| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Eichsfeld (dort beschlossen am: 14.07.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 13:52 |
A18: Niemand wird abgeklemmt
Antragstext
Strom und Wärme gehören zur Daseinsvorsorge. Wird der Zähler ausgebaut, fehlt
einem Haushalt die Kühlung für Lebensmittel und Medikamente, und in vielen
Wohnungen bleibt zusätzlich die Heizung kalt, weil Gasthermen ohne Strom nicht
anspringen. Bundesweit werden jedes Jahr rund 200.000 Stromsperren vollzogen,
ganz überwiegend wegen Rückständen im niedrigen dreistelligen Bereich. Wer diese
Beträge nicht aufbringen kann, zahlt nach der Sperre zusätzlich Sperr- und
Wiederinbetriebsetzungsentgelte und steht anschließend tiefer in der Kreide als
vorher.
Daher fordern die Jusos Thüringen:
Ein Ende der Strom- und Gassperren. Das Land soll im Bundesrat auf eine
Änderung der Grundversorgungsverordnungen hinwirken, mit dem Ziel eines
gesetzlichen Sperrverbots, mindestens jedoch eines Verbots während der
Heizperiode sowie bei Haushalten mit Kindern, mit pflegebedürftigen
Angehörigen oder mit einem Anspruch auf existenzsichernde Leistungen.
Die Einrichtung eines Thüringer Energiehärtefallfonds bei den
Verbraucherzentralen und den Schuldnerberatungsstellen, aus dem
Zahlungsrückstände abgewendet und Ratenvereinbarungen abgesichert werden.
Die Beratungsstellen sollen zusätzliche Stellen erhalten, ihre Förderung
wird verstetigt und aus der jährlichen Neuverhandlung herausgenommen.
Landesweite Verstetigung des Stromspar-Checks in Trägerschaft der
Wohlfahrtsverbände, einschließlich des Austauschs ineffizienter Altgeräte
über eine Weiße-Ware-Förderung mit Zuschüssen von mindestens 200 Euro.
Eine verpflichtende Sozialberatung vor jeder Sperrung. Versorger sollen
angekündigte Sperrungen mit Einwilligung der Betroffenen an die kommunalen
Sozial- und Energieberatungsstellen melden, damit Hilfe greift, bevor der
Zähler ausgebaut wird.
Unterstützung der Forderung nach einem bundesweiten Klimageld als
pauschale Pro-Kopf-Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.
Ohne diesen Ausgleich ist der ab 2027 wirkende europäische Emissionshandel
für Gebäude und Verkehr sozial nicht zu rechtfertigen. Thüringen soll dazu
eine Initiative in den Bundesrat einbringen.
Begründung
Erfolgt mündlich

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