Änderungen von R01 zu R01
| Ursprüngliche Version: | R01 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.08.2026, 17:03 |
| Neue Version: | R01 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 19.09.2026, 14:17 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4 einfügen:
Nachrichtendienstrechts" liegen rund 730 Seiten vor, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Befugnisse geben als je zuvor. Und das bei gleichzeitig gesenkten Hürden und
Von Zeile 37 bis 39 einfügen:
und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen. Und das muss auch heute noch gelten! Wir lehnen die operativen Eingriffsbefugnisse für den BND und das sogennante Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Auch die geplanten Ausweitung der BND-
Von Zeile 116 bis 119 einfügen:
Der sogenannte Verfassungsschutz arbeitet ganz anders als die Polizei. Wo die Polizei einen konkreten Anfangsverdacht braucht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um Ermittlungen gegen sie einzuleiten, braucht der sogenannte Verfassungsschutz diesen konkreten Verdacht nicht.
