| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.08.2026, 19:56 |
A5: Alles für Alle - Wirtschaft übernehmen!
Antragstext
Deutschland steht im vierten Jahr wirtschaftlichen Stillstands, und die Antwort,
die uns von Arbeitgeberverbänden, der Union und aus dem Kanzleramt angeboten
wird, lautet immer gleich: Das Land sei zu teuer, zu reguliert, zu bequem
geworden. Wer länger arbeitet, weniger verdient und weniger Rechte hat, rettet
den Standort.
Wir halten dem eine andere Frage entgegen. Nicht: Was kostet die Arbeit?
Sondern: Wem gehört was sie schafft und wer entscheidet darüber?
Denn es fehlt in diesem Land nicht an Vermögen, sondern am Zugriff. Nach
Berechnungen des DIW verfügt allein das reichste Prozent der Bevölkerung über
rund 35 Prozent des gesamten Nettovermögens; die oberen zehn Prozent halten weit
über die Hälfte, nach dieser Rechnung gut zwei Drittel. Die untere Hälfte der
Bevölkerung kommt zusammen auf etwa ein Prozent. Rund 1,5 Prozent der
Erwachsenen, also etwa eine Million Personen, besitzen ein Nettovermögen von
mindestens einer Million Euro.
Entscheidend ist aber die Zusammensetzung dieser großen Vermögen. Das Vermögen
der Reichsten besteht zu rund 40 Prozent aus Betriebsvermögen und zu einem
weiteren Viertel aus nicht selbst genutzten Immobilien. Vermögenskonzentration
in Deutschland heißt in erster Linie Konzentration von Produktionsmitteln. Wer
über Vermögen redet, redet über Verfügungsmacht über Arbeit.
Und das ist ein ostdeutsches Thema. Menschen mit Wohnsitz in den neuen
Bundesländern sind in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung deutlich über-
und unter den Millionär:innen mit rund sechs Prozent deutlich
unterrepräsentiert. Wenn wir hier über Wirtschaftspolitik reden, reden wir über
eine Region, in der Wertschöpfung stattfindet, deren Erträge aber ganz
überwiegend woanders anfallen.
Gerade jetzt entscheidet sich diese Eigentumsfrage neu und das an mehreren
Stellen gleichzeitig.
Zum einen entsteht auf Bundesebene mit der Frühstartrente und der
Altersvorsorgereform ein neuer, dauerhaft wachsender Kapitalstock aus staatlich
gefördertem Geld. Zum anderen wechselt in den kommenden Jahren mit dem
Renteneintritt der Babyboomer-Generation ein erheblicher Teil des deutschen
Produktivkapitals die Hand, oder eben nicht. In beiden Fällen wird gerade
festgelegt, wer die Kontrolle bekommt. Und in beiden Fällen ist die
Voreinstellung: nicht wir.
Aber nicht nur staatliche Rentenreformen beantworten die Verteilungsfrage, bevor
sie gestellt wurde. Auch der demographische Wandel trägt zusehends dazu bei,
dass sich das Alltagsbild ändert, ohne dass wir aktuell gesellschaftlich darüber
entscheiden, wie es weiter geht.
Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand streben 545.000 mittelständische
Unternehmen bis Ende 2029 eine Nachfolgeregelung an. Demgegenüber planen 569.000
Inhaber:innen, die sich bis Ende 2029 zurückziehen wollen, gar keine
Fortführung. Erstmals überwiegen damit die Stilllegungs- die Nachfolgeplanungen.
57 Prozent der Mittelstandsinhaber:innen sind 55 Jahre oder älter; über zwei
Millionen Menschen. 47 Prozent derjenigen mit Stilllegungsplänen geben an, dass
in ihrer Familie schlicht kein Interesse an einer Fortführung besteht.
Hier wird Jahr für Jahr funktionierende Produktion, funktionierendes Handwerk
und funktionierende Facharbeit vernichtet und das schlicht durch das Fehlen
einer Person, die den Betrieb übernimmt und finanzieren kann. Betroffen sind
gerade die kleinen und mittleren Betriebe in der Fläche, also überproportional
in Ostdeutschland und in strukturschwachen Regionen. Und dabei sitzen die
Menschen, die diese Betriebe am besten kennen, jeden Morgen darin: die
Belegschaften.
Aufgrund dieser Punkte brauchen wir zukunftsfähige und demokratisierende
Wirtschaftsreformen.
1. Aktienrente und Altersvorsorgedepot: Mitbestimmung in Arbeiter:innenhand
Auf Bundesebene entsteht mit dem Frühstartrentengesetz vom Juli 2026 und der
Altersvorsorgereform ein neuer, dauerhaft wachsender Kapitalstock: individuelle,
kapitalgedeckte und privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgedepots.
Hinzu kommt das Generationenkapital.
Wir kritisieren diesen Kurs grundsätzlich: Die Kapitaldeckung wird ausgebaut,
während die umlagefinanzierte, solidarische Rente unter Druck bleibt. Der
Sozialbeirat der Bundesregierung hat vor Mitnahmeeffekten, Kosten und Bürokratie
gewarnt und wir schließen uns dem an.
Wenn diese Milliarden aber kommen, dann gilt: Es ist unser Geld. Also gehört uns
auch die Stimme.
Jede Aktie trägt ein Stimmrecht. Die Frage ist nie, ob es ausgeübt wird, sondern
nur, von wem. Wer in ein Depot einzahlt, wird formal Miteigentümer:in eines
Stücks der deutschen und der Weltwirtschaft aber die Stimme, die an diesem
Eigentum hängt, geht automatisch an die Fondsgesellschaft. Millionen Menschen
bekommen Eigentum ohne Macht.
Diese Macht ist bereits heute hochkonzentriert. BlackRock, Vanguard und State
Street haben zusammen im Durchschnitt rund ein Viertel aller Stimmen bei den 500
größten US-Konzernen abgeben, und dieser Anteil könnte bei Fortschreibung der
Trends innerhalb von zwei Jahrzehnten auf bis zu 40 Prozent steigen. Drei
Unternehmen, deren Kund:innen ihnen nie eine politische Vollmacht erteilt haben,
entscheiden über Aufsichtsräte, Vorstandsvergütungen und Ausschüttungen eines
erheblichen Teils der börsennotierten Wirtschaft. Doch diese Macht üben sie
zumeist nur im kurzfristigen Interesse aus, oder schließen sich einfach den
Vorständen an und streben kurzfristige Erfolge an.
Die Beschäftigten haben demgegenüber das langfristigere Interesse. Wer in einem
Unternehmen arbeitet und zugleich über die Altersvorsorge daran beteiligt ist,
hat ein doppeltes Interesse an demselben Betrieb: an seinem Bestand und an
seinem Ertrag. Ein Vermögensverwalter, der an einem Quartalsvergleich gemessen
wird, hat nur eines. Deshalb ist die Belegschaftsperspektive diejenige, die sich
am nachhaltigsten auf die Wirtschaft auswirkt.
Aus den Erfahrungen der Arbeiter:innenbewegung der letzten Jahrzehnte wissen
wir, dass das funktioniert. Die Behauptung, Arbeitnehmer:innenmacht in
Unternehmensgremien schade der Wirtschaft, ist empirisch geprüft und widerlegt.
Arbeitnehmer:innenvertreter in Aufsichtsräten führen nicht zu negativen Effekten
auf Löhne, Lohnstruktur, Lohnquote, Profitabilität oder Fremdkapitalkosten. Wohl
aber ein deutlicher Effekt in die andere Richtung: eine Beteiligung führt zu
stabileren Unternehmen.
Und weil eine einzelne Stimme aus einem Depot mit ein paar tausend Euro
rechnerisch nichts ist müssen diese gebündelt werden. Millionen atomisierter
Kleinstanteile sind der Grund, warum die Macht heute bei den Verwaltern liegt.
Kollektive Organisation ist die einzige Form, in der kleine Anteile zu Einfluss
werden. Und Gewerkschaften sind die einzige Organisation in diesem Land, die
demokratisch von Beschäftigten legitimiert sind, über Betriebs- und
Branchengrenzen hinweg handeln können und seit Jahrzehnten praktische Erfahrung
darin haben, Arbeitnehmer:inneninteressen in Aufsichtsräten zu vertreten.
Wir fordern deshalb die SPD Bundestagsfraktion, und unsere Thüringer
Bundestagsabgeordneten im besonderen auf, sich für eine gesetzliche Regelung
einzusetzen, die die Bündelung und demokratische Ausübung der Stimmrechte aus
den geförderten Altersvorsorgedepots und dem Generationenkapital ermöglicht. Die
Stimmrechte müssen gebündelt und an ein Gremium übertragen werden, das sich aus
Vertreter:innen der Gewerkschaften zusammensetzt.
2. Belegschaftsübernahmen: EuroESOP und Genossenschaft statt Stilllegung
Die Nachfolgekrise der Unternehmen ist die größte Gelegenheit zur Verbreiterung
von Produktivvermögen seit der Treuhand und diesmal können wir es besser machen.
In der Nachfolgekrise fehlt es nicht an Wissen, an Kundenstämmen oder an
funktionierenden Betrieben. Es fehlt an Menschen, die im richtigen Moment einen
sechsstelligen Kaufpreis aufbringen können. Die Belegschaft hat alles außer dem
Geld. Genau an dieser Stelle setzt das EuroESOP-Modell an: Der Betrieb wird
nicht aus dem Privatvermögen der Beschäftigten gekauft, sondern schrittweise aus
den künftigen Gewinnen des Unternehmens, über eine Treuhandstruktur und ohne
persönliche Haftung. Diese Form wird bereits in anderen Ländern erfolgreich
praktiziert und zeigt, dass Menschen gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen,
wenn man ihnen keine Mauern in den Weg baut.
Wenn die Belegschaft nicht übernimmt, gibt es zwei realistische Wege: Der
Betrieb wird stillgelegt (das geschieht derzeit bis zu 114.000 Mal im Jahr),
oder er wird an einen Konzern oder eine Beteiligungsgesellschaft verkauft, mit
den bekannten Folgen: Zentralisierung von Funktionen, Verlagerung von
Wertschöpfung an den Hauptsitz, Schließung des Standorts, sobald sich die
Rendite anderswo besser darstellen lässt.
Belegschaftseigentum ist die einzige strukturell standortgebundene
Eigentumsform. Ein Betrieb, der denen gehört, die morgens hineingehen, verlagert
sich nicht nach Ungarn. Die Debatte über Abwanderung, die uns als Argument für
Lohnsenkungen vorgehalten wird, hat hier ihre eigentliche Antwort: nicht
billigere Arbeit, sondern Eigentümer:innen, die in der Region wohnen und am
Erfolg des eigenen Unternehmens Interesse haben sorgen für ausreichend
Innovationen zum Erhalt des Standorts.
In Deutschland weisen eingetragene Genossenschaften seit Jahrzehnten die
niedrigste Insolvenzquote aller Rechtsformen auf. Gerade die genossenschaftliche
Pflichtprüfung ist einer der Gründe dafür. Sie dient der Feststellung der
wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Wir wollen die Prüfung nicht abschaffen, sondern bezahlbar machen.
Wird der Betrieb zum Marktpreis erworben bekommen die scheidenden Inhaber:innen
ihr Geld, in vielen Fällen mehr, als bei einer Liquidation übrig bliebe.
Verändert wird nicht die Höhe des Vermögens, sondern seine Verteilung:
Betriebsvermögen, das heute zu 40 Prozent das Vermögen des reichsten Prozents
ausmacht, geht in die Hände derer über, die es erarbeitet haben. Die zukünftigen
Erträge fließen dann jedoch den Belegschaften zu, und nicht mehr bloß in die
Taschen einzelner Eigentümer. Es gibt keinen zweiten Mechanismus, der
Produktivvermögen in dieser Größenordnung umverteilt, ohne einen einzigen
Eigentumsartikel des Grundgesetzes zu berühren.
Solche Übernahmen sollten jedoch in einer Genossenschaft organisiert sein. In
der eingetragenen Genossenschaft gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig
von der Höhe der Einlage. Ein reines Anteilsmodell reproduziert die
Vermögensungleichheit innerhalb der Belegschaft und macht aus Facharbeiter:innen
Kleinaktionär:innen ohne Einfluss. Bedingung für die staatliche Förderung müssen
deshalb echte Mitgliedschafts- und Stimmrechte sein, keine virtuellen
Beteiligungen ohne Mitsprache und keine reinen Führungskräfteprogramme.
Wir fordern unsere Thüringer SPD Minister:innen und Landtagsabgeordneten auf,
sich für ein Landesprogramm „Betrieb in Belegschaftshand" einzusetzen. Dieses
soll bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt sein und folgende Punkte
beinhalten:
Darlehen und Haftungsfreistellungen für genossenschaftliche und ESOP
(Employee Stock Ownership Programm)-basierte Belegschaftsübernahmen,
ausdrückliche Öffnung der landeseigenen Beteiligungsgesellschaften und der
Bürgschaftsbank für Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften,
Zinsvergünstigung aus Mitteln des Zukunftssparbuchs, wie wir es in unserem
Antrag zur Nachfragepolitik fordern,
eine Kofinanzierung des Landes für Belegschaften, die einen von Schließung
bedrohten Betrieb als Genossenschaft übernehmen.
Des Weiteren fordern wir die Übernahme der Gründungs- und Pflichtprüfungskosten
für kleine Genossenschaften in den ersten fünf Jahren durch das Land und ein
Nachfolge-Frühwarnsystem. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist sinnvoll,
aber ihre Kosten dürfen nicht die Rechtsformwahl entscheiden.
Auch müssen die Kammern und Wirtschaftsverbände als Gesamtinteressenvertretung
mehr in die Pflicht genommen werden. In der anstehenden Renteneintrittsphase der
Babyboomer sollen sie dazu angehalten werden, anstehende Übergaben systematisch
zu erfassen, damit Belegschaften Jahre vor dem Ausstieg der Inhaber:innen
angesprochen werden können und nicht erst, wenn die Schließung schon beschlossen
ist.
Die SPD Bundestagsfraktion fordern wir auf, sich für folgende Vorhaben
einzusetzen:
Ein deutsches ESOP-Gesetz nach dem EuroESOP-/GenoESOP-Modell, das eine
eigene Treuhandstruktur für Belegschaftseigentum schafft und den
schrittweisen Erwerb aus künftigen Gewinnen steuerlich ermöglicht.
Steuerliche Gleichstellung der genossenschaftlichen Belegschaftsnachfolge
mit der Familiennachfolge. Wer seinen Betrieb an die eigene Belegschaft
übergibt, darf erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht schlechter stehen
als bei der Übergabe an die eigenen Kinder.
Ein Informations- und Vorkaufsrecht der Belegschaft bei geplantem Verkauf
oder geplanter Stilllegung: Beschäftigte müssen rechtzeitig informiert
werden und die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Übernahmeangebot
vorzulegen.
Beschäftigte, die einen von Schließung bedrohten Betrieb als
Genossenschaft übernehmen, können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld
kapitalisieren und als Eigenkapital einbringen.
Begründung
Erfolgt münddlich.

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