| Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung |
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 12.10.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Revolution Bildung – gerecht, demokratisch, solidarisch! Ein Zukunftsplan für moderne, inklusive und demokratische Schulen in Thüringen
Beschlusstext
Bildung ist das Fundament einer demokratischen, solidarischen und
zukunftsfähigen Gesellschaft. Unsere Schulen entscheiden maßgeblich darüber, ob
alle Kinder und Jugendlichen — unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder
Bildungshintergrund der Eltern — chancengerecht lernen und sich entfalten
können.
Doch in Thüringen gefährden massive Probleme den Bildungserfolg:
Lehrkräftemangel, unzureichende Ausbildungskapazitäten, Überlastung der
Lehrkräfte, veraltete Curricula und fehlende Unterstützungssysteme.Ein
Bildungssystem aus dem letzten Jahrhundert, das an überkommenen Strukturen
festhält, verschärft soziale Ungleichheit und blockiert dringend notwendige
Innovationen.
Es ist die zentrale Aufgabe der Landespolitik. Es braucht wirksame Maßnahmen, um
diese Missstände schnell und nachhaltig zu beseitigen: bessere
Lehrkräftegewinnung und -bindung, konsequente Professionalisierung, gerechte
Ressourcenausstattung sowie moderne, inklusive, pädagogische Konzepte. Schulen
müssen Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche bestmöglich gefördert und
emotional gestärkt werden. Ein Angriff auf den Schulfrieden ist kontraproduktiv
— wir brauchen eine konstruktive Revolution der Bildung.
Die Jusos Thüringen fordern daher eindringlich die SPD-Landtagsfraktion, die SPD
Thüringen und die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen voranzutreiben:
1. Bildungsgerechtigkeit durch strukturelle Reformen
• Erkenntnissen aus den Bildungs- und Sozialwissenschaften sollen bei
bildungspolitischen Entscheidungen Verbindlichkeit eingeräumt werden, auch um
allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
• Das dreigliedrige Schulsystem soll überwunden werden. Stattdessen braucht es
eine flächendeckende Gemeinschaftsschule (Gesamtschule) für alle Klassenstufen
von 1 bis 12, die soziale Segregation beendet und Chancengerechtigkeit schafft.
• Die gesamte Lehrer:innenaus- und Weiterbildungslandschaft muss konsequent auf
die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Hierbei sollen insb.
methodisch abwechslungsreiche, binnendifferenzierte Unterrichtsmethoden
Beachtung finden.
• Das System der Leistungsbewertung mit Ziffernnoten ist auf den Prüfstand zu
stellen und durch Bewertungssysteme zu ersetzen, die den Schüler:innen einen
echten Überblick über ihren individuellen Lernfortschritt geben. Kopfnoten sind
grundsätzlich abzuschaffen und ebenfalls durch Methoden zu ersetzen, die die
Individualitäten der Schüler:innen berücksichtigen und differenzierte
Rückmeldungen zum Verhalten geben. Zu dem sind schriftliche Rückmeldungen in
einer für die Kinder verständlichen Sprache zu verfassen.
• Versetzungsentscheidungen aufgrund von schulischen Leistungen sind
abzuschaffen. In pädagogisch/lernpsychologisch begründeten Fällen soll die
Klassenkonferenz dazu berechtigt sein, davon verbindlich abzuweichen. Eltern und
ggf. Kinder sind zu solchen Entscheidungen zu hören.
• Bildungsinvestitionen sind bei Abwägungsentscheidungen vorrangig gegenüber
anderen Haushaltsposten zu behandeln, um nachhaltige Verbesserungen zu
ermöglichen.
2. Wissenschaftliche Fundierung und Pädagogische Qualität ermöglichen
• Ein verpflichtender jährlicher Bildungsbericht ist im Sinne der
Qualitätssicherung einzuführen, der die Lage der Lehrkräfte, die
Ausbildungssituation von neuen Lehrer:innen und Lernbedingungen der
Schüler:innen transparent erfasst. Dieser Bericht ist unter Einbindung von
wissenschaftlicher Expertise, Schüler:innenvertretungen und Gewerkschaften zu
erstellen. Auf dessen Basis sollen jährliche Ziele formuliert werden, die dabei
helfen sollen die Bildungssituation im Land zu verbessern.
• Forschung zu innovativen Schul- und Lernkonzepten muss gefördert werden.
• Die Lehrpläne sind in einem partizipativen basisdemokratischen Prozess mit
allen relevanten Akteur:innen (Schüler:innen, Lehrkräfte, Eltern, Universitäten)
zu evaluieren und im Anschluss zu modernisieren. Der Fokus soll dabei auf der
individuellen Förderung, Inklusion und einer modernen Didaktik liegen, die die
Schüler:innen in den Mittelpunkt der Lehrpläne stellt.
• Die soziale und emotionale Entwicklung von Schüler:innen und die mentale
Gesundheit von Lehrkräften ist durch Ausbau von Schulsozialarbeit und Programmen
zur Förderung der Lehrer:innengesundheit systematisch zu unterstützen.
• Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu aktuellen fachlichen und pädagogischen
Themen sind verpflichtend jährlich durchzuführen, idealerweise als schulinterner
Fortbildungstag.
• Schulen in sog. Brennpunkten brauchen deutlich höhere Ressourcenzuweisungen
zur besonderen Förderung benachteiligter Schüler:innen.
3. Lehrkräftegewinnung und -bindung weiterentwickeln
• Das Lehramtsstudium ist durch Stipendienprogramme, die Ausweitung dualer
Studiengänge sowie durch praxisorientierte Forschungspraktika vielfältiger und
attraktiver zu gestalten, um dem drastischen Lehrkräftemangel in Thüringen
nachhaltig entgegenzuwirken.
• Eine Übernahmegarantie für alle erfolgreich ausgebildeten Lehrkräfte muss
verbindlich sein, begleitet von attraktiven Einstiegsgehältern und weiteren
Anreizsystemen - ein konkretes attraktives Einstellungsangebot des Landes sollte
grundsätzlich spätestens 3 Monate vor Ende des Referendariats vorliegen.
• Bewerbungsverfahren sind zu beschleunigen und digital zu modernisieren. Es ist
außerdem zu prüfen, inwieweit Schulen ein größerer Handlungsspielraum bei der
Einstellung von neuen Lehrkräften gegeben werden kann.
• Prämien für Neueinstellungen in Mangelregionen und Mangelfächern sind
auszuweiten und dauerhaft zu sichern, um insbesondere ländliche Räume und
kritische Disziplinen besser auszustatten.
• Quereinsteiger:innen sind gemäß ihrer Bedeutung systematisch und angemessen
honoriert einzubinden. Eine hohe Unterrichtsqualität ist durch Vorbereitungs-
und Begleitprogramme abzusichern.
• Das Programm „Unterrichtsversorgung“ muss erweitert werden, sodass nicht mehr
nur befristete Jahresverträge möglich sind, sondern auch längerfristige
Anstellungen (angehenden) Lehrkräften Perspektiven und Planungssicherheit geben.
4. Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen
• Das Lehramtsstudium selbst sollte in Zusammenarbeit mit den Universitäten
praxisnäher gestaltet werden, z.B. durch einen klar erkennbaren Fokus auf die
fachdidaktische Ausbildung und verbindliche Praxistage im letzten Jahr des
Studiums.
• Das Referendariat ist ortsnah und bedarfsgerecht zu gestalten; unnötige
Pendelverpflichtungen zum Seminarort sind zu vermeiden. Lehrinhalte wie z.B.
Schulrecht sollen praxisorientierter oder digital gestaltet werden.
• Es ist eine steuerfreie Prämie in Höhe von 1000 Euro für Referendar:innen im
ländlichen Raum einzuführen, die an eine verpflichtende Tätigkeit in der Region
für einen definierten Zeitraum von 5 Jahren gekoppelt ist.
• Die Stellen der Fachleiter:innen sind auszubauen und mit ausreichend Personal
zu besetzen, welches für die Aufgabe mit einer angemessenen Stundenabminderung
ausgestattet wird, um fachliche Anleitung und pädagogische Begleitung auf hohem
Niveau sicherzustellen.
• Die Arbeitszeit von Lehrkräften muss systematisch erfasst werden. Dazu ist die
GEW eng in eine kritische Prüfung und Einführung von
Arbeitszeiterfassungssystemen einzubeziehen.
5. Schulautonomie und Verwaltungsstrukturen stärken
• Verwaltungsassistenzen sollen an allen Schulen eingesetzt werden, damit sich
Lehrkräfte auf den Unterricht und ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren
können. Schulen soll dabei die größtmögliche Freiheit gegeben werden, wie und in
welchem Umfang Verwaltungsassistenzen an ihren Schulen gewinnbringend für die
Schulgemeinschaft eingesetzt werden können. Die Ergebnisse des letzten
Pilotprojektes sind schnell auszuwerten.
• In enger Absprache mit den Schulleitungen sind Vorschläge zur Ausweitung der
Schulautonomie zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Besonders zu
berücksichtigen ist hierbei die Einstellung von Lehrkräften und
Verwaltungspersonal, damit Schulen ihren Bedarf flexibler decken können.
• Die Schulpauschale für Verwaltungsaufgaben muss angehoben werden, unter
anderem um Schulentwicklung zu ermöglichen. Die Pauschale darf nicht weiter
abgesenkt werden.
• Schulämter müssen personell so ausgestattet und digital so organisiert sein,
dass sie Schulen tatsächlich effizient unterstützen und flexible, praxisnahe
Personalgewinnung gewährleisten können.
6. Demokratiebildung und Bildungsbeteiligung fördern
• Die politische Bildung aller Schüler:innen muss weiter ausgebaut werden.
Hierzu ist in Zusammenarbeit mit der Landesschüler:innenvertretung eine
grundlegende Reform der Landesschüler:innenvertretung mit dem Ziel der Stärkung
und erweiterten Teilhabe der Schüler:innenvertretungen zu erarbeiten.
Zusätzlich ist die LSV mit einer ausreichenden und langfristigen Finanzierung
sowie einer personell und räumlich angemessenen Geschäftsstelle auszustatten,
inklusive Personal für Sachbearbeitung und inhaltliche Unterstützung, die auch
unabhängig vom Ministerium arbeiten kann.
• Programme zur Elternarbeit, in Zusammenarbeit mit dem Landeselternrat, sind
intensiv auszubauen, z.B. durch Elternsprechstunden, Informationsveranstaltungen
und Workshops.
• Medienkompetenz ist als unverzichtbarer Bestandteil in allen Schulformen zu
fördern, um Schüler:innen für die Herausforderungen digitaler
Informationslandschaften zu wappnen.
• Es ist ein jährlicher Demokratie- und Beteiligungstag an Schulen einzurichten,
an dem Schüler:innen Projekte zu Mitbestimmung, zu kritischem Umgang mit Medien
und zu politischem Engagement entwickeln.
Es ist die zentrale Aufgabe der Landespolitik, wirksame Maßnahmen zu ergreifen,
um diese Missstände schnell und nachhaltig zu beseitigen. Nur mit besserer
Lehrkräftegewinnung und -bindung, konsequenter Professionalisierung, gerechter
Ressourcenausstattung und inklusiven, zeitgemäßen und pädagogischen Konzepten
und einem grundsätzlichen Umdenken können wir gewährleisten, dass Schulen Orte
der bestmöglichen Förderung und sozial-emotionalen Entwicklung werden. Ein
Angriff auf den Schulfrieden wirkt kontraproduktiv.
Die Jusos Thüringen fordert deshalb eindringlich die SPD-Landtagsfraktion, die
SPD Thüringen und die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen voranzutreiben
bzw. zu unterstützen:
1. Lehrkräftegewinnung und -bindung verstärken
Das Lehramtsstudium soll durch Stipendienprogramme, die Ausweitung dualer
Studiengänge sowie durch praxisorientierte Forschungspraktika vielfältiger
und attraktiver gestaltet werden, um dem drastischen Lehrkräftemangel in
Thüringen nachhaltig entgegenzuwirken.
Prämien für Neueinstellungen in Mangelregionen und Mangelfächern sind
auszuweiten und dauerhaft zu sichern, um insbesondere ländliche Räume und
kritische Disziplinen besser auszustatten.
Das Programm „Unterrichtsversorgung“ muss erweitert werden, sodass nicht
mehr nur befristete Jahresverträge möglich sind, sondern auch
längerfristige Anstellungen (angehenden) Lehrkräften Perspektiven und
Planungssicherheit geben.
Quereinsteiger:innen sind gemäß ihrer Bedeutung systematisch und
angemessen honoriert einzubinden, flankiert von umfassenden Vorbereitungs-
und Begleitprogrammen, um eine hohe Unterrichtsqualität zu gewährleisten.
2. Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen
Die Stellen der Fachleiter:innen sind auszubauen und mit ausreichend
Personal zu besetzen, welches für die Aufgabe mit einer angemessenen
Stundenabminderung ausgestattet wird, um fachliche Anleitung und
pädagogische Begleitung auf hohem Niveau sicherzustellen.
Das Referendariat ist ortsnah und bedarfsgerecht zu gestalten; unnötige
Pendelverpflichtungen zum Seminarort sind zu vermeiden. Lehrinhalte wie
z.B. Schulrecht sollen praxisorientierter oder digital gestaltet werden.
Eine Übernahmegarantie für alle erfolgreich ausgebildeten Lehrkräfte muss
verbindlich sein, begleitet von attraktiven Einstiegsgehältern und
weiteren Anreizsystemen - ein konkretes attraktives Einstellungsangebot
des Landes sollte grundsätzlich spätestens 3 Monate vor Ende des
Referendariats vorliegen.
Bewerbungsverfahren sind zu beschleunigen und digital zu modernisieren. Es
soll außerdem geprüft werden, inwieweit Schulen ein größerer
Handlungsspielraum bei der Einstellung von neuen Lehrkräften gegeben
werden kann
Eine steuerfreie Prämie in Höhe von 1000 Euro für Referendar:innen im
ländlichen Raum soll eingeführt werden, gekoppelt an eine verpflichtende
Tätigkeit in der Region für einen definierten Zeitraum von 5 Jahren.
Das Lehramtsstudium selbst sollte in Zusammenarbeit mit den Universitäten
praxisnäher gestaltet werden, z.B. durch noch mehr Fokus auf die
fachdidaktische Ausbildung und verbindliche Praxistage im letzten Jahr des
Studiums.
3. Pädagogische Qualität und schulische Arbeitsbedingungen verbessern
Die Lehrpläne sind in einem partizipativen basisdemokratischen Prozess mit
allen relevanten Akteur:innen (Schüler:innen, Lehrkräfte, Eltern,
Universitäten) zu evaluieren und im Anschluss zu zeitgemäß reformieren.
Der Fokus soll dabei auf der individuellen Förderung, Inklusion und einer
modernen Didaktik liegen, die die Schüler:innen in den Mittelpunkt der
Lehrpläne stellt.
Die soziale und emotionale Entwicklung von Schüler:innen und die mentale
Gesundheit von Lehrkräften ist durch Ausbau von Schulsozialarbeit und
Programmen zur Förderung der Lehrer:innengesundheit systematisch zu
unterstützen.
Die Arbeitszeit von Lehrkräften muss systematisch erfasst werden. Dazu ist
die GEW eng in eine kritische Prüfung und Einführung von
Arbeitszeiterfassungssystemen einzubeziehen.
Verwaltungsassistenzen sollen an allen Schulen eingesetzt werden, damit
sich Lehrkräfte auf den Unterricht und ihre pädagogischen Aufgaben
konzentrieren können. Schulen soll dabei die größtmögliche Freiheit
gegeben werden, wie und in welchem Umfang Verwaltungsassistenzen an ihren
Schulen gewinnbringend für die Schulgemeinschaft eingesetzt werden können.
Die Ergebnisse des letzten Pilotprojektes sind schnell auszuwerten.
In enger Absprache mit den Schulleitungen sollen Vorschläge erarbeitet und
zeitnah umgesetzt werden, wie die Schulautonomie ausgeweitet werden kann.
Besonders zu berücksichtigen ist hierbei die Einstellung von Lehrkräften
und Verwaltungspersonal, damit Schulen ihren Bedarf flexibler decken
können, ohne auf die Schulämter als "Flaschenhals" angewiesen zu sein.
4. Demokratie, Bildungsbeteiligung und Investitionspriorisierung
Bildungsinvestitionen sind bei Abwägungsentscheidungen vorrangig gegenüber
anderen Haushaltsposten zu behandeln, um nachhaltige Verbesserungen zu
ermöglichen.
Die politische Bildung aller Schüler:innen muss weiter ausgebaut werden,
um demokratische Werte und Engagement zu erhöhen - auch durch eine weitere
Stärkung und strukturell erweiterte Teilhabe der
Landesschüler:innenvertretung, bzw. der Schüler:innenvertretungen
generell.
Programme zur Elternarbeit, in Zusammenarbeit mit dem Landeselternrat,
sind intensiv auszubauen, z.B. durch Elternsprechstunden,
Informationsveranstaltungen und Workshops.
Medienkompetenz ist als unverzichtbarer Bestandteil in allen Schulformen
zu fördern, um Schüler:innen für die Herausforderungen digitaler
Informationslandschaften zu wappnen.
5. Systematische Steuerung und wissenschaftliche Fundierung
Ein verpflichtender jährlicher Bildungsbericht ist im Sinne der
Qualitätssicherung einzuführen, der die Lage der Lehrkräfte, die
Ausbildungssituation von neuen Lehrer:innen und Lernbedingungen der
Schüler:innen transparent erfasst. Dieser Bericht ist unter Einbindung von
wissenschaftlicher Expertise, Schüler:innenvertretungen und Gewerkschaften
zu erstellen. Auf dessen Basis sollen jährliche Ziele formuliert werden,
die dabei helfen sollen die Bildungssituation im Land zu verbessern.
Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu aktuellen fachlichen und
pädagogischen Themen sind verpflichtend jährlich durchzuführen,
idealerweise als schulinterner Fortbildungstag.
Schulämter müssen personell so ausgestattet und digital so organisiert
sein, dass sie Schulen tatsächlich effizient unterstützen und flexible,
praxisnahe Personalgewinnung gewährleisten können.
6. Bildungsgerechtigkeit durch strukturelle Reformen
Erkenntnissen aus den Bildungs- und Sozialwissenschaften sollen bei
bildungspolitischen Entscheidungen Verbindlichkeit eingeräumt werden, auch
um allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu
ermöglichen.
Das System der Leistungsbewertung mit Ziffernnoten ist auf den Prüfstand
zu stellen und durch Bewertungssysteme zu ersetzen, die den Schüler:innen
einen echten Überblick über ihren individuellen Lernfortschritt geben.
Kopfnoten sind grundsätzlich abzuschaffen.
Das dreigliedrige Schulsystem soll überwunden und stattdessen eine
flächendeckende Gemeinschaftsschule (Gesamtschule) für alle Klassenstufen
von 1 bis 12 etabliert werden, um soziale Segregation zu verhindern und
echte Chancengerechtigkeit zu schaffen.
Antragsbegründung
Erfolgt mündlich.
