| Antrag: | Für den Schutz rechtsstaatlicher Grundprinzipien – Maja T. nach Deutschland holen! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Jena |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 10.10.2025, 19:53 |
Ä1 zu R4: Für den Schutz rechtsstaatlicher Grundprinzipien – Maja T. nach Deutschland holen!
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Die Situation von Maja T., einer in Thüringen geborenen, nicht-binären Person, die derzeit in Ungarn inhaftiert ist und dort einer potenziell politisch motivierten Strafverfolgung ausgesetzt ist, wirft erhebliche rechtsstaatliche und menschenrechtliche Fragen auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2022 (Az. 2 BvR 2177/21) explizit festgestellt, dass in Ungarn strukturelle Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz bestehen. Es rügte damit, dass es aufgrund systemischer Mängel im ungarischen Justizwesen nicht ohne Weiteres garantiert sei, dass dort faire Verfahren im Sinne des europäischen Rechtsstandards durchgeführt werden können.
Auf dieser Grundlage wurde bereits in der Vergangenheit der Vollzug von Europäischen Haftbefehlen nach Ungarn ausgesetzt oder kritisch geprüft. Die systemischen Mängel betreffen insbesondere:
den politischen Einfluss auf Richter:innen und Staatsanwält:innen,
die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit,
und eine zunehmende Einschränkung von Grundrechten – insbesondere gegen linke Aktivist:innen und marginalisierte Gruppen.
Maja T. steht – nach allem, was bisher bekannt ist – unter dem Verdacht, sich im Rahmen antifaschistischer Proteste engagiert zu haben. Die Art und Weise der öffentlichen Darstellung durch ungarische Behörden sowie der Verlauf der bisherigen Verfahren lassen auf eine politische Instrumentalisierung schließen. Eine faire, unabhängige Verhandlung vor einem neutralen Gericht ist unter diesen Bedingungen nicht garantiert.
Gerade in einer Zeit, in der autoritäre Kräfte in Europa erstarken, darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht passiv verhalten, wenn eine nicht-binäre Person aus unserem Land in einem EU-Staat ihrer Rechte beraubt wird.
Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich gegen Faschismus, Repression und autoritäre Regime einsetzen. Der Fall Maja T. ist auch eine Bewährungsprobe für die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU.
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert daher die Thüringer Landesregierung und die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das
Nach Zeile 8 einfügen:
Des Weiteren fordern die Jusos Thüringen die Bundesregierung dazu auf, sich aufgrund der nicht gesicherten Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sofort jegliche Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen.
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Die Situation von Maja T., einer in Thüringen geborenen, nicht-binären Person, die derzeit in Ungarn inhaftiert ist und dort einer potenziell politisch motivierten Strafverfolgung ausgesetzt ist, wirft erhebliche rechtsstaatliche und menschenrechtliche Fragen auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2022 (Az. 2 BvR 2177/21) explizit festgestellt, dass in Ungarn strukturelle Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz bestehen. Es rügte damit, dass es aufgrund systemischer Mängel im ungarischen Justizwesen nicht ohne Weiteres garantiert sei, dass dort faire Verfahren im Sinne des europäischen Rechtsstandards durchgeführt werden können.
Auf dieser Grundlage wurde bereits in der Vergangenheit der Vollzug von Europäischen Haftbefehlen nach Ungarn ausgesetzt oder kritisch geprüft. Die systemischen Mängel betreffen insbesondere:
den politischen Einfluss auf Richter:innen und Staatsanwält:innen,
die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit,
und eine zunehmende Einschränkung von Grundrechten – insbesondere gegen linke Aktivist:innen und marginalisierte Gruppen.
Maja T. steht – nach allem, was bisher bekannt ist – unter dem Verdacht, sich im Rahmen antifaschistischer Proteste engagiert zu haben. Die Art und Weise der öffentlichen Darstellung durch ungarische Behörden sowie der Verlauf der bisherigen Verfahren lassen auf eine politische Instrumentalisierung schließen. Eine faire, unabhängige Verhandlung vor einem neutralen Gericht ist unter diesen Bedingungen nicht garantiert.
Gerade in einer Zeit, in der autoritäre Kräfte in Europa erstarken, darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht passiv verhalten, wenn eine nicht-binäre Person aus unserem Land in einem EU-Staat ihrer Rechte beraubt wird.
Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich gegen Faschismus, Repression und autoritäre Regime einsetzen. Der Fall Maja T. ist auch eine Bewährungsprobe für die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU.
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert daher die Thüringer Landesregierung und die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das
Nach Zeile 8 einfügen:
Des Weiteren fordern die Jusos Thüringen die Bundesregierung dazu auf, sich aufgrund der nicht gesicherten Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sofort jegliche Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen.
