| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV WE/WL, KV UHK, KV EIC (dort beschlossen am: 22.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 21:19 |
A36: Feiern bis zum Schluss. Nicht bis zum letzten Bus. Für Kirmesbusse und sichere Heimwege
Antragstext
Kirmes ist ein zentraler Teil der kulturellen und sozialen Infrastruktur
Thüringens. Kirmesgesellschaften, Vereine und Ehrenamtliche organisieren in
Städten und Dörfern über Generationen hinweg Feste, die Begegnung, lokale
Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglichen. Gerade im ländlichen
Raum sind sie Orte, an denen Menschen verschiedener Generationen zusammenkommen,
Kultur selbst gestalten und Gemeinschaft erleben.
Die Mühlhäuser Stadtkirmes machte die Bedeutung dieser Festkultur besonders
deutlich: Bei der 148. Ausgabe im Jahr 2025 feierten 26 Kirmesgemeinden
gemeinsam; die Stadt setzt in diesem Jahr erneut den Mühlhäuser Kirmesbus als
Sonderverkehr ein.
Kulturelle Teilhabe darf jedoch nicht davon abhängen, ob Menschen ein eigenes
Auto besitzen, eine Mitfahrgelegenheit organisieren können, sich den Heimweg
nachts zutrauen oder sich die eigene Kommune einen Kirmesbus leisten kann.
Gerade für FLINTA* ist ein verlässlicher, gut beleuchteter und
niedrigschwelliger Nachtverkehr ein wichtiger Baustein für selbstbestimmte
Teilhabe und sichere Heimwege.
Die Jusos Thüringen fordern:
Das Landesprogramm für deinen Nachhauseweg
Der Freistaat Thüringen soll Kommunen, Landkreise und kommunale
Verkehrsunternehmen dabei unterstützen, veranstaltungsbezogene Anruf-
Sammeltaxis zu Kirmessen und weiteren nichtkommerziellen Kultur-, Jugend-
und Vereinsveranstaltungen einzurichten, überall dort, wo abends und
nachts kaum ein Bus fährt. Örtliche Taxiunternehmen führen die Fahrten im
Auftrag der kommunalen Verkehrsunternehmen durch, ein gültiges ÖPNV-Ticket
einschließlich Deutschlandticket genügt zur Nutzung. Fahrpläne und
Bediengebiete müssen frühzeitig feststehen, die Buchung barrierearm
digital wie telefonisch und auch kurzfristig möglich sein, damit alle
wohnortnah nach Hause kommen. Die Standards für Finanzierung,
Ticketanerkennung, Buchung, Sicherheit, Barrierefreiheit und
Öffentlichkeitsarbeit soll die Landesregierung gemeinsam mit kommunalen
Spitzenverbänden, Verkehrsunternehmen, Kirmesgesellschaften,
Veranstalter*innen und Taxiunternehmen entwickeln, mit den Mühlhäuser
Kirmesbussen als Vorbild, die schon 2024 an beiden Kirmeswochenenden bis
etwa 2 Uhr die Kirmesgemeinden verbanden.
FLINTA*-Sicherheit und Awareness als Förderkriterien
Abfahrtsorte müssen gut auffindbar, ausreichend beleuchtet und nah am
Veranstaltungsort liegen. Fördervoraussetzung sind Schutz- und
Awarenesskonzepte mit klaren Ansprechpersonen, niedrigschwelligen
Hilfemöglichkeiten sowie verbindlichen Verfahren bei Belästigung,
Diskriminierung und Gewalt. Die Bedarfe von FLINTA*, Menschen mit
Behinderung und weiteren diskriminierungsgefährdeten Gruppen sind
verbindlich zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem geschultes
Personal, klar benannte Ansprechpersonen, niedrigschwellige Möglichkeiten
zur Hilfe und Beschwerde sowie ein verbindliches Vorgehen bei Belästigung,
Diskriminierung und Gewalt.
Begründung
Erfolgt mündlich.

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