| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.08.2026, 19:07 |
A12: Fördern statt Wiederholen – Leistung ermöglichen, Bildungsgerechtigkeit schaffen
Antragstext
Bildung ist die Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe, individueller
Zukunftschancen und einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Ein
gerechtes Bildungssystem muss deshalb den Anspruch haben, alle Schülerinnen und
Schüler (SuS) unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmöglich zu fördern,
Leistung einzufordern und ihnen zugleich die Voraussetzungen zu geben, diese
Leistung auch erbringen zu können. Mit dem Beschluss „Revolution Bildung –
gerecht, demokratisch, solidarisch! Ein Zukunftsplan für moderne, inklusive und
demokratische Schulen in Thüringen“ hat die Landeskonferenz 2025 bereits ein
deutliches bildungspolitisches Zeichen gesetzt. Darin haben die Jusos Thüringen
unter anderem beschlossen, Erkenntnissen der Bildungs- und Sozialwissenschaften
bei bildungspolitischen Entscheidungen stärker Rechnung zu tragen, individuelle
Förderung auszubauen und Versetzungsentscheidungen aufgrund schulischer
Leistungen abzuschaffen.
Ein Jahr später zeigt sich umso deutlicher, wie groß der bildungspolitische
Handlungsbedarf weiterhin ist. Im Schuljahr 2024/2025 verließen in Thüringen
2.270 SuS und damit 11,9 % aller Abgängerinnen und Abgänger die
allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Noch 2019/2020 lag dieser
Anteil bei rund 7,4 %. Diese Entwicklung ist alarmierend und verdeutlicht, dass
zu viele junge Menschen das Bildungssystem ohne einen ersten Abschluss
verlassen. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Besonders problematisch ist,
dass Bildungschancen weiterhin wesentlich durch soziale Herkunft, familiäre
Ressourcen und individuelle Ausgangsbedingungen beeinflusst werden. Schule muss
soziale Ungleichheiten abbauen (Inklusion), statt sie zu reproduzieren oder zu
verstärken. Die 2025 erfolgte Ausweitung der Versetzungsentscheidungen in der
Thüringer Schulordnung setzt deshalb aus unserer Sicht das falsche
bildungspolitische Signal. Das Wiederholen einer Klassenstufe löst die Ursachen
schulischer Schwierigkeiten nicht. SuS durchlaufen vielmehr erneut ein Schuljahr
unter weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen.
Sitzenbleiben bekämpft das Symptom schulischen Misserfolgs, nicht dessen
Ursachen. Leistungsorientierung und individuelle Förderung stellen dabei keinen
Widerspruch dar. Schule muss SuS fordern. Ein leistungsorientiertes
Bildungssystem darf sich aber nicht darauf beschränken, Leistungen festzustellen
und das Nichterreichen gesetzter Anforderungen mit einem zusätzlichen Schuljahr
zu beantworten. Es muss SuS vielmehr dazu befähigen, diese Anforderungen
tatsächlich erreichen zu können.
Wer Leistung fordert, muss auch Förderung ermöglichen. Die Jusos Thüringen
fordern die SPD-Landtagsfraktion, die SPD Thüringen und die Thüringer
Landesregierung dazu auf:
- die im Mai 2025 erfolgte Ausweitung von Versetzungsentscheidungen in der
Thüringer Schulordnung zurückzunehmen und den Beschluss der
Landeskonferenz 2025 umzusetzen, Versetzungsentscheidungen aufgrund
schulischer Leistungen abzuschaffen;
- das Wiederholen einer Klassenstufe nicht länger als reguläres Instrument
zum Umgang mit schulischen Leistungsdefiziten vorzusehen;
- in pädagogisch oder lernpsychologisch begründeten Einzelfällen – nicht als
standardisierte, bequeme, allgemeingültige Maßnahme – eine freiwillige
Wiederholung nach Beratung der betroffenen SuS und ihrer Sorgeberechtigten
weiterhin zu ermöglichen;
- an die Stelle der Klassenwiederholung verbindliche, frühzeitig einsetzende
und individuell ausgerichtete Fördermaßnahmen zu setzen, die an den
konkreten Lernständen und Lernvoraussetzungen der SuS anknüpfen;
- individuelle Förderung, Binnendifferenzierung, Lernstandsdiagnostik und
Förderplanung stärker als verbindliche Bestandteile schulischer Arbeit zu
verankern und Schulen hierfür die notwendigen personellen, zeitlichen und
finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen;
- Unterstützungsstrukturen insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil
sozial benachteiligter SuS bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu gehören
insbesondere Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams sowie
zusätzliche Förder- und Beratungsangebote;
- ein landesweites Konzept zur Prävention fehlender Schulabschlüsse zu
entwickeln, bestehende Maßnahmen wissenschaftlich zu evaluieren und
erfolgreiche Ansätze systematisch auf andere Schulen zu übertragen;
- Übergänge zwischen allgemeinbildender Schule, beruflicher Bildung und
Ausbildung stärker individuell zu begleiten, damit insbesondere SuS mit
erschwerten Ausgangsbedingungen nicht aus dem Bildungssystem verloren
gehen;
- vermeidbare finanzielle und personelle Ressourcen, die durch
Klassenwiederholungen gebunden werden, soweit möglich gezielt in
präventive Förderung, individuelle Unterstützung und schulische
Beratungsangebote umzulenken;
- Kommunen als zentrale Akteure kommunaler Bildungslandschaften weiterhin
verstärkt zu unterstützen und insbesondere Schulsozialarbeit, Jugendhilfe
und niedrigschwellige Unterstützungsangebote verlässlich zu finanzieren
und präventiv aufzustocken.
Unser Anspruch ist dabei nicht weniger Leistung. Unser Anspruch ist, mehr SuS
dazu zu befähigen, die an sie gestellten Leistungsanforderungen erfolgreich zu
bewältigen.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.

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