| Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung |
| Antragsteller*in: | Jusos Erfurt (dort beschlossen am: 18.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.09.2025, 18:20 |
R3: Erinnern & Nachreichen
Antragstext
Faire Fristen und Korrekturen im Verwaltungsverfahren
Dieser Antrag setzt eine klare, landesweit einheitliche Mindestlinie für faire
Verwaltungsverfahren: Wer rechtzeitig abgibt, soll seine Frist sicher wahren,
fehlende Unterlagen nachreichen können und verständliche Erinnerungen erhalten,
bevor Nachteile entstehen. Behebbare Formfehler dürfen nicht zur Ablehnung
führen. Das reduziert Abbrüche und Widersprüche spürbar, beschleunigt
Entscheidungen und hilft besonders Menschen mit hoher Alltagslast—ohne
zusätzlichen Personalbedarf, weil Erinnerungen standardisiert und digital aus
den Fachverfahren erfolgen können.
Die Jusos Thüringen fordern die SPD Thüringen sowie die SPD-Bundestagsfraktion
auf,
● gesetzlich festzuschreiben, dass Anträge auch dann fristwahrend sind, wenn sie
zunächst unvollständig eingehen, sofern fehlende Unterlagen innerhalb einer
angemessenen Nachfrist nachgereicht werden;
● die Behörden zu verpflichten, klar und verständlich mitzuteilen, was genau
fehlt, und vor nachteiligen Folgen verbindlich zu erinnern, wobei eine einfache
Fristverlängerung (z. B. digital oder am Schalter) möglich sein muss;
● festzulegen, dass behebbare Formfehler bei Nutzung behördlicher Formulare
nicht entscheidungserheblich sind, sondern die Korrektur vor Ablehnung steht;
● zu gewährleisten, dass Nachreichungen auf allen üblichen Wegen (digital,
postalisch, vor Ort) möglich sind und der Antrag bei fristgerechter Ergänzung
als vollständig und fristgerecht gilt.
Antragsbegründung
[Dieser Antrag wurde mit der Unterstützung von ChatGPT formuliert]
Warum ist das wichtig? In der Praxis scheitern viele Verfahren nicht am materiellen Anspruch, sondern an Formalia, Fristen und Unsicherheit: Eine Bescheinigung fehlt, ein
Feld wurde missverstanden, ein Schreiben geht im Alltag unter. Die Folgen — Ablehnungen, Warten auf Neubearbeitung, Widersprüche — belasten Bürger:innen und Verwaltung. Besonders betroffen sind Menschen mit wenig Zeit, höherer Care-Belastung, geringerer Sprach- oder Amtserfahrung. Eine einheitliche Regel „Erstabgabe wahrt Frist, Erinnerung vor Nachteil, Nachreichen statt Ablehnen“ macht das Verfahren planbar und gerecht.
Was wird konkret besser?
● Weniger Abbrüche und Widersprüche, weil klar ist, was fehlt, und Zeit bleibt, es nachzureichen.
● Schnellere Entscheidungen, weil standardisierte Erinnerungen und verständliche Mängelmitteilungen Rückfragen reduzieren.
● Mehr Teilhabe, weil formale Hürden nicht länger faktisch ausschließen, sondern heilbar sind.
Warum verändert das spürbar etwas? Heute existiert eine solche Nachfrist-/Erinnerungslogik nicht durchgängig. Mit einer landesweit verbindlichen Mindestlinie werden alle Verfahren in Thüringen fehlertoleranter—unabhängig davon, welche Behörde zuständig ist. Die Wirkung entsteht systemisch: Eine klare Rechtslage verändert Standardtexte, Fachverfahrens-Workflows und das Erwartungsmanagement auf beiden Seiten.
Braucht es dafür mehr Personal? Nein. Die Erinnerungs- und Nachfristlogik lässt sich in Fachverfahren als Standardprozess abbilden (Serienbriefe/Mails, Textbausteine); wo Digitalisierung noch fehlt, helfen einheitliche Muster. Die Behörde investiert vorne etwas Sorgfalt (klare Mängelmitteilung), spart dafür hinten Zeit (weniger Neuanträge, weniger Widersprüche).
Rechtlicher Ansatz. Das Thüringer Verwaltungsverfahrensrecht wird punktuell ergänzt: Fristwahrung ab Erstabgabe, verpflichtende, verständliche Mängelmitteilung mit Nachfrist, Erinnerung vor Nachteil mit einfacher Verlängerungsoption, Fehlerfreundlichkeit bei behebbarem Formverstoß sowie kanaloffene Nachreichung. Damit entsteht Verbindlichkeit ohne Bürokratieaufwuchs.
Zusammenspiel mit „Klartext statt Amtsdeutsch“. Klartext verhindert Fehler am Start, Erinnern & Nachreichen fängt Restfehler am Ende ab. Zusammen schaffen beide Anträge eine verlässliche, gerechte und demografiefeste Verwaltung in Thüringen.
