| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Weimar/Weimarer Land, Jusos Jena (dort beschlossen am: 22.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 20:17 |
A31: Den zweiten Bildungsweg erhalten -- ThüringenKolleg endlich verlässlich sichern!
Antragstext
Bildung ist ein Versprechen: das Versprechen, die eigene Zukunft selbstbestimmt
gestalten und auch später im Leben einen neuen Weg einschlagen zu können. Der
zweite Bildungsweg ermöglicht genau das. Er ermöglicht Menschen, unabhängig von
ihrer bisherigen Bildungsbiografie, Qualifikation oder Lebenslage einen
Schulabschluss nachzuholen und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Das Thüringenkolleg in Weimar ist als eigenständiger zentraler Lernort bislang
das einzige Kolleg in Thüringen. Es ermöglicht Erwachsenen, nach
Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder Elternzeit in einem dreijährigen
Vollzeitbildungsgang das Abitur nachzuholen. Das Angebot richtet sich
insbesondere an Menschen, denen ein geradliniger Bildungsweg aus sozialen,
familiären, gesundheitlichen, finanziellen oder anderen Gründen nicht
offenstand. Der Standort bietet einen allgemeinbildenden Bildungsgang,
pädagogische Begleitung, eine soziale Lerngruppe und eigentlich ein Internat.
Damit schafft er landesweit Zugänglichkeit für Menschen, auch für die, die nicht
in Weimar leben.
Die Landesregierung hat beschlossen, das Thüringenkolleg Weimar als
eigenständigen Standort auslaufen zu lassen und die Schulart „Kolleg“ ab 2027/28
an berufliche Gymnasien anzugliedern. Der zweite Bildungsweg bleibt damit nach
Argumentation von Kultusminister Tischner formal erhalten, die bisherige
Struktur jedoch nicht.
Wir entgegnen dem klar:
Diese regionale Angliederung ist kein adäquater Ersatz für ein zentral
organisiertes, eigenständiges Kolleg. Eine Dezentralisierung darf nicht dazu
führen, dass Kollegiat:innen an einzelnen Standorten nur noch geringe
Gruppengrößen haben, Unterricht nur durch zusätzliche Einzel- oder Sonderstunden
abgesichert werden kann oder ein breites allgemeinbildendes Angebot
eingeschränkt wird.
Die Jusos Thüringen bekräftigen daher ihren Beschluss und fordern die Thüringer
Landesregierung, sowie insbesondere den Thüringer Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur, Christian Tischner, direkt auf:
Die geplante Auflösung des Thüringenkollegs Weimar zurückzunehmen.
Der zweite Bildungsweg „Kolleg“ muss als eigenständiger, zentraler und
landesweit zugänglicher Bildungsgang in Weimar erhalten bleiben. Das Land
muss seine Verantwortung für die dauerhafte und vollständige Finanzierung
weiterhin wahrnehmen.
Regionale Angebote nur ergänzend auszubauen.
Angebote an beruflichen Gymnasien können Zugänge vor Ort verbessern,
dürfen das Thüringenkolleg jedoch nicht ersetzen. Sie müssen mindestens
denselben Abschluss, dieselben Zugangsvoraussetzungen, ein vollwertiges
allgemeinbildendes Fächerangebot, ausreichenden Präsenzunterricht,
verlässliche Beratung und den Anspruch auf elternunabhängiges BAföG
gewährleisten.
Das Internat am Thüringenkolleg zu erhalten.
Das Internat ist ein zentraler Bestandteil der landesweiten Zugänglichkeit
des Kollegs. Es ermöglicht Menschen aus ländlichen Regionen und mit
längeren Anfahrtswegen, den Vollzeitbildungsgang tatsächlich wahrzunehmen.
Der Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Internats sind
daher sicherzustellen.
Das Thüringenkolleg aktiv und verbindlich zu bewerben.
Das Angebot muss landesweit sichtbar werden. Jobcenter, Arbeitsagenturen,
Schulen, Volkshochschulen, Jugendberufsagenturen und geeignete
Beratungsstellen sollen verpflichtend über den zweiten Bildungsweg am
Thüringenkolleg informieren. Öffentliche Aufmerksamkeit für die geplante
Schließung hat gezeigt, dass Interesse an diesem Bildungsweg besteht;
dieses Potenzial darf nicht durch einen Rückzug des Landes ungenutzt
bleiben.
Den zweiten Bildungsweg ausbauen statt zu verkleinern.
Die bereits beschlossene Prüfung bzw. Einführung zusätzlicher,
nachholbarer Schulabschlüsse am Thüringenkolleg, insbesondere
Realschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation sowie
Hauptschulabschluss, ist voranzutreiben. Der Vorkurs ist dauerhaft
abzusichern; Kollegiat*innen im Vollzeit-Vorkurs müssen einen Anspruch auf
elternunabhängiges BAföG erhalten.
Begründung
erfolgt mündlich

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