Die Verwerfungen am Energiemarkt, verursacht durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, schlagen sich auch auf die Bahnbetreiber durch. Die Strompreise sind durch die Decke geschossen und - ähnlich wie die Trassenpreise – für private EVUs kaum vorherzusehen. Auch das sorgt für weniger Planbarkeit der Akteure. Eine Stellschraube wäre die Stromsteuer: In Deutschland wird Bahnstrom besteuert, in vielen anderen Ländern nicht. Stattdessen wird weiterhin klimaschädliches Kerosin steuerlich begünstigt. Vergleicht man die Preisvolatilitäten, wird schnell deutlich, in welchem Markt es aktuell attraktiver ist, zu partizipieren. Ein bescheidener Umstand, der aber politisch zu ändern wäre.
Zusätzlich zur Bahnstrombesteuerung sind EVUs gegenüber unvorhersehbaren Steigerungen der Strompreise gegenwärtig nicht ausreichend gegen drastische Schwankungen abgesichert.
Eine die Planungssicherheit erhöhende Maßnahme wäre es, analog zum Industriestrompreis eine Deckelung des Bahnstromes einzuführen, bei dem ab Eintreten eines bestimmten Schwellenwertes in der Preissteigerung der Staat als stabilisierender Kostenträger einspringt. Dies ist insbesondere im Fall von Mehrverbräuchen aufgrund gestiegener Leistung oder von Markteintritten wesentlich.