Antrag: | Innenpolitische Wende |
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Antragsteller*in: | Jusos Südthüringen |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.06.2023, 11:35 |
Ä1 zu I2: Innenpolitische Wende
Antragstext
Von Zeile 26 bis 31:
genügt nicht, eine Ansprechperson zu schaffen, die die Ermittlung dann doch wieder an die Polizei abgibt, wo die Ermittlungen wieder versanden. Deswegen wiederholen wir unsere Forderung nach einer unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten Stelle, die gegen Beschuldigte Polizist:innen ermittelt. Deswegen fordern wir eine unabhängige Stelle, die dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucher Schutz unterstellt ist und organisatorisch an die Staatsanwaltschaften angegliedert wird. Diese unabhängige Stelle bearbeitet alle Strafverfahren gegen Beschuldigte Polizist:innen. Die dort arbeitenden Beamt:innen werden zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten erklärt. Für die nötige Fachkompetenz bei Ermittlungsarbeiten, können Beamt:innen aus dem Polizeivollzugsdienst übernommen werden. Diese müssen eine verpflichtende Schulung durchlaufen und werden langfristig nur in der neu geschaffenen Behörde eingesetzt, um eine objektive Ermittlungstätigkeit zu ermöglichen.
Kommt es zu einer Verurteilung müssen Beamt:innen grundsätzlich in den Innendienst versetzt werden und sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch
Von Zeile 26 bis 31:
genügt nicht, eine Ansprechperson zu schaffen, die die Ermittlung dann doch wieder an die Polizei abgibt, wo die Ermittlungen wieder versanden. Deswegen wiederholen wir unsere Forderung nach einer unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten Stelle, die gegen Beschuldigte Polizist:innen ermittelt. Deswegen fordern wir eine unabhängige Stelle, die dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucher Schutz unterstellt ist und organisatorisch an die Staatsanwaltschaften angegliedert wird. Diese unabhängige Stelle bearbeitet alle Strafverfahren gegen Beschuldigte Polizist:innen. Die dort arbeitenden Beamt:innen werden zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten erklärt. Für die nötige Fachkompetenz bei Ermittlungsarbeiten, können Beamt:innen aus dem Polizeivollzugsdienst übernommen werden. Diese müssen eine verpflichtende Schulung durchlaufen und werden langfristig nur in der neu geschaffenen Behörde eingesetzt, um eine objektive Ermittlungstätigkeit zu ermöglichen.
Kommt es zu einer Verurteilung müssen Beamt:innen grundsätzlich in den Innendienst versetzt werden und sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch