Änderungen von A11 zu A11
Ursprüngliche Version: | A11 (Version 1) |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 13.09.2024, 11:14 |
Neue Version: | A11 (Version 2) |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 16.10.2024, 10:53 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 28 bis 29:
Rechte Gewalt ist seit vielen Jahren im Vormarsch. Insbesondere nach derden Wahlerfolgen der AfD in den vergangen Wahlen bleibt zu befürchten, dass dies
Von Zeile 32 bis 34 einfügen:
Umso wichtiger ist es, dass in diesen Zeiten die Betroffenen von rechter Gewalt bestmöglich geschützt werden und die Strafverfolgung hier effektiv und konsequent handelt. Um das zu ermöglichen, braucht es einen umfassenden Wandel in den
Von Zeile 59 bis 63:
zu stärken. Durch die Bündelung in einer Schwerpunktstaatsanwaltsschaft kann eine schnellere, effizientere und mit angemessenerer Expertise ausgestattete Bearbeitung der Fälle sichergestellt werden. Ein positives Beispiel und Vorbild können hier die Beauftragten für Antisemi
stitismus in der Justiz und Polizei und die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für
Von Zeile 81 bis 82 löschen:
Diskriminierungssensib
eles Wissen und Kompetenzen müssen neben einer antidiskriminierenden Haltung und einer diversitätssensiblen
Von Zeile 90 bis 91:
Um polizeiliche
sm Fehlverhaltenimin Form von rassistischer, antisemitischer oder anderer Diskriminierung entgegenzuwirken, braucht es aussagekräftige
Von Zeile 95 bis 97:
Antisemitismus und deren Zusammenwirken mit anderen Formen von Diskriminierun
engen innerhalb der Polizei. Nur so kann das Ausmaß des Problems aufgezeigt und verstanden werden.
Von Zeile 110 bis 114:
ausdrückliche Ermittlungs- und Dokumentationspflicht in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) verankern,
dass derdas die Ermittlungsbehörden dazu verpflichtet, bei Verdachtsfällen potentiellenrechten Tatmotiven nachzugehen und diese gegebenenfalls aktiv ausschließen zu müssen.
Von Zeile 120 bis 125:
Es müssen in allen Amtsgerichten barrierefrei zugängliche Zeugenschutzräume für Betroffene
einzurichteneingerichtet werden, die eine gerichtliche Vernehmung in einem geschütztem Rahmenohne, fern der Öffentlichkeitvorzunehmenermöglichen.
Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen, um eine effektive Strafverfolgung rechter Gewalt zu gewährleisten. Deswegen muss das öffentliche Interesse an der