Veranstaltung: | Landesausschuss 2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Antragsberatung der übrigen LaKo Anträge |
Antragsteller*in: | KV Weimar/ Weimarer Land |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.09.2020, 10:35 |
Antragshistorie: | Version 1 |
U5: Pfand gehört daneben – Lebensmittel auch!
Antragstext
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, auf den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 05.08.2020, dass „Containern“ verboten werden
darf, entsprechend zu reagieren. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden,
die eine legale und nachhaltige Verwendung von Lebensmitteln ermöglicht, die für
den Verkauf in den Supermärkten aussortiert wurden. Ebenfalls soll eine
Spendenpflicht der Supermärkte an die Tafeln gesetzlich geregelt werden.
Begründung
11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr weggeschmissen. Das macht 55kg pro Kopf pro Jahr und 58% aus Gründen der vermeintlich abgelaufenen Haltbarkeit. (www.welthungerhilfe.de/lebensmittelverschwendung, 13.09.2020) Aber, dass viele Produkte noch weit nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum genießbar sind, sagt allein schon die Bezeichnung dafür aus.
Kommentare