| Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung |
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 12.10.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Für den Schutz rechtsstaatlicher Grundprinzipien – Maja T. nach Deutschland holen!
Beschlusstext
Die Situation von Maja T., einer in Thüringen geborenen, nicht-binären Person,
die derzeit in Ungarn inhaftiert ist und dort einer potenziell politisch
motivierten Strafverfolgung ausgesetzt ist, wirft erhebliche rechtsstaatliche
und menschenrechtliche Fragen auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 22. Dezember
2022 (Az. 2 BvR 2177/21) explizit festgestellt, dass in Ungarn strukturelle
Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz bestehen. Es rügte damit, dass es
aufgrund systemischer Mängel im ungarischen Justizwesen nicht ohne Weiteres
garantiert sei, dass dort faire Verfahren im Sinne des europäischen
Rechtsstandards durchgeführt werden können.
Auf dieser Grundlage wurde bereits in der Vergangenheit der Vollzug von
Europäischen Haftbefehlen nach Ungarn ausgesetzt oder kritisch geprüft. Die
systemischen Mängel betreffen insbesondere:
den politischen Einfluss auf Richter:innen und Staatsanwält:innen,
die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit,
und eine zunehmende Einschränkung von Grundrechten – insbesondere gegen
linke Aktivist:innen und marginalisierte Gruppen.
Maja T. steht – nach allem, was bisher bekannt ist – unter dem Verdacht, sich im
Rahmen antifaschistischer Proteste engagiert zu haben. Die Art und Weise der
öffentlichen Darstellung durch ungarische Behörden sowie der Verlauf der
bisherigen Verfahren lassen auf eine politische Instrumentalisierung schließen.
Eine faire, unabhängige Verhandlung vor einem neutralen Gericht ist unter diesen
Bedingungen nicht garantiert.
Gerade in einer Zeit, in der autoritäre Kräfte in Europa erstarken, darf sich
die Bundesrepublik Deutschland nicht passiv verhalten, wenn eine nicht-binäre
Person aus unserem Land in einem EU-Staat ihrer Rechte beraubt wird.
Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich gegen Faschismus, Repression und
autoritäre Regime einsetzen. Der Fall Maja T. ist auch eine Bewährungsprobe für
die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik in Bezug auf Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU.
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen fordert daher die Thüringer
Landesregierung und die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium der Justiz, dazu auf, sich aktiv und entschieden für die
Rückführung von Maja T. nach Deutschland einzusetzen.
Die Bundesregierung soll alle diplomatischen und rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu erreichen –
zum Schutz grundlegender Rechte und um sicherzustellen, dass ein faires,
rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet ist.
Des Weiteren fordern die Jusos Thüringen die Bundesregierung dazu auf, sich
aufgrund der nicht gesicherten Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sofort jegliche
Auslieferungen nach Ungarn zu stoppen.
Solidarität ist unteilbar – auch über Grenzen hinweg. Maja T. muss zurück nach
Deutschland!
Antragsbegründung
Die Situation von Maja T., einer in Thüringen geborenen, nicht-binären Person, die derzeit in Ungarn inhaftiert ist und dort einer potenziell politisch motivierten Strafverfolgung ausgesetzt ist, wirft erhebliche rechtsstaatliche und menschenrechtliche Fragen auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2022 (Az. 2 BvR 2177/21) explizit festgestellt, dass in Ungarn strukturelle Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz bestehen. Es rügte damit, dass es aufgrund systemischer Mängel im ungarischen Justizwesen nicht ohne Weiteres garantiert sei, dass dort faire Verfahren im Sinne des europäischen Rechtsstandards durchgeführt werden können.
„Die vom EuGH und von anderen EU-Institutionen dokumentierten Defizite im ungarischen Justizsystem lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Unabhängigkeit der Gerichte im Sinne von Art. 47 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta gewährleistet ist.“ – BVerfG, 2 BvR 2177/21
Auf dieser Grundlage wurde bereits in der Vergangenheit der Vollzug von Europäischen Haftbefehlen nach Ungarn ausgesetzt oder kritisch geprüft. Die systemischen Mängel betreffen insbesondere:
den politischen Einfluss auf Richter:innen und Staatsanwält:innen,
die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit,
und eine zunehmende Einschränkung von Grundrechten – insbesondere gegen linke Aktivist:innen und marginalisierte Gruppen.
Maja T. steht – nach allem, was bisher bekannt ist – unter dem Verdacht, sich im Rahmen antifaschistischer Proteste engagiert zu haben. Die Art und Weise der öffentlichen Darstellung durch ungarische Behörden sowie der Verlauf der bisherigen Verfahren lassen auf eine politische Instrumentalisierung schließen. Eine faire, unabhängige Verhandlung vor einem neutralen Gericht ist unter diesen Bedingungen nicht garantiert.
Gerade in einer Zeit, in der autoritäre Kräfte in Europa erstarken, darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht passiv verhalten, wenn eine nicht-binäre Person aus unserem Land in einem EU-Staat ihrer Rechte beraubt wird.
Unsere Solidarität gilt all jenen, die sich gegen Faschismus, Repression und autoritäre Regime einsetzen. Der Fall Maja T. ist auch eine Bewährungsprobe für die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU.
