| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 20.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 16:27 |
A20: Maja T. muss zurück – jetzt ist die neue ungarische Regierung am Zug
Antragstext
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung
und die Bundesregierung auf, die Veränderung der politischen Situation in Ungarn
zu nutzen, um die Rückkehr von Maja T. nach Deutschland durchzusetzen.
Nach 16 Jahren Regierung unter Viktor Orbán wurde dessen Fidesz-Partei bei der
Parlamentswahl im April 2026 abgewählt. Mit Péter Magyar und der TISZA-Partei
steht seitdem eine neue Regierung an der Spitze Ungarns. Magyar hat einen
politischen Neustart, die Wiederherstellung der Gewaltenteilung und die
Aufarbeitung des Orbán-Systems angekündigt.
Jetzt muss sich zeigen, ob diesen Ankündigungen auch konkretes Handeln folgt.
Insbesondere der Fall Maja T. wird dies auf die Prüfung stellen.
Die Jusos Thüringen fordern daher:
Die Bundesregierung muss unverzüglich Gespräche mit der neuen ungarischen
Regierung über die Rückführung von Maja T. nach Deutschland aufnehmen und
diese zur ersten konkreten Bewährungsprobe des angekündigten
rechtsstaatlichen Neustarts machen.
Die Bundesregierung muss alle rechtlichen und diplomatischen Möglichkeiten
ausschöpfen, Maja T. nach Deutschland zu holen! Eine weitere jahrelange
Haft in Ungarn darf nicht hingenommen werden.
Die Bundesregierung muss gegenüber der ungarischen Regierung
sicherstellen, dass Maja T.s Menschenrechte und ihre Identität als nicht-
binäre Person uneingeschränkt respektiert werden.
Die Bundesregierung muss den Fall Maja T. zum Gegenstand der Gespräche
über die Wiederherstellung des Rechtsstaats in Ungarn machen. Ein
demokratischer Regierungswechsel darf nicht nur personelle Veränderungen
bringen, sondern muss auch im Umgang mit konkreten Betroffenen sichtbar
werden.
Die Bundesregierung muss die angekündigte Reform des deutschen
Auslieferungsrechts konsequent an den Lehren aus dem Fall Maja T.
ausrichten. Niemand darf ausgeliefert werden, bevor die konkreten,
individuellen menschenrechtlichen Risiken geprüft wurden. Das
Bundeskabinett hat eine entsprechende Reform des internationalen
Rechtshilfegesetzes bereits auf den Weg gebracht.
Bis nachgewiesen ist, dass das Rechtssystem Ungarns dazu fähig ist,
politisch neutrale Prozesse nach den rechtsstaatlichen Prinzipien und ohne
politische Einflussnahme durchzuführen und alle Menschen mit Würde
behandelt werden, müssen sämtliche Auslieferungen nach Ungarn gestoppt
werden.
Begründung
erfolgt mündlich

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