Die Verwerfungen am Energiemarkt, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, schlagen sich auch auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen durch. Die Strompreise sind durch die Decke geschossen und - ähnlich wie die Trassenpreise – für Eisenbahnverkehrsunternehmen kaum vorherzusehen. Auch das sorgt für weniger Planbarkeit der Akteure. Eine Stellschraube wäre die Stromsteuer: In Deutschland wird Bahnstrom besteuert, in vielen anderen Ländern nicht. Stattdessen wird weiterhin klimaschädliches Kerosin steuerlich begünstigt. Vergleicht man die Preisvolatilitäten, wird schnell deutlich, welcher Verkehrsträger derzeit bevorzugt wird.
Zusätzlich zur Bahnstrombesteuerung sind Eisenbahnverkehrsunternehmen gegenüber unvorhersehbaren Steigerungen der Strompreise gegenwärtig nicht ausreichend gegen drastische Schwankungen abgesichert. Eine die Planungssicherheit erhöhende Maßnahme wäre es, analog zum Industriestrompreis eine Deckelung des Bahnstromes einzuführen, bei dem ab Eintreten eines bestimmten Schwellenwertes in der Preissteigerung der Staat als stabilisierender Kostenträger einspringt. Dies ist insbesondere im Fall von Mehrverbräuchen aufgrund gestiegener Leistung oder Markteintritten wesentlich.
Die Deckelung der Strompreise ist umso wichtiger, damit zusätzlich zur Verfügung stehende Gelder nicht unnötig für Stromverbrauch ausgegeben werden müssen und diese für die Weiterentwicklung und Schaffung eines resilienten, zuverlässigen und den Herausforderungen der Zukunft (Verkehrs- und Mobilitätswende) angepassten Eisenbahnsystems zur Verfügung stehen.