| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.08.2026, 17:07 |
A1: Hackback? Hack’s ab! Gegen die Reform des Nachrichtendienstrechts
Antragstext
Mit dem Referentenentwurf für ein “Gesetz zur Reform des
Nachrichtendienstrechts" liegen rund 730 Seiten vor, die dem
Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr
Befugnisse geben als je zuvor. Und das bei gleichzeitig gesenkten Hürden und
geschwächter Kontrolle. Kanzleramtsministerin Warken und Innenminister Dobrindt
sprechen von einem “absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur”.
Wir sagen: Es ist ein geschichtsvergessener Vorstoß, der die Grundrechte von uns
allen berührt und die Zivilgesellschaft gefährdet.
Dabei kritisieren wir nicht nur den Inhalt, sondern auch das durchgeführte
Verfahren. Eine Beteiligungsfrist von nur sieben Werktagen für einen
Gesetzentwurf, der hunderte Seiten aufweist, ist keine Anhörung, sondern Show.
Wir fordern Innenminister Dobrindt und Kanzleramtsministerin Warken dazu auf,
eine neue Verbändebeteiligung mit einer angemessenen Frist einzuleiten. Außerdem
fordern wir dazu auf, die eingegangen und eingehenden Stellungnahmen zu
veröffentlichen und ein öffentliches Sachverständigenanhörung im Bundestag
durchzuführen.
In den letzten Jahren und Monaten ist ein beunruhigender Trend zu beobachten.
Neue Sicherheitsbefugnisse werden erlassen, bestehende ausgeweitet - als
Reaktion auf einen Anschlag, einen Cyberangriff oder eine “neue Bedrohungslage”.
Dabei wirken die einzelnen Maßnahmen für sich betrachtet begrenzt und
begründbar. Das Gesamtbild fällt dabei viel häufig hinten rüber:
Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Gesichtserkennung, biometrische
Abgleiche, automatisierte Datenanalyse sind das Resultat einer Gesetzgebung, die
nur eine Richtung kennt.
Grundrechte sind keine Verhandlungspositionen. Die SPD auf Bundesebene muss sich
gegen die Vorstöße des Bundesinnenministeriums positionieren.
Die Jusos Thüringen fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, dem Entwurf und
etwaigen Gesetzesentwürfen nicht zuzustimmen und die Einhaltung der folgenden
Bedingungen hinzuwirken:
Das Trennungsgebot muss bleiben!
Nachrichtendienste beobachten, die Polizei greift ein. Diese Trennung ist eine
Lehre der deutschen Geschichte und keine verhandelbare Verfahrensfrage. Nachdem
die Gestapo im Nationalsozialismus mit äußerster Härte gegen die Opposition und
die Gegner:innen des Systems vorgegangen war, war die Lehre in Deutschland:
keine geheim operierende, politische Staatspolizei mehr in diesem Land!
Geheimdienste sollten nur Informationen sammeln und ihr Tun darauf beschränken -
und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen. Und das muss auch heute
noch gelten! Wir lehnen die operativen Eingriffsbefugnisse für den BND und das
Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Auch die geplanten Ausweitung der BND-
Befugnisse im Inland kritisieren wir scharf.
Gerade jetzt, wo die AfD in vielen Bundesländern in Umfragen kurz vor der
absoluten Mehrheit steht, wie in Sachsen-Anhalt etwa, und die Brandmauer
zunehmend wackelt, soll eine Parallelstruktur durch diese Reform geschaffen
werden, die durch die AfD genutzt werden könnte, um politische Beamte in den
Leitungsebenen der Landesverfassungsschutzämter im Falle einer
Regierungsbeteiligung durch einen ihr wohlgesonnenen Menschen auszutauschen.
Statt den Staat resilienter vor der Faschisierung unserer Gesellschaft zu
machen, macht man durch diese Reform eineweitere Falltür auf!
Gegen Staatstrojaner, Hackbacks und den Handel mit Sicherheitslücken!
Der BND soll nach wie vor Daten abgreifen und Internetknoten anzapfen, um
Kommunikationsdaten auszuleiten und die erhobenen Daten auszuwerten. Dabei soll
der BND nach dem neuen Entwurf auf das “notwendige Maß” und maximal 15 Prozent
des Datenvolumens beschränken - eine Maßgabe, die nicht zu kontrollieren ist und
in der Praxis die Abschöpfung des gesamten Datenverkehrs erlaubt. Dadurch wird
das Ausspähen von “reiner Inlandskommunikation” möglich, auch wenn diese für
Auslandsgeheimdienste wie den BND grundsätzlich unzulässig ist. Da eine
Abgrenzung nach inländischer und ausländischer Kommunikation bei dieser Methode
aber unmöglich ist, wird diese Grenze vollständig ausgehöhlt.
Das heimliche Eindringen in IT-Systeme ist ein schwerer Grundrechtseingriff und
verletzt das Grundrecht jeder Person auf Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme.
Eine weitere neue Befugnis ist die Erlaubnis, dass der BND ausdrücklich
zurückhaken darf, wenn eine “unmittelbare Gefahr für ein besonders wichtiges
Rechtsgut besteht und die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen. Und
auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen, indem der Dienst Geräte
manipulieren darf, die sodann Daten umleiten, löschen und Fehlinformationen
verbreiten. Hackbacks lehnen wir entschieden ab! Sie eskalieren Konflikte,
treffen Unbeteiligte als Zufallsopfer und beruhen auf einer Urheberzuordnung,
die technisch nie abschließend gesichert werden kann.
Insbesondere fordern wir die ersatzlose Streichung der geplanten Pflicht des
Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), Schwachstellen anderer
Systeme proaktiv an den BND zu melden, die dieser dann für Cyberangriffe
ausnutzen darf. Eine Behörde, die die IT-Sicherheit schützen soll, darf nicht
zur Zulieferer für deren Ausnutzung werden. Wir fordern stattdessen ein
gesetzlich geregeltes Schwachstellenmanagement mit Meldepflicht zugunsten des
Herstellers und ein Verbot des staatlichen Ankaufs von Exploits.
Keine Entscheidung ohne Menschen - gegen die automatisierte Rasterung und
KI-Entscheidungen!
Die automatisierte Analyse personenbezogener Daten zur Profilbildung, dem
biometrischen Abgleich im Internet und die Mitnutzung von öffentlicher und
privater Videoüberwachung sind die Überwachung durch die Hintertür und machen
den öffentlichen und digitalen Raum leicht durchsuchbar. Und kann auch alle
diejenigen betreffen, gegen die nichts vorliegt.
Das BfV soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er “zur
Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf”, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte”
vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Als Jusos Thüringen
sagen wir: Sicherheitsbehörden dürfen die Eingriffsschwellen für die
Notwendigkeit ihres Handelns nicht derart unbegrenzt offenstehen.
Eingriffsschwellen dürfen nie durch die Binnenlogik der Sicherheitsbehörden
festgelegt werden.
Auch der BND soll eine solche Auswertung vornehmen dürfen und es ist ihm
ausdrücklich erlaubt, diese mit den öffentlich zugänglichen Daten im Netz zu
vergleichen. Er muss dabei keine eigenen Mittel nutzen, sondern kann sich auch
Abgleichen bedienen, die durch öffentliche oder private Stellen im Ausland
erfolgen- und das auch, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische
Stellen dies nicht können. Damit sind Tür und Tor geöffnet, dass der BND
Anwendungen nutzt, die es nach den europäischen Datenschutzrechten nicht geben
dürfte, oder außereuropäische Partner um Hilfe bitten, die schwächeren Regeln
unterliegen.
Zusätzlich sollen sollen die Behörden des Verfassungsschutzes biometrische
Echtzeit-Abgleiche nutzen dürfen, wodurch es erlaubt sein wird,
Videoüberwachung, beispielsweise durch Kamera am Bahnhof oder in
Einkaufszentren, live auszuwerten und zu prüfen, ob Personen, die im Visier der
Behörden sind, sich dort aufhalten.
Das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Flächendeckungsverbot muss
ausdrücklich auf den digitalen Raum erstreckt werden. Die Anwendung von Diensten
zur kommerziellen Gesichtersuchmaschinen, wie ClearView oder PimEyes, muss
gesetzlich untersagt werden. Die Grundrechtsbindung des deutschen Staates darf
nicht per Outsourcing umgangen werden. Operative Maßnahmen zur Überwachung, die
ein KI-System autonom und ohne die Beteiligung eines Menschen einleitet,
schließen wir kategorisch aus!
Die SPD-Bundestagsfraktion und die Mitglieder der Bundesregierung der SPD dürfen
dieses Falltor der Speicherung von biometrischen Abgleichen auf Vorrat und ins
Blaue hinein nicht mittragen!
Verschlüsselung ist kein Verdachtsmoment!
Der Verfassungsschutz arbeitet ganz anders als die Polizei. Wo die Polizei einen
konkreten Anfangsverdacht braucht, dass Menschen gegen geltendes Recht
verstoßen, um Ermittlungen gegen sie einzuleiten, braucht der Verfassungsschutz
diesen konkreten Verdacht nicht.
Die geplanten Eingriffsschwellen im Referentenentwurf sind so unbestimmt, dass
praktisch jeder Auslandsbezug die Zuständigkeit des BND begründet und Bagatellen
im Inland, wie Sticker kleben oder Plakate abreißen, bereits Beobachtungen
auslösen könnten.
Für uns Jusos ist es besonders inakzeptabel, dass Verschlüsselung bereits einen
Verdachtsmoment begründet. Wer die eigene Festplatte oder E-Mails verschlüsselt,
könnte künftig als “planmäßig verschleiern” gelten. Genau das tun
Journalist:innen, Whistleblower:innen, Aktivist:innen, Anwält:innen und
Ärzt:innen. Müssen politische Oppositionelle und Aktivist:innen in Zukunft also
damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandgeheimdienstes zu werden, der
immer mächtiger wird?
Von den bevorstehenden möglichen Ermittlungen kriegen die Betroffenen in der
Regel nichts mit und können nicht, wie gegen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen,
den Rechtsweg beschreiten.
Wir fordern klar bestimmte, gerichtsfeste Eingriffsschwellen, einen
ausdrücklichen gesetzlichen Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen und Quellen.
Kontrolle ausbauen, statt Befugnisse ungebremst erweitern!
Den Erweiterungen der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die, wie Nina
Warken sagt, “weniger bürokratisch” ist. Von nun an soll der neunköpfige
Unabhängige Kontrollrat die beiden Dienste, den BND und das BfV, kontrollieren.
Bislang waren die G10 Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der
Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig.
Die G10-Kommission soll aufgelöst werden und auch der
Bundesdatenschutzbeauftragte soll zukünftig nicht eingebunden sein. Wir sagen:
Keine Verarbeitung von hochsensiblen Daten ohne Beteiligung des
Datenschutzbeauftragten! Die Bundesdatenschutzbeauftragte muss für die operative
Tätigkeit von BND und BfV zuständig bleiben.
Die Kontrolle soll nun im UKRat gebündelt und seine Aufgaben erweitert werden.
Für Zugriffe auf Videoüberwachung und biometrische Abgleiche fordern wir eine
verpflichtende Vorabkontrolle durch den UKRat. Wir fordern, dass der UKRat
jährlich und öffentlich berichtet. Ein Untersagungsrecht der Aufsichtsbehörde
gegenüber diesen Berichten lehnen wir strikt ab.
Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Überwachungsgesamtrechnung, das heißt
vor jedem neuen Befugnisgesetz muss bilanziert werden, was der Staat bereits
darf, bevor neue Eingriffsbefugnisse geschaffen werden.
Begründung
Begründung: Erfolgt mündlich.

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