| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.08.2026, 17:44 |
A3: Hände weg vom Thüringer Verfassungsgerichtshof!
Antragstext
Am Thüringer Verfassungsgerichtshof sind im Herbst zwei Positionen neu zu
besetzen. Für die Wahl der Mitglieder ist im Landtag eine Zweidrittelmehrheit
erforderlich. Da die AfD-Fraktion allein über mehr als ein Drittel der Sitze
verfügt, besitzt sie faktisch eine Sperrminorität und kann jede Nachbesetzung
blockieren, sofern nicht auch ein von ihr benannter Kandidat zum Zug kommt.
Die AfD-Fraktion hat unter Fraktionschef Björn Höcke im März 2026 seinen
Rechtsanwalt Ralf Hornemann als eigenen Kandidaten für eine der offenen Stellen
vorgeschlagen. Ein solcher Vorgang ist kein Einzelfall: Bereits 2025 wurde mit
Bernd Falk Wittig erstmals ein von der AfD-Fraktion benannter Kandidat mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied des Gerichts
gewählt und das mutmaßlich auch mit Stimmen anderer Fraktionen.
Im Kontext der nun bevorstehenden Wahlen hört man nun aus den Reihen der SPD-
Landtagsfraktion, man könne einen AfD-Kandidaten auch akzeptieren, sofern dieser
“geeignet” sei.
Für uns Jusos ist klar: wer rechtsstaatliche Institutionen wiederholt verhöhnt,
delegitimiert und auszuhebeln versucht, darf nicht dabei mitwirken, eben diese
Institutionen personell zu besetzen. Es kann aus unser Sicht nicht sein, dass
eine von der AfD vorgeschlagene Person, die Position einer:s
Verfassungsrichters:in besetzen kann.
Die SPD Thüringen setzt sich für die Einleitung eines AfD-Prüfverfahrens ein und
muss in ihrer Haltung konsequent bleiben: Es ist nicht vermittelbar, öffentlich
die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD zu benennen und zugleich im
Landtag dazu beizutragen, dass Personen ihres Vertrauens über die Auslegung der
Thüringer Verfassung mitentscheiden.
Und eine Partei, die selbst im Verdacht steht, verfassungsfeindliche
Bestrebungen zu verfolgen, darf nicht über die personelle Besetzung des Gremiums
mitbestimmen, das über die Einhaltung genau dieser Verfassung wacht.
Die Jusos Thüringen fordern die SPD-Landtagsfraktion deswegen dazu auf, weder
durch Zustimmung noch durch Enthaltung die Wahl einer von der AfD-Fraktion
vorgeschlagenen Person zur Richterin oder zum Richter am Thüringer
Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig von der fachlichen
Qualifikation der vorgeschlagenen Person.
Begründung
Die Eignung für ein solches Amt kann nie alleine in der formalen juristischen Qualifikation liegen. Wer über einen Wahlvorschlag für den Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheidet, entscheidet auch darüber, wer künftig die Landesverfassung auslegt, über Organstreitigkeiten entscheidet und im Zweifel auch über Fragen urteilt, die die AfD selbst unmittelbar betreffen. Ein von der AfD selbst benannter Richter oder Richterin befände sich damit in einem strukturellen Interessenkonflikt. Das gilt natürlich für alle Parteien im Thüringer Landtag und die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten. Dass die AfD-Fraktion aber ein eigenes, besonders gesteigertes Interesse an einer Besetzung des Gerichts hat und dies unverblümt mit Formulierungen wie, man sei "der beste Kunde" des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht, zeigt diesen besonderen Interessenkonflikt der Partei zusätzlich.
Wie wenig die AfD rechtsstaatliche Verfahren respektiert, zeigt ihr eigenes Verhalten gegenüber dem Thüringer Verfassungsgerichtshof bereits zu Beginn der Legislatur: Bei der konstituierenden Sitzung des Landtags nach der Wahl 2024 nutzte die AfD als stärkste Fraktion die Rolle ihres Alterspräsidenten Jürgen Treutler, um den Ablauf der Sitzung zu ihren Gunsten zu steuern. Treutler weigerte sich, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen und ließ keine Abstimmung über die Tagesordnung oder eine Änderung der Geschäftsordnung zu, bevor nicht die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal zur Landtagspräsidentin gewählt worden wäre.
Erst ein Eilantrag der CDU-Fraktion beim Verfassungsgerichtshof beendete dieses erschütternde Vorgehen: Das Gericht stellte klar, dass der Landtag bereits vor der Wahl des Präsidiums mit Mehrheit über seine Geschäftsordnung entscheiden kann und wies damit die Rechtsauffassung des AfD-Alterspräsidenten in der Sache zurück. Erst danach konnte die Sitzung fortgesetzt werden.
Dieser Vorgang zeigt exemplarisch: Die AfD ist bereit, formale Verfahrensregeln so lange auszureizen und zu verbiegen, bis demokratische Mehrheitsentscheidungen blockiert werden und musste dafür durch genau jenes Gericht in die Schranken gewiesen werden, dessen Besetzung sie nun mitbestimmen will. Wer selbst erst durch eine gerichtliche Eilentscheidung von der Missachtung der Verfassung abgehalten werden musste, ist nicht die richtige Instanz, um über die Auslegung eben jener Verfassung mitzuentscheiden.

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