| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.08.2026, 11:41 |
A9: Klimaschutz made in Thüringen
Antragstext
Thüringen hat sich im Klimagesetz Ziele gesetzt, die mit den bisher
beschlossenen Maßnahmen erkennbar nicht erreichbar sind, und der Thüringer
Klimarat hat das mehrfach festgestellt. Beim Windausbau liegt der Freistaat
hinter den eigenen Ankündigungen zurück, während die regionalen Teilflächenziele
in mehreren Planungsregionen weder festgestellt noch mit einem belastbaren
Zeitplan unterlegt sind. Gleichzeitig zahlen Haushalte und Betriebe hier
überdurchschnittliche Netzentgelte für eine Infrastruktur, von der die gesamte
Bundesrepublik profitiert, was den Rückhalt für den Ausbau vor Ort systematisch
untergräbt.
1. Für ein echtes Thüringer Klima- und Energiegesetz
Verbindliche Anhebung der Minderungsziele auf mindestens 80 Prozent bis
2030 gegenüber 1990 sowie Netto-Treibhausgasneutralität des Freistaats bis
spätestens 2040, hilfsweise bis 2045 im Gleichlauf mit dem Bundes-
Klimaschutzgesetz. Der Thüringer Klimarat hat eine Nachschärfung in dieser
Größenordnung empfohlen, die Landesregierung ist ihm bisher nicht gefolgt.
Umstellung der Zielarchitektur von unverbindlichen Zielkorridoren auf ein
rechtlich verbindliches jährliches Treibhausgasbudget mit Sektorzielen für
Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie
Landnutzung. Zielkorridore mit einer Spannweite von zehn Prozentpunkten
sind kein Steuerungsinstrument.
Gesetzliche Sofortprogrammpflicht. Verfehlt ein Sektor sein Jahresziel,
legt das zuständige Ressort dem Landtag innerhalb von drei Monaten ein
Maßnahmenprogramm mit quantifizierter Minderungswirkung und
Finanzierungsvorschlag vor.
Anhebung des Flächenziels in § 4 Abs. 2 ThürKlimaG auf mindestens 2,2
Prozent der Landesfläche und Streichung jeder Formulierung, die hinter den
Flächenbeitragswerten des WindBG zurückbleibt.
Verbindlicher Klimacheck für Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen sowie den
Landeshaushalt. Jede Vorlage an das Kabinett weist ihre
Treibhausgaswirkung aus. Der Landeshaushalt wird um eine
Klimawirkungsübersicht der investiven Titel ergänzt.
Aufwertung des Thüringer Klimarats zu einem unabhängigen Gremium mit
eigener Geschäftsstelle, eigenem Haushaltstitel sowie einem gesetzlichen
Anhörungsrecht bei allen energie- und klimarelevanten Gesetzentwürfen.
Stellungnahmen des Klimarats werden dem Landtag zugeleitet und
veröffentlicht.
Verbindlicher Sanierungs- und Dekarbonisierungsfahrplan für alle
Landesliegenschaften einschließlich der Hochschulen, der Schulen in
Landesträgerschaft, der Justiz sowie der Polizei, mit dem Ziel einer
klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030, wie es das geltende Klimagesetz
bereits vorsieht, bisher aber ohne Umsetzungspfad. Der Fahrplan wird
jährlich fortgeschrieben und dem Ausschuss berichtet.
Wir lehnen ein Landesenergiegesetz ab, das unter der Überschrift einer
sogenannten Thüringen-Insel faktisch auf eine Verlangsamung des Ausbaus,
auf Sonderwege bei der Netz- und Marktintegration oder auf eine Abkopplung
von den bundesweiten Ausbaupfaden hinausläuft. Versorgungssicherheit
entsteht durch europäische Vernetzung, durch Flexibilität, durch Speicher
und durch ausreichende Erzeugungsleistung. Bilanzielle Autarkiefantasien
auf Landesebene leisten dazu keinen Beitrag. Wo Konzepte des
Energieministeriums die regionale Wertschöpfung stärken, unterstützen wir
sie. Wo sie den Ausbaupfad relativieren, stellen wir uns ihnen entgegen.
2. Windenergie endlich in die Fläche bringen
Die vier Regionalen Planungsgemeinschaften stellen die Sachlichen
Teilpläne Windenergie fristgerecht fest und erfüllen die im
Landesentwicklungsprogramm festgelegten regionalen Teilflächenziele
mindestens, ohne Abschläge. Das Land nutzt seine Rechtsaufsicht sowie das
Instrument der Zielabweichung restriktiv und legt gegenüber den
Planungsgemeinschaften einen verbindlichen Zeitplan fest.
Wird ein regionales Teilflächenziel bis zum jeweiligen Stichtag verfehlt,
macht das Land von der Möglichkeit Gebrauch, die Flächenausweisung im Wege
einer landesplanerischen Ersatzvornahme oder über eine Rechtsverordnung
selbst vorzunehmen. Der Ausbau darf nicht an der Blockadefähigkeit
einzelner Planungsgremien scheitern.
Beschleunigungsflächen nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
sowie den §§ 249 ff. BauGB werden in Thüringen konsequent und
flächendeckend aus den Vorranggebieten entwickelt. Ziel ist die Ausweisung
in allen vier Planungsregionen bis Ende 2027. Eine Verschiebung in
nachgelagerte Sonderverfahren ohne Fristbindung lehnen wir ab.
Personelle Verstärkung der Genehmigungsbehörden. Das Thüringer Landesamt
für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie die unteren
Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten
zusätzliche Stellen für Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
unterlegt mit einer Zweckzuweisung des Landes. Wir fordern eine
gesetzliche Bearbeitungsfrist mit Genehmigungsfiktion für vollständige
Anträge nach Ablauf der Frist des § 10 BImSchG.
Einrichtung einer landesweiten Task Force Genehmigung bei der Thüringer
Energie- und GreenTech-Agentur mit Rechts- und Artenschutzexpertise, die
Landkreise auf Anforderung fachlich unterstützt. Das Land stellt
standardisierte Fachgutachten und Kartierungsgrundlagen bereit, damit
nicht jedes Verfahren dieselben Daten neu erhebt.
Repowering wird priorisiert. Altanlagen an bestehenden Standorten werden
im Rahmen des § 16b BImSchG beschleunigt ersetzt, auch außerhalb neuer
Vorranggebiete, sofern der Standort bereits genutzt wird.
Wir lehnen pauschale Mindestabstände oberhalb der
immissionsschutzrechtlich gebotenen Werte sowie pauschale Aussschlüsse von
Waldflächen ab. Kalamitätsflächen und Nadelholzreinbestände ohne hohe
naturschutzfachliche Wertigkeit stehen für die Windenergienutzung zur
Verfügung. Ausgeschlossen bleiben Naturschutzgebiete, Kernzonen der
Nationalen Naturlandschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie
Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Die Erträge aus
Anlagen im Landeswald fließen an ThüringenForst und in die
Waldumbauprogramme.
Wir fordern die SPD-Mitglieder in Kreistagen und Gemeinderäten auf,
Beschlüsse gegen die Ausweisung von Vorranggebieten nicht mitzutragen und
in ihren Gremien für kommunale Beteiligungsmodelle zu werben.
3. Netze und Erzeugung in öffentliche Hand
Wir bekennen uns zur Thüringer Energie AG und zur Thüringer Energienetze
GmbH als kommunal getragene Unternehmen. Wir lehnen jede
Teilprivatisierung und jeden Verkauf von Anteilen an Finanzinvestoren ab.
Die kommunalen Anteilseigner werden aufgefordert, Ausschüttungen zugunsten
von Netzinvestitionen zu begrenzen.
Auslaufende Konzessionsverträge nach § 46 EnWG werden konsequent für die
Rekommunalisierung der Strom- und Gasverteilnetze genutzt. Das Land
richtet bei der Thüringer Aufbaubank eine Beratungs- und
Finanzierungsstruktur für Kommunen ein, die diesen Weg gehen wollen,
einschließlich Unterstützung bei Kaufpreisermittlung und Netzbewertung.
Aufbau einer Landesenergiegesellschaft in öffentlicher Trägerschaft, die
kleine und mittlere Kommunen bei Erzeugung, Speicherung, Wärmenetzen sowie
Ausschreibungen unterstützt, sich an Projekten beteiligt und als Anker für
interkommunale Kooperationen dient. Sie ist gemeinwohlorientiert
auszugestalten, unterliegt der Tarifbindung und wird von der
Gewinnmaximierung freigestellt.
Demokratisierung der Aufsichtsgremien. In den Aufsichtsräten kommunaler
Energieversorger sowie einer künftigen Landesenergiegesellschaft sind die
Beschäftigten paritätisch vertreten. Aufsichtssratsvergütungen werden
veröffentlicht, Qualifizierungsangebote für kommunale Mandatsträger:innen
werden verpflichtend angeboten.
Das Land setzt sich im Bundesrat für die Angleichung der Netzentgelte ein.
Es kann nicht sein, dass Haushalte und Betriebe in Thüringen für die
Netzinfrastruktur zahlen, mit der der gesamtdeutsche Ausbau erst möglich
wird. Die begonnene Mehrkostenwälzung ist auszubauen, bis eine
bundeseinheitliche Übertragungs- und Verteilnetzentgeltstruktur erreicht
ist.
Beschleunigung der Netzanschlüsse. Wir fordern vom Verteilnetzbetreiber
verbindliche Fristen für Anschlusszusagen, Zählerwechsel, Inbetriebsetzung
sowie Rückmeldungen an die Antragstellenden. Hinzu kommt ein öffentlich
einsehbarer Netzanschlussatlas mit freien Kapazitäten je Umspannwerk,
damit Projektierer und Kommunen planen können.
4. Solar überall dort, wo es keinen Streit gibt
Ein Thüringer Solargesetz mit einer Photovoltaikpflicht für Neubauten
sowie für grundlegende Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden, für neue
Parkplätze ab 35 Stellplätzen und für alle Neubauten des Landes sowie der
Kommunen. Ausnahmeregelungen für wirtschaftliche Härtefälle und für den
Denkmalschutz bleiben möglich, sind aber zu begründen.
Vollständige Belegung geeigneter Dächer und Flächen im Landeseigentum bis
2030 im Rahmen eines Landesdächerprogramms, mit Vorrang für Schulen,
Hochschulen, Turnhallen sowie Verwaltungsgebäude. Das Land berichtet dem
Landtag jährlich über den Umsetzungsstand in Quadratmetern und Megawatt.
Anpassung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes, damit Solaranlagen auf und
an denkmalgeschützten Gebäuden im Regelfall zulässig sind und eine
Versagung besonders begründet werden muss. in den historischen Altstädten
Thüringens hängt die Wärmewende ganz konkret an dieser Frage.
Freiflächenphotovoltaik wird über die Regionalplanung gesteuert und
vorrangig auf Konversionsflächen, entlang von Bundesautobahnen und
Schienenwegen, auf Deponien sowie auf Flächen der Wismut-Sanierung
errichtet. Hochwertige Ackerböden werden geschützt, Agri-Photovoltaik wird
nach einer Pilotphase zum Standard bei landwirtschaftlicher Doppelnutzung.
Landesförderung für Steckersolargeräte mit einem Zuschuss von mindestens
200 Euro, vorrangig für Haushalte im Bezug von Bürgergeld, Wohngeld,
Grundsicherung oder BAföG. Das Land wirkt außerdem auf die kommunalen
Wohnungsunternehmen hin, die Anbringung nicht länger von zusätzlichen
Genehmigungen abhängig zu machen.
Ausbau von Mieterstrommodellen und der gemeinschaftlichen
Gebäudeversorgung durch die kommunalen Wohnungsgesellschaften sowie die
Genossenschaften. Das Land legt ein Programm zur Vorfinanzierung und zur
Abrechnungsdienstleistung auf, damit kleine Bestandshalter an der
Bürokratie nicht scheitern.
Begründung
Erfolgt mündlich.

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