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            <title>Landeskonferenz 2026: Alles</title>
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                <title>Landeskonferenz 2026: Alles</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä1 zu A12: Fördern statt Wiederholen – Leistung ermöglichen, Bildungsgerechtigkeit schaffen </title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fordern-statt-Wiederholen-Leistung-ermoglichen-Bildungsgerechtigkei-19129/609</link>
                        <author>Jusos Unstrut-Hainich-Kreis (dort beschlossen am: 22.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fordern-statt-Wiederholen-Leistung-ermoglichen-Bildungsgerechtigkei-19129/609</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_134_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 5:</h4><div><p>Zukunftschancen und einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Ein gerechtes Bildungssystem muss deshalb den Anspruch haben, alle <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schülerinnen und Schüler (SuS)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmöglich zu fördern, Leistung einzufordern und ihnen zugleich die Voraussetzungen zu geben, diese </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 17:</h4><div><p>Handlungsbedarf weiterhin ist. Im Schuljahr 2024/2025 verließen in Thüringen 2.270 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> und damit 11,9 % aller Abgängerinnen und Abgänger die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Noch 2019/2020 lag dieser </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 28:</h4><div><p>bildungspolitische Signal. Das Wiederholen einer Klassenstufe löst die Ursachen schulischer Schwierigkeiten nicht. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> durchlaufen vielmehr erneut ein Schuljahr unter weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 35:</h4><div><p>Ursachen. Leistungsorientierung und individuelle Förderung stellen dabei keinen Widerspruch dar. Schule muss <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> fordern. Ein leistungsorientiertes Bildungssystem darf sich aber nicht darauf beschränken, Leistungen festzustellen und das Nichterreichen gesetzter Anforderungen mit einem zusätzlichen Schuljahr zu beantworten. Es muss <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> vielmehr dazu befähigen, diese Anforderungen tatsächlich erreichen zu können.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 46 bis 48:</h4><div><ul><li value="1">standardisierte, bequeme, allgemeingültige Maßnahme – eine freiwillige Wiederholung nach Beratung der betroffenen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> und ihrer Sorgeberechtigten weiterhin zu ermöglichen;</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 50 bis 51:</h4><div><ul><li value="1">und individuell ausgerichtete Fördermaßnahmen zu setzen, die an den konkreten Lernständen und Lernvoraussetzungen der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> anknüpfen;</li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 56 bis 58:</h4><div><ul><li value="1">Unterstützungsstrukturen insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu gehören insbesondere Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams sowie </li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 63 bis 65:</h4><div><ul><li value="1">Übergänge zwischen allgemeinbildender Schule, beruflicher Bildung und Ausbildung stärker individuell zu begleiten, damit insbesondere <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> mit erschwerten Ausgangsbedingungen nicht aus dem Bildungssystem verloren </li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 75 bis 76:</h4><div><p>Unser Anspruch ist dabei nicht weniger Leistung. Unser Anspruch ist, mehr <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">SuS</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schüler:innen</ins> dazu zu befähigen, die an sie gestellten Leistungsanforderungen erfolgreich zu </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>2020 haben wir mit F7 den Beschluss gefasst, dass wir auch Menschen außerhalb der Geschlechterbinärität adressieren und dass wir zum Gendern den Doppelpunkt verwenden wollen, da er barrierefrei ist.<br>
Das wurde hier leider nicht berücksichtigt und deswegen würde das mit dem ÄA angepasst werden. :)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 22:30:36 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A17: Für eine geschlechtergerechte Ortsnamenslandschaft in Thüringen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fur-eine-geschlechtergerechte-Ortsnamenslandschaft-in-Thuringen-44958</link>
                        <author>Jusos Unstrut-Hainich-Kreis (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fur-eine-geschlechtergerechte-Ortsnamenslandschaft-in-Thuringen-44958</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Spaßantrag für die Landeskonferenz der Jusos Thüringen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sprache schafft Wirklichkeit. Wer durch Thüringen fährt, begegnet auf Ortsschildern ständig dem generischen Maskulinum: Eisenberg, Heringen, Sondershausen - überall steckt “er” drin, nirgends “sie*” oder “ihr*”. Das ist kein Zufall, sondern gelebtes Patriarchat, verewigt auf Blech.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während wir als queerfeministischer Jugendverband tagtäglich für die Überwindung patriarchaler Strukturen kämpfen, begegnet uns das “er” weiterhin auf Schritt und Tritt. Wir finden es auf Autobahnausfahrten, auf Landstraßen und in den Karten unserer Smartphones. Man kann ihm quasi niemals entkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sagen: Schluss damit!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn schon die Bundeswehr Karrierewege als “divers” bewirbt und der Duden das Gendersternchen kennt, dann kann doch auch die thüringische Kartografie nicht länger dahinter zurückbleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die Orte, an denen wir leben, arbeiten und Politik machen, sprachlich weiterhin von einem überholten Geschlechterverständnis geprägt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei geht es natürlich nicht darum, Geschichte unsichtbar zu machen. Nein, ganz im Gegenteil: Wir wollen patriarchale Strukturen in unserer Gesellschaft sichtbar machen und sie anschließend komplett beseitigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausgerechnet die Landeshauptstadt trägt ihr „er“ mitten im Namen, mitten in Thüringen, mitten in Deutschland. Wenn wir schon nicht von heute auf morgen das Patriarchat abschaffen können, dann können wir wenigstens dafür sorgen, dass niemand mehr nach Erfurt fahren muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Jusos haben wir den Anspruch, gesellschaftliche Veränderungen nicht bloß zu fordern, sondern uns auch aktiv dafür einzusetzen. Deshalb wollen wir dort anfangen, wo uns das Patriarchat buchstäblich begegnet: auf den Ortsschildern Thüringens. Wir fordern daher die konsequente Umbenennung aller Thüringer Städte, in deren Namen sich ein „er“ versteckt, zugunsten einer geschlechtergerechten und zukunftsorientierten Namensgebung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konkret fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Artern → Artsie*n</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bad Berka → Bad Bsie*ka</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Berga-Wünschendorf → Bihr*ga-Wünschendorf</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bleicherode → Bleichsie*rode</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Brotterode-Trusetal → Brottsie*rode-Trusetal</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Eisenberg → Eisenbihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Erfurt → Sie*furt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Gera → Gsie*ra</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Heringen → Sie*ringen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Hermsdorf → Sie*msdorf</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Hirschberg → Hirschbihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Leutenberg → Leutenbihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Münchenbernsdorf → Münchenbsie*nsdorf</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Nottertal-Heilinger Höhen → Nottsie*tal-Heilingsie* Höhen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Oberhof → Obsie*hof</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Rastenberg → Rastenbihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Saalburg-Ebersdorf → Saalburg-Ebsie*sdorf</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Sömmerda → Sömmsie*da</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Sondershausen → Sondsie*shausen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Sonneberg → Sonnebihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Steinbach-Hallenberg → Steinbach-Hallenbihr*g</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ummerstadt → Ummsie*stadt</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Waltershausen → Waltsie*shausen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind überzeugt: Wer das Patriarchat auf den Ortsschildern nicht bekämpft, nimmt es billigend in Kauf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn Sprache schafft Wirklichkeit. Und Wirklichkeit kann man ändern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt darstellend.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 21:13:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A16: Born to be Wild - Schluss mit Wildtierhaltung in Zirkus und Zoo</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Born-to-be-Wild-Schluss-mit-Wildtierhaltung-in-Zirkus-und-Zoo-36213</link>
                        <author>Jusos Unstrut-Hainich-Kreis (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Born-to-be-Wild-Schluss-mit-Wildtierhaltung-in-Zirkus-und-Zoo-36213</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland ist innerhalb der EU das letzte Land ohne jegliche gesetzliche Regelung zur Wildtierhaltung im Zirkus, während bereits über zwei Dutzend europäische Länder (z.B. Österreich, die Niederlande, Belgien und Dänemark) Wildtiere in Zirkussen ganz oder teilweise verboten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zuletzt diskutierte Novelle des Tierschutzgesetzes sah zunächst ein Verbot bestimmter Wildtierarten (u. a. Elefanten, Großkatzen, Primaten) vor, wurde jedoch durch eine Einzelfallprüfungsklausel sowie eine Bestandsschutzregelung für bereits vorhandene Tiere erheblich abgeschwächt. Viele Wildtierarten, etwa Zebras, Reptilien oder Kängurus, blieben im damaligen Entwurf ohnehin vollständig ausgenommen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition ist zudem offen, ob und in welcher Form diese Reform überhaupt weiterverfolgt wird. Wir sagen auch: Ein reines Verbot von Neuanschaffungen greift zu kurz, solange Zirkusse ihre aktuellen Tierbestände unbegrenzt weiter halten und vorführen dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Beispiel für die anhaltende Praxis lässt sich der Circus Krone anführen, einer der größten Zirkusbetriebe Europas. Er führt nach eigenen Angaben weiterhin 84 Tiere mit sich, darunter etwa Löwen und Tiger, Pferde, Kamele und Hunde. Die letzten Elefanten wurden 2019 in einen spanischen Tierpark ausgelagert. Auftritte mit Elefanten finden seither nicht mehr statt. Tierschutzorganisationen dokumentieren dennoch wiederholt Missstände in Haltung und Dressur der verbliebenen Tiere sowie die dauerhafte Einzelhaltung sozial lebender Arten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch rechtlich zeigt sich die Sonderstellung von Zirkussen deutlich: § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG nimmt Zirkusse ausdrücklich vom Zoo-Begriff aus. Die dort für Zoos geltende Genehmigungspflicht mit ihren, wenn auch unzureichenden, Mindestanforderungen an Unterbringung und Betreuung gilt für Zirkusse also gar nicht erst. Für sie greift lediglich das allgemeine Tierschutzrecht (u. a. § 11 TierSchG zur Erlaubnispflicht gewerbsmäßiger Tierhaltung), das keine tierartspezifischen Haltungsanforderungen für Wildtiere im Zirkus vorschreibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch bei Zoos und Tierparks fehlt bislang eine klare Beschlusslage. Rechtliche Grundlage ist bundesweit § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der die EU-Zoo-Richtlinie (1999/22/EG) umsetzt, ergänzt durch das allgemeine Tierschutzgesetz (TierSchG), insbesondere die Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren nach § 11 TierSchG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 42 BNatSchG sieht für Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und Betrieb eines Zoos eine Genehmigungspflicht vor. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind (u. a. Erhaltung der biologischen Vielfalt, tiergerechte Unterbringung, Vorbeugung vor Ausbruch der Tiere, tierärztliche Betreuung, Dokumentation). Das Gesetz regelt damit lediglich, unter welchen Bedingungen Wildtierhaltung in Zoos zulässig ist. Ein grundsätzliches Verbot der Wildtierhaltung sieht es allerdings nicht vor. Erst bei Verstößen gegen diese Auflagen kann die zuständige Behörde nachträgliche Anordnungen erlassen und im äußersten Fall den Zoo ganz oder teilweise schließen. Zusätzlich sind kleinere Einrichtungen mit maximal fünf Arten Schalenwild oder maximal 20 Tieren anderer wild lebender Arten vom Zoo-Begriff und damit von der strengeren Genehmigungspflicht ausgenommen. Das eröffnet eine Lücke, durch die kleinere Tierparks und Gehege einer schwächeren Kontrolle unterliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kritiker:innen, darunter Tierschutzorganisationen wie PETA sowie zahlreiche Tierschutzvereine, führen an, dass viele Tiere in Zoos aufgrund von Platzmangel und artwidriger Haltung erkranken, Verhaltensstörungen entwickeln und eine geringere Lebenserwartung haben als in freier Wildbahn. Besonders betroffen sind Arten mit großem Bewegungs- oder Sozialbedürfnis wie Eisbären, Elefanten oder Großkatzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind der Auffassung, dass die dauerhafte Gefangenhaltung von Wildtieren zu Unterhaltungs- und kommerziellen Zwecken, ob im Zirkus oder im Zoo, mit einem zeitgemäßen Verständnis von Tierwohl nicht vereinbar ist und beide Bereiche konsequent adressiert werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus diesen Gründen fordern die Jusos Thüringen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Ein generelles, ausnahmsloses Verbot der Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkusbetriebe, verankert im Tierschutzgesetz. Eine Einzelfallprüfungsklausel, die de facto weiterhin die Haltung einzelner Wildtierarten erlaubt, lehnen wir ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Keine Bestandsschutzregelung für bereits gehaltene Wildtiere.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Ein vollständiges Verbot der Neugründung und des Weiterbetriebs von Zoos, Tierparks und vergleichbaren Einrichtungen, die Wildtiere zur Zurschaustellung halten, umgesetzt über eine entsprechende Änderung des § 42 BNatSchG (Genehmigungsversagung für die Wildtierhaltung zu Zurschaustellungszwecken) in Verbindung mit einer Anpassung des § 11 TierSchG. Die derzeitige Ausnahme für kleinere Einrichtungen mit bis zu 20 Wildtieren bzw. fünf Schalenwildarten (§ 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG) lehnen wir als zusätzliches Schlupfloch ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die SPD-Landtagsfraktion Thüringen wird aufgefordert, sich über den Bundesrat für ein umfassendes bundesweites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen und Zoos einzusetzen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Keine Vermietung landeseigener und kommunaler Flächen in Thüringen an Zirkusbetriebe, die Wildtiere mitführen, sowie keine weitere Genehmigung oder Bezuschussung von Zoos mit Wildtierhaltung, bis ein bundesweites Verbot in Kraft tritt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Für die Übergangszeit setzen wir uns für die Förderung von Auffangstationen und Sanctuaries für aus Zirkus- und Zoohaltung abgegebene Wildtiere sowie für Unterstützungsangebote beim Berufswechsel für betroffene Beschäftigte ein</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 21:08:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A15: Migräne ernst nehmen – Forschung, Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe verbessern</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Migrane-ernst-nehmen-Forschung-Versorgung-und-gesellschaftliche-Tei-6079</link>
                        <author>Jusos Unstrut-Hainich-Kreis (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Migrane-ernst-nehmen-Forschung-Versorgung-und-gesellschaftliche-Tei-6079</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Migräne gehört mit einer 1-Jahres-Prävalenz von 10 bis 15 % zu den häufigsten neurologischen Erkrankungen in Deutschland. Im Laufe des Lebens erkranken deutlich mehr Menschen zumindest zeitweise daran. Weltweit litten 2021 laut “Global Burden of Disease Study” rund 1,2 Milliarden Menschen an Migräne und 2 Milliarden Menschen an Spannungskopfschmerzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Migräne belegt weltweit den zweiten Platz unter allen menschlichen Erkrankungen bei den mit Behinderung gelebten Lebensjahren, nach Rückenschmerzen, und Kopfschmerzerkrankungen insgesamt rangierten 2021 als zweithäufigste Erkrankung weltweit nach Zahnerkrankungen. Vor allem Frauen zwischen 15 und 49 Jahren weisen die höchsten Erkrankungsraten auf. Gleichzeitig wird Migräne in Gesellschaft und Arbeitswelt noch immer häufig bagatellisiert, obwohl sie für Betroffene mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität sowie hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz dieser hohen Krankheitslast existiert in Deutschland bislang weder eine nationale Strategie zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Migräne noch eine gezielte, ausreichende Forschungsförderung für primäre Kopfschmerzerkrankungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit Migräne treffen zudem auf erhebliche Zugangshürden zur spezialisierten Versorgung. Bundesweit warten gesetzlich Versicherte im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin, wobei aktuelle Befragungsdaten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass ein Viertel der gesetzlich Versicherten sogar länger als 30 Tage wartet. Das ist deutlich mehr als beim Hausarzt, wo dies nur für ein Viertel der Befragten bei einer Wartezeit von über 3 Tagen gilt. Für Neurologie speziell liegen ausgewertete Terminplattform-Daten vor, wonach Kassenpatient:innen in Berlin im Mittel 62 Tage auf einen Neurologie-Termin warten. In ländlichen Regionen ist von deutlich längeren Wartezeiten auszugehen, da das System der vertragsärztlichen Bedarfsplanung spezialisierte Fachärzt:innen bewusst in größeren Planungsbereichen zusammenfasst. Je spezialisierter die Fachgruppe, desto größer der Planungsbereich, wodurch Versicherten bei hochspezialisierten Fachärzt:innen ausdrücklich längere Wege zugemutet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen weist in eigenen Analysen auf ein überdurchschnittliches Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Versorgung des Landes hin. Dass gerade bei Nervenärzt:innen (Neurologie/Psychiatrie) erheblicher Nachholbedarf besteht, zeigte sich zuletzt daran, dass bei einer Neuordnung der Bedarfsplanung in Thüringen unter allen Facharztgruppen die meisten neu geschaffenen Arztsitze auf Nervenärzt:innen entfielen (21,5 zusätzliche Sitze). Das ist ein deutliches Indiz für einen strukturellen Versorgungsengpass gerade in dem Fachgebiet, das für die Migränebehandlung zentral ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Moderne Therapieoptionen, etwa die seit einigen Jahren verfügbaren CGRP-Antikörper, stehen zwar grundsätzlich zur Verfügung, erreichen Betroffene jedoch nicht überall gleichermaßen. Nur ein kleiner Teil der Menschen mit häufigen Migränetagen erhält überhaupt eine medikamentöse Prophylaxe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders problematisch ist, dass Frauen deutlich häufiger betroffen sind als Männer. In der bevölkerungsrepräsentativen “BURDEN-2020-Studie” des Robert Koch-Instituts erfüllten 14,8 Prozent der Frauen, aber nur 6,0 Prozent der Männer die vollständigen Migränekriterien. Geschlechtsspezifische Aspekte, etwa hormonelle Einflüsse während Menstruationszyklus, Schwangerschaft oder Menopause, sind wissenschaftlich gut belegt, finden jedoch in Forschung und Versorgung noch nicht die notwendige Berücksichtigung. So sind in der aktuellen deutschen Leitlinie zur Migränetherapie zwar eigene Kapitel zu Schwangerschaft, Stillzeit und menstrueller Migräne enthalten, hormonelle Einflüsse der Menopause auf Migräneverlauf und -behandlung werden dagegen kaum eigenständig adressiert. Zudem wird wiederholt auf fehlende Studiendaten für bestimmte Medikamente in diesen Lebensphasen hingewiesen. Die unzureichende Versorgung von Migränepatient:innen ist daher auch eine Frage geschlechtersensibler Gesundheitsversorgung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Ein bundesweites Förderprogramm für primäre Kopfschmerzerkrankungen, das Grundlagenforschung, klinische Forschung und insbesondere Versorgungsforschung gezielt unterstützt. Im Bereich der Versorgungsforschung sollen dabei insbesondere Diagnosewege, Wartezeiten, regionale Unterschiede, soziale Ungleichheiten sowie der Zugang zu modernen Therapieformen untersucht werden. Die Ergebnisse sollen regelmäßig veröffentlicht werden und als Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen dienen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Den bedarfsgerechten Ausbau des bereits bestehenden Kopfschmerzregisters der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) zu einer flächendeckenden, repräsentativen bundesweiten Datengrundlage. Das Register liefert bereits heute wertvolle Daten wie etwa zur Wirksamkeit von Akutmedikation bei Migräne aus mehreren Tausend ausgewerteten Behandlungsfällen, stützt sich bislang jedoch überwiegend auf Daten aus spezialisierten Zentren und Praxen. Um Versorgungslücken zwischen Stadt und Land sowie zwischen spezialisierter und hausärztlicher Versorgung sichtbar zu machen, braucht es eine gezielte öffentliche Förderung, die eine breitere Anbindung niedergelassener Hausärzt:innen und eine bessere Bekanntmachung des Registers bei Betroffenen ermöglicht, ähnlich wie es bereits für andere chronische Erkrankungen (z. B. Krebsregister) etabliert ist. Dabei sind höchste Standards des Datenschutzes einzuhalten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Entwicklung einer nationalen Migräne-Strategie, die gemeinsam mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Patient:innenvertretungen, Krankenkassen und den Ländern erarbeitet wird. Ziel muss eine flächendeckend hochwertige, leitliniengerechte Versorgung sein.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Stärkung geschlechtersensibler Forschung und Versorgung. Förderprogramme des Bundes sollen geschlechtsspezifische Fragestellungen sowie hormonelle Einflüsse auf die Entstehung und Behandlung der Migräne – einschließlich der bislang unzureichend untersuchten Lebensphase der Menopause – ausdrücklich berücksichtigen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die Verbesserung der ambulanten Versorgung, insbesondere durch den Ausbau spezialisierter Kopfschmerzambulanzen, telemedizinischer Angebote und stärkere Fortbildung von Hausärzt:innen im Bereich primärer Kopfschmerzerkrankungen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf strukturschwache und ländliche Regionen zu legen, in denen die Bedarfsplanung spezialisierte fachärztliche Versorgung auf größere Planungsräume verteilt und damit längere Wege und Wartezeiten für Betroffene in Kauf nimmt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Bundesweite Informations- und Aufklärungskampagnen, um die gesellschaftliche Stigmatisierung von Migräne abzubauen und die Bevölkerung über Symptome, Behandlungsmöglichkeiten und die tatsächliche Krankheitslast aufzuklären.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Migräne darf nicht länger als bloßes individuelles Gesundheitsproblem betrachtet werden. Angesichts ihrer hohen Prävalenz, der erheblichen Einschränkungen für Betroffene sowie ihrer gesellschaftlichen Bedeutung ist sie als gesundheitspolitische Herausforderung zu behandeln.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 21:03:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: Thüringen endlich smart machen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Thuringen-endlich-smart-machen-30179</link>
                        <author>Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Thuringen-endlich-smart-machen-30179</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert die SPD Thüringen auf, sich in der Thüringer Landesregierung für Landesförderprogramm „Smart Cities und Smart Regions“ einzusetzen. Dieses soll insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Verfolgung von drei Förderlinien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Mehrjährige Förderung von größeren, bzw. langfristigen Vorhaben:</strong> Größere Smart-Region-Vorhaben sollen über mehrere Jahre gefördert werden können. Förderfähig sollen dabei neben der Konzeption und Umsetzung auch notwendige Kosten für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung sein. Die Förderung soll zudem darauf ausgerichtet sein, dass Kommunen die Projekte nach Ende der Förderperiode eigenständig weiterbetreiben und finanzieren können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Förderung von kleineren Einzelprojekten:</strong> Neben größeren Vorhaben soll eine niedrigschwellige Förderung für kleinere, klar abgegrenzte Projekte geschaffen werden. Diese sollen unabhängig von einem umfassenden Smart-Region-Gesamtkonzept beantragt und umgesetzt werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Förderung des Erkenntnistransfers:</strong> Erfahrungen, Konzepte, technische Lösungen und Projektergebnisse aus geförderten Vorhaben sollen für andere Kommunen zugänglich und nachnutzbar gemacht werden. Das Land soll hierfür insbesondere die Dokumentation, Weitergabe und Übertragung bereits entwickelter Lösungen unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Höhere Förderquoten für Kommunen in strukturschwachen Regionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höhe der Förderung soll sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Kommune orientieren. Kommunen in strukturschwachen Regionen sollen einen höheren Anteil der förderfähigen Kosten durch das Land finanzieren lassen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Förderung sowohl einzelner Kommunen als auch von Zusammenschlüssen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Antragsberechtigt sollen einzelne Städte und Gemeinden ebenso wie Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse sein. Auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Kommunen sollen unabhängig von ihrer jeweiligen Größe gefördert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Sicherstellung der digitalen Souveränität und des Datenschutzes </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei geförderten Projekten sollen Kommunen langfristig die Kontrolle über ihre digitale Infrastruktur und die dabei entstehenden Daten behalten. Hierzu sollen insbesondere offene Standards, interoperable Systeme und übertragbare Datenformate berücksichtigt sowie dauerhafte Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern vermieden werden. Datenschutz und Datensicherheit sollen bereits bei der Konzeption und Umsetzung der Projekte berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Anreize zur Kooperation mit Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Förderprogramm soll Kooperationen zwischen Kommunen und Thüringer Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen ermöglichen und gezielt unterstützen. Dies soll insbesondere die gemeinsame Entwicklung, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Smart-Region-Projekten sowie die Weiterentwicklung und Nachnutzung der dabei entstehenden Erkenntnisse ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Fördervolumen des Programms soll sich bei seiner Einrichtung an dem Verhältnis des Volumens des hessischen Förderprogramms zur Förderung smarter Kommunen und Regionen zum Gesamtvolumen des hessischen Landeshaushalts orientieren. Für den Thüringer Landeshaushalt 2026 entspräche dies einer Größenordnung von rund 6 Millionen Euro jährlich. Die weitere Entwicklung des Fördervolumens soll sich am tatsächlichen Bedarf sowie an der Entwicklung der kommunalen Smart-Region-Projekte in Thüringen orientieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Smart Cities und Smart Regions sind mehr als Digitalisierung, sie sind Infrastrukturpolitik. Es handelt sich dabei um Städte und Regionen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, um städtische, bzw. ländliche Bereiche effizienter, ökologischer und lebenswerter zu machen. Sie steigern Lebensqualität und Transparenz, fördern Klimaschutz und Problemerkennung und können die Verwaltung entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Idee ist bereits in Thüringen angekommen. Gera, Mühlhausen und Jena sind Modellkommunen der Bundesregierung. Sie sind dabei, einige Maßnahmen auf dem Weg zu intelligenten und vernetzten Städten umzusetzen. Die Ideen sind dabei weit gestreut und umfassen dutzende Handlungsfelder. Exemplarisch hervorgehoben seien an dieser Stelle die Erfassung von Energieverbräuchen zur Ermittlung von Optimierungspotentialen, die Messung von Besucherströmen in Kultureinrichtungen oder intelligente Steuerungen von Straßenbeleuchtung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Finanziert werden alle drei Städte über das „Modellprojekt Smart Cities“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Insgesamt wurden im Rahmen des Bundesprogramms 73 Modellprojekte ausgewählt – zu wenig, um flächendeckend agieren zu können. Das eine solche Förderung auch auf Landesebene möglich ist, beweist Hessen mit seinem Programm „Starke Heimat Hessen“, welches jährlich mit 16 Millionen Euro gefördert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um sicherzustellen, dass Smart-City- und Smart-Region-Projekte nicht auf einzelne Modellkommunen beschränkt bleiben, braucht es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Größere und langfristige Vorhaben benötigen eine mehrjährige Förderung, die nicht mit der ersten Umsetzung endet. Neben der Entwicklung und Anschaffung von Technologien müssen auch Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen Kommunen bereits während der Förderung dabei unterstützt werden, langfristig eigenständige Strukturen und Finanzierungsmodelle für die Fortführung der Projekte aufzubauen. So soll verhindert werden, dass erfolgreiche Projekte nach dem Ende einer Förderperiode aufgrund fehlender finanzieller oder personeller Ressourcen eingestellt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daneben braucht es eine niedrigschwellige Förderung für kleinere Einzelprojekte. Nicht jede Kommune benötigt oder kann ein umfassendes Smart-Region-Konzept entwickeln. Auch kleinere Vorhaben können einen konkreten Beitrag zur Verbesserung kommunaler Infrastruktur leisten und Kommunen ermöglichen, Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln. Eine solche Förderlinie stellt zudem sicher, dass auch kleinere Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Kapazitäten Zugang zu der Förderung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die bisher geförderten Modellprojekte zeigen, dass in Thüringen bereits umfangreiche Erfahrungen mit Smart-City-Anwendungen gesammelt werden. Diese Erfahrungen sollten allen Thüringer Kommunen zugutekommen. Deshalb soll der Transfer von Erkenntnissen, Konzepten und technischen Lösungen ausdrücklich Bestandteil des Förderprogramms sein. Geförderte Projekte sollen so dokumentiert und aufbereitet werden, dass andere Kommunen auf ihnen aufbauen können. Bereits entwickelte Lösungen sollen, soweit möglich, öffentlich nachnutzbar sein. Dadurch kann vermieden werden, dass Kommunen vergleichbare Lösungen unabhängig voneinander entwickeln und finanzieren müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig darf die Teilnahme am Förderprogramm nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune abhängen, um zu verhindern, dass unsere Kommunen in Lebensqualität und Leistungsfähigkeit weiter auseinanderdriften. Gerade Kommunen in strukturschwachen Regionen verfügen häufig über geringere finanzielle und personelle Spielräume. Höhere Förderquoten sollen deshalb sicherstellen, dass auch diese Kommunen eigene Projekte umsetzen können. Dabei soll das Programm grundsätzlich allen Kommunen offenstehen und nicht ausschließlich auf strukturschwache Regionen begrenzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Förderung soll sowohl einzelnen Kommunen als auch kommunalen Zusammenschlüssen offenstehen. Dadurch können Projekte dort umgesetzt werden, wo sie sinnvoll sind: Manche Vorhaben lassen sich auf Ebene einer einzelnen Stadt oder Gemeinde realisieren, während andere von einer Zusammenarbeit mehrerer Kommunen profitieren. Eine Kooperation soll dabei ermöglicht, aber nicht zur Voraussetzung für eine Förderung gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Digitalisierung kommunaler Infrastruktur ist außerdem die digitale Souveränität der Kommunen von besonderer Bedeutung. Die öffentliche Hand sollte nicht durch proprietäre Systeme dauerhaft von einzelnen Unternehmen abhängig werden. Geförderte Projekte sollen deshalb nach Möglichkeit auf offenen Standards und interoperablen Systemen aufbauen und einen späteren Wechsel von Anbietern ermöglichen. Gleichzeitig müssen Datenschutz und Datensicherheit bereits bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Die Digitalisierung kommunaler Infrastruktur darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Erhebung oder Nutzung personenbezogener Daten führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei der Entwicklung und wissenschaftlichen Begleitung von Smart-City- und Smart-Region-Projekten eine wichtige Rolle einnehmen. Durch entsprechende Kooperationen können neue technische Lösungen entwickelt, bestehende Ansätze wissenschaftlich evaluiert und Erkenntnisse für weitere Kommunen nutzbar gemacht werden. Das Förderprogramm soll deshalb entsprechende Kooperationen gezielt ermöglichen und Anreize für ihre Umsetzung schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagene Größenordnung von rund 6 Millionen Euro jährlich orientiert sich als Ausgangsgröße am Verhältnis der hessischen Förderung für smarte Kommunen und Regionen zum Gesamtvolumen des hessischen Landeshaushalts. Damit soll Thüringen bei der Einführung des Förderprogramms einen vergleichbaren Stellenwert auf die Entwicklung smarter kommunaler Infrastruktur legen. Die weitere Entwicklung des Fördervolumens soll sich anschließend am tatsächlichen Bedarf sowie an der Entwicklung und den Zielen des Thüringer Programms orientieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit einem eigenständigen Landesförderprogramm kann Thüringen somit den nächsten Schritt von einzelnen Modellprojekten hin zu einer breiten und dauerhaften Förderung von Smart Cities und Smart Regions gehen. Die bereits in Thüringen vorhandenen Erfahrungen sollen genutzt, weiterentwickelt und für weitere Kommunen zugänglich gemacht werden. So kann Digitalisierung als gemeinwohlorientierte kommunale Infrastrukturpolitik gestaltet werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 19:21:20 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A13: Unser Erbe braucht Zukunft – Für einen zukunftsfähigen Denkmalschutz </title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Unser-Erbe-braucht-Zukunft-Fur-einen-zukunftsfahigen-Denkmalschutz-14704</link>
                        <author>Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Unser-Erbe-braucht-Zukunft-Fur-einen-zukunftsfahigen-Denkmalschutz-14704</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen fordern die SPD Thüringen auf, sich in der Landesregierung für die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie „Zukunftsfähiger Denkmalschutz“ für öffentliche Gebäude einzusetzen. Diese soll den langfristigen Erhalt und die Nutzung von Denkmalen sicherstellen, indem insbesondere ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit, ihre Barrierefreiheit sowie ihre energetische Qualität und ihr Beitrag zum Klimaschutz verbessert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen dieser Strategie sollen insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Interaktive Leitfäden:</strong> Digitale, klickbare und niedrigschwellige Leitfäden sollen Verantwortlichen konkrete Möglichkeiten für denkmalgerechte Maßnahmen in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung und Klimaschutz aufzeigen. Dabei sollen unterschiedliche Gebäudetypen und denkmalpflegerische Anforderungen berücksichtigt sowie erfolgreiche Lösungsansätze aus der Praxis zugänglich gemacht werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Gemeinsame Fachberatungen:</strong> Es sollen gemeinsame Fachberatungen von Denkmalschutzbehörden, Energieexpert:innen und Fachplaner:innen für Barrierefreiheit eingerichtet werden. Dabei sollen die örtlichen Behindertenverbände bzw. Selbstvertretungsorganisationen frühzeitig und angemessen einbezogen werden. Die Einbeziehung der relevanten Perspektiven soll dabei helfen, individuelle und miteinander abgestimmte Lösungen zu entwickeln, die den Erhalt des Denkmalwertes mit energetischer Sanierung und umfassender Barrierefreiheit verbinden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Umsetzung von Modellprojekten unter dem Transfergedanken: </strong>Das Land soll Modellprojekte fördern, in denen innovative und denkmalverträgliche Lösungen für energetische Sanierung, Barrierefreiheit und eine zeitgemäße Nutzung von Denkmalen praktisch erprobt werden. Die Erkenntnisse und entwickelten Lösungen sollen anschließend systematisch dokumentiert, öffentlich zugänglich gemacht und auf ihre Übertragbarkeit auf andere Denkmale geprüft werden, damit erfolgreiche Ansätze auch andernorts genutzt werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bereitstellung von Fördermitteln zur Umsetzung der Strategie:</strong> Das Land soll ausreichende Fördermittel bereitstellen, um sowohl die Entwicklung von Konzepten als auch die konkrete Umsetzung denkmalgerechter Maßnahmen in den Bereichen energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Klimaschutz zu ermöglichen. Dabei sollen insbesondere Kommunen und andere öffentliche Träger bei Maßnahmen unterstützt werden, bei denen denkmalgerechte Lösungen mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden sind.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Denkmal ist kein Selbstzweck. Denkmalschutz muss sicherstellen, dass unser kulturelles Erbe auch in Zukunft erhalten, finanzierbar, klimaverträglich und für alle Menschen zugänglich ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) zeigt, dass Barrierefreiheit in Gebäuden unter Denkmalschutz unter einigen Gesichtspunkten ähnlich oder sogar besser umgesetzt ist als in Gebäuden ohne Denkmalschutz. Das betrifft insbesondere die Breite von Fluren, die Durchgangsbreite von Türen und das Vorhandensein barrierefreier Toiletten. Jedoch zeigt der Bericht auch eklatante Mängel. An Gebäuden mit Denkmalschutz sind alle Haupteingänge nur in 27 % der Fälle stufenlos erreichbar (40 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz), alle nutzbaren Ebenen nur in 28 % der Fälle stufenlos zugänglich (37 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz) und nur in 15 % der Fälle gibt es zugängliche Informationen zur Gebäudenutzung, die im 2-Sinne-Prinzip warnen, orientieren oder leiten (22 % bei Gebäuden ohne Denkmalschutz).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Beispiele zeigen einen klaren Handlungsbedarf. Diesem kann jedoch nachgekommen werden: „Barrierefreiheit und Denkmalpflege sind keine unvereinbaren Gegensätze. Es braucht zunächst Expertise, aber auch Kreativität und vor allem den Willen, ausgetretene Pfade zu verlassen und vorhandene Spielräume vor Ort zu nutzen“, sagte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zur Eröffnung der Regionalkonferenz Mitteldeutschland „Inklusiv gestalten – Barrierefreiheit im Denkmalbestand“ 2018 in Erfurt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein politischer Wille ist dabei jedoch nur schwer ersichtlich. Ruft man die Webseite des Barrierefreiheitsförderprogramms ThüBaFF der Thüringer Aufbaubank für die Programmjahre 2026 bis 2030 auf, so wird man von der Meldung empfangen, dass das Programm aufgrund begrenzter Haushaltsmittel geschlossen werden musste (Stand: 18.08.2026). Gerade dort, wo Barrierefreiheit an denkmalgeschützten Gebäuden besondere Planung und individuelle Lösungen erfordert, braucht es jedoch die notwendigen finanziellen Mittel, um diese Lösungen auch umsetzen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben der Zugänglichkeit für alle Besucher:innen müssen Denkmale auch die Chance haben, finanziell tragbar zu sein. Dabei werden oftmals insbesondere die Energiekosten zum Problem. Gerade bei älteren Gebäuden können energetische Sanierungen dazu beitragen, den Energieverbrauch und damit langfristig auch die laufenden Kosten zu senken. Zugleich dürfen energetische Sanierungen dem Denkmalschutz nicht widersprechen. Auch hier braucht es den Willen, vorhandene Spielräume zu nutzen, sowie die finanziellen Mittel, um denkmalgerechte Lösungen umzusetzen. Dabei muss jedoch klar sein, dass nicht jede energetische Sanierungsmaßnahme auf jedes Denkmal übertragbar ist. Aufgrund der unterschiedlichen Bauweisen und Besonderheiten von Denkmalen müssen jeweils individuelle Lösungen gefunden werden, die eine Verbesserung der energetischen Qualität ermöglichen, ohne den Denkmalwert unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Strategie „Zukunftsfähiger Denkmalschutz“ der Landesregierung soll helfen, die adressierten Probleme anzugehen. Sie soll sicherstellen, dass Denkmale langfristig finanzierbar und für alle Menschen zugänglich sind und gleichzeitig ihr Denkmalwert erhalten bleibt. Auch bei privaten Gebäuden unter Denkmalschutz besteht in diesen Bereichen Handlungsbedarf. Der Schwerpunkt dieser Strategie soll jedoch bewusst auf öffentlichen Gebäuden liegen, da Land und Kommunen hier unmittelbar Verantwortung für den langfristigen Erhalt und die Nutzbarkeit ihrer Gebäude tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die meisten Gebäude unter Denkmalschutz Besonderheiten aufweisen, die bei der Planung von Maßnahmen bedacht werden müssen, ist es notwendig, Informationen und Möglichkeiten einfach zugänglich und möglichst passgenau bereitzustellen. Dabei können interaktive, also digitale, klickbare und niedrigschwellige Leitfäden helfen. Sie können Verantwortlichen aufzeigen, welche Möglichkeiten für denkmalgerechte Maßnahmen in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung und Klimaschutz bestehen und welche Lösungen sich für unterschiedliche bauliche Voraussetzungen anbieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch gemeinsame Fachberatungen aller notwendigen Perspektiven können mögliche Maßnahmen bereits frühzeitig gemeinsam betrachtet, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Denkmalwert, ihre energetischen Auswirkungen und ihre Barrierefreiheit geprüft und bei Bedarf nachgeschärft werden. So sollen nicht erst im Verlauf eines Vorhabens Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Anforderungen entstehen, sondern von Beginn an gemeinsame und passgenaue Lösungen entwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um solche Lösungen nicht nur theoretisch zu entwickeln, sondern auch praktisch zu erproben, braucht es Modellprojekte. An diesen sollen innovative Ansätze für energetische Sanierung, Barrierefreiheit und den Erhalt des Denkmalwertes umgesetzt werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend anderen Verantwortlichen zugänglich gemacht werden und als Grundlage für weitere Projekte dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit die in der Strategie entwickelten und erprobten Lösungen auch tatsächlich umgesetzt werden können, braucht es schließlich ausreichende Fördermittel. Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden können individuelle und denkmalgerechte Lösungen mit höheren Kosten verbunden sein. Eine Strategie „Zukunftsfähiger Denkmalschutz“ darf deshalb nicht bei Beratung und Konzepten stehen bleiben, sondern muss auch die finanziellen Voraussetzungen für deren Umsetzung schaffen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 19:13:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Fördern statt Wiederholen – Leistung ermöglichen, Bildungsgerechtigkeit schaffen </title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fordern-statt-Wiederholen-Leistung-ermoglichen-Bildungsgerechtigkei-19129</link>
                        <author>Jusos Gotha (dort beschlossen am: 21.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Fordern-statt-Wiederholen-Leistung-ermoglichen-Bildungsgerechtigkei-19129</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bildung ist die Grundlage gesellschaftlicher Teilhabe, individueller Zukunftschancen und einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Ein gerechtes Bildungssystem muss deshalb den Anspruch haben, alle Schülerinnen und Schüler (SuS) unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmöglich zu fördern, Leistung einzufordern und ihnen zugleich die Voraussetzungen zu geben, diese Leistung auch erbringen zu können. Mit dem Beschluss „<em>Revolution Bildung – gerecht, demokratisch, solidarisch! Ein Zukunftsplan für moderne, inklusive und demokratische Schulen in Thüringen</em>“ hat die Landeskonferenz 2025 bereits ein deutliches bildungspolitisches Zeichen gesetzt. Darin haben die Jusos Thüringen unter anderem beschlossen, Erkenntnissen der Bildungs- und Sozialwissenschaften bei bildungspolitischen Entscheidungen stärker Rechnung zu tragen, individuelle Förderung auszubauen und Versetzungsentscheidungen aufgrund schulischer Leistungen abzuschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Jahr später zeigt sich umso deutlicher, wie groß der bildungspolitische Handlungsbedarf weiterhin ist. Im Schuljahr 2024/2025 verließen in Thüringen 2.270 SuS und damit 11,9 % aller Abgängerinnen und Abgänger die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss. Noch 2019/2020 lag dieser Anteil bei rund 7,4 %. Diese Entwicklung ist alarmierend und verdeutlicht, dass zu viele junge Menschen das Bildungssystem ohne einen ersten Abschluss verlassen. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Besonders problematisch ist, dass Bildungschancen weiterhin wesentlich durch soziale Herkunft, familiäre Ressourcen und individuelle Ausgangsbedingungen beeinflusst werden. Schule muss soziale Ungleichheiten abbauen (Inklusion), statt sie zu reproduzieren oder zu verstärken. Die 2025 erfolgte Ausweitung der Versetzungsentscheidungen in der Thüringer Schulordnung setzt deshalb aus unserer Sicht das falsche bildungspolitische Signal. Das Wiederholen einer Klassenstufe löst die Ursachen schulischer Schwierigkeiten nicht. SuS durchlaufen vielmehr erneut ein Schuljahr unter weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Sitzenbleiben bekämpft das Symptom schulischen Misserfolgs, nicht dessen Ursachen.</em> Leistungsorientierung und individuelle Förderung stellen dabei keinen Widerspruch dar. Schule muss SuS fordern. Ein leistungsorientiertes Bildungssystem darf sich aber nicht darauf beschränken, Leistungen festzustellen und das Nichterreichen gesetzter Anforderungen mit einem zusätzlichen Schuljahr zu beantworten. Es muss SuS vielmehr dazu befähigen, diese Anforderungen tatsächlich erreichen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Wer Leistung fordert, muss auch Förderung ermöglichen.</em> Die Jusos Thüringen fordern die SPD-Landtagsfraktion, die SPD Thüringen und die Thüringer Landesregierung dazu auf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die im Mai 2025 erfolgte Ausweitung von Versetzungsentscheidungen in der Thüringer Schulordnung zurückzunehmen und den Beschluss der Landeskonferenz 2025 umzusetzen, Versetzungsentscheidungen aufgrund schulischer Leistungen abzuschaffen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>das Wiederholen einer Klassenstufe nicht länger als reguläres Instrument zum Umgang mit schulischen Leistungsdefiziten vorzusehen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>in pädagogisch oder lernpsychologisch begründeten Einzelfällen – nicht als standardisierte, bequeme, allgemeingültige Maßnahme – eine freiwillige Wiederholung nach Beratung der betroffenen SuS und ihrer Sorgeberechtigten weiterhin zu ermöglichen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>an die Stelle der Klassenwiederholung verbindliche, frühzeitig einsetzende und individuell ausgerichtete Fördermaßnahmen zu setzen, die an den konkreten Lernständen und Lernvoraussetzungen der SuS anknüpfen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>individuelle Förderung, Binnendifferenzierung, Lernstandsdiagnostik und Förderplanung stärker als verbindliche Bestandteile schulischer Arbeit zu verankern und Schulen hierfür die notwendigen personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unterstützungsstrukturen insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter SuS bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu gehören insbesondere Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams sowie zusätzliche Förder- und Beratungsangebote;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein landesweites Konzept zur Prävention fehlender Schulabschlüsse zu entwickeln, bestehende Maßnahmen wissenschaftlich zu evaluieren und erfolgreiche Ansätze systematisch auf andere Schulen zu übertragen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Übergänge zwischen allgemeinbildender Schule, beruflicher Bildung und Ausbildung stärker individuell zu begleiten, damit insbesondere SuS mit erschwerten Ausgangsbedingungen nicht aus dem Bildungssystem verloren gehen;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>vermeidbare finanzielle und personelle Ressourcen, die durch Klassenwiederholungen gebunden werden, soweit möglich gezielt in präventive Förderung, individuelle Unterstützung und schulische Beratungsangebote umzulenken;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kommunen als zentrale Akteure kommunaler Bildungslandschaften weiterhin verstärkt zu unterstützen und insbesondere Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und niedrigschwellige Unterstützungsangebote verlässlich zu finanzieren und präventiv aufzustocken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Anspruch ist dabei nicht weniger Leistung. Unser Anspruch ist, mehr SuS dazu zu befähigen, die an sie gestellten Leistungsanforderungen erfolgreich zu bewältigen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Begründung erfolgt mündlich. </em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 19:06:14 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Erfolg ist kein Glück – der Glücksspielindustrie den Kampf ansagen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Erfolg-ist-kein-Gluck-der-Glucksspielindustrie-den-Kampf-ansagen-38195</link>
                        <author>Silvio Tukai (KV Sömmerda)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Erfolg-ist-kein-Gluck-der-Glucksspielindustrie-den-Kampf-ansagen-38195</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als sozialistischer Jugendverband besteht für uns die kollektive Befreiung aus den materialistischen Zwängen des Kapitalismus als oberstes politisches Ziel fort. Demgegenüber steht die Glücksspielindustrie, die für viele Menschen den Ausbruch aus ihren derzeitigen Lebensverhältnissen verspricht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieses Versprechen ist eine Lüge. Wer verliert, verliert Geld, das er nicht hat und bleibt genau dort, wo er war. Glücksspiel verkauft die Hoffnung auf Befreiung an die, die sie am dringendsten bräuchten, und verwandelt sie in Schulden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Partei, die mit dem Ziel gegründet wurde, das Elend der Massen zu beenden und Wohlstand für alle zu schaffen, darf nicht zulassen, dass die Glücksspielindustrie bewusst Süchte fördert und davon profitiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Jusos Thüringen fordern deshalb die SPD Landtagsabgeordneten und Minister:innen auf sich für folgende Anliegen einzusetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die sofortige Rücknahme der Erhöhung des Höchsteinsatzes beim virtuellen Automatenspiel.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Umwandlung des Einsatzlimits nach § 6c GlüStV 2021 in ein Verlustlimit.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Keine weiteren Lockerungen von Spielerschutzvorgaben, bevor der Evaluierungsbericht vorliegt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht nach § 1 GlüStV 2021 muss wieder als vorrangiges Ziel der Regulierungspraxis durchgesetzt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Vertreter:innen aus Suchthilfe, Suchtprävention und Suchtforschung sind frühzeitig und verbindlich in alle Entscheidungen einzubinden, die den Spielerschutz berühren. Der Fachbeirat Glücksspielsucht ist zu stärken.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die laufende Prüfung der Algorithmen zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens bei jedem einzelnen Anbieter durch die GGL (Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbot von Glücksspielwerbung im Umfeld von Sportübertragungen, im Sportsponsoring und auf Plattformen mit erheblicher minderjähriger Reichweite.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Streichung der Möglichkeit, den Mindestabstand zwischen Spielhallen über eine Zertifizierung nach § 3a Thüringer Spielhallengesetz auf bis zu 100 Meter abzusenken.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein Verbot zum Aufstellen von Geldspielgeräten in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe der Glücksspielanbieter zur Finanzierung von Prävention, Beratung, Behandlung und anbieterunabhängiger Forschung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Landesmittel für Suchtprävention und Suchthilfe sollen mindestens auf dem bisherigen Niveau abgesichert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem fordern wir die SPD Thüringen auf, künftig auf Sponsoring und Spenden von Unternehmen und Verbänden der Glücksspiel- und Automatenwirtschaft auf Parteitagen, bei Veranstaltungen und in der Parteifinanzierung zu verzichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Partei, die für Prävention, Gesundheits- und Verbraucherschutz steht, kann sich nicht von einer Branche mitfinanzieren lassen, deren Geschäftsmodell auf den Verlusten der Verletzlichsten beruht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum 1. Juli 2026 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) den Höchsteinsatz beim virtuellen Automatenspiel von einem Euro auf bis zu fünf Euro pro Spielrunde angehoben. Bekannt gemacht wurde das nicht über eine Pressemitteilung, sondern über ein FAQ-Dokument und eine Entscheidungsrichtlinie. Vertreter:innen der Suchthilfe, der Suchtprävention und der Suchtforschung wurden nicht angehört .</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründet wurde die Entscheidung mit der Inflation. Die Preissteigerung seit 2021 rechtfertigt nach Berechnung der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht eine Anpassung um 26 bis 30 Prozent. Beschlossen wurde eine Erhöhung um bis zu 400 Prozent. Bei fünf Euro Einsatz und der vorgeschriebenen Fünf-Sekunden-Taktung sind rechnerisch Verluste von bis zu 3.600 Euro pro Stunde möglich. Das ist mehr, als die meisten Menschen in diesem Land im Monat verdienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im selben Monat, im Juni 2026, hat die Gesundheitsministerkonferenz einstimmig festgestellt, dass im Glücksspielwesen systematische Schutzlücken bestehen, und einen substantiell stärkeren Gesundheitsschutz gefordert. Zwei Wochen später hat eine Behörde der Länder das Gegenteil getan.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Glücksspiel ist kein normales Marktprodukt, und Spieler:innen sind keine mündigen Verbrauche:innen wie beim Kauf einer Waschmaschine. Genau diese Gleichsetzung betreibt die Branche seit Jahren, wenn sie von „Verbraucherschutz&quot; spricht, wo die Fachwelt von „Spielerschutz&quot; spricht. Der Begriffswechsel ist eine zynische Strategie und macht jede Schutzregel zur Bevormundung und jede Regulierung zur Zumutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir halten dagegen. Automatenspiele – stationär wie online – sind Produkte, deren Ertragsmodell darauf beruht, dass eine kleine Gruppe von Menschen sehr viel verliert. Ständige Verfügbarkeit, hohe Ereignisfrequenz, audiovisuelle Reize, Fast-Gewinne und bargeldloses Einzahlen sind keine Nebenwirkungen, sondern Konstruktionsmerkmale.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach dem Glücksspiel-Survey 2025 weisen 2,2 Prozent der 18- bis 70-Jährigen eine glücksspielbezogene Störung nach DSM-5 auf, 5,5 Prozent zeigen riskantes Spielverhalten. Die höchste Belastung liegt bei den 18- bis 25-Jährigen: 4,9 Prozent.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nur rund 0,7 Prozent der Bevölkerung nutzen überhaupt Online-Automaten. Gleichzeitig gaben 2024 im ambulanten Hilfesystem 22,6 Prozent der Klient:innen mit Glücksspielproblemen virtuelle Automaten als Hauptspielform an – 2019 waren es 6,4 Prozent. Eine winzige Nutzer:innengruppe trägt einen gewaltigen Teil des Schadens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Glücksspielsucht ist die Suchterkrankung mit der höchsten Verschuldung. Wer viel verliert, verliert Geld, das er nicht hat. Glücksspiel organisiert eine Umverteilung von unten nach oben, die anschließend von Suchtberatung, Schuldnerberatung, Jobcentern, Krankenkassen und Familien aufgefangen wird. Die Gewinne sind privat, die Kosten sind sozialisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Studie der Universität Hohenheim beziffert die volkswirtschaftlichen Kosten der Glücksspielsucht bundesweit auf rund 326 Millionen Euro jährlich, davon rund 225 Millionen Euro allein durch gewerbliche Geldspielautomaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im zweiten Halbjahr 2024 gab es in Thüringen 293 Spielhallen, davon 74 Mehrfachspielhallen, mit 3.094 Geldgewinnspielgeräten. Hinzu kommen 321 weitere Aufstellorte, überwiegend Gaststätten. Die Zahl der Spielhallen ist gegenüber dem ersten Glücksspielsuchtbericht um 16 gestiegen. 81,7 Prozent der Glücksspiel-Klientel im ambulanten Thüringer Suchthilfesystem spielen an Geldgewinnspielautomaten in Spielhallen oder Gaststätten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das terrestrische Automatenspiel bleibt also das Hauptproblem, während online ein zweites hinzuwächst. Gleichzeitig steht die Thüringer Suchthilfe unter erheblichem finanziellen Druck: Die Fachstellen des Landes haben im November 2025 öffentlich gewarnt, dass das Fundament der Suchthilfe in Thüringen auf dem Spiel stehe. Ein Hilfesystem zu schwächen, während die Aufsichtspraxis das Risiko erhöht, das dieses System auffangen soll, ist politisch nicht vermittelbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinzu kommt eine Thüringer Besonderheit: Das Thüringer Spielhallengesetz schreibt einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen vor – erlaubt aber, diesen Abstand über eine Zertifizierung bis auf 100 Meter abzusenken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Menschen, die die Folgen täglich in ihren Beratungsräumen sitzen haben, sind die glaubwürdigsten Sachverständigen dieser Debatte und die einzigen ohne finanzielles Eigeninteresse. Wir machen uns die Forderungen der Thüringer Fachstelle GlücksSpielSucht, der Landesfachstellen und der Suchtforschung ausdrücklich zu eigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 13:44:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Wärmewende sozial und kommunal</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Warmewende-sozial-und-kommunal-63929</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Warmewende-sozial-und-kommunal-63929</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wärme ist eine riesige Baustelle. Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz sind die Gemeinden planungsverantwortliche Stellen, Erfurt und Jena mussten bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Kostenerstattung regelt die Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung mit einer jährlichen Zuweisung im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Das reicht für die Planung. Für die Umsetzung fehlt bisher jede vergleichbare Finanzierungslinie.<br><br>
Die Jusos Thüringen fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Dynamisierung der Kostenerstattung nach der ThürWPKEVO sowie Erstattung auch der Fortschreibung und des dauerhaften Personalbedarfs. Konnexität endet nicht mit der Erstaufstellung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aktive Förderung von Konvoiverfahren. Das Land soll den Landkreisen Mittel für Verbundwärmeplanungen bereit stellen und honoriert interkommunale Zusammenarbeit mit einem Zuschlag. Für kleine Gemeinden ist das vereinfachte Verfahren praxistauglich auszugestalten und mit Musterunterlagen zu hinterlegen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein Landesprogramm Wärmenetze mit einem Volumen von mindestens 100 Millionen Euro über fünf Jahre für Neubau, Verdichtung, Dekarbonisierung sowie Sanierung von Nah- und Fernwärmenetzen in kommunaler oder genossenschaftlicher Trägerschaft. Vorrang haben Vorhaben der Stadtwerke sowie interkommunale Netze im ländlichen Raum.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Erschließung der Abwärmepotenziale. Betreiber von Industrieanlagen, Rechenzentren, Kläranlagen sowie Abfallverwertungsanlagen werden zur Meldung ihrer Abwärmepotenziale an ein öffentliches Landeskataster verpflichtet, das den Kommunen für die Wärmeplanung zur Verfügung steht. Klärgasnutzung sowie Großwärmepumpen an Flüssen und Grubenwässern werden gezielt gefördert.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesweite Potenzialanalyse zur oberflächennahen Geothermie und zur Tiefengeothermie, verknüpft mit einem Instrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos über die Thüringer Aufbaubank. Ohne Absicherung des Bohrrisikos wird keine Kommune bohren.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Preisaufsicht und Transparenz bei der Fernwärme. Das Land setzt sich für eine wirksame kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht sowie für die Reform der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme ein, insbesondere für kürzere Vertragslaufzeiten, transparente Preisgleitklauseln, ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen sowie eine Veröffentlichungspflicht der Kalkulationsgrundlagen. In einem natürlichen Monopol gehört die Preiskontrolle zum Verbraucherschutz.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze bleibt ein zulässiges kommunales Instrument, wenn er mit sozialer Absicherung und mit Preisaufsicht verbunden ist. Wir fordern die kommunalen Spitzenverbände auf, dazu eine Mustersatzung zu erarbeiten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Energetische Sanierung im Bestand mit Warmmietenneutralität. Die Landesförderung wird an eine Begrenzung der Modernisierungsumlage sowie an eine Bindung der Miethöhe für mindestens zehn Jahre gekoppelt. Eine Sanierung, die zur Verdrängung führt, lehnen wir ab.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aufstockung des angekündigten revolvierenden Fonds für die energetische Gebäudesanierung von 50 auf mindestens 150 Millionen Euro sowie Ausweitung der Zielgruppe auf kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Als Bemessungsgrundlage dienen die Einkommensgrenzen des § 10 ThürWoFG.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 11:45:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Klimaschutz made in Thüringen</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Klimaschutz-made-in-Thuringen-25224</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Klimaschutz-made-in-Thuringen-25224</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Thüringen hat sich im Klimagesetz Ziele gesetzt, die mit den bisher beschlossenen Maßnahmen erkennbar nicht erreichbar sind, und der Thüringer Klimarat hat das mehrfach festgestellt. Beim Windausbau liegt der Freistaat hinter den eigenen Ankündigungen zurück, während die regionalen Teilflächenziele in mehreren Planungsregionen weder festgestellt noch mit einem belastbaren Zeitplan unterlegt sind. Gleichzeitig zahlen Haushalte und Betriebe hier überdurchschnittliche Netzentgelte für eine Infrastruktur, von der die gesamte Bundesrepublik profitiert, was den Rückhalt für den Ausbau vor Ort systematisch untergräbt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Für ein echtes Thüringer Klima- und Energiegesetz</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbindliche Anhebung der Minderungsziele auf mindestens 80 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 sowie Netto-Treibhausgasneutralität des Freistaats bis spätestens 2040, hilfsweise bis 2045 im Gleichlauf mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz. Der Thüringer Klimarat hat eine Nachschärfung in dieser Größenordnung empfohlen, die Landesregierung ist ihm bisher nicht gefolgt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Umstellung der Zielarchitektur von unverbindlichen Zielkorridoren auf ein rechtlich verbindliches jährliches Treibhausgasbudget mit Sektorzielen für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung. Zielkorridore mit einer Spannweite von zehn Prozentpunkten sind kein Steuerungsinstrument.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Gesetzliche Sofortprogrammpflicht. Verfehlt ein Sektor sein Jahresziel, legt das zuständige Ressort dem Landtag innerhalb von drei Monaten ein Maßnahmenprogramm mit quantifizierter Minderungswirkung und Finanzierungsvorschlag vor.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Anhebung des Flächenziels in § 4 Abs. 2 ThürKlimaG auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche und Streichung jeder Formulierung, die hinter den Flächenbeitragswerten des WindBG zurückbleibt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbindlicher Klimacheck für Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen sowie den Landeshaushalt. Jede Vorlage an das Kabinett weist ihre Treibhausgaswirkung aus. Der Landeshaushalt wird um eine Klimawirkungsübersicht der investiven Titel ergänzt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aufwertung des Thüringer Klimarats zu einem unabhängigen Gremium mit eigener Geschäftsstelle, eigenem Haushaltstitel sowie einem gesetzlichen Anhörungsrecht bei allen energie- und klimarelevanten Gesetzentwürfen. Stellungnahmen des Klimarats werden dem Landtag zugeleitet und veröffentlicht.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Verbindlicher Sanierungs- und Dekarbonisierungsfahrplan für alle Landesliegenschaften einschließlich der Hochschulen, der Schulen in Landesträgerschaft, der Justiz sowie der Polizei, mit dem Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030, wie es das geltende Klimagesetz bereits vorsieht, bisher aber ohne Umsetzungspfad. Der Fahrplan wird jährlich fortgeschrieben und dem Ausschuss berichtet.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir lehnen ein Landesenergiegesetz ab, das unter der Überschrift einer sogenannten Thüringen-Insel faktisch auf eine Verlangsamung des Ausbaus, auf Sonderwege bei der Netz- und Marktintegration oder auf eine Abkopplung von den bundesweiten Ausbaupfaden hinausläuft. Versorgungssicherheit entsteht durch europäische Vernetzung, durch Flexibilität, durch Speicher und durch ausreichende Erzeugungsleistung. Bilanzielle Autarkiefantasien auf Landesebene leisten dazu keinen Beitrag. Wo Konzepte des Energieministeriums die regionale Wertschöpfung stärken, unterstützen wir sie. Wo sie den Ausbaupfad relativieren, stellen wir uns ihnen entgegen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Windenergie endlich in die Fläche bringen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die vier Regionalen Planungsgemeinschaften stellen die Sachlichen Teilpläne Windenergie fristgerecht fest und erfüllen die im Landesentwicklungsprogramm festgelegten regionalen Teilflächenziele mindestens, ohne Abschläge. Das Land nutzt seine Rechtsaufsicht sowie das Instrument der Zielabweichung restriktiv und legt gegenüber den Planungsgemeinschaften einen verbindlichen Zeitplan fest.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wird ein regionales Teilflächenziel bis zum jeweiligen Stichtag verfehlt, macht das Land von der Möglichkeit Gebrauch, die Flächenausweisung im Wege einer landesplanerischen Ersatzvornahme oder über eine Rechtsverordnung selbst vorzunehmen. Der Ausbau darf nicht an der Blockadefähigkeit einzelner Planungsgremien scheitern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beschleunigungsflächen nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU sowie den §§ 249 ff. BauGB werden in Thüringen konsequent und flächendeckend aus den Vorranggebieten entwickelt. Ziel ist die Ausweisung in allen vier Planungsregionen bis Ende 2027. Eine Verschiebung in nachgelagerte Sonderverfahren ohne Fristbindung lehnen wir ab.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Personelle Verstärkung der Genehmigungsbehörden. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sowie die unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zusätzliche Stellen für Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, unterlegt mit einer Zweckzuweisung des Landes. Wir fordern eine gesetzliche Bearbeitungsfrist mit Genehmigungsfiktion für vollständige Anträge nach Ablauf der Frist des § 10 BImSchG.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Einrichtung einer landesweiten Task Force Genehmigung bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur mit Rechts- und Artenschutzexpertise, die Landkreise auf Anforderung fachlich unterstützt. Das Land stellt standardisierte Fachgutachten und Kartierungsgrundlagen bereit, damit nicht jedes Verfahren dieselben Daten neu erhebt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Repowering wird priorisiert. Altanlagen an bestehenden Standorten werden im Rahmen des § 16b BImSchG beschleunigt ersetzt, auch außerhalb neuer Vorranggebiete, sofern der Standort bereits genutzt wird.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir lehnen pauschale Mindestabstände oberhalb der immissionsschutzrechtlich gebotenen Werte sowie pauschale Aussschlüsse von Waldflächen ab. Kalamitätsflächen und Nadelholzreinbestände ohne hohe naturschutzfachliche Wertigkeit stehen für die Windenergienutzung zur Verfügung. Ausgeschlossen bleiben Naturschutzgebiete, Kernzonen der Nationalen Naturlandschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz. Die Erträge aus Anlagen im Landeswald fließen an ThüringenForst und in die Waldumbauprogramme.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir fordern die SPD-Mitglieder in Kreistagen und Gemeinderäten auf, Beschlüsse gegen die Ausweisung von Vorranggebieten nicht mitzutragen und in ihren Gremien für kommunale Beteiligungsmodelle zu werben.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Netze und Erzeugung in öffentliche Hand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir bekennen uns zur Thüringer Energie AG und zur Thüringer Energienetze GmbH als kommunal getragene Unternehmen. Wir lehnen jede Teilprivatisierung und jeden Verkauf von Anteilen an Finanzinvestoren ab. Die kommunalen Anteilseigner werden aufgefordert, Ausschüttungen zugunsten von Netzinvestitionen zu begrenzen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Auslaufende Konzessionsverträge nach § 46 EnWG werden konsequent für die Rekommunalisierung der Strom- und Gasverteilnetze genutzt. Das Land richtet bei der Thüringer Aufbaubank eine Beratungs- und Finanzierungsstruktur für Kommunen ein, die diesen Weg gehen wollen, einschließlich Unterstützung bei Kaufpreisermittlung und Netzbewertung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Aufbau einer Landesenergiegesellschaft in öffentlicher Trägerschaft, die kleine und mittlere Kommunen bei Erzeugung, Speicherung, Wärmenetzen sowie Ausschreibungen unterstützt, sich an Projekten beteiligt und als Anker für interkommunale Kooperationen dient. Sie ist gemeinwohlorientiert auszugestalten, unterliegt der Tarifbindung und wird von der Gewinnmaximierung freigestellt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Demokratisierung der Aufsichtsgremien. In den Aufsichtsräten kommunaler Energieversorger sowie einer künftigen Landesenergiegesellschaft sind die Beschäftigten paritätisch vertreten. Aufsichtssratsvergütungen werden veröffentlicht, Qualifizierungsangebote für kommunale Mandatsträger:innen werden verpflichtend angeboten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Das Land setzt sich im Bundesrat für die Angleichung der Netzentgelte ein. Es kann nicht sein, dass Haushalte und Betriebe in Thüringen für die Netzinfrastruktur zahlen, mit der der gesamtdeutsche Ausbau erst möglich wird. Die begonnene Mehrkostenwälzung ist auszubauen, bis eine bundeseinheitliche Übertragungs- und Verteilnetzentgeltstruktur erreicht ist.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beschleunigung der Netzanschlüsse. Wir fordern vom Verteilnetzbetreiber verbindliche Fristen für Anschlusszusagen, Zählerwechsel, Inbetriebsetzung sowie Rückmeldungen an die Antragstellenden. Hinzu kommt ein öffentlich einsehbarer Netzanschlussatlas mit freien Kapazitäten je Umspannwerk, damit Projektierer und Kommunen planen können.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Solar überall dort, wo es keinen Streit gibt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein Thüringer Solargesetz mit einer Photovoltaikpflicht für Neubauten sowie für grundlegende Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden, für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen und für alle Neubauten des Landes sowie der Kommunen. Ausnahmeregelungen für wirtschaftliche Härtefälle und für den Denkmalschutz bleiben möglich, sind aber zu begründen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Vollständige Belegung geeigneter Dächer und Flächen im Landeseigentum bis 2030 im Rahmen eines Landesdächerprogramms, mit Vorrang für Schulen, Hochschulen, Turnhallen sowie Verwaltungsgebäude. Das Land berichtet dem Landtag jährlich über den Umsetzungsstand in Quadratmetern und Megawatt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Anpassung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes, damit Solaranlagen auf und an denkmalgeschützten Gebäuden im Regelfall zulässig sind und eine Versagung besonders begründet werden muss. in den historischen Altstädten Thüringens hängt die Wärmewende ganz konkret an dieser Frage.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Freiflächenphotovoltaik wird über die Regionalplanung gesteuert und vorrangig auf Konversionsflächen, entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen, auf Deponien sowie auf Flächen der Wismut-Sanierung errichtet. Hochwertige Ackerböden werden geschützt, Agri-Photovoltaik wird nach einer Pilotphase zum Standard bei landwirtschaftlicher Doppelnutzung.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Landesförderung für Steckersolargeräte mit einem Zuschuss von mindestens 200 Euro, vorrangig für Haushalte im Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder BAföG. Das Land wirkt außerdem auf die kommunalen Wohnungsunternehmen hin, die Anbringung nicht länger von zusätzlichen Genehmigungen abhängig zu machen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ausbau von Mieterstrommodellen und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch die kommunalen Wohnungsgesellschaften sowie die Genossenschaften. Das Land legt ein Programm zur Vorfinanzierung und zur Abrechnungsdienstleistung auf, damit kleine Bestandshalter an der Bürokratie nicht scheitern.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 11:41:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A8: Es gibt kein Anrecht auf Sex - Prostitutionspolitik neu denken</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Es-gibt-kein-Anrecht-auf-Sex-Prostitutionspolitik-neu-denken-3477?commentId=89#comm89</link>
                        <author>Helene Röhrig</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Es-gibt-kein-Anrecht-auf-Sex-Prostitutionspolitik-neu-denken-3477?commentId=89#comm89</guid>
                        <description><![CDATA[Leider sind ein paar Quellen in der Begründung beim Einfügen abhanden gekommen:

Statistisches Bundesamt. (2025). Statistik zum Prostituiertenschutzgesetz – Stand Jahresende 2024.
URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/Publikationen/Downloads-Prostituiertenschutz/statistischer-bericht-statistiken-prostituiertenschutzgesetz-5228201247005.html

Vuolajärvi, N. (2019). Ethnografische Studie zu Sexarbeit in Schweden, Norwegen und Finnland (2012–2019). London School of Economics.
URL: https://www.lse.ac.uk/asset-library/information/germanfinal.pdf

Vuolajärvi, N. (2022). Criminalising the Sex Buyer: experiences from the Nordic region, zusammengefasst durch den Berufsverband für Erotik- und Sexarbeit e. V. (2023). 
URL: https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/11/23/studie-sexkaufverbot/

WOZ Die Wochenzeitung (2026, 18. März). Frankreich: Kriminalisieren im nordischen Stil. 
URL: https://www.woz.ch/wobei/25-6/frankreich/kriminalisieren-im-nordischen-stil/!MQBF0H2N1Q88

Zollner, S. (2026, 26. März). Prostitution in Schweden: Die Lücken des Sexkaufverbots. taz. 
URL: https://taz.de/Prostitution-in-Schweden/!6159349/

]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 09:20:52 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Es gibt kein Anrecht auf Sex - Prostitutionspolitik neu denken</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Es-gibt-kein-Anrecht-auf-Sex-Prostitutionspolitik-neu-denken-3477</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Es-gibt-kein-Anrecht-auf-Sex-Prostitutionspolitik-neu-denken-3477</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“Sexarbeit” ist keine gewöhnliche Marktbeziehung zwischen gleichberechtigten Vertragspartner:innen, sondern findet in einer Gesellschaft statt, in der Einkommen, Vermögen, Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltsstatus und soziale Sicherheit ungleich verteilt sind. Individuelle Entscheidungen für Prostitution sind anzuerkennen, daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sie unter Bedingungen sozialer und ökonomischer Gleichheit getroffen werden. Eine feministische Politik muss deshalb sowohl die individuelle Selbstbestimmung von Menschen als auch die strukturellen Bedingungen anerkennen, unter denen diese Selbstbestimmung stattfindet. Prostitution und Menschenhandel dürfen jedoch nicht pauschal gleichgesetzt werden. Nicht jede Person in der Prostitution ist Opfer von Menschenhandel, aber gleichzeitig kann Ausbeutung auch innerhalb eines legalen Prostitutionsmarktes stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prostitutionspolitik darf daher nicht allein die Bedingungen innerhalb des bestehenden Marktes regulieren, sondern muss auch dessen Nachfrage und gesellschaftliche Voraussetzungen in den Blick nehmen. Entscheidend ist, die tatsächlichen Handlungsspielräume der Menschen zu erweitern, Ausbeutung zu verhindern und zugleich die Nachfrage nach käuflichem Sex kritisch zu hinterfragen. Die Verantwortung innerhalb des Prostitutionsmarktes gehört auf die Nachfrageseite und auf diejenigen zu richten, die aus der Prostitution anderer Profit ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige deutsche Regulierungsansatz hat diese strukturellen Probleme nicht ausreichend gelöst. Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes zeigt, dass bestehende Schutzmechanismen nur teilweise greifen und insbesondere die Anmeldungs- und Ausweispflicht für manche Menschen stigmatisierend und abschreckend wirken können. Gleichzeitig bleibt ein erheblicher Teil des Prostitutionsgeschehens außerhalb staatlicher Schutz- und Kontrollstrukturen. Eine grundlegende Neubewertung der deutschen Prostitutionspolitik ist damit zwingend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zustimmung zu sexuellen Handlungen ist kein beliebig handelbares Gut, sondern setzt voraus, dass sie jederzeit frei, ohne Zwang und ohne existenzielle Konsequenzen widerrufen werden kann. Wird diese Zustimmung gegen Bezahlung erteilt, unter dem Druck von Armut, Schulden oder fehlenden Alternativen, ist sie keine freie Willensbekundung. Prostitution lässt sich daher nicht wie ein gewöhnliches Dienstleistungsverhältnis behandeln, in dem Angebot und Nachfrage allein durch Vertragsfreiheit legitimiert werden. Geld kann eine Handlung erzwingen, aber es kann keine echte, selbstbestimmte Zustimmung herstellen. Damit stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach den individuellen Bedingungen der Zustimmung, sondern auch nach den gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen sexuelle Verfügbarkeit als käuflich gedacht wird. Diese Vorstellung ist Ausdruck patriarchaler Verhältnisse, in denen der Zugang zu weiblich gelesenen Körpern historisch als käuflich und verfügbar konstruiert wird und Männlichkeit sich auch über die Fähigkeit definiert, sich diesen Zugang zu erkaufen. Ein Recht auf käuflichen Sex heißt deshalb, genau diese patriarchale Vorstellung fortzuschreiben, dass sexuelle Verfügbarkeit ein einlösbarer Anspruch sein könne, statt an die freie Entscheidung eines Gegenübers gebunden zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb einen Perspektivwechsel: Nicht die Person, die sexuelle Dienstleistungen anbietet, soll kriminalisiert werden, sondern die Nachfrage nach käuflichem Sex soll reduziert und sanktioniert werden. Das Nordische Modell verbindet die Entkriminalisierung von Menschen in der Prostitution mit der Strafbarkeit des Sexkaufs sowie einer konsequenten Bekämpfung von Zuhälterei, Menschenhandel und der Profiterzielung aus der Prostitution anderer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung eines reinen Sexkaufverbots ist jedoch nicht ausreichend, es muss von umfassenden, dauerhaft finanzierten sozialen Alternativen begleitet werden, damit Menschen nicht in noch unsicherere Verhältnisse gedrängt werden. Die Kritik aus der Sexarbeitsbewegung und die internationale Forschung zu den Auswirkungen des Nordischen Modells müssen dabei berücksichtigt werden. Die Forschungslage ist dabei jedoch nicht einheitlich. Neben Hinweisen auf einen Rückgang bestimmter Formen von Prostitution gibt es auch Befunde zu Verlagerungseffekten und möglichen Risiken für Menschen in der Prostitution. Diese Risiken müssen bei der konkreten Ausgestaltung konkret berücksichtigt und durch soziale, rechtliche und institutionelle Schutzmaßnahmen minimiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist keine Politik gegen Menschen in der Prostitution und keine moralische Bewertung von Sexualität und ihrer Auslebung. Wir wollen vielmehr die gesellschaftlichen Bedingungen verändern, unter denen Menschen aufgrund von Armut, fehlender sozialer Sicherheit oder Abhängigkeit auf den Verkauf sexueller Dienstleistungen angewiesen sein können. Selbstbestimmung bedeutet für uns deshalb nicht nur die formale Freiheit, eine Entscheidung zu treffen, sondern auch die reale Möglichkeit zu schaffen, sich ´frei zu entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Den Sexkauf zu kriminalisieren, nicht die Menschen in der Prostitution.</strong><br>
Der Kauf sexueller Dienstleistungen soll künftig verboten werden. Menschen in der Prostitution dürfen weder für das Anbieten sexueller Dienstleistungen kriminalisiert noch mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen belegt werden. Zuhälterei, Menschenhandel und die Erzielung von Profiten aus der Prostitution anderer müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Die gesetzliche Definition von Zuhälterei und Profiterzielung aus der Prostitution anderer muss dabei eng gefasst werden und darf klassische Sicherheits- und Solidarmaßnahmen unter Sexarbeiter:innen nicht erfassen. Insbesondere dürfen die gemeinsame Anmietung von Arbeitsräumen durch zwei oder mehr Personen zum Zweck der gegenseitigen Sicherheit, die Zusammenarbeit mit Kolleg:innen (z. B. gegenseitige Begleitung, gemeinsame Warnsysteme vor gefährlichen Freiern) sowie private, nicht-ausbeuterische Partnerschaften nicht als Zuhälterei verfolgt werden. Ebenso dürfen Vermieter:innen, die in Kenntnis der Tätigkeit gutgläubig Wohn- oder Arbeitsraum zur Verfügung stellen, sowie Anbieter:innen digitaler Zahlungsdienste nicht automatisch strafrechtlich belangt werden. Strafbar bleiben ausschließlich Personen, die gezielt aus der Ausbeutung, Nötigung oder wirtschaftlichen Abhängigkeit anderer finanziellen Profit ziehen oder Prostitution organisieren, kontrollieren oder erzwingen. Die polizeiliche Ermittlungspraxis muss sich konsequent auf die Nachfrageseite richten, ohne dass Sexarbeiter:innen dabei selbst identifiziert, kontrolliert oder ihre Arbeitsorte öffentlich gemacht werden.<br>
Dieser Perspektivwechsel weg von der Kriminalisierung Anbietender ist die zentrale Lehre sowohl aus der ProstSchG-Evaluation, die eine stigmatisierende und abschreckende Wirkung der Anmeldepflicht belegt, als auch aus der internationalen Forschung zum Vertrauensverlust gegenüber Behörden. Die enge Fassung des Zuhälterei-Tatbestands wiederum ist notwendig, weil die Erfahrungen aus Irland, Frankreich und Norwegen zeigen, dass ein zu weit gefasster Tatbestand genau die Sicherheitsmaßnahmen kriminalisiert, die Sexarbeiter:innen heute noch legal zur Verfügung stehen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Dauerhaft finanzierte und niedrigschwellige Ausstiegsmöglichkeiten.</strong><br>
Bund, Länder und Kommunen müssen umfassende, freiwillige und niedrigschwellige Ausstiegsprogramme schaffen und dauerhaft finanzieren. Dazu gehören insbesondere sicherer Wohnraum, Unterstützung bei Schulden, Zugang zu Bildung und Qualifizierung, Sprachförderung, psychosoziale Beratung und Unterstützung beim Übergang in existenzsichernde Beschäftigung. Ausstiegs- und Unterstützungsangebote dürfen sich dabei aber nicht auf die freiwillige Meldung von Betroffenen verlassen, sondern müssen durch durch aufsuchende Bildungsarbeit aktiv Kontakt zu Menschen in der Prostitution herstellen, auch außerhalb gemeldeter oder behördlich bekannter Strukturen. Zudem darf die gutgläubige Vermietung von Wohnraum an Menschen in der Prostitution nicht zu einer Kriminalisierung von Vermieter:innen führen, um Wohnungslosigkeit und eine zusätzliche Verdrängung in unsichere Verhältnisse zu vermeiden.<br>
Ohne reale Alternativen droht ein Sexkaufverbot, wie die schwedische Forschung nahelegt, Nachfrage und Ausbeutung lediglich zu verlagern statt zu verringern: Wohnraum, Schuldnerberatung, Qualifizierung und Sprachförderung adressieren genau jene strukturellen Zwänge (Armut, Verschuldung, fehlender Aufenthaltsstatus), die laut BKA-Lagebild und ProstSchG-Evaluation Ausbeutung begünstigen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Stärkung des Aufenthalts- und Opferschutzes.</strong><br>
Betroffene von Menschenhandel und schwerer Ausbeutung müssen unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft Zugang zu Schutz, Beratung und einem sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Niemand darf aus Angst vor Abschiebung davon abgehalten werden, Hilfe zu suchen. Damit Betroffene sich nicht aus Angst vor aufenthalts- oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen dem Kontakt mit Hilfsstrukturen entziehen, muss zwischen Sozial-, Gesundheits- und Ausstiegsangeboten einerseits und Ausländer- und Ordnungsbehörden andererseits strikte Trennung bestehen. Mitarbeiter:innen von Beratungsstellen, Ausstiegsprogrammen und aufsuchender Sozialarbeit dürfen nicht zur Weitergabe von Daten an Ausländerbehörden verpflichtet werden, und die Inanspruchnahme dieser Angebote darf keine aufenthaltsrechtlichen Folgen mit sich bringen.<br>
Die ethnografische Forschung aus Skandinavien zeigt, dass Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen Betroffene von Anzeigen abhält. Ein von der Aussagebereitschaft entkoppelter Schutzanspruch ist deshalb notwendig, um genau diesen Effekt zu vermeiden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Eine grundlegende Neubewertung der deutschen Prostitutionspolitik.</strong><br>
Die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes und die Arbeit der Prostituiertenschutz-Kommission müssen ernst genommen und in die politische Debatte einbezogen werden. Wir fordern deshalb die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, sich im laufenden Reformprozess aktiv für einen Perspektivwechsel hin zum Nordischen Modell einzusetzen. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen Sexarbeiter:innen-Selbstorganisationen, Ausstiegsorganisationen sowie Betroffene von Menschenhandel aktiv einbezogen werden, etwa im Rahmen der laufenden Konsultationen der Prostituiertenschutz-Kommission.<br>
Die Evaluation und die neu eingesetzte Kommission bieten ein konkretes politisches Zeitfenster, das wir aktiv nutzen wollen, statt es der Fachdebatte allein zu überlassen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Mehr Fachwissen und Sensibilisierung.</strong><br>
Polizei, Justiz, Verwaltung, Gesundheitswesen und Sozialarbeit müssen umfassend zu Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, patriarchalen Machtverhältnissen und den besonderen Lebenslagen von Menschen in der Prostitution geschult werden. Polizeiliche Fortbildungen müssen dabei ausdrücklich eine nachfrageorientierte, sexarbeiter:innen-schonende Ermittlungspraxis vermitteln, die Sicherheitsmaßnahmen unter Sexarbeiter:innen nicht mit Zuhälterei verwechselt.<br>
Die Wirksamkeit jeder Reform hängt maßgeblich davon ab, ob diese Institutionen die Unterscheidung zwischen Prostitution, Ausbeutung und Menschenhandel in der Praxis treffen können.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p><strong>Mehr gesellschaftliche Aufklärung.</strong><br>
Die Zusammenhänge zwischen Prostitution, Geschlechterungleichheit, Armut, Migration, Menschenhandel und sexualisierter Gewalt müssen stärker thematisiert werden. Insbesondere junge Menschen sollen frühzeitig für Geschlechtergerechtigkeit, Konsens und die Kritik an geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen sensibilisiert werden.<br>
Gesellschaftliche Aufklärung wirkt präventiv gegenüber der Nachfrageseite, die laut ProstSchG-Evaluation ganz überwiegend männlich ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p><strong>Schutz vulnerabler Gruppen.</strong><br>
Bei der konkreten Ausgestaltung eines Sexkaufverbots müssen besondere Bedarfe berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die auf Formen von Sexualassistenz oder vergleichbare Unterstützungsangebote angewiesen sein können. Schutz vor Ausbeutung und selbstbestimmte Teilhabe müssen zusammengedacht werden.<br>
Ein pauschales Sexkaufverbot ohne Differenzierung könnte Menschen mit Behinderungen den Zugang zu legitimer Sexualassistenz erschweren, was diese Forderung ausdrücklich verhindern soll.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p><strong>Verpflichtende Resozialisierungs-Workshops für verurteilte Freier.</strong><br>
Personen, die wegen des Kaufs sexueller Dienstleistungen verurteilt werden, sollen zur Teilnahme an Workshops verpflichtet werden, die über die Lebensrealität von Menschen in der Prostitution, die Zusammenhänge mit Menschenhandel und Ausbeutung sowie über Konsens und patriarchale Machtverhältnisse aufklären. Ziel ist nicht allein die Bestrafung, sondern eine tatsächliche Verhaltens- und Einstellungsänderung, die einer erneuten Tatbegehung vorbeugt. Die Gebühren für diese Workshops sollen von den Verurteilten selbst getragen werden.<br>
Ein Bußgeld allein wirkt nämlich nicht notwendigerweise verhaltensändernd, wenn die zugrunde liegenden patriarchalen Vorstellungen von käuflicher sexueller Verfügbarkeit unangetastet bleiben. Verpflichtende Aufklärungsworkshops setzen genau dort an und verbinden Sanktion mit tatsächlicher Resozialisierung. Die Gebühren für diese Workshops sollen von den Verurteilten selbst getragen werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Finanzierung dieser Angebote sollen neben einer dauerhaften, verlässlichen Grundfinanzierung aus öffentlichen Haushalten zusätzlich Bußgelder und verpflichtende Workshop-Gebühren verurteilter Freier herangezogen werden, um die finanzielle Verantwortung konsequent auf die Nachfrageseite zu verlagern.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1. Prostitution als Ausdruck struktureller Ungleichheit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Menschen können sich aus unterschiedlichen Gründen für Prostitution entscheiden, und diese individuellen Entscheidungen sind anzuerkennen. Gleichzeitig bedeutet eine individuelle Entscheidung nicht automatisch, dass sie unter Bedingungen sozialer und ökonomischer Gleichheit getroffen wird. Wer aufgrund von Armut, fehlendem Wohnraum, Verschuldung, unsicherem Aufenthaltsstatus, fehlenden beruflichen Perspektiven oder Abhängigkeit von Dritten kaum andere Möglichkeiten hat, verfügt über einen erheblich eingeschränkten Handlungsspielraum. Prostitution ist damit nicht losgelöst von patriarchalen und kapitalistischen Machtverhältnissen zu betrachten, in denen Zugang zu Sexualität, Körpern und Arbeitskraft entlang von Geschlecht und ökonomischer Position verteilt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besonders problematisch ist dabei das geschlechtsspezifische Machtverhältnis innerhalb des Prostitutionsmarktes. Die Nachfrage nach Prostitution wird überwiegend von Männern erzeugt, während die überwiegende Mehrheit der Personen in der Prostitution weiblich ist: In der wissenschaftlichen Evaluation des ProstSchG ordneten sich 83,5 % der befragten Personen dem weiblichen Geschlecht zu (KFN &amp; BMFSFJ, 2025). Hinzu kommen häufig weitere Ungleichheitsverhältnisse, etwa entlang von Armut, Migration und Aufenthaltsstatus, die sich gegenseitig verstärken können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle Menschen in der Prostitution pauschal als Opfer betrachtet werden sollen. Ebenso wenig bedeutet es, dass jede Person, die sich selbst als Sexarbeiter:in bezeichnet, keine eigenständigen Entscheidungen treffen kann. Eine feministische Politik muss vielmehr beides gleichzeitig anerkennen, also die individuelle Selbstbestimmung von Menschen und die strukturellen Bedingungen, unter denen diese Selbstbestimmung stattfindet. Genau aus diesem Spannungsverhältnis, nicht aus einer moralischen Verurteilung von Sexualität oder von Menschen in der Prostitution, leitet sich unsere Forderung nach dem Nordischen Modell ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>2. Abgrenzung und Überschneidung von Prostitution und Menschenhandel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch Menschenhandel und Prostitution dürfen nicht gleichgesetzt werden. Nicht jede Person in der Prostitution ist Opfer von Menschenhandel. Gleichzeitig kann Menschenhandel und schwere Ausbeutung innerhalb eines legalen Prostitutionsmarktes stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das aktuelle Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des BKA belegt das eindrücklich: 2025 wurden bundesweit 597 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels und Ausbeutung abgeschlossen. Davon betrafen 391 (+7,4% zum Vorjahr) Verfahren sexuelle Ausbeutung, ein Zehnjahreshoch. Insgesamt wurden 574 Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ermittelt (2024: 465, ein Anstieg um 23,4 %), darunter 132 Verfahren mit minderjährigen Betroffenen kommerzieller sexueller Ausbeutung (Bundeskriminalamt, 2025).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auffällig ist zudem, dass sich Ausbeutung zunehmend von Bars, Bordellen und der Straße in die schwerer kontrollierbare Wohnungsprostitution verlagert: 2025 wurden 349 Opfer sexueller Ausbeutung in Wohnungen festgestellt, nach 270 im Vorjahr (Bundeskriminalamt, 2025). Diese Verlagerung entzieht Betroffene zunehmend behördlicher und zivilgesellschaftlicher Kontrolle und erschwert sowohl die Strafverfolgung als auch niedrigschwellige Hilfsangebote.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deshalb reicht es aus unserer Sicht nicht aus, ausschließlich Fälle unmittelbarer Gewalt oder nachweisbaren Zwangs zu verfolgen. Ausbeutung kann auch durch wirtschaftliche Abhängigkeit, Verschuldung, Täuschung, Drohungen oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>3. Das unklare Ausmaß des Prostitutionsmarktes in Deutschland</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie groß der legale und der nicht angemeldete Prostitutionsmarkt in Deutschland tatsächlich ist, lässt sich bis heute nicht verlässlich beziffern und genau das ist Teil des Problems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ende 2024 waren bei den Behörden bundesweit rund 32.300 Prostituierte nach dem ProstSchG gültig angemeldet, 5,3 % mehr als 2023 (30.600), aber weiterhin deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie Ende 2019 (40.400) (Statistisches Bundesamt, 2025).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie viele Menschen tatsächlich der Prostitution nachgehen, ist unklar. Seriöse Schätzungen reichen von rund 50.000 bis über 300.000 Personen. Diese enorme Schwankungsbreite zeigt, dass ein erheblicher Teil des Prostitutionsgeschehens in Deutschland bereits heute im Dunkelfeld stattfindet und staatlichen Schutzmechanismen strukturell entzogen ist. Ein Regulierungsansatz, der auf freiwilliger Anmeldung basiert, kann diesen Teil des Marktes also schon allein per Definition kaum erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>4. Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes und laufender Reformprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deutschland hat mit der Liberalisierung der Prostitution und dem Prostituiertenschutzgesetz einen regulierenden Ansatz gewählt. Ziel war unter anderem, die rechtliche Stellung und den Schutz von Menschen in der Prostitution zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die im Sommer 2025 vorgelegte wissenschaftliche Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, unter Beteiligung von 2.350 befragten Prostituierten sowie zahlreichen Behörden, Gewerbetreibenden und Kund:innen, zeigt jedoch, dass die Ziele des Gesetzes nur teilweise erreicht wurden und bestehende Schutzmechanismen erhebliche Lücken aufweisen. Der Bericht enthält 64 konkrete Handlungs- und Prüfempfehlungen (KFN &amp; BMFSFJ, 2025; BMFSFJ, 2025a).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Besonders schwer wiegt der Befund, dass die verpflichtende Anmeldung und Ausweispflicht in der Praxis stigmatisierend und abschreckend wirken und häufig eher zum Rückzug in die Illegalität führen als zu tatsächlichem Schutz (BMFSFJ, 2025a; ALDONA e. V., 2025). Mit anderen Worten: Ein Instrument, das eigentlich Transparenz und Schutz herstellen sollte, kann faktisch dazu beitragen, dass sich Menschen dem staatlichen Blick und damit auch dem Zugriff auf Hilfe entziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der derzeitige Reformprozess, flankiert von einer im November 2025 eingesetzten Prostituiertenschutz-Kommission, die ausdrücklich auch andere Regulierungsmodelle und den internationalen Forschungsstand einbeziehen soll (BMFSFJ, 2025b), bietet deshalb die Möglichkeit, nicht nur einzelne Regelungen nachzubessern, sondern die grundsätzliche politische Ausrichtung neu zu diskutieren. Genau in diesem Rahmen wollen wir uns als Jusos Thüringen mit einer klaren Position einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>5. Das Nordische Modell: Grundprinzip und Zielrichtung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir wollen dabei einen Perspektivwechsel. Nicht die Person, die sexuelle Dienstleistungen anbietet, soll kriminalisiert werden, sondern die Nachfrage nach käuflichem Sex soll reduziert und sanktioniert werden. Das Nordische Modell setzt genau an diesem Punkt an. Es verbindet die Entkriminalisierung von Menschen in der Prostitution mit der Strafbarkeit des Sexkaufs sowie einer konsequenten Bekämpfung von Zuhälterei, Menschenhandel und der Profiterzielung aus der Prostitution anderer.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der zentrale Gedanke dahinter ist ein Wechsel der Verantwortungszuschreibung. Menschen, die die strukturelle Not anderer ausnutzen, um Sexualität zu kaufen, sollen durch das Recht adressiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Sexkaufverbot allein ist dabei ausdrücklich nicht ausreichend. Wenn Prostitution lediglich verboten und aus dem öffentlichen Raum verdrängt wird, ohne die sozialen Ursachen und Abhängigkeiten zu bearbeiten, besteht die Gefahr, dass Menschen in noch unsicherere und schwerer kontrollierbare Verhältnisse geraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>6. Internationale Forschung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Gefahr ist nicht nur theoretischer Natur: Die internationale Forschung zu den Wirkungen des Nordischen Modells fällt uneinheitlich aus, und genau deshalb ist es wichtig, sie differenziert darzustellen, statt sie einseitig für die eigene Position zu verwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ökonomische Studien zu Schweden, wo das Modell erstmals 1999 eingeführt wurde, zeigen zwar einen kleineren und wahrscheinlich sichereren legalen Prostitutionsmarkt sowie einen starken Rückgang der Straßenprostitution (Zollner, 2026), dokumentieren jedoch zugleich einen bislang zu wenig beachteten Anstieg von Gewalt außerhalb des Prostitutionsmarktes, insbesondere häuslicher Gewalt gegen Frauen (Ciacci et al., 2024). Dieser Befund verweist darauf, dass ein Sexkaufverbot Nachfrage möglicherweise nicht beseitigt, sondern in andere, teils noch problematischere Kontexte verschiebt, wenn es nicht von struktureller Gewaltprävention begleitet wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ethnografische Forschung zu Schweden, Norwegen und Finnland, basierend auf umfangreichen Interviewreihen mit Betroffenen über mehrere Jahre, kommt zu dem Ergebnis, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Sexarbeiter:innen unter dem Gesetz leidet und Betroffene aus Angst vor Wohnungsverlust oder aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen seltener Gewalt oder Ausbeutung anzeigen (Vuolajärvi, 2019). Dieser Befund ist für uns von zentraler Bedeutung, weil er zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung eines Sexkaufverbots, insbesondere im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Wohnungsrecht, über Erfolg oder Scheitern des Schutzversprechens entscheidet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat demgegenüber 2024 einstimmig entschieden, dass Frankreichs 2016 eingeführtes Sexkaufverbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, und die Behauptung zurückgewiesen, das Gesetz habe die Gefahren für Betroffene erhöht (European Court of Human Rights, 2024).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese gemischte Befundlage darf nicht ignoriert, sondern muss als politischer Auftrag verstanden werden. Deshalb müssen mit der Einführung des Nordischen Modells umfassende soziale Alternativen geschaffen und dauerhaft finanziert werden. Dazu gehören insbesondere Wohnraum, existenzsichernde Beschäftigung, Qualifizierung, Sprachförderung, Schuldnerberatung, psychosoziale Unterstützung und ein sicherer Aufenthaltsstatus. Ohne diese Begleitmaßnahmen droht ein Sexkaufverbot genau die Effekte zu reproduzieren, vor denen die kritische Forschung warnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus diesen Befunden folgt für uns auch eine Frage der Reihenfolge: Ausstiegshilfen, aufsuchende Sozialarbeit und die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Ausländerbehörden müssen vor oder spätestens zeitgleich mit dem Inkrafttreten eines Sexkaufverbots aufgebaut sein. Ein Verbot ohne funktionierende Schutzstrukturen würde genau die gefährdete Übergangsphase schaffen, vor der Kritiker:innen zu Recht warnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>7. Kritik der Sexarbeitsbewegung ernst nehmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch die Kritik aus der Sexarbeitsbewegung muss ernst genommen werden. Organisationen und Interessenvertretungen fordern teilweise die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit und warnen davor, dass ein Sexkaufverbot Menschen in der Prostitution in die Illegalität drängen könnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Einwände dürfen nicht ignoriert werden. Sie decken sich, wie oben dargestellt, mit einem Teil der internationalen Forschungsbefunde, insbesondere zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden und zur Verlagerung in schwerer kontrollierbare Kontexte. Sie sind vielmehr ein Auftrag, die Sicherheit und Rechte der Menschen in der Prostitution zum zentralen Maßstab einer Reform zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Modell, das Menschen in der Prostitution kriminalisiert, Unterstützungsangebote abbaut oder Betroffene durch unsichere Aufenthaltsverhältnisse zusätzlich unter Druck setzt, ist nicht unser Modell. Deshalb ist es uns wichtig, in Forderung 1 die Entkriminalisierung der Anbietenden ausdrücklich festzuschreiben, in Forderung 3 den Aufenthalts- und Opferschutz unabhängig von der Aussagebereitschaft zu verankern und in Forderung 2 dauerhaft finanzierte Ausstiegsmöglichkeiten einzufordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unser Ziel ist daher keine Politik gegen Menschen in der Prostitution. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand aufgrund von Armut, fehlenden Alternativen oder Abhängigkeit darauf angewiesen ist, sexuelle Dienstleistungen anzubieten, und in der niemand davon ausgehen kann, sexuelle Verfügbarkeit kaufen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>8. Wie die Kriminalisierung von Freiern und Zuhälterei gelingen kann, ohne Sexarbeiter:innen zu treffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die internationale Erfahrung zeigt, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung darüber entscheidet, ob ein Sexkaufverbot Sexarbeiter:innen tatsächlich schützt oder ihnen genau die Schutzmöglichkeiten nimmt, die unter dem heutigen Recht bestehen. In Irland gilt bereits als &quot;Bordell&quot;, wenn sich zwei Personen zur gemeinsamen Ausübung von Sexarbeit eine Wohnung teilen – eine im Kern gängige Sicherheitsmaßnahme, für die seit der Gesetzesreform 2017 bis zu zwölf Monate Haft drohen; auch Vermieter:innen machen sich dabei der Zuhälterei schuldig, wenn sie wissentlich Wohnraum zur Verfügung stellen (Amnesty International, zit. n. Berufsverband für Erotik- und Sexarbeit e. V., 2023). In Frankreich ist der Tatbestand der Zuhälterei (&quot;proxénétisme&quot;) so weit gefasst, dass sich im Extremfall auch Vermieter:innen, Zahlungsdienstleister oder sogar Lebenspartner:innen von Sexarbeiter:innen strafbar machen können, wenn sie von deren Einkommen mitprofitieren (WOZ, 2026). In Norwegen kündigten in der Folge des Gesetzes hunderte Vermieter:innen Sexarbeiter:innen ihre Wohnungen, um selbst keiner Zuhälterei-Anklage ausgesetzt zu sein, mit der Folge von Wohnungslosigkeit statt Schutz (Vuolajärvi, 2022, zit. n. Berufsverband für Erotik- und Sexarbeit e. V., 2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Genau diese Effekte wollen wir mit unserem Antrag vermeiden. Deshalb fordern wir ausdrücklich eine enge, präzise Fassung des Zuhälterei-Tatbestands (siehe Forderung 1), die zwischen tatsächlicher Ausbeutung einerseits und legitimen Sicherheits- und Solidarstrukturen unter Sexarbeiter:innen andererseits unterscheidet: gemeinsame Arbeitsräume aus Sicherheitsgründen, gegenseitige Unterstützung unter Kolleg:innen, gutgläubige Vermietung und der Zugang zu regulären Zahlungsdiensten dürfen nicht als Zuhälterei gelten. Nur eine solche enge Fassung verhindert, dass ein Sexkaufverbot Menschen in der Prostitution in genau die Isolation und Gefährdung drängt, die es eigentlich beenden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch die praktische Umsetzung durch die Polizei muss entsprechend ausgerichtet werden. Ermittlungen und Kontrollen müssen sich konsequent auf die Nachfrageseite richten, ohne dass Sexarbeiter:innen dabei selbst identifiziert, kontrolliert, überwacht oder aufenthaltsrechtlich erfasst werden. Verdeckte Ermittlungen zur Überführung von Freiern dürfen nicht dazu genutzt werden, Arbeitsorte von Sexarbeiter:innen publik zu machen oder ihre Daten an andere Behörden weiterzugeben. Genau diesen Ansatz einer nachfrageorientierten, sexarbeiter:innen-schonenden Ermittlungspraxis müssen die in Forderung 5 geforderten polizeilichen Fortbildungen vermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Literatur:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ALDONA e. V. (2025). Stellungnahme zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes. URL:<a href="https://aldona-ev.de/evaluation-des-prostschg-veroeffentlicht/">https://aldona-ev.de/evaluation-des-prostschg-veroeffentlicht/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Amnesty International (2022). Report zu den menschenrechtlichen Auswirkungen des nordischen Modells in Irland, zusammengefasst durch den Berufsverband für Erotik- und Sexarbeit e. V. (2023). URL: <a href="https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/09/05/report-nordisches-modell-irland-2022/">https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/09/05/report-nordisches-modell-irland-2022/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bundeskriminalamt. (2026). Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2025.<br>
URL:<a href="https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2025.html?nn=27956">https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2025.html?nn=27956</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2025a, 24. Juni). Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) – Abschlussbericht.<br>
URL:<a href="https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228">https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2025b, 24. November). Prostituiertenschutz-Kommission nimmt Arbeit auf.<br>
URL:<a href="https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/prostituiertenschutz-kommission-nimmt-arbeit-auf-275608">https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/prostituiertenschutz-kommission-nimmt-arbeit-auf-275608</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ciacci, R., Sviatschi, M. M., &amp; Weber, A. (2024). Prostitution and violence: Evidence from Sweden. Journal of Population Economics, 37.<br>
URL:<a href="https://www.econstor.eu/bitstream/10419/249247/1/hasite0052-1.pdf">https://www.econstor.eu/bitstream/10419/249247/1/hasite0052-1.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>European Court of Human Rights. (2024, Juli). Urteil zu Frankreichs Sexkaufverbot.<br>
URL <a href="https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22002-14363%22%5D%7D">https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22itemid%22:%5B%22002-14363%22%5D%7D</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, &amp; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2025). Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG).<br>
URL:<a href="https://kfn.de/forschungsprojekte/evaluation-des-prostituiertenschutzgesetzes-prostschg/">https://kfn.de/forschungsprojekte/evaluation-des-prostituiertenschutzgesetzes-prostschg/</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 21:48:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Alle Cookiedaten-Ankäufe Blockieren - keine Nutzung kommerzieller Daten durch die Polizei! </title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Alle-Cookiedaten-Ankaufe-Blockieren-keine-Nutzung-kommerzieller-Date-46267</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Alle-Cookiedaten-Ankaufe-Blockieren-keine-Nutzung-kommerzieller-Date-46267</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Smartphone ist längst zum ständigen Begleiter geworden. Es navigiert uns durch den Alltag, zeigt das Wetter an, hilft beim Sport oder beim Einkaufen. Gleichzeitig erzeugen unzählige Apps fortlaufend Standortdaten. Viele dieser Daten werden nicht benötigt, um die jeweilige App bereitzustellen, sondern dienen Werbezwecken. Sie werden gesammelt, analysiert und über ein kaum reguliertes Netzwerk von Datenhändler:innen weiterverkauft. Aus scheinbar harmlosen Einzelinformationen entstehen detaillierte Bewegungsprofile, die erkennen lassen, wo Menschen wohnen, arbeiten, ihre Freizeit verbringen oder welche Ärzt:innen, religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen oder politischen Veranstaltungen sie aufsuchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Daten betreffen dabei regelmäßig nicht einzelne Verdächtige, sondern Millionen unbeteiligter Menschen. Gerade deshalb unterliegen staatliche Zugriffe auf vergleichbare Informationen im deutschen Recht hohen rechtsstaatlichen Anforderungen. So bedürfen etwa Funkzellenabfragen oder andere Maßnahmen zur Erhebung von Telekommunikations- und Standortdaten grundsätzlich spezieller gesetzlicher Grundlagen und teilweise richterlicher Anordnungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch den wachsenden Markt kommerzieller Datenhändler:innen droht jedoch ein gefährlicher Umgehungsweg zu entstehen. Wenn Behörden dieselben oder vergleichbare Informationen nicht bei Telekommunikationsunternehmen, sondern von privaten Datenhändler:innen erwerben, besteht die Gefahr, dass rechtsstaatliche Schutzmechanismen faktisch unterlaufen werden. Was der Staat selbst nur unter engen Voraussetzungen erheben dürfte, könnte so auf einem kommerziellen Markt eingekauft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Umgang deutscher Sicherheitsbehörden mit kommerziell gehandelten Standortdaten ist geprägt von Intransparenz und uneinheitlicher Praxis. Während fünf Landeskriminalämter angaben, keine kommerziellen Standortdaten zu nutzen, verweigerten zahlreiche Behörden eine Auskunft. Die Landeskriminalämter Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bestätigten, Dienstleistungen von Datenhändler:innen in Anspruch zu nehmen bzw. genommen zu haben. Das Thüringer Landeskriminalamt erklärte, der Einsatz kommerziell erhältlicher Standortdaten sei rechtlich grundsätzlich möglich, verweigerte jedoch aus „polizeitaktischen Gründen“ die Auskunft darüber, ob entsprechende Daten tatsächlich genutzt werden. Auch Bundespolizei und Bundeskriminalamt beantworteten entsprechende parlamentarische Nachfragen nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade diese Intransparenz ist höchst problematisch. In einem Rechtsstaat muss nachvollziehbar sein, auf welcher gesetzlichen Grundlage tiefgreifende Grundrechtseingriffe erfolgen. Die informationelle Selbstbestimmung gehört zu den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Bürger:innen müssen darauf vertrauen können, dass personenbezogene Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben wurden. Werden Standortdaten ursprünglich zu Werbezwecken verarbeitet und später für Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr genutzt, liegt regelmäßig eine Zweckänderung vor, die besonders hohen rechtlichen Anforderungen unterliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinzu kommt, dass bereits die Herkunft vieler Datensätze erhebliche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Nach der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy-Richtlinie setzt die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Standortdaten grundsätzlich eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen voraus. Dennoch existiert europaweit ein milliardenschwerer Markt, auf dem detaillierte Bewegungsprofile gehandelt werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob zahlreiche Geschäftsmodelle der Datenbroker den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts tatsächlich genügen. Dennoch existiert europaweit ein milliardenschwerer Markt, auf dem Bewegungsprofile gehandelt werden. Internationale Recherchen zeigen, dass zu den Kund:innen solcher Datenhändler:innen unter anderem Polizeibehörden in Ungarn sowie die US-Einwanderungsbehörde ICE gehören. Damit entsteht nicht nur ein erhebliches Risiko für die Privatsphäre der Betroffenen, sondern auch für die innere und äußere Sicherheit: Umfangreiche Bewegungsprofile können für Spionage, Desinformation oder andere nachrichtendienstliche Zwecke missbraucht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die rechtliche Grundlage für den Ankauf solcher Daten ist zweifelhaft. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass allgemeine Ermittlungsbefugnisse beziehungsweise Ermittlungs-Generalklauseln angesichts der Eingriffsintensität umfangreicher kommerzieller Bewegungsprofile voraussichtlich keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen. Vielmehr spreche vieles dafür, dass hierfür spezielle gesetzliche Ermächtigungen erforderlich wären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade deshalb darf sich der Staat nicht zum Kunden eines Geschäftsmodells machen, das auf der massenhaften Sammlung und Vermarktung personenbezogener Bewegungsdaten beruht. Wer Daten ankauft, schafft Nachfrage und stärkt einen Markt, dessen wirtschaftlicher Erfolg davon abhängt, möglichst umfassend Informationen über das Leben von Millionen Menschen zu sammeln und zu verwerten. Damit wird ausgerechnet ein Geschäftsmodell finanziert, das erhebliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das widerspricht dem Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaats. Aufgabe des Staates ist es, Grundrechte zu schützen und die wirtschaftliche Macht dort zu begrenzen, wo sie Freiheitsrechte gefährdet. Ermittlungsbefugnisse müssen sich aus demokratisch legitimierten Gesetzen ergeben, nicht aus der Verfügbarkeit käuflicher Datenbestände oder der technischen Möglichkeit, diese zu erheben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade in einer zunehmend datengetriebenen Wirtschaft muss deshalb gelten: Der Staat reguliert den Markt, nicht der Markt den Staat. Öffentliche Sicherheit darf nicht davon abhängen, wie umfassend private Unternehmen das Leben von Millionen Menschen überwachen und zu Geld machen können. Nicht der Staat darf Kunde des Datenmarktes werden, der Datenmarkt muss Gegenstand staatlicher Regulierung sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Bundesweites Verbot des Ankaufs und der Nutzung kommerziell gehandelter Standort- und Bewegungsdaten durch Polizei- und Sicherheitsbehörden. </strong><br>
Der Erwerb und die Nutzung personenbezogener Standort- und Bewegungsdaten aus dem kommerziellen Datenhandel dürfen nicht Teil staatlicher Ermittlungs- oder Gefahrenabwehrmaßnahmen sein. Der Staat darf keinen Markt finanzieren oder legitimieren, dessen Geschäftsmodell auf der massenhaften Verwertung personenbezogener Daten beruht.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Umfassende datenschutzrechtliche Überprüfung der bisherigen Praxis durch die Datenschutzaufsichtsbehörden. </strong><br>
Die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollen prüfen, ob der Ankauf und die Nutzung kommerzieller Standortdaten durch Sicherheitsbehörden mit den Vorgaben der DSGVO sowie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind. Festgestellte Verstöße müssen konsequent beanstandet und beendet werden.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Verbindliche Transparenz- und Berichtspflichten für Sicherheitsbehörden gegenüber den Parlamenten.</strong><br>
Parlamente müssen nachvollziehen können, ob und in welchem Umfang Sicherheitsbehörden kommerzielle personenbezogene Datensätze erwerben oder nutzen. Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Zweck solcher Datenkäufe sind regelmäßig offenzulegen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Konsequente Regulierung des Handels mit personenbezogenen Standort- und Bewegungsdaten.</strong><br>
Unternehmen, die personenbezogene Standortdaten sammeln, aufbereiten oder weiterverkaufen, müssen einer wirksamen datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen. Geschäftsmodelle, die auf der massenhaften Vermarktung personenbezogener Bewegungsprofile beruhen, dürfen keinen Platz im europäischen Binnenmarkt haben.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Keine Aufnahme einer Befugnis zum Ankauf oder zur Nutzung kommerziell gehandelter Standortdaten in das neue Thüringer Polizeiaufgabengesetz.</strong><br>
Im Zuge der aktuellen Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes dürfen keine Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die den Ankauf oder die Nutzung kommerzieller Standort- und Bewegungsdaten ermöglichen oder erleichtern. Thüringen darf die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten nicht durch neue Überwachungsbefugnisse verschärfen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 20:08:44 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Abbau von Arbeiter:innenrechten stoppen!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Abbau-von-Arbeiter-innenrechten-stoppen-29073</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Abbau-von-Arbeiter-innenrechten-stoppen-29073</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„Der kranke Mann Europas&quot; – so schallt es durch die Zeitungen, sobald sich in diesem Land jemand mit der wirtschaftlichen Entwicklung befasst. Und der Befund ist nicht aus der Luft gegriffen. Die deutsche Wirtschaftsleistung schrumpfte 2023 um 0,3 Prozent, 2024 um weitere 0,2 Prozent, 2025 lag sie kaum über der Nulllinie. Für 2026 hat der BDI seine Wachstumsprognose im Juni auf 0,4 Prozent gesenkt. Vier Jahre Stillstand. Die Arbeitslosigkeit steigt das dritte Jahr in Folge und verharrt bei rund drei Millionen. Seit 2019 sind etwa 400.000 Industriearbeitsplätze verschwunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig bewegen sich die Preise für alles, was Arbeiter:innen zum Leben brauchen, munter nach oben. Die Reallöhne sind 2025 zwar um 1,9 Prozent gestiegen, aber erst damit nähern sie sich wieder dem Niveau von 2019 an. Sechs Jahre Arbeit, sechs Jahre Tarifrunden, und unter dem Strich stehen wir dort, wo wir vor der Pandemie schon einmal standen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir teilen also die Diagnose: Es läuft etwas grundlegend schief. Wir teilen ausdrücklich nicht die Therapie, die daraus mehrheitlich abgeleitet wird. Denn die Erzählung von Arbeitgeberverbänden, der Union und aus dem Kanzleramt lautet: Deutschland ist zu teuer, zu reguliert, zu bequem geworden. Wer länger arbeitet, weniger verdient und weniger Rechte hat, rettet den Standort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ist ökonomisch falsch und politisch gefährlich. Denn die deutsche Wirtschaft leidet nicht an zu hohen Löhnen, sondern an einem Investitionsstreik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bruttoanlageinvestitionen lagen im ersten Halbjahr 2025 um 1,7 Prozent unter dem Vorjahr; das Investitionsniveau liegt rund elf Prozent unter dem von 2019. Besonders dramatisch ist die Lage bei Investitionen in Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, alldem, was darüber entscheidet, ob hier in zwanzig Jahren noch produziert wird. Sie brachen 2024 um rund sechs Prozent ein und sanken 2025 erneut. Die Bauinvestitionen gehen das fünfte Jahr in Folge zurück.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach Auswertungen von Daten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Statistischen Bundesamtes war die Nettoinvestitionsquote 2025 erstmals seit 1990 negativ (rund −0,23 Prozent). Das heißt im Klartext: Deutschland investiert weniger, als es verschleißt. Der Kapitalstock dieses Landes schrumpft. Wir fahren auf Verschleiß, dabei ist das benötigte Geld vorhanden. Es fließt nur woanders hin, oder gar nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Investitionen einbrechen, wird in Deutschland weiter gespart, als gäbe es kein Morgen. Doch das ist mitunter verständlich, denn für viele Menschen ist völlig unklar, ob es ein Morgen gibt, in dem der eigene Arbeitsplatz noch existiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sparquote der privaten Haushalte lag 2024 bei 11,2 Prozent, im ersten Halbjahr 2025 bei 10,3 Prozent und damit weiter über dem langjährigen Durchschnitt. Das private Geldvermögen ist 2025 auf rund zehn Billionen Euro angewachsen. Über 40 Prozent davon liegen auf Girokonten, Tagesgeld, Sparbüchern, wo sie real an Wert verlieren und volkswirtschaftlich fast nichts bewirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stimmungsindikatoren zeigen dasselbe Bild. Das Konsumklima lag im August 2026 bei −29,6 Punkten und damit seit Monaten in einem engen Band um die Marke von minus 29. Die Sparneigung ist zuletzt weiter gestiegen, die Einkommenserwartung gesunken. Im Februar 2026 erreichte die Sparneigung ihren höchsten Wert seit der Finanzkrise 2008.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die um ihren Job fürchten, kaufen kein neues Auto und keine neue Küche. Das ist ein individuell rationales Verhalten. Die daraus wachsenden Folgen sind jedoch verheerend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nun kommt an dieser Stelle regelmäßig das Argument der Abwanderung. Und ja: Rund 20 Prozent aller Unternehmen beschäftigen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktionskapazitäten ins Ausland oder haben sie bereits umgesetzt, in der Industrie sind es sogar etwa 40 Prozent, bei großen Unternehmen rund 60 Prozent. Rund ein Drittel der Unternehmen verschiebt Investitionen in die eigenen Kernprozesse, jedes vierte Investitionen in den Klimaschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Zahlen werden uns als Beweis vorgehalten, dass Deutschland zu teuer sei. Wir lesen sie anders.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Unternehmen, das seine Kernprozesse zehn Jahre lang nicht modernisiert hat, weil es Gewinne lieber ausgeschüttet als reinvestiert hat, steht irgendwann mit veralteten Anlagen und schlechter Kostenstruktur da. Dann ist der Neubau im Ausland tatsächlich billiger als die Sanierung im Inland. Die Verlagerung von heute ist die Quittung für die unterlassenen Investitionen von gestern und auch für die unterlassenen öffentlichen Investitionen in Netze, Schienen, Brücken und Energieinfrastruktur, für die dieselben Verbände jahrzehntelang die Schuldenbremse gefeiert haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer daraus ableitet, man müsse nun eben die Löhne und Arbeitsrechte senken, verlangt von den Beschäftigten, für ein Managementversagen und ein Politikversagen zu zahlen, an dem sie nicht beteiligt waren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus alldem ergibt sich eine sich selbst verstärkende Dynamik, die niemand einzeln durchbrechen kann:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Unternehmen investieren nicht, weil sie keine Nachfrage erwarten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Weil nicht investiert wird, fehlen Aufträge bei Zulieferern und im Bau; Stellen werden abgebaut.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Weil Beschäftigte um ihre Jobs fürchten, sparen sie mehr und konsumieren weniger.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Weil weniger konsumiert wird, erwarten die Unternehmen noch weniger Nachfrage.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Weil dabei der Kapitalstock schrumpft, stagniert die Produktivität, was dann wiederum als Argument für weitere Lohnzurückhaltung herhalten muss.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Volkswirtschaftlich gilt: Nicht alle können gleichzeitig sparen. Jedem Überschuss steht ein Defizit gegenüber. Wenn private Haushalte und Unternehmen zugleich sparen, muss jemand anders das Gegenkonto stellen. Das ist dann entweder der Staat oder das Ausland. Der Staat darf es wegen der Schuldenbremse nur eingeschränkt. Also übernimmt es das Ausland. Genau das ist der deutsche Leistungsbilanzüberschuss: kein Ausweis von Stärke, sondern das statistische Spiegelbild dessen, dass wir zu Hause zu wenig ausgeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt das bereits Erwirtschaftete besser zu verteilen und besser einzusetzen, wird derzeit aber der umgekehrte Weg gegangen: Die Rechte der Arbeitenden sollen beschnitten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt werden. Bei einer Mindestruhezeit von elf Stunden wären Arbeitstage von bis zu 13 Stunden für weite Teile möglich und vermutlich sogar Realität. Der Achtstundentag, für den unsere Bewegung über ein Jahrhundert gekämpft hat, wird zur Verhandlungsmasse einer Standortdebatte missbraucht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Achtstundentag ist aber kein Relikt des Industriezeitalters. Er ist eine Schutznorm und gewinnt an Bedeutung, eben weil die Arbeit sich verändert. Die erkämpften Arbeitnehmer:innenrechte als Schutz vor kapitalistischen Auswüchsen werden wichtiger, je stärker die Verhandlungsposition der Einzelnen geschwächt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Schwächung ist messbar. Die Tarifbindung lag 2025 bei 49 Prozent der Beschäftigten, in Ostdeutschland bei 45 Prozent. 1998 waren es in Westdeutschland noch 75,8 Prozent. Nur noch rund ein Viertel der Betriebe ist tarifgebunden. In nicht tarifgebundenen Betrieben verdienen rund 19,8 Prozent der Beschäftigten weniger als 14 Euro pro Stunde, in tarifgebundenen sind es 5 Prozent.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wo kein Flächentarif gilt, konkurriert der Betrieb nebenan über den Preis der Arbeit, nicht über Qualität. Wo Leiharbeit, Werkverträge und Befristungen die Belegschaft segmentieren, konkurrieren Kolleg:innen im selben Werk gegeneinander. Jede Absenkung von Standards, die als „Flexibilität&quot; verkauft wird, verschiebt diese Konkurrenz weiter nach unten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieselbe Logik wirkt auch innereuropäisch, nur mit ungleich größerem Schaden. In einer Währungsunion kann kein Mitgliedsstaat mehr abwerten. Wer seine preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern will, kann das nur noch über die Löhne tun. Genau das hat Deutschland in den 2000er Jahren getan, und genau dazu setzen die aktuellen „Standortdebatten&quot; erneut an. Der Effekt ist eine reale Abwertung gegenüber den Nachbarn: Deutsche Exporte werden billiger, die der Partnerländer teurer. Deren Industrie gerät unter Druck, ihre Leistungsbilanzen rutschen ins Minus, sie verschulden sich und bekommen anschließend aus Berlin Sparauflagen diktiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ist das Exportmodell Deutschland: Es funktioniert nur, solange andere sich verschulden. Es ist keine Erfolgsgeschichte, sondern eine Beggar-thy-neighbour-Politik, die Europa als Gemeinschaft freier und gleicher Staaten geschadet hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Abbau des deutschen Überschusses durch höhere Binnennachfrage ist keine Wohltat für die Nachbarn und keine Belastung für uns – er ist unsere europäische Verpflichtung und zugleich in unserem eigenen Interesse.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf die Wirtschaftskrise unserer Zeit geben wir klare Antworten. Die Jusos Thüringen fordern deswegen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Kein Abbau von Arbeitnehmer:innenrechten – nirgends</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen lehnen die Ersetzung der täglichen durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab. Der Achtstundentag bleibt gesetzlicher Grundsatz. Abweichungen darf es nur durch Tarifverträge geben, nicht durch Betriebsvereinbarung oder Einzelabrede.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Pflicht zur elektronischen, tagesaktuellen Arbeitszeiterfassung muss ohne Ausnahmen für Kleinbetriebe und ohne Einschränkung auf einzelne Betriebsgrößen eingeführt werden. Sie ist kein Tauschgut für Flexibilisierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, die geplanten Aufweichungen von Arbeiter:innenrechten entschieden abzulehnen. Darüber hinaus fordern wir sie auf, sich für die Erleichterung des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen einzusetzen, damit die Unternehmen über Innovationen und Verfahren konkurrieren und nicht darüber, wer am meisten die Löhne drücken kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Ein deutsches Livret A: das Zukunftssparbuch</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die SPD Thüringen, sowie die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordenten und SPD Bundesminister:innen auf, sich für die Einführung eines freiwilligen, staatlich garantierten und steuerfreien Zukunftssparbuchs nach dem Vorbild des französischen Livret A einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So soll es funktionieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Jede Person kann genau ein Konto eröffnen, mit einer Einlagenobergrenze (Vorbild Frankreich: 22.950 Euro). Die Einlage ist jederzeit verfügbar, staatlich garantiert und die Zinserträge sind steuerfrei.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Zinssatz soll politisch nach einer gesetzlichen Formel festgelegt werden und darf die Inflationsrate nicht dauerhaft unterschreiten. Es gibt keinen Vertrieb, keine Provisionen und keine Abschlusskosten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Einlagen sollen zu einem gesetzlich festgelegten Anteil bei einer öffentlichen Förderbank zentralisiert werden. Dies soll bei der KfW oder den Landesförderbanken passieren und dort in einem zweckgebundenen Fonds verwaltet werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Dieser Fonds vergibt langfristige, zinsgünstige Kredite und das ausschließlich für einen gesetzlich abschließend definierten Verwendungskatalog: kommunaler und sozialer Wohnungsbau, Stadtwerke und Energienetze, Nahverkehr, Krankenhäuser, Bildungsinfrastruktur, kommunale Wärmeplanung sowie genossenschaftliche und ESOP-basierte Belegschaftsübernahmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Über die Mittelverwendung soll jährlich öffentlich berichtet werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Zukunftssparbuch löst gleich mehrere Probleme auf einmal, ohne einen einzigen Menschen zu etwas zu zwingen. Bisher ist privates Vorsichtssparen ein reines Nachfrageleck: Geld verschwindet auf Girokonten und wird nicht investiert. Das Zukunftssparbuch verwandelt genau dieses Geld in produktive öffentliche Investitionen, ohne dass die Sparer:innen darauf verzichten müssen und ohne dass die Schuldenbremse dem entgegensteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es demokratisiert die Kontrolle über hohe Geldsummen, die zusammenkommen, wenn viele Menschen sparen. Heute entscheiden Banken und Fondsgesellschaften, wohin die Ersparnisse dieses Landes fließen. Beim Zukunftssparbuch entscheidet das Parlament über einen Verwendungskatalog.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem wirkt es auch im Hinblick auf die Verteilungsgerechtigkeit. Wer wenig hat, spart heute auf einem Konto mit Realzinsverlust, während Vermögende Zugang zu Kapitalmarktrenditen haben. Ein garantierter, mindestens inflationsdeckender Zins ohne Gebühren ist für kleine Sparer:innen die erste faire Anlageform seit Jahrzehnten. Und er entzieht der Finanzindustrie ein Geschäftsmodell, das seit der Riester-Rente vor allem eines produziert hat: privatisierte Gewinne.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei bedeutet bei anderen Ländern inspirieren lassen auch, dass wir Fehler nicht wiederholen. In Frankreich hat der Staat begonnen, Mittel des Fonds in die Finanzierung neuer Atomkraftwerke umzulenken. Deshalb braucht es einen gesetzlich abschließenden, nicht per Verordnung erweiterbaren Verwendungskatalog und eine parlamentarische Zweckbindung. Ein Instrument, das öffentliche Investition ermöglichen soll, darf nicht zum Schattenhaushalt für alles werden, wofür sonst keine Mehrheit da ist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 19:59:57 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Alles für Alle - Wirtschaft übernehmen!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Alles-fur-Alle-Wirtschaft-ubernehmen-65323</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Alles-fur-Alle-Wirtschaft-ubernehmen-65323</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland steht im vierten Jahr wirtschaftlichen Stillstands, und die Antwort, die uns von Arbeitgeberverbänden, der Union und aus dem Kanzleramt angeboten wird, lautet immer gleich: Das Land sei zu teuer, zu reguliert, zu bequem geworden. Wer länger arbeitet, weniger verdient und weniger Rechte hat, rettet den Standort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir halten dem eine andere Frage entgegen. Nicht: Was kostet die Arbeit? Sondern: Wem gehört was sie schafft und wer entscheidet darüber?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Denn es fehlt in diesem Land nicht an Vermögen, sondern am Zugriff. Nach Berechnungen des DIW verfügt allein das reichste Prozent der Bevölkerung über rund 35 Prozent des gesamten Nettovermögens; die oberen zehn Prozent halten weit über die Hälfte, nach dieser Rechnung gut zwei Drittel. Die untere Hälfte der Bevölkerung kommt zusammen auf etwa ein Prozent. Rund 1,5 Prozent der Erwachsenen, also etwa eine Million Personen, besitzen ein Nettovermögen von mindestens einer Million Euro.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidend ist aber die Zusammensetzung dieser großen Vermögen. Das Vermögen der Reichsten besteht zu rund 40 Prozent aus Betriebsvermögen und zu einem weiteren Viertel aus nicht selbst genutzten Immobilien. Vermögenskonzentration in Deutschland heißt in erster Linie Konzentration von Produktionsmitteln. Wer über Vermögen redet, redet über Verfügungsmacht über Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und das ist ein ostdeutsches Thema. Menschen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern sind in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung deutlich über- und unter den Millionär:innen mit rund sechs Prozent deutlich unterrepräsentiert. Wenn wir hier über Wirtschaftspolitik reden, reden wir über eine Region, in der Wertschöpfung stattfindet, deren Erträge aber ganz überwiegend woanders anfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade jetzt entscheidet sich diese Eigentumsfrage neu und das an mehreren Stellen gleichzeitig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum einen entsteht auf Bundesebene mit der Frühstartrente und der Altersvorsorgereform ein neuer, dauerhaft wachsender Kapitalstock aus staatlich gefördertem Geld. Zum anderen wechselt in den kommenden Jahren mit dem Renteneintritt der Babyboomer-Generation ein erheblicher Teil des deutschen Produktivkapitals die Hand, oder eben nicht. In beiden Fällen wird gerade festgelegt, wer die Kontrolle bekommt. Und in beiden Fällen ist die Voreinstellung: nicht wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber nicht nur staatliche Rentenreformen beantworten die Verteilungsfrage, bevor sie gestellt wurde. Auch der demographische Wandel trägt zusehends dazu bei, dass sich das Alltagsbild ändert, ohne dass wir aktuell gesellschaftlich darüber entscheiden, wie es weiter geht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand streben 545.000 mittelständische Unternehmen bis Ende 2029 eine Nachfolgeregelung an. Demgegenüber planen 569.000 Inhaber:innen, die sich bis Ende 2029 zurückziehen wollen, gar keine Fortführung. Erstmals überwiegen damit die Stilllegungs- die Nachfolgeplanungen. 57 Prozent der Mittelstandsinhaber:innen sind 55 Jahre oder älter; über zwei Millionen Menschen. 47 Prozent derjenigen mit Stilllegungsplänen geben an, dass in ihrer Familie schlicht kein Interesse an einer Fortführung besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier wird Jahr für Jahr funktionierende Produktion, funktionierendes Handwerk und funktionierende Facharbeit vernichtet und das schlicht durch das Fehlen einer Person, die den Betrieb übernimmt und finanzieren kann. Betroffen sind gerade die kleinen und mittleren Betriebe in der Fläche, also überproportional in Ostdeutschland und in strukturschwachen Regionen. Und dabei sitzen die Menschen, die diese Betriebe am besten kennen, jeden Morgen darin: die Belegschaften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufgrund dieser Punkte brauchen wir zukunftsfähige und demokratisierende Wirtschaftsreformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Aktienrente und Altersvorsorgedepot: Mitbestimmung in Arbeiter:innenhand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Bundesebene entsteht mit dem Frühstartrentengesetz vom Juli 2026 und der Altersvorsorgereform ein neuer, dauerhaft wachsender Kapitalstock: individuelle, kapitalgedeckte und privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgedepots. Hinzu kommt das Generationenkapital.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir kritisieren diesen Kurs grundsätzlich: Die Kapitaldeckung wird ausgebaut, während die umlagefinanzierte, solidarische Rente unter Druck bleibt. Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat vor Mitnahmeeffekten, Kosten und Bürokratie gewarnt und wir schließen uns dem an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn diese Milliarden aber kommen, dann gilt: Es ist unser Geld. Also gehört uns auch die Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede Aktie trägt ein Stimmrecht. Die Frage ist nie, <em>ob</em> es ausgeübt wird, sondern nur, <em>von wem</em>. Wer in ein Depot einzahlt, wird formal Miteigentümer:in eines Stücks der deutschen und der Weltwirtschaft aber die Stimme, die an diesem Eigentum hängt, geht automatisch an die Fondsgesellschaft. Millionen Menschen bekommen Eigentum ohne Macht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Macht ist bereits heute hochkonzentriert. BlackRock, Vanguard und State Street haben zusammen im Durchschnitt rund ein Viertel aller Stimmen bei den 500 größten US-Konzernen abgeben, und dieser Anteil könnte bei Fortschreibung der Trends innerhalb von zwei Jahrzehnten auf bis zu 40 Prozent steigen. Drei Unternehmen, deren Kund:innen ihnen nie eine politische Vollmacht erteilt haben, entscheiden über Aufsichtsräte, Vorstandsvergütungen und Ausschüttungen eines erheblichen Teils der börsennotierten Wirtschaft. Doch diese Macht üben sie zumeist nur im kurzfristigen Interesse aus, oder schließen sich einfach den Vorständen an und streben kurzfristige Erfolge an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beschäftigten haben demgegenüber das langfristigere Interesse. Wer in einem Unternehmen arbeitet und zugleich über die Altersvorsorge daran beteiligt ist, hat ein doppeltes Interesse an demselben Betrieb: an seinem Bestand und an seinem Ertrag. Ein Vermögensverwalter, der an einem Quartalsvergleich gemessen wird, hat nur eines. Deshalb ist die Belegschaftsperspektive diejenige, die sich am nachhaltigsten auf die Wirtschaft auswirkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus den Erfahrungen der Arbeiter:innenbewegung der letzten Jahrzehnte wissen wir, dass das funktioniert. Die Behauptung, Arbeitnehmer:innenmacht in Unternehmensgremien schade der Wirtschaft, ist empirisch geprüft und widerlegt. Arbeitnehmer:innenvertreter in Aufsichtsräten führen nicht zu negativen Effekten auf Löhne, Lohnstruktur, Lohnquote, Profitabilität oder Fremdkapitalkosten. Wohl aber ein deutlicher Effekt in die andere Richtung: eine Beteiligung führt zu stabileren Unternehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und weil eine einzelne Stimme aus einem Depot mit ein paar tausend Euro rechnerisch nichts ist müssen diese gebündelt werden. Millionen atomisierter Kleinstanteile sind der Grund, warum die Macht heute bei den Verwaltern liegt. Kollektive Organisation ist die einzige Form, in der kleine Anteile zu Einfluss werden. Und Gewerkschaften sind die einzige Organisation in diesem Land, die demokratisch von Beschäftigten legitimiert sind, über Betriebs- und Branchengrenzen hinweg handeln können und seit Jahrzehnten praktische Erfahrung darin haben, Arbeitnehmer:inneninteressen in Aufsichtsräten zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb die SPD Bundestagsfraktion, und unsere Thüringer Bundestagsabgeordneten im besonderen auf, sich für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, die die Bündelung und demokratische Ausübung der Stimmrechte aus den geförderten Altersvorsorgedepots und dem Generationenkapital ermöglicht. Die Stimmrechte müssen gebündelt und an ein Gremium übertragen werden, das sich aus Vertreter:innen der Gewerkschaften zusammensetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Belegschaftsübernahmen: EuroESOP und Genossenschaft statt Stilllegung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nachfolgekrise der Unternehmen ist die größte Gelegenheit zur Verbreiterung von Produktivvermögen seit der Treuhand und diesmal können wir es besser machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Nachfolgekrise fehlt es nicht an Wissen, an Kundenstämmen oder an funktionierenden Betrieben. Es fehlt an Menschen, die im richtigen Moment einen sechsstelligen Kaufpreis aufbringen können. Die Belegschaft hat alles außer dem Geld. Genau an dieser Stelle setzt das EuroESOP-Modell an: Der Betrieb wird nicht aus dem Privatvermögen der Beschäftigten gekauft, sondern schrittweise aus den künftigen Gewinnen des Unternehmens, über eine Treuhandstruktur und ohne persönliche Haftung. Diese Form wird bereits in anderen Ländern erfolgreich praktiziert und zeigt, dass Menschen gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen, wenn man ihnen keine Mauern in den Weg baut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn die Belegschaft nicht übernimmt, gibt es zwei realistische Wege: Der Betrieb wird stillgelegt (das geschieht derzeit bis zu 114.000 Mal im Jahr), oder er wird an einen Konzern oder eine Beteiligungsgesellschaft verkauft, mit den bekannten Folgen: Zentralisierung von Funktionen, Verlagerung von Wertschöpfung an den Hauptsitz, Schließung des Standorts, sobald sich die Rendite anderswo besser darstellen lässt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Belegschaftseigentum ist die einzige strukturell standortgebundene Eigentumsform. Ein Betrieb, der denen gehört, die morgens hineingehen, verlagert sich nicht nach Ungarn. Die Debatte über Abwanderung, die uns als Argument für Lohnsenkungen vorgehalten wird, hat hier ihre eigentliche Antwort: nicht billigere Arbeit, sondern Eigentümer:innen, die in der Region wohnen und am Erfolg des eigenen Unternehmens Interesse haben sorgen für ausreichend Innovationen zum Erhalt des Standorts.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Deutschland weisen eingetragene Genossenschaften seit Jahrzehnten die niedrigste Insolvenzquote aller Rechtsformen auf. Gerade die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist einer der Gründe dafür. Sie dient der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Wir wollen die Prüfung nicht abschaffen, sondern bezahlbar machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wird der Betrieb zum Marktpreis erworben bekommen die scheidenden Inhaber:innen ihr Geld, in vielen Fällen mehr, als bei einer Liquidation übrig bliebe. Verändert wird nicht die Höhe des Vermögens, sondern seine Verteilung: Betriebsvermögen, das heute zu 40 Prozent das Vermögen des reichsten Prozents ausmacht, geht in die Hände derer über, die es erarbeitet haben. Die zukünftigen Erträge fließen dann jedoch den Belegschaften zu, und nicht mehr bloß in die Taschen einzelner Eigentümer. Es gibt keinen zweiten Mechanismus, der Produktivvermögen in dieser Größenordnung umverteilt, ohne einen einzigen Eigentumsartikel des Grundgesetzes zu berühren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Solche Übernahmen sollten jedoch in einer Genossenschaft organisiert sein. In der eingetragenen Genossenschaft gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Einlage. Ein reines Anteilsmodell reproduziert die Vermögensungleichheit innerhalb der Belegschaft und macht aus Facharbeiter:innen Kleinaktionär:innen ohne Einfluss. Bedingung für die staatliche Förderung müssen deshalb echte Mitgliedschafts- und Stimmrechte sein, keine virtuellen Beteiligungen ohne Mitsprache und keine reinen Führungskräfteprogramme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern unsere Thüringer SPD Minister:innen und Landtagsabgeordneten auf, sich für ein Landesprogramm „Betrieb in Belegschaftshand&quot; einzusetzen. Dieses soll bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt sein und folgende Punkte beinhalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Darlehen und Haftungsfreistellungen für genossenschaftliche und ESOP (Employee Stock Ownership Programm)-basierte Belegschaftsübernahmen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>ausdrückliche Öffnung der landeseigenen Beteiligungsgesellschaften und der Bürgschaftsbank für Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Zinsvergünstigung aus Mitteln des Zukunftssparbuchs, wie wir es in unserem Antrag zur Nachfragepolitik fordern,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>eine Kofinanzierung des Landes für Belegschaften, die einen von Schließung bedrohten Betrieb als Genossenschaft übernehmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren fordern wir die Übernahme der Gründungs- und Pflichtprüfungskosten für kleine Genossenschaften in den ersten fünf Jahren durch das Land und ein Nachfolge-Frühwarnsystem. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist sinnvoll, aber ihre Kosten dürfen nicht die Rechtsformwahl entscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch müssen die Kammern und Wirtschaftsverbände als Gesamtinteressenvertretung mehr in die Pflicht genommen werden. In der anstehenden Renteneintrittsphase der Babyboomer sollen sie dazu angehalten werden, anstehende Übergaben systematisch zu erfassen, damit Belegschaften Jahre vor dem Ausstieg der Inhaber:innen angesprochen werden können und nicht erst, wenn die Schließung schon beschlossen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die SPD Bundestagsfraktion fordern wir auf, sich für folgende Vorhaben einzusetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein deutsches ESOP-Gesetz nach dem EuroESOP-/GenoESOP-Modell, das eine eigene Treuhandstruktur für Belegschaftseigentum schafft und den schrittweisen Erwerb aus künftigen Gewinnen steuerlich ermöglicht.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Steuerliche Gleichstellung der genossenschaftlichen Belegschaftsnachfolge mit der Familiennachfolge. Wer seinen Betrieb an die eigene Belegschaft übergibt, darf erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht schlechter stehen als bei der Übergabe an die eigenen Kinder.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein Informations- und Vorkaufsrecht der Belegschaft bei geplantem Verkauf oder geplanter Stilllegung: Beschäftigte müssen rechtzeitig informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Übernahmeangebot vorzulegen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beschäftigte, die einen von Schließung bedrohten Betrieb als Genossenschaft übernehmen, können ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld kapitalisieren und als Eigenkapital einbringen.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt münddlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 19:56:20 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Life ist super nice, da, wo man den Goldring trägt! Life ist nicht so nice, da wo man den Krieg erlebt!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Life-ist-super-nice-da-wo-man-den-Goldring-tragt-Life-ist-nicht-so-53405</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Life-ist-super-nice-da-wo-man-den-Goldring-tragt-Life-ist-nicht-so-53405</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Sudan tobt seit 3,5 Jahren der Krieg. Der Konflikt zwischen den Generälen Abdel Fattah Al-Burhan, der die sudanesischen Streitmächte (SAF) befehligt, und Mohammed Hamdan Daglo, Chef der Miliz „Rapid Support Forces“ (RSF), hat bereits über 150.000 Menschen das Leben gekostet. 14 Millionen Menschen wurden vertrieben, fast 30 Millionen Menschen sind von Hunger betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Konflikt, der von der UN als größte humanitäre Krise auf der Welt eingestuft wurde, erhält international erschreckend wenig Aufmerksamkeit. Insbesondere im europäischen Bewusstsein gerät der Krieg häufig in den Hintergrund und findet meist nur dann kurzzeitig Beachtung, wenn es zu einer neuen Welle der Gewalt kommt. Das Muster ist dabei stets dasselbe: ein kurzer Aufschrei, gefolgt von Schweigen. Thematisiert werden vor allem die humanitäre Dimension des Konflikts, sowie sicherheits- und migrationspolitische Aspekte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die mangelnde Aufmerksamkeit für den Krieg im Sudan geht mit einer vereinfachten Darstellung des Konflikts einher: er wird häufig als Bürgerkrieg beschrieben, als komplexer Kampf zwischen zwei Generälen. Diese Beschreibung ist nicht falsch, aber unvollständig. Externe Akteure spielen seit Ausbruch des Krieges eine zentrale Rolle in der Entwicklung des Konflikts und üben Einfluss auf die Kampfhandlungen aus. Allen voran stehen die Vereinigten Arabischen Emirate, aber auch Saudi-Arabien, Ägypten, Äthiopien, Russland, China, Großbritannien, die USA und die EU sind auf unterschiedliche Weise in den Konflikt involviert. Verbindendes Element dieser externen Einflussnahmen sind fast immer wirtschaftliche Interessen, insbesondere am Zugang zu Ressourcen wie Gold oder Gummi Arabicum, aber auch an Rüstungsexporten und Ölhandel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Das Problem mit dem Gold</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gold spielt im Sudan-Krieg eine zentrale Rolle. Das Land ist reich an Goldressourcen und das Edelmetall ist eine wichtige Einnahmequelle, die den Krieg am Laufen hält. Internationalen Berichten zufolge erzielen militärische Akteure täglich Millionen von Dollar aus goldbezogenen Aktivitäten. Vor allem die RSF-Miliz finanziert sich über illegalen Goldhandel mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sudanesisches Gold wird über Nachbarländer wie den Tschad oder den Südsudan in die Emirate geschmuggelt und von dort in alle Welt exportiert. Im Gegenzug unterstützt Abu Dhabi die RSF mit Waffen, allem voran mit Hightech-Dronen, und Emirati-Unternehmen investieren in sudanesische Goldminen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch den Export aus den Vereinigten Arabischen Emiraten findet sudanesisches Gold seinen Weg nach Europa. So taucht beispielsweise im „Responsible Raw Materials Report“ der Volkswagengruppe für das Jahr 2024 eine zu dieser Zeit von der RSF kontrollierte sudanesische Goldraffinerie auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Europäische Union hat im Juli 2026 ein umfassendes Gold-Embargo gegen den Sudan verhängt. Das Handelsverbot soll helfen, die Kriegsfinanzen der rivalisierenden Armeen auszutrocknen. Auch der Export in den Sudan von Stoffen, die für die Förderung von Gold nötig sind, wird untersagt. Damit hat die EU sudanesisches Gold offiziell als Kriegsfinanzierungs-instrument benannt und ein wichtiges Zeichen gesetzt. Allerdings wird dieses Sanktionsregime kaum etwas an den Handelsströmen ändern. Rohgold wird typischerweise nicht direkt aus dem Sudan in die EU geliefert. Stattdessen landet fast alles im Sudan produzierte Gold, mehr oder weniger direkt, in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dort wird es umdeklariert oder zu Schmuck verarbeitet und anschließend nach Europa exportiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vereinigten Arabischen Emirate sind für die EU einer der wichtigsten Verbündeten in der Golfregion, als Öl- und Gaslieferant, aber auch als geopolitischer Partner. Seit 2025 verhandelt die EU-Kommission ein Freihandelsabkommen mit dem Golfstaat. Stellungnahmen oder Sanktionen gegen die Emirate für ihre Einflussnahme im Sudan hat es bisher von Seiten der EU darum noch nicht gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Gummi Arabicum nicht übersehen! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine weitere wichtige Ressource im Sudan-Krieg ist Gummi Arabicum. Gummi Arabicum wird aus Akazienbäumen gewonnen und in zahlreichen Produkten verarbeitet, beispielsweise in Coca-Cola, Energydrinks, Keksen, Kosmetik, Medizin oder Farbstoffen. Im Sudan werden 80% des weltweiten Gummi Arabicum-Bedarfs produziert. Auch Gummi Arabicum wird seit Ausbruch des Krieges geschmuggelt, vor allem von der RSF, denn die Miliz kontrolliert die Haupterntegebiete. Mittlerfirmen kaufen das geschmuggelte Gummi Arabicum, verarbeiten es beispielsweise zu Emulgatoren und verkaufen es anschließend an (europäische) Großkonzerne. Dass auch diese Ressource zur Aufrechterhaltung des Konflikts beiträgt, zeigt sich aktuell am Beispiel von El Obeid. Seit mehreren Wochen wird die Stadt von der RSF-Miliz belagert, denn sie ist einerseits militärisch von strategischer Bedeutung, andererseits aber auch ein wichtiges Handelszentrum für Güter wie Gummi Arabicum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Rüstungsexporte </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Großbritannien exportiert Waffen in die VAE, obwohl bekannt ist, dass diese Waffen an die RSF weitergeleitet werden. Frankreich pflegt mit den VAE eine langjährige Partnerschaft im Verteidigungssektor und exportiert Waffensysteme in die Emirate. Französische Militärtechnologie wird somit in Emirati-Panzern verarbeitet, die anschließend im Sudan verwendet werden. Dies stellt einen Verstoß gegen das seit 1994 bestehende EU-Waffenembargo gegen Sudan sowie gegen das UN-Waffenembargo für die Region Darfur dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Beispiele zeigen, dass der Krieg im Sudan keine Tragödie ist, die sich weit entfernt von uns Europäer:innen abspielt und mit der wir nichts zu tun haben. Im Gegenteil – gerade wegen wirtschaftlicher Interessen ist der Konflikt für externe Akteure ein regelrechtes Geschäftsmodell. Die wirtschaftlichen Verstrickungen Europas und Deutschlands werden dabei medial wenig beleuchtet und von politischen Entscheidungsträger:innen kaum thematisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darum fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Verflechtungen deutscher Unternehmen mit dem Sudan und über die Herkunft sudanesischer Güter innerhalb ihrer Lieferketten. Diese Transparenz muss über die bestehenden Transparenzpflichten der EU- und UN-Waffenembargos sowie des EU-Gold-Embargos hinausgehen. Um Transparenz zu gewährleisten und nachvollziehbar zu machen, sind wirksame Kontroll- und Rechenschaftsmechanismen vonseiten der deutschen Bundes- und Landespolitik erforderlich.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zur Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate im Sudan-Krieg sowie konkrete Maßnahmen gegen die daran beteiligten Akteure und Strukturen. Deutsche politische Entscheidungsträger:innen sollen sich auch auf europäischer Ebene gezielt für Sanktionen gegen Personen und Organisationen einsetzen, die durch ihre Unterstützung der RSF zur Fortführung des Krieges beitragen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Ausarbeitung wirksamer Maßnahmen gegen den Schmuggel von Gold und Gummi Arabicum über Drittländer nach Europa. Das Beispiel des Goldhandels zeigt, dass Maßnahmen, die sich ausschließlich auf den Sudan beziehen, nur begrenzte Wirkung entfalten können, wenn die entsprechenden Güter über Drittstaaten in den europäischen Markt gelangen. Transnationale Handelswege und externe Akteure müssen darum in die europäischen Kontroll- und Sanktionsmechanismen einbezogen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein sofortiges Einstellen europäischer Waffenexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate. Wenn Europa seinem Anspruch der Wahrung der Menschenrechte gerecht werden will, dann müssen Waffenströme, bei denen ein Risiko besteht, dass sie an Kriegsparteien im Sudan weitergeleitet werden, ausnahmslos unterbunden werden.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 18:24:50 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Hände weg vom Thüringer Verfassungsgerichtshof!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Hande-weg-vom-Thuringer-Verfassungsgerichtshof-19565</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Hande-weg-vom-Thuringer-Verfassungsgerichtshof-19565</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am Thüringer Verfassungsgerichtshof sind im Herbst zwei Positionen neu zu besetzen. Für die Wahl der Mitglieder ist im Landtag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da die AfD-Fraktion allein über mehr als ein Drittel der Sitze verfügt, besitzt sie faktisch eine Sperrminorität und kann jede Nachbesetzung blockieren, sofern nicht auch ein von ihr benannter Kandidat zum Zug kommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die AfD-Fraktion hat unter Fraktionschef Björn Höcke im März 2026 seinen Rechtsanwalt Ralf Hornemann als eigenen Kandidaten für eine der offenen Stellen vorgeschlagen. Ein solcher Vorgang ist kein Einzelfall: Bereits 2025 wurde mit Bernd Falk Wittig erstmals ein von der AfD-Fraktion benannter Kandidat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied des Gerichts gewählt und das mutmaßlich auch mit Stimmen anderer Fraktionen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Kontext der nun bevorstehenden Wahlen hört man nun aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion, man könne einen AfD-Kandidaten auch akzeptieren, sofern dieser “geeignet” sei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns Jusos ist klar: wer rechtsstaatliche Institutionen wiederholt verhöhnt, delegitimiert und auszuhebeln versucht, darf nicht dabei mitwirken, eben diese Institutionen personell zu besetzen. Es kann aus unser Sicht nicht sein, dass eine von der AfD vorgeschlagene Person, die Position einer:s Verfassungsrichters:in besetzen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die SPD Thüringen setzt sich für die Einleitung eines AfD-Prüfverfahrens ein und muss in ihrer Haltung konsequent bleiben: Es ist nicht vermittelbar, öffentlich die verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD zu benennen und zugleich im Landtag dazu beizutragen, dass Personen ihres Vertrauens über die Auslegung der Thüringer Verfassung mitentscheiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und eine Partei, die selbst im Verdacht steht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, darf nicht über die personelle Besetzung des Gremiums mitbestimmen, das über die Einhaltung genau dieser Verfassung wacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen fordern die SPD-Landtagsfraktion deswegen dazu auf, weder durch Zustimmung noch durch Enthaltung die Wahl einer von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Person zur Richterin oder zum Richter am Thüringer Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig von der fachlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Person.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Eignung für ein solches Amt kann nie alleine in der formalen juristischen Qualifikation liegen. Wer über einen Wahlvorschlag für den Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheidet, entscheidet auch darüber, wer künftig die Landesverfassung auslegt, über Organstreitigkeiten entscheidet und im Zweifel auch über Fragen urteilt, die die AfD selbst unmittelbar betreffen. Ein von der AfD selbst benannter Richter oder Richterin befände sich damit in einem strukturellen Interessenkonflikt. Das gilt natürlich für alle Parteien im Thüringer Landtag und die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten. Dass die AfD-Fraktion aber ein eigenes, besonders gesteigertes Interesse an einer Besetzung des Gerichts hat und dies unverblümt mit Formulierungen wie, man sei &quot;der beste Kunde&quot; des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht, zeigt diesen besonderen Interessenkonflikt der Partei zusätzlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie wenig die AfD rechtsstaatliche Verfahren respektiert, zeigt ihr eigenes Verhalten gegenüber dem Thüringer Verfassungsgerichtshof bereits zu Beginn der Legislatur: Bei der konstituierenden Sitzung des Landtags nach der Wahl 2024 nutzte die AfD als stärkste Fraktion die Rolle ihres Alterspräsidenten Jürgen Treutler, um den Ablauf der Sitzung zu ihren Gunsten zu steuern. Treutler weigerte sich, die Beschlussfähigkeit des Parlaments festzustellen und ließ keine Abstimmung über die Tagesordnung oder eine Änderung der Geschäftsordnung zu, bevor nicht die AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal zur Landtagspräsidentin gewählt worden wäre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst ein Eilantrag der CDU-Fraktion beim Verfassungsgerichtshof beendete dieses erschütternde Vorgehen: Das Gericht stellte klar, dass der Landtag bereits vor der Wahl des Präsidiums mit Mehrheit über seine Geschäftsordnung entscheiden kann und wies damit die Rechtsauffassung des AfD-Alterspräsidenten in der Sache zurück. Erst danach konnte die Sitzung fortgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieser Vorgang zeigt exemplarisch: Die AfD ist bereit, formale Verfahrensregeln so lange auszureizen und zu verbiegen, bis demokratische Mehrheitsentscheidungen blockiert werden und musste dafür durch genau jenes Gericht in die Schranken gewiesen werden, dessen Besetzung sie nun mitbestimmen will. Wer selbst erst durch eine gerichtliche Eilentscheidung von der Missachtung der Verfassung abgehalten werden musste, ist nicht die richtige Instanz, um über die Auslegung eben jener Verfassung mitzuentscheiden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 17:40:58 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Her mit dem Azubiwerk - Schluss mit dem Kammerspiel!</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Her-mit-dem-Azubiwerk-Schluss-mit-dem-Kammerspiel-43328</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Her-mit-dem-Azubiwerk-Schluss-mit-dem-Kammerspiel-43328</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer in Thüringen studiert, hat Chancen auf einen Wohnheimplatz, Essen in der Mensa, Sozialberatungsangebote, das Semester- und ein Kulturticket und eine gewählte Interessenvertretung. Wer eine Ausbildung macht, kriegt nichts davon.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Ungleichbehandlung nehmen wir nicht hin. Ein Azubiwerk muss her! Dabei handelt es sich nicht um ein Wohnungsbauprojekt mit Beratungsanhang, sondern um eine Machtfrage: Bekommen junge Menschen im Freistaat eine organisierte Stimme oder wird weiterhin nur über sie und nicht mit ihnen gesprochen?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass es geht, ist längst bewiesen. München betreibt sein AzubiWerk gemeinsam mit Kreisjugendring und DGB-Jugend und arbeitet an rund 1.000 Wohnungen. Hamburg hat ebenfalls ein Auszubildendenwerk und etwa 550 Wohnplätze für Azubis, Berlin zieht in der Errichtung nach.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Thüringen dagegen dreht sich die Debatte im Kreis. Der Landtag hat sich im Dezember 2025 mit dem Haushalt 2026/27 zum Azubiwerk bekannt. Der Ministerpräsident kündigte im Mai 2026 eine „Ausbildungskammer&quot; an und will seither prüfen, „was trägt&quot;. Nun fällt die Einrichtung des Auszubildendenwerks in der Prüfung durch die Landesregierung durch, mit dem Hinweis, es würde sich um den Aufbau von Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie handeln und erhöhten Ressourcenbedarf erfordern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Jusos Thüringen fordern wir die Landesminister:innen der SPD in der Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich für dennoch für die Einrichtung eines Azubiwerks im Freistaat einzusetzen. Die Landtagsfraktion fordern wir auf, das Azubiwerk in den nächsten Haushaltsverhandlungen zur Priorität zu machen. Dabei dürfen die Mittel für das Studierendenwerk nicht gekürzt werden. Das Ziel muss die Schaffung von Gleichwertigkeit von Studium und Ausbildung sein und darf nicht die Umverteilung von Ressourcen zwischen jungen Menschen bedeuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen fordern außerdem:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Es braucht keine weitere Machbarkeitsstudie und kein Modellprojekt, sondern ein Azubiwerk, das - analog zum Studierendenwerk - durch Landesgesetz geschaffen, institutionell gefördert und dauerhaft im Haushalt abgesichert wird.<br>
Die Trägerschaft und Gremien sollen paritätisch durch das Land, die Kommunen, die DGB-Jugend, die Ausbildungskammern und den Landesjugendring sowie gewählte Auszubildende mit Sitz und Stimmrecht besetzt werden. Eine Kammerlösung ohne gewerkschaftliche Beteiligung und ohne Mitbestimmungsrechte der Auszubildende lehnen wir ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Es braucht bezahlbaren Wohnraum für Azubis. Diese müssen preisgebunden sein und an den Berufsschulstandorten in Thüringen verfügbar sein. Wir fordern die Errichtung von mindestens 500 Zimmern bis zum Jahr 2030. Die Warmmiete muss dabei auf höchstens 25 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr gedeckelt sein und ist daran dynamisch zu koppeln.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Auch Mobilität und Verpflegung müssen sich vom Azubigehalt bezahlen lassen. Wir fordern die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets für höchstens 29 Euro im Monat, das perspektivisch kostenfrei, für Auszubildende, Berufsschüler:innen, Praktikant:innen und Freiwilligendienstleistende analog zum Semesterticket für Studierende zur Verfügung stehen soll. Wir fordern außerdem die volle Erstattung durch das Land von Fahrt- und Übernachtungskosten bei Blockunterricht und zu überregionalen Berufsschulen. Wir fordern außerdem, bis zur Errichtung von Mensen für Azubis an den Berufsschulstandorten, dass Azubis in den Mensen des Studierendenwerks zum vergünstigten Studierendentarif essen können.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 17:24:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Hackback? Hack’s ab! Gegen die Reform des Nachrichtendienstrechts</title>
                        <link>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Hackback-Hack-s-ab-Gegen-die-Reform-des-Nachrichtendienstrechts-62243</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.08.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.jusos.rocks/lako26/Hackback-Hack-s-ab-Gegen-die-Reform-des-Nachrichtendienstrechts-62243</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Referentenentwurf für ein “Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts&quot; liegen rund 730 Seiten vor, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Befugnisse geben als je zuvor. Und das bei gleichzeitig gesenkten Hürden und geschwächter Kontrolle. Kanzleramtsministerin Warken und Innenminister Dobrindt sprechen von einem “absoluten Meilenstein der deutschen Sicherheitsarchitektur”. Wir sagen: Es ist ein geschichtsvergessener Vorstoß, der die Grundrechte von uns allen berührt und die Zivilgesellschaft gefährdet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei kritisieren wir nicht nur den Inhalt, sondern auch das durchgeführte Verfahren. Eine Beteiligungsfrist von nur sieben Werktagen für einen Gesetzentwurf, der hunderte Seiten aufweist, ist keine Anhörung, sondern Show. Wir fordern Innenminister Dobrindt und Kanzleramtsministerin Warken dazu auf, eine neue Verbändebeteiligung mit einer angemessenen Frist einzuleiten. Außerdem fordern wir dazu auf, die eingegangen und eingehenden Stellungnahmen zu veröffentlichen und ein öffentliches Sachverständigenanhörung im Bundestag durchzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahren und Monaten ist ein beunruhigender Trend zu beobachten. Neue Sicherheitsbefugnisse werden erlassen, bestehende ausgeweitet - als Reaktion auf einen Anschlag, einen Cyberangriff oder eine “neue Bedrohungslage”. Dabei wirken die einzelnen Maßnahmen für sich betrachtet begrenzt und begründbar. Das Gesamtbild fällt dabei viel häufig hinten rüber: Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Gesichtserkennung, biometrische Abgleiche, automatisierte Datenanalyse sind das Resultat einer Gesetzgebung, die nur eine Richtung kennt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundrechte sind keine Verhandlungspositionen. Die SPD auf Bundesebene muss sich gegen die Vorstöße des Bundesinnenministeriums positionieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Jusos Thüringen fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, dem Entwurf und etwaigen Gesetzesentwürfen nicht zuzustimmen und die Einhaltung der folgenden Bedingungen hinzuwirken:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Das Trennungsgebot muss bleiben! </strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachrichtendienste beobachten, die Polizei greift ein. Diese Trennung ist eine Lehre der deutschen Geschichte und keine verhandelbare Verfahrensfrage. Nachdem die Gestapo im Nationalsozialismus mit äußerster Härte gegen die Opposition und die Gegner:innen des Systems vorgegangen war, war die Lehre in Deutschland: keine geheim operierende, politische Staatspolizei mehr in diesem Land! Geheimdienste sollten nur Informationen sammeln und ihr Tun darauf beschränken - und nur die Polizei sollte direkt eingreifen dürfen. Und das muss auch heute noch gelten! Wir lehnen die operativen Eingriffsbefugnisse für den BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Auch die geplanten Ausweitung der BND-Befugnisse im Inland kritisieren wir scharf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade jetzt, wo die AfD in vielen Bundesländern in Umfragen kurz vor der absoluten Mehrheit steht, wie in Sachsen-Anhalt etwa, und die Brandmauer zunehmend wackelt, soll eine Parallelstruktur durch diese Reform geschaffen werden, die durch die AfD genutzt werden könnte, um politische Beamte in den Leitungsebenen der Landesverfassungsschutzämter im Falle einer Regierungsbeteiligung durch einen ihr wohlgesonnenen Menschen auszutauschen. Statt den Staat resilienter vor der Faschisierung unserer Gesellschaft zu machen, macht man durch diese Reform eineweitere Falltür auf!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Gegen Staatstrojaner, Hackbacks und den Handel mit Sicherheitslücken!</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BND soll nach wie vor Daten abgreifen und Internetknoten anzapfen, um Kommunikationsdaten auszuleiten und die erhobenen Daten auszuwerten. Dabei soll der BND nach dem neuen Entwurf auf das “notwendige Maß” und maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken - eine Maßgabe, die nicht zu kontrollieren ist und in der Praxis die Abschöpfung des gesamten Datenverkehrs erlaubt. Dadurch wird das Ausspähen von “reiner Inlandskommunikation” möglich, auch wenn diese für Auslandsgeheimdienste wie den BND grundsätzlich unzulässig ist. Da eine Abgrenzung nach inländischer und ausländischer Kommunikation bei dieser Methode aber unmöglich ist, wird diese Grenze vollständig ausgehöhlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heimliche Eindringen in IT-Systeme ist ein schwerer Grundrechtseingriff und verletzt das Grundrecht jeder Person auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine weitere neue Befugnis ist die Erlaubnis, dass der BND ausdrücklich zurückhaken darf, wenn eine “unmittelbare Gefahr für ein besonders wichtiges Rechtsgut besteht und die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen. Und auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen, indem der Dienst Geräte manipulieren darf, die sodann Daten umleiten, löschen und Fehlinformationen verbreiten. Hackbacks lehnen wir entschieden ab! Sie eskalieren Konflikte, treffen Unbeteiligte als Zufallsopfer und beruhen auf einer Urheberzuordnung, die technisch nie abschließend gesichert werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere fordern wir die ersatzlose Streichung der geplanten Pflicht des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), Schwachstellen anderer Systeme proaktiv an den BND zu melden, die dieser dann für Cyberangriffe ausnutzen darf. Eine Behörde, die die IT-Sicherheit schützen soll, darf nicht zur Zulieferer für deren Ausnutzung werden. Wir fordern stattdessen ein gesetzlich geregeltes Schwachstellenmanagement mit Meldepflicht zugunsten des Herstellers und ein Verbot des staatlichen Ankaufs von Exploits.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Keine Entscheidung ohne Menschen - gegen die automatisierte Rasterung und KI-Entscheidungen! </strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die automatisierte Analyse personenbezogener Daten zur Profilbildung, dem biometrischen Abgleich im Internet und die Mitnutzung von öffentlicher und privater Videoüberwachung sind die Überwachung durch die Hintertür und machen den öffentlichen und digitalen Raum leicht durchsuchbar. Und kann auch alle diejenigen betreffen, gegen die nichts vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das BfV soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er “zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf”, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte” vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Als Jusos Thüringen sagen wir: Sicherheitsbehörden dürfen die Eingriffsschwellen für die Notwendigkeit ihres Handelns nicht derart unbegrenzt offenstehen. Eingriffsschwellen dürfen nie durch die Binnenlogik der Sicherheitsbehörden festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der BND soll eine solche Auswertung vornehmen dürfen und es ist ihm ausdrücklich erlaubt, diese mit den öffentlich zugänglichen Daten im Netz zu vergleichen. Er muss dabei keine eigenen Mittel nutzen, sondern kann sich auch Abgleichen bedienen, die durch öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen- und das auch, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen dies nicht können. Damit sind Tür und Tor geöffnet, dass der BND Anwendungen nutzt, die es nach den europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte, oder außereuropäische Partner um Hilfe bitten, die schwächeren Regeln unterliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen sollen die Behörden des Verfassungsschutzes biometrische Echtzeit-Abgleiche nutzen dürfen, wodurch es erlaubt sein wird, Videoüberwachung, beispielsweise durch Kamera am Bahnhof oder in Einkaufszentren, live auszuwerten und zu prüfen, ob Personen, die im Visier der Behörden sind, sich dort aufhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Flächendeckungsverbot muss ausdrücklich auf den digitalen Raum erstreckt werden. Die Anwendung von Diensten zur kommerziellen Gesichtersuchmaschinen, wie ClearView oder PimEyes, muss gesetzlich untersagt werden. Die Grundrechtsbindung des deutschen Staates darf nicht per Outsourcing umgangen werden. Operative Maßnahmen zur Überwachung, die ein KI-System autonom und ohne die Beteiligung eines Menschen einleitet, schließen wir kategorisch aus!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die SPD-Bundestagsfraktion und die Mitglieder der Bundesregierung der SPD dürfen dieses Falltor der Speicherung von biometrischen Abgleichen auf Vorrat und ins Blaue hinein nicht mittragen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Verschlüsselung ist kein Verdachtsmoment! </strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Verfassungsschutz arbeitet ganz anders als die Polizei. Wo die Polizei einen konkreten Anfangsverdacht braucht, dass Menschen gegen geltendes Recht verstoßen, um Ermittlungen gegen sie einzuleiten, braucht der Verfassungsschutz diesen konkreten Verdacht nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die geplanten Eingriffsschwellen im Referentenentwurf sind so unbestimmt, dass praktisch jeder Auslandsbezug die Zuständigkeit des BND begründet und Bagatellen im Inland, wie Sticker kleben oder Plakate abreißen, bereits Beobachtungen auslösen könnten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns Jusos ist es besonders inakzeptabel, dass Verschlüsselung bereits einen Verdachtsmoment begründet. Wer die eigene Festplatte oder E-Mails verschlüsselt, könnte künftig als “planmäßig verschleiern” gelten. Genau das tun Journalist:innen, Whistleblower:innen, Aktivist:innen, Anwält:innen und Ärzt:innen. Müssen politische Oppositionelle und Aktivist:innen in Zukunft also damit rechnen, noch schneller ins Visier des Inlandgeheimdienstes zu werden, der immer mächtiger wird?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von den bevorstehenden möglichen Ermittlungen kriegen die Betroffenen in der Regel nichts mit und können nicht, wie gegen polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen, den Rechtsweg beschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern klar bestimmte, gerichtsfeste Eingriffsschwellen, einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen und Quellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Kontrolle ausbauen, statt Befugnisse ungebremst erweitern! </strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Erweiterungen der Befugnisse steht eine Kontrolle gegenüber, die, wie Nina Warken sagt, “weniger bürokratisch” ist. Von nun an soll der neunköpfige Unabhängige Kontrollrat die beiden Dienste, den BND und das BfV, kontrollieren. Bislang waren die G10 Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die G10-Kommission soll aufgelöst werden und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte soll zukünftig nicht eingebunden sein. Wir sagen: Keine Verarbeitung von hochsensiblen Daten ohne Beteiligung des Datenschutzbeauftragten! Die Bundesdatenschutzbeauftragte muss für die operative Tätigkeit von BND und BfV zuständig bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kontrolle soll nun im UKRat gebündelt und seine Aufgaben erweitert werden. Für Zugriffe auf Videoüberwachung und biometrische Abgleiche fordern wir eine verpflichtende Vorabkontrolle durch den UKRat. Wir fordern, dass der UKRat jährlich und öffentlich berichtet. Ein Untersagungsrecht der Aufsichtsbehörde gegenüber diesen Berichten lehnen wir strikt ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Überwachungsgesamtrechnung, das heißt vor jedem neuen Befugnisgesetz muss bilanziert werden, was der Staat bereits darf, bevor neue Eingriffsbefugnisse geschaffen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung: Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Aug 2026 17:03:41 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>