| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.08.2026, 11:45 |
A10: Wärmewende sozial und kommunal
Antragstext
Die Wärme ist eine riesige Baustelle. Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum
Wärmeplanungsgesetz sind die Gemeinden planungsverantwortliche Stellen, Erfurt
und Jena mussten bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Gemeinden
haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Kostenerstattung regelt die Thüringer
Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung mit einer jährlichen Zuweisung im
niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Das reicht für die Planung. Für die
Umsetzung fehlt bisher jede vergleichbare Finanzierungslinie.
Die Jusos Thüringen fordern:
Dynamisierung der Kostenerstattung nach der ThürWPKEVO sowie Erstattung
auch der Fortschreibung und des dauerhaften Personalbedarfs. Konnexität
endet nicht mit der Erstaufstellung.
Aktive Förderung von Konvoiverfahren. Das Land soll den Landkreisen Mittel
für Verbundwärmeplanungen bereit stellen und honoriert interkommunale
Zusammenarbeit mit einem Zuschlag. Für kleine Gemeinden ist das
vereinfachte Verfahren praxistauglich auszugestalten und mit
Musterunterlagen zu hinterlegen.
Ein Landesprogramm Wärmenetze mit einem Volumen von mindestens 100
Millionen Euro über fünf Jahre für Neubau, Verdichtung, Dekarbonisierung
sowie Sanierung von Nah- und Fernwärmenetzen in kommunaler oder
genossenschaftlicher Trägerschaft. Vorrang haben Vorhaben der Stadtwerke
sowie interkommunale Netze im ländlichen Raum.
Erschließung der Abwärmepotenziale. Betreiber von Industrieanlagen,
Rechenzentren, Kläranlagen sowie Abfallverwertungsanlagen werden zur
Meldung ihrer Abwärmepotenziale an ein öffentliches Landeskataster
verpflichtet, das den Kommunen für die Wärmeplanung zur Verfügung steht.
Klärgasnutzung sowie Großwärmepumpen an Flüssen und Grubenwässern werden
gezielt gefördert.
Landesweite Potenzialanalyse zur oberflächennahen Geothermie und zur
Tiefengeothermie, verknüpft mit einem Instrument zur Absicherung des
Fündigkeitsrisikos über die Thüringer Aufbaubank. Ohne Absicherung des
Bohrrisikos wird keine Kommune bohren.
Preisaufsicht und Transparenz bei der Fernwärme. Das Land setzt sich für
eine wirksame kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht sowie für die Reform
der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
Fernwärme ein, insbesondere für kürzere Vertragslaufzeiten, transparente
Preisgleitklauseln, ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen sowie
eine Veröffentlichungspflicht der Kalkulationsgrundlagen. In einem
natürlichen Monopol gehört die Preiskontrolle zum Verbraucherschutz.
Der Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze bleibt ein zulässiges
kommunales Instrument, wenn er mit sozialer Absicherung und mit
Preisaufsicht verbunden ist. Wir fordern die kommunalen Spitzenverbände
auf, dazu eine Mustersatzung zu erarbeiten.
Energetische Sanierung im Bestand mit Warmmietenneutralität. Die
Landesförderung wird an eine Begrenzung der Modernisierungsumlage sowie an
eine Bindung der Miethöhe für mindestens zehn Jahre gekoppelt. Eine
Sanierung, die zur Verdrängung führt, lehnen wir ab.
Aufstockung des angekündigten revolvierenden Fonds für die energetische
Gebäudesanierung von 50 auf mindestens 150 Millionen Euro sowie Ausweitung
der Zielgruppe auf kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Als
Bemessungsgrundlage dienen die Einkommensgrenzen des § 10 ThürWoFG.
Begründung
Erfolgt mündlich.

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