I2: Innenpolitische Wende
Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 16.05.2023) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 21.05.2023, 21:51 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 16.05.2023) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 21.05.2023, 21:51 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Thüringen hat ein Polizei- und Justizproblem. Die Thüringer Polizei hat, das
illustriert der Prozess gegen Thorsten Czupon (AfD) und die Vorgänge in Gera am
Tag der Arbeit eindrücklich, ein massives Problem mit rechtsextremen
Polizist:innen. Wir müssen jetzt handeln, um diese Personen zeitnah aus dem
Polizeidienst zu entfernen. Die Jusos Thüringen fordern die SPD Thüringen auf,
sich noch in dieser Legislaturperiode für eine Änderung des Thüringer
Beamtengesetz einzusetzen, um Polizist:innen die durch rechtsextreme Äußerungen
oder Handlungen auffallen, Mitglied von „Chatgruppen“ oder der faschistischen
AfD sind rechtssicher und zeitnah aus dem Polizeidienst zu entfernen. Zusätzlich
schafft der Landtag die Möglichkeit, um Kronzeugenprogramme für Polizeibehörden
zu schaffen. So können Beamt:innen die etwa Mitglied einer rechtsextremen
Chatgruppe sind, solche Vorfälle künftig melden und im Gegenzug mit reduzierten
disziplinar- und strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Zusätzlich müssen wir feststellen, dass in der Thüringer Polizei ein
problematisches Korpsdenken vorherrscht. Polizist:innen weigern sich selbst bei
Gewaltdelikten effektiv gegen andere Polizist:innen zu ermitteln. Zugleich
können vor Gericht ganz regelmäßig Falschaussagen von Polizist:innen beobachtet
werden, um andere Beamte vor Strafverfolgung zu schützen. Gleichzeitig ermitteln
bei einer Strafanzeige gegen Polizist:innen immer noch die Polizist:innen selbst
oder Kolleg:innen, teils aus derselben Dienststelle gegen die Beschuldigten. Das
hat erhebliche Folgen: Personen, die Opfer von Polizeigewalt sind, trauen sich
aus Angst vor staatliche Repressionen oft nicht Anzeige zu erstatten.[1] Um hier
ein rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen, das die Rechte der Bürger:innen
schützt, brauchen wir eine unabhängige Behörde die gegen Polizist:innen
ermittelt. Das Modell des „Thüringer Polizeibeauftragten“ ist gescheitert. Es
genügt nicht, eine Ansprechperson zu schaffen, die die Ermittlung dann doch
wieder an die Polizei abgibt, wo die Ermittlungen wieder versanden. Deswegen
wiederholen wir unsere Forderung nach einer unabhängigen, nicht dem
Innenministerium unterstellten Stelle, die gegen Beschuldigte Polizist:innen
ermittelt. Kommt es zu einer Verurteilung müssen Beamt:innen grundsätzlich in
den Innendienst versetzt werden und sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch
aus dem Dienst entfernt werden. Wer einmal rechtswidrige Gewalt gegenüber
Bürger:innen ausübt, soll nicht in erneut in die Lage versetzt werden, so zu
handeln. Zusätzlich schafft der Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen für ein
Whistleblowerprogramm. Hier erhalten Polizist:innen, die rechtswidriges
Verhalten auf Seiten ihrer Kolleg:innen feststellen, die Möglichkeit, dieses
anonym zu melden, ohne sich dem sozialen Druck und gewalttätigen Repressalien
von Kolleg:innen auszusetzen. Die entsprechende Meldung wird dabei bestenfalls
gar nicht und wenn überhaupt nur anonymisiert in polizeiliche Datenbanken wie
INPOL etc. eingetragen.
Zusätzlich müssen wir feststellen, dass in der Thüringer Polizei ein problematisches Korpsdenken vorherrscht. Polizist:innen weigern sich selbst bei Gewaltdelikten effektiv gegen andere Polizist:innen zu ermitteln. Zugleich können vor Gericht ganz regelmäßig Falschaussagen von Polizist:innen beobachtet werden, um andere Beamte vor Strafverfolgung zu schützen. Gleichzeitig ermitteln bei einer Strafanzeige gegen Polizist:innen immer noch die Polizist:innen selbst oder Kolleg:innen, teils aus derselben Dienststelle gegen die Beschuldigten. Das hat erhebliche Folgen: Personen, die Opfer von Polizeigewalt sind, trauen sich aus Angst vor staatliche Repressionen oft nicht Anzeige zu erstatten.[1] Um hier ein rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen, das die Rechte der Bürger:innen schützt, brauchen wir eine unabhängige Behörde die gegen Polizist:innen ermittelt. Das Modell des „Thüringer Polizeibeauftragten“ ist gescheitert. Es genügt nicht, eine Ansprechperson zu schaffen, die die Ermittlung dann doch wieder an die Polizei abgibt, wo die Ermittlungen wieder versanden. Deswegen wiederholen wir unsere Forderung nach einer unabhängigen, nicht dem Innenministerium unterstellten Stelle, die gegen Beschuldigte Polizist:innen ermittelt. Deswegen fordern wir eine unabhängige Stelle, die dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucher Schutz unterstellt ist und organisatorisch an die Staatsanwaltschaften angegliedert wird. Diese unabhängige Stelle bearbeitet alle Strafverfahren gegen Beschuldigte Polizist:innen. Die dort arbeitenden Beamt:innen werden zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten erklärt. Für die nötige Fachkompetenz bei Ermittlungsarbeiten, können Beamt:innen aus dem Polizeivollzugsdienst übernommen werden. Diese müssen eine verpflichtende Schulung durchlaufen und werden langfristig nur in der neu geschaffenen Behörde eingesetzt, um eine objektive Ermittlungstätigkeit zu ermöglichen.
Kommt es zu einer Verurteilung müssen Beamt:innen grundsätzlich in den Innendienst versetzt werden und sofern die Voraussetzungen vorliegen, auch aus dem Dienst entfernt werden. Wer einmal rechtswidrige Gewalt gegenüber Bürger:innen ausübt, soll nicht in erneut in die Lage versetzt werden, so zu handeln. Zusätzlich schafft der Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Whistleblowerprogramm. Hier erhalten Polizist:innen, die rechtswidriges Verhalten auf Seiten ihrer Kolleg:innen feststellen, die Möglichkeit, dieses anonym zu melden, ohne sich dem sozialen Druck und gewalttätigen Repressalien von Kolleg:innen auszusetzen. Die entsprechende Meldung wird dabei bestenfalls gar nicht und wenn überhaupt nur anonymisiert in polizeiliche Datenbanken wie INPOL etc. eingetragen.
Erfolgt mündlich.