braucht es den Willen, vorhandene Spielräume zu nutzen, sowie die finanziellen Mittel, um denkmalgerechte Lösungen umzusetzen. Dabei muss jedoch klar sein, dass nicht jede energetische Sanierungsmaßnahme auf jedes Denkmal übertragbar ist. Aufgrund der unterschiedlichen Bauweisen und Besonderheiten von Denkmalen müssen jeweils individuelle Lösungen gefunden werden, die eine Verbesserung der energetischen Qualität ermöglichen, ohne den Denkmalwert unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Eine Strategie „Zukunftsfähiger Denkmalschutz“ der Landesregierung soll helfen, die adressierten Probleme anzugehen. Sie soll sicherstellen, dass Denkmale langfristig finanzierbar und für alle Menschen zugänglich sind und gleichzeitig ihr Denkmalwert erhalten bleibt. Auch bei privaten Gebäuden unter Denkmalschutz besteht in diesen Bereichen Handlungsbedarf. Der Schwerpunkt dieser Strategie soll jedoch bewusst auf öffentlichen Gebäuden liegen, da Land und Kommunen hier unmittelbar Verantwortung für den langfristigen Erhalt und die Nutzbarkeit ihrer Gebäude tragen.
Da die meisten Gebäude unter Denkmalschutz Besonderheiten aufweisen, die bei der Planung von Maßnahmen bedacht werden müssen, ist es notwendig, Informationen und Möglichkeiten einfach zugänglich und möglichst passgenau bereitzustellen. Dabei können interaktive, also digitale, klickbare und niedrigschwellige Leitfäden helfen. Sie können Verantwortlichen aufzeigen, welche Möglichkeiten für denkmalgerechte Maßnahmen in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung und Klimaschutz bestehen und welche Lösungen sich für unterschiedliche bauliche Voraussetzungen anbieten.
Durch gemeinsame Fachberatungen aller notwendigen Perspektiven können mögliche Maßnahmen bereits frühzeitig gemeinsam betrachtet, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Denkmalwert, ihre energetischen Auswirkungen und ihre Barrierefreiheit geprüft und bei Bedarf nachgeschärft werden. So sollen nicht erst im Verlauf eines Vorhabens Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Anforderungen entstehen, sondern von Beginn an gemeinsame und passgenaue Lösungen entwickelt werden.
Um solche Lösungen nicht nur theoretisch zu entwickeln, sondern auch praktisch zu erproben, braucht es Modellprojekte. An diesen sollen innovative Ansätze für energetische Sanierung, Barrierefreiheit und den Erhalt des Denkmalwertes umgesetzt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend anderen Verantwortlichen zugänglich gemacht werden und als Grundlage für weitere Projekte dienen.
Damit die in der Strategie entwickelten und erprobten Lösungen auch tatsächlich umgesetzt werden können, braucht es schließlich ausreichende Fördermittel. Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden können individuelle und denkmalgerechte Lösungen mit höheren Kosten verbunden sein. Eine Strategie „Zukunftsfähiger Denkmalschutz“ darf deshalb nicht bei Beratung und Konzepten stehen bleiben, sondern muss auch die finanziellen Voraussetzungen für deren Umsetzung schaffen.

Kommentare