Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landeskonferenz |
Eingereicht: | 03.08.2022, 10:16 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Anerkennung Nachweis ukrainischer Impfnachweise/ Impfpässe
Beschlusstext
Die Jusos Thüringen fordern die Anerkennung von ukrainisch sprachigen
Impfnachweisen gegen Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, wenn diese die im
Sinne des Masernschutzgesetzes erforderlichen Impfungen belegen und als weiteren
Schritt die vereinfachte und kostenlose Übertragung in einen deutschen
Impfausweis für die langfristige Vereinfachung.
Begründung
Im Rahmen des Masernschutzgesetz (§20 IfSG) ist festgelegt, dass Personen, die eine Gemeinschaftseinrichtung nach §33 IfSG, also bspw. eine Kita oder Schule besuchen, einen Immunitätsnachweis gegen das Masernvirus vorlegen müssen. Festlegungen zur Sprache des Nachweises sind im Infektionsschutzgesetz nicht getroffen worden. Wir haben im Unstrut-Hainich-Kreis jedoch die Erfahrung gemacht, dass mehrere Schulen die ukrainisch sprachigen Impfnachweise nicht anerkannt haben. Nach einer Masern-Epidemie in der Ukraine in den frühen 2010ern fand in den letzten Jahren eine sehr erfolgreiche Impfkampagne in der Ukraine statt, sodass mittlerweile sehr hohe Impfquoten vorliegen; das Vorliegen eines Impfschutzes war zudem auch in der Ukraine Voraussetzung für den Schulbesuch. Eine Übertragung des ukrainischen Impfnachweises in einen deutschen Impfausweis ist bspw. In Gesundheitsämtern möglich und neben einem erheblichen organisatorischen Aufwand und der damit verbundenen Zeitverzögerung beim Eintritt in die Gemeinschaftseinrichtung mit Kosten von 5-10€ pro Nachweis verbunden. Die Gesundheitsämter, die Impfnachweise übertragen können, sind derweil aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie sowie angesichts der Pandemie liegengebliebener weiterer Pflichtaufgaben erheblich belastet. Wir fordern die Anerkennung der ukrainisch sprachigen Impfnachweise durch die Gemeinschaftseinrichtungen, um einen schnellen und unkomplizierten Eintritt der betroffenen Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen zu ermöglichen, die Familien finanziell zu entlasten und gleichzeitig auch im öffentlichen Gesundheitsweisen eine Entlastung zu ermöglichen.