| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.08.2026, 19:21 |
A14: Thüringen endlich smart machen
Antragstext
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert die SPD Thüringen auf, sich in
der Thüringer Landesregierung für Landesförderprogramm „Smart Cities und Smart
Regions“ einzusetzen. Dieses soll insbesondere die folgenden Anforderungen
erfüllen:
1. Verfolgung von drei Förderlinien
- Mehrjährige Förderung von größeren, bzw. langfristigen Vorhaben: Größere
Smart-Region-Vorhaben sollen über mehrere Jahre gefördert werden können.
Förderfähig sollen dabei neben der Konzeption und Umsetzung auch
notwendige Kosten für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung sein. Die
Förderung soll zudem darauf ausgerichtet sein, dass Kommunen die Projekte
nach Ende der Förderperiode eigenständig weiterbetreiben und finanzieren
können.
- Förderung von kleineren Einzelprojekten: Neben größeren Vorhaben soll eine
niedrigschwellige Förderung für kleinere, klar abgegrenzte Projekte
geschaffen werden. Diese sollen unabhängig von einem umfassenden Smart-
Region-Gesamtkonzept beantragt und umgesetzt werden können.
- Förderung des Erkenntnistransfers: Erfahrungen, Konzepte, technische
Lösungen und Projektergebnisse aus geförderten Vorhaben sollen für andere
Kommunen zugänglich und nachnutzbar gemacht werden. Das Land soll hierfür
insbesondere die Dokumentation, Weitergabe und Übertragung bereits
entwickelter Lösungen unterstützen.
2. Höhere Förderquoten für Kommunen in strukturschwachen Regionen
Die Höhe der Förderung soll sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der
antragstellenden Kommune orientieren. Kommunen in strukturschwachen Regionen
sollen einen höheren Anteil der förderfähigen Kosten durch das Land finanzieren
lassen können.
3. Förderung sowohl einzelner Kommunen als auch von Zusammenschlüssen
Antragsberechtigt sollen einzelne Städte und Gemeinden ebenso wie Landkreise und
kommunale Zusammenschlüsse sein. Auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Kommunen
sollen unabhängig von ihrer jeweiligen Größe gefördert werden können.
4. Sicherstellung der digitalen Souveränität und des Datenschutzes
Bei geförderten Projekten sollen Kommunen langfristig die Kontrolle über ihre
digitale Infrastruktur und die dabei entstehenden Daten behalten. Hierzu sollen
insbesondere offene Standards, interoperable Systeme und übertragbare
Datenformate berücksichtigt sowie dauerhafte Abhängigkeiten von einzelnen
Anbietern vermieden werden. Datenschutz und Datensicherheit sollen bereits bei
der Konzeption und Umsetzung der Projekte berücksichtigt werden.
5. Anreize zur Kooperation mit Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Das Förderprogramm soll Kooperationen zwischen Kommunen und Thüringer
Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen ermöglichen und gezielt unterstützen.
Dies soll insbesondere die gemeinsame Entwicklung, wissenschaftliche Begleitung
und Evaluation von Smart-Region-Projekten sowie die Weiterentwicklung und
Nachnutzung der dabei entstehenden Erkenntnisse ermöglichen.
Das Fördervolumen des Programms soll sich bei seiner Einrichtung an dem
Verhältnis des Volumens des hessischen Förderprogramms zur Förderung smarter
Kommunen und Regionen zum Gesamtvolumen des hessischen Landeshaushalts
orientieren. Für den Thüringer Landeshaushalt 2026 entspräche dies einer
Größenordnung von rund 6 Millionen Euro jährlich. Die weitere Entwicklung des
Fördervolumens soll sich am tatsächlichen Bedarf sowie an der Entwicklung der
kommunalen Smart-Region-Projekte in Thüringen orientieren.
Begründung
Smart Cities und Smart Regions sind mehr als Digitalisierung, sie sind Infrastrukturpolitik. Es handelt sich dabei um Städte und Regionen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, um städtische, bzw. ländliche Bereiche effizienter, ökologischer und lebenswerter zu machen. Sie steigern Lebensqualität und Transparenz, fördern Klimaschutz und Problemerkennung und können die Verwaltung entlasten.
Diese Idee ist bereits in Thüringen angekommen. Gera, Mühlhausen und Jena sind Modellkommunen der Bundesregierung. Sie sind dabei, einige Maßnahmen auf dem Weg zu intelligenten und vernetzten Städten umzusetzen. Die Ideen sind dabei weit gestreut und umfassen dutzende Handlungsfelder. Exemplarisch hervorgehoben seien an dieser Stelle die Erfassung von Energieverbräuchen zur Ermittlung von Optimierungspotentialen, die Messung von Besucherströmen in Kultureinrichtungen oder intelligente Steuerungen von Straßenbeleuchtung.
Finanziert werden alle drei Städte über das „Modellprojekt Smart Cities“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Insgesamt wurden im Rahmen des Bundesprogramms 73 Modellprojekte ausgewählt – zu wenig, um flächendeckend agieren zu können. Das eine solche Förderung auch auf Landesebene möglich ist, beweist Hessen mit seinem Programm „Starke Heimat Hessen“, welches jährlich mit 16 Millionen Euro gefördert wird.
Um sicherzustellen, dass Smart-City- und Smart-Region-Projekte nicht auf einzelne Modellkommunen beschränkt bleiben, braucht es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Größere und langfristige Vorhaben benötigen eine mehrjährige Förderung, die nicht mit der ersten Umsetzung endet. Neben der Entwicklung und Anschaffung von Technologien müssen auch Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen Kommunen bereits während der Förderung dabei unterstützt werden, langfristig eigenständige Strukturen und Finanzierungsmodelle für die Fortführung der Projekte aufzubauen. So soll verhindert werden, dass erfolgreiche Projekte nach dem Ende einer Förderperiode aufgrund fehlender finanzieller oder personeller Ressourcen eingestellt werden müssen.
Daneben braucht es eine niedrigschwellige Förderung für kleinere Einzelprojekte. Nicht jede Kommune benötigt oder kann ein umfassendes Smart-Region-Konzept entwickeln. Auch kleinere Vorhaben können einen konkreten Beitrag zur Verbesserung kommunaler Infrastruktur leisten und Kommunen ermöglichen, Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln. Eine solche Förderlinie stellt zudem sicher, dass auch kleinere Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten Zugang zu der Förderung erhalten.
Die bisher geförderten Modellprojekte zeigen, dass in Thüringen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Smart-City-Anwendungen gesammelt werden. Diese Erfahrungen sollten allen Thüringer Kommunen zugutekommen. Deshalb soll der Transfer von Erkenntnissen, Konzepten und technischen Lösungen ausdrücklich Bestandteil des Förderprogramms sein. Geförderte Projekte sollen so dokumentiert und aufbereitet werden, dass andere Kommunen auf ihnen aufbauen können. Bereits entwickelte Lösungen sollen, soweit möglich, öffentlich nachnutzbar sein. Dadurch kann vermieden werden, dass Kommunen vergleichbare Lösungen unabhängig voneinander entwickeln und finanzieren müssen.
Gleichzeitig darf die Teilnahme am Förderprogramm nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune abhängen, um zu verhindern, dass unsere Kommunen in Lebensqualität und Leistungsfähigkeit weiter auseinanderdriften. Gerade Kommunen in strukturschwachen Regionen verfügen häufig über geringere finanzielle und personelle Spielräume. Höhere Förderquoten sollen deshalb sicherstellen, dass auch diese Kommunen eigene Projekte umsetzen können. Dabei soll das Programm grundsätzlich allen Kommunen offenstehen und nicht ausschließlich auf strukturschwache Regionen begrenzt werden.
Die Förderung soll sowohl einzelnen Kommunen als auch kommunalen Zusammenschlüssen offenstehen. Dadurch können Projekte dort umgesetzt werden, wo sie sinnvoll sind: Manche Vorhaben lassen sich auf Ebene einer einzelnen Stadt oder Gemeinde realisieren, während andere von einer Zusammenarbeit mehrerer Kommunen profitieren. Eine Kooperation soll dabei ermöglicht, aber nicht zur Voraussetzung für eine Förderung gemacht werden.
Bei der Digitalisierung kommunaler Infrastruktur ist außerdem die digitale Souveränität der Kommunen von besonderer Bedeutung. Die öffentliche Hand sollte nicht durch proprietäre Systeme dauerhaft von einzelnen Unternehmen abhängig werden. Geförderte Projekte sollen deshalb nach Möglichkeit auf offenen Standards und interoperablen Systemen aufbauen und einen späteren Wechsel von Anbietern ermöglichen. Gleichzeitig müssen Datenschutz und Datensicherheit bereits bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Die Digitalisierung kommunaler Infrastruktur darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten führen.
Die Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei der Entwicklung und wissenschaftlichen Begleitung von Smart-City- und Smart-Region-Projekten eine wichtige Rolle einnehmen. Durch entsprechende Kooperationen können neue technische Lösungen entwickelt, bestehende Ansätze wissenschaftlich evaluiert und Erkenntnisse für weitere Kommunen nutzbar gemacht werden. Das Förderprogramm soll deshalb entsprechende Kooperationen gezielt ermöglichen und Anreize für ihre Umsetzung schaffen.
Die vorgeschlagene Größenordnung von rund 6 Millionen Euro jährlich orientiert sich als Ausgangsgröße am Verhältnis der hessischen Förderung für smarte Kommunen und Regionen zum Gesamtvolumen des hessischen Landeshaushalts. Damit soll Thüringen bei der Einführung des Förderprogramms einen vergleichbaren Stellenwert auf die Entwicklung smarter kommunaler Infrastruktur legen. Die weitere Entwicklung des Fördervolumens soll sich anschließend am tatsächlichen Bedarf sowie an der Entwicklung und den Zielen des Thüringer Programms orientieren.
Mit einem eigenständigen Landesförderprogramm kann Thüringen somit den nächsten Schritt von einzelnen Modellprojekten hin zu einer breiten und dauerhaften Förderung von Smart Cities und Smart Regions gehen. Die bereits in Thüringen vorhandenen Erfahrungen sollen genutzt, weiterentwickelt und für weitere Kommunen zugänglich gemacht werden. So kann Digitalisierung als gemeinwohlorientierte kommunale Infrastrukturpolitik gestaltet werden.

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