| Antrag: | Ehrenamtsförderung in Thüringen transparent und objektiv gestalten |
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| Antragsteller*in: | Philip Schwarze (KV Jena) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 21:35 |
Ä1 zu R08: Ehrenamtsförderung in Thüringen transparent und objektiv gestalten
Titel
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Transparente Förderung des Ehrenamts in Thüringen
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern die Thüringer Landesregierung auf,
- einen verbindlichen, öffentlich einsehbaren Kriterienkatalog als Grundlage eines transparenten Punktesystems für die Vergabe von Fördermitteln nach dem Thüringer Ehrenamtsgesetz einzuführen;
- relevante Akteurinnen der jeweiligen Ehrenamtsbereiche – Kommunen, Fachverbände, Vereine und politische Vertreterinnen – an der Entwicklung und regelmäßigen Überprüfung der Kriterien zu beteiligen;
- jährliche Förderschwerpunkte durch eine vorab veröffentlichte Gewichtung der Kriterien im Punktesystem abzubilden;
- die Verteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Ehrenamtsbereiche grundsätzlich an der Zahl der dort aktiven bzw. engagierten Personen auszurichten. Ist diese Bezugsgröße für einen Bereich nicht geeignet, ist eine andere objektiv begründbare Größe (z. B. die Bevölkerungszahl) heranzuziehen;
- jährlich einen öffentlichen Ehrenamtsförderbericht vorzulegen, der bewilligte Mittel, Förderzweck, zugrunde gelegte Kriterien, erreichte Punktzahlen und die Verteilung auf die verschiedenen Ehrenamtsbereiche ausweist;
Antragsbegründung
Tausende Menschen engagieren sich in Thüringen jeden Tag freiwillig: im Sportverein, in der Feuerwehr, in Kulturinitiativen, in sozialen Projekten oder in der Jugendarbeit. Damit bilden Sie in ihrem Engagement das Rückgrat unserer Gesellschaft und verdient dafür eine verlässliche Unterstützung durch den Freistaat.
Wo öffentliche Gelder fließen, muss aber auch nachvollziehbar sein, wofür sie verwendet werden und warum ein Antrag gefördert wird und ein anderer nicht. Förderentscheidungen dürfen nicht davon abhängen, wer die besten Kontakte hat, am lautesten auftritt oder zufällig zur richtigen Zeit die richtigen Ansprechpartner*innen kennt.
Deshalb braucht es einen verbindlichen Kriterienkatalog als Grundlage der Förderentscheidungen. Die Kriterien müssen konkret und nachvollziehbar sein. Relevant können etwa sein:
- die Zahl aktiver und engagierter Menschen,
- die Reichweite eines Angebots,
- die Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt,
- der Beitrag zu Kinder- und Jugendarbeit,
- Aspekte von Inklusion und Barrierefreiheit,
- soziale Zugänglichkeit,
- die langfristige Wirkung eines Projekts.
Aus diesen zu setzenden Kriterien ist ein Punktesystem zu entwickeln. Dieses darf nicht nur auf dem Papier existieren: Erreicht ein Antrag aufgrund seiner Wirkung, Reichweite oder Bedeutung besonders viele Punkte, muss sich das in der Förderentscheidung widerspiegeln.
Gleichzeitig unterscheiden sich die einzelnen Bereiche des Ehrenamts deutlich. Nicht jeder Bereich kann nach exakt denselben Maßstäben bewertet werden. Die Kriterien sind daher gemeinsam mit den Akteurinnen zu entwickeln, die in den jeweiligen Bereichen aktiv sind. Fachverbände, Vereine und Initiativen, kommunale Akteure sowie politische Vertreter*innen sind in die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung des Kriterienkatalogs einzubeziehen.
Politische Schwerpunkte sollen weiterhin möglich bleiben. Wenn etwa in einem Jahr Jugendarbeit, Inklusion oder das Ehrenamt im ländlichen Raum besonders gestärkt werden sollen, kann dies über eine entsprechende Gewichtung der Kriterien im Punktesystem berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass diese Gewichtung vor Beginn des Förderverfahrens feststeht und öffentlich bekannt ist. Die Spielregeln dürfen nicht erst dann geändert werden, wenn bereits bekannt ist, wer einen Antrag gestellt hat.
Auch bei der grundsätzlichen Verteilung der Fördermittel zwischen den verschiedenen Bereichen braucht es nachvollziehbare Maßstäbe. Es soll keine politisch festgelegten Quoten geben. Stattdessen soll sich die Verteilung grundsätzlich daran orientieren, wie viele Menschen in einem Bereich tatsächlich aktiv bzw. engagiert sind. Der Sport kann beispielsweise aufgrund seiner großen Zahl an Aktiven einen entsprechend großen Anteil der Fördermittel erhalten. Andere Bereiche sind nach demselben Grundsatz zu behandeln. Wo die Zahl der Aktiven keine sinnvolle Bezugsgröße darstellt, ist eine andere sachlich begründbare Größe heranzuziehen.
Mehr Transparenz darf nicht bedeuten, dass Vereine und Initiativen mit noch mehr Formularen und Nachweisen belastet werden. Gerade kleine Vereine haben häufig keine hauptamtlichen Mitarbeiter*innen und stemmen ihre Arbeit vollständig in ihrer Freizeit. Es wäre falsch, die Verantwortung für bessere Kontrolle und transparentere Entscheidungen einfach auf die Ehrenamtlichen abzuwälzen. Der zusätzliche Aufwand muss vor allem dort entstehen, wo die Entscheidungen getroffen werden – also beim Land.
Um nachvollziehbar zu machen, wie die Fördermittel tatsächlich eingesetzt werden, ist jährlich ein öffentlicher Ehrenamtsförderbericht zu veröffentlichen. Darin soll ersichtlich sein, welche Vorhaben gefördert, wofür die Mittel eingesetzt, welche Kriterien zugrunde lagen und wie sich die Fördermittel auf die verschiedenen Ehrenamtsbereiche verteilt wurden. Soweit rechtlich möglich, sind auch die erreichten Gesamtpunktzahlen darzustellen.
So wird aus der Ehrenamtsförderung ein nachvollziehbares System, bei dem klar ist, nach welchen Regeln öffentliche Gelder verteilt werden. Gleichzeitig bleibt genug Spielraum, um politische Schwerpunkte zu setzen und auf unterschiedliche Anforderungen der einzelnen Bereiche einzugehen
