Antrag LaKo: | Antrag zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen |
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Antragsteller*in: | KV Gera |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 29.10.2021, 17:52 |
Ä5 zu A10: Antrag zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
Begründung
Von Zeile 8 bis 12:
Der Thüringer Landtag hat im Oktober 2019 das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren beschlossen. Seitdem gibt es verbindliche Regelungen ab wann und wie Senior:innen in ihren Kommunen beteiligt werden müssen. Unter anderem ist in Landkreisen die Schaffung eines:r ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten verpflichtend.
Die Mitbestimmung junger Menschen auf allen Entscheidungsebenen sollte längst eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch konnte sich der Landesgesetzgeber bei der letzten Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nicht zu den in der LSM empfohlenen Gesetzesänderungen durchringen. Das gegenwärtig geltende Gesetz ist angesichts des Anspruches wirksamer Mitbestimmung der jungen Generation zu mut- und ambitionslos. Weder stellt § 28 a ThürKO klar, dass die Gemeinde darlegen muss, wie genau sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten berücksichtigt, noch muss die Gemeinde dokumentieren, wie die Beteiligung konkret prozedural-methodisch durchgeführt wurde sowie welche Ergebnisse für mehr kommunale Jugend- und Generationengerechtigkeit sie gezeitigt hat. Es wird in der ThürKO nicht normiert, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Formen und Verfahren eigenständiger Mitwirkung angemessen einzubeziehen sind. Ebenfalls wird vollkommen außer Acht gelassen, dass für Aufbau und Engagement von Kinder- und Jugendbeiräten zwingend angemessene finanzielle Mittel sowie eine hauptamtliche pädagogische Begleitung in der kommunalen Haushaltsplanung sicherzustellen sind.
Um diese uneinheitliche und zutiefst ungerechte Situation für junge Menschen in Thüringen zu überwinden ist es für uns als politischer Jugendverband notwendig, die kommunalgesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der ThürKO als der maßgeblichen Rechtsquelle für Thüringer Selbstverwaltungskörperschaften nachzuschärfen. Kommunal- und landespolitisches Ziel muss die Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunalverwaltung und -politik mittels eines Ressourcen- und Kompetenzaufwuchses, bedingungsarmen Zugängen sowie kinder- und jugendgerechten Leit- und Rahmenentscheidungen von, für und mit jungen Menschen sein.
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Von Zeile 8 bis 12:
Der Thüringer Landtag hat im Oktober 2019 das Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren beschlossen. Seitdem gibt es verbindliche Regelungen ab wann und wie Senior:innen in ihren Kommunen beteiligt werden müssen. Unter anderem ist in Landkreisen die Schaffung eines:r ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten verpflichtend.
Die Mitbestimmung junger Menschen auf allen Entscheidungsebenen sollte längst eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch konnte sich der Landesgesetzgeber bei der letzten Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nicht zu den in der LSM empfohlenen Gesetzesänderungen durchringen. Das gegenwärtig geltende Gesetz ist angesichts des Anspruches wirksamer Mitbestimmung der jungen Generation zu mut- und ambitionslos. Weder stellt § 28 a ThürKO klar, dass die Gemeinde darlegen muss, wie genau sie die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten berücksichtigt, noch muss die Gemeinde dokumentieren, wie die Beteiligung konkret prozedural-methodisch durchgeführt wurde sowie welche Ergebnisse für mehr kommunale Jugend- und Generationengerechtigkeit sie gezeitigt hat. Es wird in der ThürKO nicht normiert, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Formen und Verfahren eigenständiger Mitwirkung angemessen einzubeziehen sind. Ebenfalls wird vollkommen außer Acht gelassen, dass für Aufbau und Engagement von Kinder- und Jugendbeiräten zwingend angemessene finanzielle Mittel sowie eine hauptamtliche pädagogische Begleitung in der kommunalen Haushaltsplanung sicherzustellen sind.
Um diese uneinheitliche und zutiefst ungerechte Situation für junge Menschen in Thüringen zu überwinden ist es für uns als politischer Jugendverband notwendig, die kommunalgesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der ThürKO als der maßgeblichen Rechtsquelle für Thüringer Selbstverwaltungskörperschaften nachzuschärfen. Kommunal- und landespolitisches Ziel muss die Verankerung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunalverwaltung und -politik mittels eines Ressourcen- und Kompetenzaufwuchses, bedingungsarmen Zugängen sowie kinder- und jugendgerechten Leit- und Rahmenentscheidungen von, für und mit jungen Menschen sein.
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