| Veranstaltung: | Landeskonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Saalfeld-Rudolstadt (dort beschlossen am: 22.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.08.2026, 18:17 |
A28: Fährst du schon oder wartest du noch? - Barrierefreiheit an allen Bahnhöfen herstellen
Antragstext
Wer auf einen Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen angewiesen ist, steht immer
wieder vor demselben Problem: Bahnsteige sind nicht auf der Höhe des
Zugeinstiegs, andere Bahnsteige sind nur über Treppen erreichbar oder der
gesamte Bahnhof ist nicht stufenfrei zugänglich. Trotzdem entscheidet die
Deutsche Bahn bis heute nicht nach dem tatsächlichen Bedarf an vollständiger
Barrierefreiheit, sondern nach der sogenannten „1.000-Reisende-Regelung“, wie
barrierefrei ein Bahnhof sein muss oder wie stark er im Zuge umfassender
Modernisierungen zumindest barriereärmer gestaltet wird.
Die „1.000-Reisende-Regelung“ besagt dabei, dass Bahnhöfe mit weniger als 1.000
täglichen Ein- und Aussteiger:innen bei grundlegenden Modernisierungen oftmals
nicht mit Aufzügen oder Rampen ausgestattet werden. Stattdessen werden
Unterführungen, Treppen oder Bahnsteige erneuert, ohne gleichzeitig einen
stufenfreien Zugang zu schaffen. Das bedeutet: Obwohl Millionen investiert
werden, bleiben viele Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen, Senior:innen,
Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit schwerem Gepäck weiterhin nicht
selbstständig nutzbar.
Gerade in Thüringen ist diese Regelung besonders problematisch. Circa 90 Prozent
der 279 Personenbahnhöfe liegen unterhalb der 1.000-Reisende-Grenze.
Gleichzeitig investieren das Land Thüringen und die Deutsche Bahn bis zum Jahr
2031 rund 74 Millionen Euro in die Modernisierung von zehn Bahnhöfen (Bad
Blankenburg, Friedrichroda, Reinhardsbrunn-Friedrichroda, Gotha, Grimmenthal,
Ilmenau, Probstzella, Zeutsch, Geraberg, Sonneberg) im ländlichen Raum. Diese
Investitionen sind ausdrücklich zu begrüßen, verdeutlichen aber zugleich das
Problem: Die Bahnhöfe werden umfassend modernisiert, Bahnsteige erhöht,
Leitstreifen eingebaut und Unterführungen erneuert. Häufig werden jedoch keine
Rampen, Aufzüge oder andere barrierefreie Zugänge eingeplant. Stattdessen wird
darauf verwiesen, dass ein barrierefreier Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen könne. Entweder, wenn der Bahnhof mehr als 1.000 Reisende pro Tag
verzeichnet, oder wenn Kommunen die erforderlichen finanziellen Mittel für den
Bau von Aufzügen oder Rampen selbst aufbringen. Angesichts des demografischen
Wandels ist jedoch zu erwarten, dass viele dieser Bahnhöfe künftig eher weniger
als mehr Fahrgäste haben werden. Gleichzeitig steigt der Anteil der Menschen,
die auf barrierefreie Infrastruktur angewiesen sind.
Für uns ist klar: Wer einen Bahnhof grundlegend saniert und modernisiert, muss
ihn konsequent barrierefrei gestalten. Es ist weder wirtschaftlich noch
gesellschaftlich sinnvoll, Bahnsteige, Unterführungen oder Treppen neu zu bauen
und erst Jahre oder sogar Jahrzehnte später erneut Baustellen einzurichten, um
Rampen oder Aufzüge nachzurüsten. Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht
werden und darf nicht davon abhängen, wie stark ein Bahnhof genutzt wird.
Wir fordern deshalb:
Die Abschaffung der sogenannten „1.000-Reisende-Regelung“ als Kriterium
für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen.
Bei jeder grundlegenden Modernisierung eines Bahnhofs ist verpflichtend
ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen Bahnsteigen herzustellen.
Das betrifft insbesondere die Erhöhung von Bahnsteigen sowie dem Umbau von
Unterführungen, Treppen oder Zugängen.
Bund, Deutsche Bahn und die Länder müssen die hierfür notwendigen
finanziellen Mittel dauerhaft bereitstellen und dürfen die Kosten für
barrierefreie Zugänge nicht auf die Kommunen abwälzen.
Vollständige Barrierefreiheit muss als verbindlicher Standard und nicht
als freiwillige Zusatzleistung im Schienenverkehr verankert werden.
Begründung
erfolgt mündlich

Kommentare