| Antrag: | Private Krankenhäuser unter Trägerschaft des Landes stellen! – Ein Gesundheitssystem für Alle |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Jena (dort beschlossen am: 09.10.2025) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 09.10.2025, 21:55 |
Ä1 zu G5: Private Krankenhäuser unter Trägerschaft des Landes stellen! – Ein Gesundheitssystem für Alle
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
In Thüringen gibt es insgesamt 1615.000076 Krankenhausbetten in 48 Krankenhäusern - davon befinden sich 3637,5
Prozent in privater Trägerschaft (von den 525.272 Behandlungstagen finden 34% in privaten Krankenhäusern statt), das ist ein nicht vernachlässigbarer Teil der
Krankenversorgung in Thüringen.[Leerzeichen]
Diese privaten Betreiber wie Helios, SRHMEDIAN oder
Asklepios erhalten in Thüringen im Rahmen des
Von Zeile 6 bis 10:
Bund. Teuer bezahlt wird das von allen Beitragszahler:innen, doch echte
Verbesserungen sind nicht zu erwarten.[Leerzeichen]
Bereits seit Jahren führen diese
Krankenhausbetreiber ihre Häuser nach dem Gewinnmaximierungsprinzip,
dementsprechend fließt dieses Geld nicht nur in die Verbesserung der
Patient:innenversorgung sondern in die Taschen der Aktionäre. In der Praxis
Von Zeile 15 bis 35:
Gleichzeitig profitieren auch Arbeitnehmer:innen nicht zwangsläufig von privater
Trägerschaft, da Gewinnmaximierung eben auch bedeutet, dass geringere Gehälter
gezahlt werden, als in kommunal geführten Häusern, um Lohnkosten möglichst
niedrig zu halten. Auch ist die Anzahl der Urlaubstage in privaten Häusern im
Schnitt geringer als in öffentlichen. In privaten Krankenhäusern müssen sich
Arbeitnehmer:innen jeweils einen Haustarifvertrag mühsam erkämpfen, um eine
Chance auf bessere Arbeitsbedingungen zu haben. Diese gelten aber nur für den
konkreten Standort und nicht für das Trägerunternehmen. In öffentlichen Häusern
hingegen gelten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes,
wodurch die Angestellten dort vom solidarischen Arbeitskampf profitieren.In der Regel profitieren auch Arbeitnehmer:innen nicht von privater
Trägerschaft, da Gewinnmaximierung eben auch bedeutet, dass Personal in erster Linie als ein Kostenfaktor gilt. In den meisten Krankenhäusern müssen sich
Arbeitnehmer:innen jeweils einen Haustarifvertrag mühsam erkämpfen, um eine
Chance auf bessere Arbeitsbedingungen zu haben. Diese gelten aber nur für den
konkreten Standort und nicht für das Trägerunternehmen. Im landeseignen Uniklinikum Jena
hingegen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes.
Ganz besonders drastisch zeigt sich der Unterschied in Pflege- und
Behandlungsqualität in der Anzahl der angestellten Pflegefachkräfte. So sind im
privaten Helios Klinikum Erfurt 900 Pfleger:innen auf 1300 Betten beschäftigt,
im Vergleich dazu sind es im öffentlich geführten Uniklinikum Jena 2000 auf 1100
Betten. Die Folge daraus ist weniger Zeit für die individuelle
Patient:innenbetreuung, schlechtere Qualität der Betreuung und überlastung des
Pflegepersonals. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar, jeder Mensch hat einen
Anspruch auf eine sorgfältige und gewissenhafte Gesundheitsbetreuung, welche
unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen stattfindet. Es darf kein Handel
mit den Grundbedürfnissen der Menschen geführt werden, für wirtschaftliche
Interessen ist in der Gesundheitsversorgung kein Platz.
Von Zeile 1 bis 4:
In Thüringen gibt es insgesamt 1615.000076 Krankenhausbetten in 48 Krankenhäusern - davon befinden sich 3637,5
Prozent in privater Trägerschaft (von den 525.272 Behandlungstagen finden 34% in privaten Krankenhäusern statt), das ist ein nicht vernachlässigbarer Teil der
Krankenversorgung in Thüringen.[Leerzeichen]
Diese privaten Betreiber wie Helios, SRHMEDIAN oder
Asklepios erhalten in Thüringen im Rahmen des
Von Zeile 6 bis 10:
Bund. Teuer bezahlt wird das von allen Beitragszahler:innen, doch echte
Verbesserungen sind nicht zu erwarten.[Leerzeichen]
Bereits seit Jahren führen diese
Krankenhausbetreiber ihre Häuser nach dem Gewinnmaximierungsprinzip,
dementsprechend fließt dieses Geld nicht nur in die Verbesserung der
Patient:innenversorgung sondern in die Taschen der Aktionäre. In der Praxis
Von Zeile 15 bis 35:
Gleichzeitig profitieren auch Arbeitnehmer:innen nicht zwangsläufig von privaterIn der Regel profitieren auch Arbeitnehmer:innen nicht von privater
Trägerschaft, da Gewinnmaximierung eben auch bedeutet, dass geringere Gehälter
gezahlt werden, als in kommunal geführten Häusern, um Lohnkosten möglichst
niedrig zu halten. Auch ist die Anzahl der Urlaubstage in privaten Häusern im
Schnitt geringer als in öffentlichen. In privaten Krankenhäusern müssen sich
Arbeitnehmer:innen jeweils einen Haustarifvertrag mühsam erkämpfen, um eine
Chance auf bessere Arbeitsbedingungen zu haben. Diese gelten aber nur für den
konkreten Standort und nicht für das Trägerunternehmen. In öffentlichen Häusern
hingegen gelten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes,
wodurch die Angestellten dort vom solidarischen Arbeitskampf profitieren.
Trägerschaft, da Gewinnmaximierung eben auch bedeutet, dass Personal in erster Linie als ein Kostenfaktor gilt. In den meisten Krankenhäusern müssen sich
Arbeitnehmer:innen jeweils einen Haustarifvertrag mühsam erkämpfen, um eine
Chance auf bessere Arbeitsbedingungen zu haben. Diese gelten aber nur für den
konkreten Standort und nicht für das Trägerunternehmen. Im landeseignen Uniklinikum Jena
hingegen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes.
Ganz besonders drastisch zeigt sich der Unterschied in Pflege- und
Behandlungsqualität in der Anzahl der angestellten Pflegefachkräfte. So sind im
privaten Helios Klinikum Erfurt 900 Pfleger:innen auf 1300 Betten beschäftigt,
im Vergleich dazu sind es im öffentlich geführten Uniklinikum Jena 2000 auf 1100
Betten. Die Folge daraus ist weniger Zeit für die individuelle
Patient:innenbetreuung, schlechtere Qualität der Betreuung und überlastung des
Pflegepersonals. Dieser Umstand ist nicht hinnehmbar, jeder Mensch hat einen
Anspruch auf eine sorgfältige und gewissenhafte Gesundheitsbetreuung, welche
unabhängig von wirtschaftlichen Überlegungen stattfindet. Es darf kein Handel
mit den Grundbedürfnissen der Menschen geführt werden, für wirtschaftliche
Interessen ist in der Gesundheitsversorgung kein Platz.
