Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Südthüringen (dort beschlossen am: 24.05.2023) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 24.05.2023, 22:24 |
D6: Ein Thüringer Versammlungsgesetz gegen Rechtsrock Festivals
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern die Erstellung eines Thüringer Versammlungsgesetzes,
welches das bestehende Versammlungsgesetz des Bundes ergänzen soll. Im
Spezifischen soll der effektive Umgang mit RechtsrockFestivals festgeschrieben
werden, um standfeste Gesetzesgrundlagen zu schaffen.
In diesem neuen Gesetz sollen kommerzielle Versammlungen, welche von als
verfassungsfeindlich eingeschätzten Organisator:innen veranstaltet werden,
untersagt werden können. Dies kann zum Beispiel erfolgen, wenn für das Betreten
des Veranstaltungsgeländes eine Geldabgabe in Form eines Tickets gefordert wird.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig, wenn die Einnahmen
ausschließlich für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden und die
Veranstalter:innen diese Verwendung der zuständigen Versammlungsbehörde
vorweisen.
DesWeiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, präventive Video- und
Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen zuzulassen, bei denen
wiederholt und nachweislich eine Mehrheit von Personen teilnimmt, die
verfassungsfeindliches Gedankengut vertreten.
Die Aufnahmen dienen der Dokumentation und der möglichen strafrechtlichen
Verfolgung von Straftaten und Verstößen gegen das bestehende Versammlungsrecht.
Antragsbegründung
Seit 2016 fanden im unter anderem thüringischen Themar regelmäßig Rechtsrock Festivals statt. Um ihr rechtsextremes Gedankengut verbreiten zu können und das Verbot der Kommunen umgehen zu können, werden diese als politische Versammlung mit dem Titel “Rock gegen Überfremdung” angemeldet.
Das Verbot dieser Veranstaltungen konnte in den letzten Jahren, durch das verschärfte Infektionsschutzgesetz durchgesetzt werden. Da die Verschärfungen jedoch aufgrund der endemischen Lage ausgelaufen sind, braucht es eine neue Lösung.
In der Föderalismus Reform von 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen. Seit dieser Reform nutzt Thüringen dennoch nur das Versammlungsgesetz des Bundes.
Das bestehende Versammlungsgesetz des Bundes bietet einige Instrumente zur Regulierung von Versammlungen, reicht jedoch nicht aus, um effektiv gegen Rechtsrock Festivals vorzugehen. Die Einführung eines Thüringer Versammlungsgesetzes, das die genannten Forderungen umsetzt, ermöglicht eine gezielte Bekämpfung rechtsextremer Veranstaltungen und trägt zur Stärkung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.
Bisher haben Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein diese Möglichkeit genutzt und eigenes Versammlungsgesetz erlassen. Nun wird es in Thüringen Zeit es ihnen gleich zu tun.
Das Verbot von kommerziellen Versammlungen, sofern die Einnahmen nicht gemeinnützigen Zwecken zugutekommen, verhindert, dass rechtsextreme Gruppierungen finanzielle Mittel für ihre Zwecke generieren können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass öffentliche Räume nicht für die Verbreitung von Hass und rechtsextremistischer Propaganda genutzt werden.
Die Möglichkeit präventiver Video- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei rechtsextremen Versammlungen ermöglicht eine frühzeitige Identifizierung und Dokumentation von Straftaten und Verstößen gegen das Versammlungsrecht. Dadurch wird die Strafverfolgung erleichtert und ein präventives Signal an potenzielle Straftäter:innen gesendet.
Mit der Umsetzung dieses Antrags leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Verteidigung unserer demokratischen Grundwerte. Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, sich aktiv für die Erstellung eines Thüringer Versammlungsgesetzes einzusetzen, das die genannten Maßnahmen beinhaltet.
Änderungsanträge
- Ä1 (KV Ilm-Kreis (dort beschlossen am: 07.06.2023), Eingereicht)