Basiert auf dem Änderungsantrag: | Ä2 zu I1: Schutz von Videospieler:innen vor ausbeuterischen Geschäftspraktiken |
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Antrag LaKo: | Schutz von Videospieler:innen vor ausbeuterischen Geschäftspraktiken |
Antragsteller*in: | Jusos UHK (dort beschlossen am: 09.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.06.2023, 11:03 |
Ä3 zu I1: Schutz von Videospieler:innen vor ausbeuterischen Geschäftspraktiken
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 4 bis 6:
Inhalte), die in vielen Videospielen anzutreffen sind:
1. Verbot von Pay-To-Win-Mechanismen in Videospielen Transparenz: Pflicht Spieler:innen darüber zu informieren, dass Zusatzinhalte mit Vorteilen im Spiel gekauft werden können.
2. Glücksspielartige Lootboxen dürfen nicht für Minderjährige zugänglich sein
Unterstützer*innen
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Von Zeile 4 bis 6:
Inhalte), die in vielen Videospielen anzutreffen sind:
1. Verbot von Pay-To-Win-Mechanismen in Videospielen Transparenz: Pflicht Spieler:innen darüber zu informieren, dass Zusatzinhalte mit Vorteilen im Spiel gekauft werden können.
2. Glücksspielartige Lootboxen dürfen nicht für Minderjährige zugänglich sein
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