| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 20:19 |
A32: Ehrenamtsförderung in Thüringen transparent und objektiv gestalten
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern die Thüringer Landesregierung und die SPD-Fraktion
im Thüringer Landtag auf, das Thüringer Sportfördergesetz und die darauf
beruhenden Förderrichtlinien so weiterzuentwickeln, dass die Vergabe
öffentlicher Ehrenamtsmitteln transparent, nachvollziehbar und objektiv erfolgt.
Dazu sollen insbesondere folgende Grundsätze gesetzlich bzw. in den
Förderrichtlinien verankert werden:
1. Verbindlicher Kriterienkatalog
Für die Vergabe von Fördermitteln wird ein landesweit einheitlicher und
verbindlicher Kriterienkatalog eingeführt.
Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:
konkreter Bedarf
Anzahl und Struktur der erreichten Personen
Kinder- und Jugendarbeit
Zugänglichkeit der Angebote
regionale Versorgung mit Sportangeboten
Mehrfach- und öffentliche Nutzung von Sportstätten
Finanzielle und soziale Nachhaltigkeit
Kooperationen mit Schulen, Kindertagesstätten und anderen Sportvereinen
langfristige Wirkung und Folgekosten der Maßnahme
Diese und potenzielle weitere Kriterien sollen mit einer vorher festgelegten
Punktzahl bzw. Gewichtung versehen werden.
2. Förderentscheidungen müssen begründet werden
Jede Förderentscheidung soll schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar
begründet werden. Bei einer Ablehnung oder einer niedrigeren Förderung als
beantragt soll insbesondere dargestellt werden, wie der Antrag im
Kriterienkatalog bewertet wurde und aus welchen Gründen andere Projekte
priorisiert wurden.
Damit soll verhindert werden, dass Förderentscheidungen allein mit allgemeinen
politischen Erwägungen begründet werden.
3. Transparente Veröffentlichung aller Förderentscheidungen
Das Land soll jährlich eine öffentlich zugängliche Übersicht über sämtliche
Förderungen veröffentlichen.
Diese soll mindestens enthalten:
Antragsteller:in,
Förderzweck,
bewilligte Summe,
angewandte Förderlinie,
Bewertung anhand des Kriterienkatalogs,
Rangfolge der bewilligten Projekte,
Begründung bei wesentlichen Abweichungen von der beantragten Fördersumme.
Personenbezogene und gesetzlich geschützte Daten sind dabei entsprechend zu
schützen.
4. Keine Förderung ohne nachgewiesenen Bedarf
Öffentliche Förderung soll grundsätzlich an einen konkreten und nachgewiesenen
Förderbedarf geknüpft werden.
Insbesondere bei Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen sollen Antragsteller
nachvollziehbar darlegen:
welcher Bedarf besteht,
wie viele Menschen davon profitieren,
warum die Maßnahme erforderlich ist,
welche Alternativen geprüft wurden,
welche Folgekosten entstehen und
wie die langfristige Finanzierung sichergestellt wird.
5.Unabhängige Bewertung bei größeren Förderungen
Bei Förderungen oberhalb einer festzulegenden Schwelle soll die fachliche
Bewertung des Förderantrags durch eine Stelle erfolgen, die von der politischen
Entscheidungsebene organisatorisch und personell ausreichend unabhängig ist.
Die politische Entscheidung darf dabei nicht dazu führen, dass die vorher
festgestellte fachliche Rangfolge ohne nachvollziehbare und öffentlich
dokumentierte Begründung verändert wird.
6. Jährlicher Sportförderbericht
Die Landesregierung soll dem Thüringer Landtag jährlich einen Sportförderbericht
vorlegen.
Dieser soll insbesondere darstellen:
welche Fördermittel vergeben wurden,
nach welchen Kriterien sie vergeben wurden,
wie viele Anträge eingegangen, bewilligt und abgelehnt wurden,
wie die Mittel regional verteilt sind,
welche gesellschaftlichen und sportpolitischen Ziele erreicht wurden,
welche Projekte von den ursprünglichen Förderkriterien abweichend
priorisiert wurden und warum.
Begründung
Öffentliche Fördermittel sind keine politischen Geschenke. Sie werden aus Steuermitteln finanziert und müssen deshalb nach nachvollziehbaren und fairen Regeln vergeben werden. Gerade bei der Sportförderung besteht die Gefahr, dass die politische Entscheidung über die Vergabe erheblicher öffentlicher Mittel zu stark von Einzelentscheidungen, politischem Ermessen oder öffentlichkeitswirksamen Projekten geprägt wird.
Eine solche Praxis ist unabhängig von der jeweiligen politischen Partei problematisch. Sie schwächt das Vertrauen in staatliches Handeln und benachteiligt diejenigen Vereine und Kommunen, die sich auf die bestehenden Förderbedingungen verlassen. Wer öffentliche Gelder erhält, darf nicht davon abhängig sein, wer den besseren politischen Zugang besitzt oder welches Projekt die größte politische Aufmerksamkeit erzeugt. Stattdessen muss der konkrete Bedarf das entscheidende Kriterium sein.
Das bedeutet nicht, dass politische Entscheidungen vollständig durch einen Algorithmus ersetzt werden sollen. Politik muss weiterhin Prioritäten setzen können. Diese Prioritäten müssen jedoch vorher festgelegt, transparent und für alle Antragsteller gleichermaßen anwendbar sein. Ein verbindlicher Kriterienkatalog schafft hierfür die notwendige Grundlage.
Besonders bei größeren Investitionen muss deshalb nachvollziehbar sein, warum ein Projekt gefördert wird. Entscheidend sollten beispielsweise die Zahl der erreichten Menschen, der bestehende Versorgungsbedarf, die Nutzung durch Kinder und Jugendliche, die öffentliche Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und die langfristige Finanzierbarkeit sein. Gleichzeitig müssen Förderentscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn zwei Projekte einen vergleichbaren Förderantrag stellen, muss für beide erkennbar sein, nach welchen Maßstäben entschieden wurde.
Eine besondere Herausforderung besteht zudem darin, dass öffentliche Mittel nicht lediglich zwischen verschiedenen Haushaltstiteln verschoben werden, um bestehende Fördergrenzen oder Vergabekriterien zu umgehen. Deshalb braucht es ein transparentes Fördermittelmonitoring, das vergleichbare Förderungen zusammen betrachtet.
Die Forderungen dienen damit nicht dazu, die politische Handlungsfähigkeit des Landes einzuschränken. Sie sollen vielmehr sicherstellen, dass politische Entscheidungen transparent und überprüfbar getroffen werden.
Eine sozialdemokratische Sportpolitik muss deshalb zwei Dinge miteinander verbinden: starke öffentliche Sportförderung und starke Regeln für die Vergabe öffentlicher Mittel.
Denn jeder Euro, der in den Sport investiert wird, soll dort ankommen, wo er den größten gesellschaftlichen und sportlichen Nutzen entfaltet – und nicht dort, wo der politische Einfluss am größten ist.
Öffentliche Förderung braucht klare Regeln: Bedarf vor Bekanntheit, Kriterien vor Gefälligkeiten und Transparenz vor politischem Ermessen.

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