| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 20:21 |
A33: Langzeitstudiengebühren abschaffen - Endlich ein sozialpolitisches ThürHG
Antragstext
Die Jusos Thüringen setzen sich dafür ein, dass die Erhebung von
Langzeitstudiengebühren an thüringischen Hochschulen vollständig abgeschafft
wird. Das Studium in Thüringen soll unabhängig von der individuellen
Studiendauer gebührenfrei bleiben.
Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Langzeitstudiengebühren treffen
überproportional Studierende aus einkommensschwachen Familien, die sich ihr
Studium durch Nebenjobs selbst finanzieren müssen und dadurch häufiger die
Regelstudienzeit überschreiten. Auch wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder
mit einer chronischen Erkrankung bzw. Behinderung lebt, gerät durch die Gebühr
in eine finanzielle Zwangslage, die nichts mit mangelndem Engagement zu tun hat,
sondern mit sozialer Herkunft und Lebensrealität.
Besonders hart trifft die Regelung Alleinerziehende, die Studium und
Kindererziehung häufig ohne familiäres Sicherheitsnetz stemmen müssen und für
die eine längere Studiendauer keine Wahl, sondern schlicht Realität ist. Auch
chronisch kranke oder von Behinderung betroffene Studierende sind oft auf einen
individuellen, langsameren Studienverlauf angewiesen. Ihnen eine Gebühr für
diese Realität aufzuerlegen, bedeutet, sie für ihre gesundheitliche Situation
finanziell zu bestrafen. Zwar sieht das Thüringer Hochschulgebühren- und -
entgeltgesetz (ThürHGEG) bereits ein Hinausschieben der Gebührenpflicht bei
Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und aktiver Gremienarbeit sowie einen
Härtefallerlass bei Behinderung oder chronischer Erkrankung vor. Der Erlass
wegen wirtschaftlicher Notlage gilt jedoch ausdrücklich nur in unmittelbarer
Nähe zum Studienabschluss. Studierende, die über das gesamte Studium hinweg
arbeiten müssen, um sich Miete, Lebensmittel oder Studienmaterialien überhaupt
leisten zu können, fallen damit durchgehend durch dieses Raster: Wer
Erwerbsarbeit und Studium dauerhaft vereinbaren muss, hat strukturell weniger
Zeit für das Studium selbst und gerät dadurch schneller in Verzug, ein Umstand,
der nicht individuellem Versagen, sondern fehlender sozialer Absicherung
geschuldet ist. Auch Studierende, die sich ehrenamtlich in der verfassten
Studierendenschaft engagieren, etwa im StuRa oder in Fachschaftsräten,
investieren wichtige Zeit in demokratische Mitbestimmung und studentische
Selbstverwaltung und büßen dafür nicht selten mit einer längeren Studienzeit.
Dieses Engagement kommt der gesamten Hochschule zugute und darf nicht durch
finanziellen Druck bestraft werden.
Statt soziale Ungleichheit auszugleichen, verschärft die Gebühr sie, sie
bestraft genau jene, die ohnehin schon strukturell benachteiligt sind, und
untergräbt damit das sozialdemokratische Versprechen von Chancengleichheit im
Bildungssystem. Auch ein Fach- oder Interessenwechsel, der Studierenden hilft,
den für sie richtigen Weg zu finden, wird durch die Androhung von Gebühren
erschwert und damit wird ihnen eine echte Orientierungsphase verwehrt. Ein
Luxus, den sich nur leisten kann, wer es sich finanziell erlauben kann. Die
Einnahmen aus der Gebühr sind für den Landeshaushalt minimal, der soziale
Schaden durch Verunsicherung, Druck und Ausgrenzung dagegen erheblich. Ein
gebührenfreies Studium ist deshalb nicht nur bildungs-, sondern vor allem
sozialpolitisch geboten: Es ist ein Bekenntnis dazu, dass Bildung ein
öffentliches Gut ist, das allen gleichermaßen offenstehen muss, unabhängig von
Einkommen, familiärer Situation oder Gesundheit.
Gegen die Abschaffung wird oft eingewandt, Gebühren setzten einen notwendigen
Anreiz zum zügigen Studienabschluss und schützten so die Aufnahmekapazität der
Hochschulen für nachrückende Studierende. Diese Argumentation verkennt jedoch,
wer tatsächlich von der Regelung betroffen ist: Nach Angaben des Thüringer
Wissenschaftsministeriums schließen rund 90 Prozent der Studierenden ihr Studium
ab, bevor die Gebührenpflicht überhaupt einsetzt. Wer die Regelstudienzeit
dennoch deutlich überschreitet, tut dies in aller Regel nicht aus mangelnder
Motivation, sondern weil Erwerbsarbeit, Familienpflichten, gesundheitliche
Einschränkungen oder ehrenamtliches Engagement objektiv weniger Zeit für das
Studium lassen. Eine finanzielle Sanktion setzt hier keinen Anreiz, sondern
bestraft Studierende für Lebensumstände, die sie nicht frei wählen können. Wo
tatsächlich Kapazitätsengpässe bestehen, sind sie durch eine bedarfsgerechte
Finanzierung der Hochschulen und eine ausreichende Zahl an Studienplätzen zu
lösen, nicht durch eine Gebühr, die vor allem sozial schwächer gestellte
Studierende trifft.
Auch im Ländervergleich zeigt sich, dass Langzeitstudiengebühren kein
notwendiger Bestandteil eines funktionierenden Hochschulsystems sind: Mehrere
Bundesländer verzichten bereits ganz oder in weiten Teilen auf eine solche
Gebühr, ohne dass dies zu einer unangemessenen Verlängerung der Studienzeiten
geführt hätte. Thüringen hat hier die Chance, sich als sozial gerechter und
familienfreundlicher Studienstandort zu positionieren und damit auch im
Wettbewerb um Studierende und Fachkräfte zu punkten. Gerade angesichts des
Fachkräftebedarfs in Thüringen ist es widersinnig, potenzielle Absolventinnen
und Absolventen durch finanziellen Druck aus dem Studium zu drängen oder von
vornherein von einem Studium in Thüringen abzuschrecken. Eine gebührenfreie
Hochschullandschaft ist damit nicht nur sozialpolitisch, sondern auch
wirtschafts- und standortpolitisch sinnvoll.
Deshalb fordern wir, dass:
- die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Streichung der Regelungen
über Langzeitstudiengebühren im Thüringer Hochschulgebühren- und -
entgeltgesetz (ThürHGEG) einbringt,
- bis zur gesetzlichen Neuregelung die bestehenden Härtefall- und
Hinausschiebungsregelungen niedrigschwelliger zugänglich gemacht werden
und der Erlass bei wirtschaftlicher Notlage, der bislang nur für die Zeit
unmittelbar vor dem Abschluss gilt, auf die gesamte Studienzeit
ausgeweitet wird, damit auch dauerhaft erwerbstätige Studierende
durchgehend abgesichert sind,
- die durch den Wegfall der Gebühreneinnahmen entstehende minimale Lücke im
Landeshaushalt im Rahmen der regulären Haushaltsplanung ausgeglichen wird,
ohne dass es dafür zu Kürzungen an anderer Stelle im Hochschul- oder
Bildungsbereich kommt,
- die Landtagsfraktion der SPD sowie die SPD-Mitglieder der Landesregierung
sich für eine entsprechende Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und
-entgeltgesetzes einsetzen.
Begründung
erfolgt mündlich

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