| Antrag: | Alkohol ist keine Quengelware! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Saalfeld-Rudolstadt (dort beschlossen am: 06.09.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 19:44 |
Ä1 zu G05: Alkohol ist keine Quengelware!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4 einfügen:
kleine Flaschen mit hochprozentigem Alkohol auszulegen. Ähnlich wie die kleinen Süßigkeiten sowie Tabakwaren animiert diese Platzierung Einkaufende, vor allem abhängige Personen, zum Spontankauf. Dieser Umstand trägt zur niedrigschwelligen
