Veranstaltung: | Landeskonferenz der Jusos Thüringen 2025 |
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Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 04.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.09.2025, 08:03 |
A11: Elternschaft gerecht gestalten – gleiche Rechte von Anfang an!
Antragstext
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Geburt und Elternschaft zeigen,
welchen Stellenwert Gleichberechtigung in einer Gesellschaft tatsächlich hat.
Noch immer orientieren sich viele Regelungen am Bild der alleinverantwortlichen
Mutter und des außenstehenden Vaters. Das entspricht weder der Lebensrealität
noch dem Anspruch auf gleichberechtigte partnerschaftliche Elternschaft.
Deswegen fordern die Jusos Thüringen:
1. Kostenfreie Geburtsvorbereitung für alle Eltern:
- Geburtsvorbereitung ist nicht nur medizinische Information, sondern auch
ein wichtiger Schritt zu geteilter Verantwortung. Aktuell übernehmen
Krankenkassen die Kosten in der Regel nur für die schwangere Person.
Partner:innen müssen die Teilnahme selbst zahlen oder verzichten: Ein
Signal, dass ihre Teilnahme nicht entscheidend sei. Das schwächt von
Anfang an die gleichberechtigte Rolle beider Eltern und ignoriert
vielfältige Familienmodelle. Kostenfreie Kurse für alle Elternteile
stärken die gemeinsame Vorbereitung, fördern Sicherheit in der
Geburtssituation und legen die Grundlage für eine faire Aufteilung der
Sorgearbeit nach der Geburt.
- Geburtsvorbereitung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wir fordern
deswegen die vollständige Kostenübernahme für die Teilnahme von
Partner:innen an Geburtsvorbereitungskursen im Rahmen der
Mutterschaftsrichtlinien. So wird partnerschaftliche Verantwortung von
Anfang an gestärkt und gleiche Teilhabe ermöglicht.
2. Reform des Abstammungsrechts
- In Thüringen sind über die Hälfte aller Geburten nichtehelich. Trotzdem
gilt: Unverheiratete Mütter erhalten automatisch das alleinige Sorgerecht,
während Väter eine Sorgerechtserklärungen abgeben müssen und zweite Mütter
ein aufwändiges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen. Dieses System
benachteiligt queere Familien und nichteheliche Paare. Wir fordern deshalb
das Abstammungsrecht grundlegend zu reformieren, um alle Familienformen
rechtlich gleichzustellen.
- Deswegen muss die bisherige „Vaterschaftsanerkennung“ zu einer
„Elternschaftsanerkennung“ weiterentwickelt werden, die für alle
Elternteile unabhängig vom Geschlecht gilt. Diese Erklärung begründet die
rechtliche Elternschaft des zweiten Elternteils und ersetzt das aufwändige
und diskriminierende Adoptionsverfahren für Co-Mütter und nicht-
biologische Väter. Mit der wirksamen Abgabe der gemeinsamen
Elternschaftsanerkennung wird standardmäßig das gemeinsame Sorgerecht für
beide Elternteile begründet werden. Eine separate „Sorgerechtserklärung“
entfällt. Damit wird das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall.
- Nur so werden verheiratete und nicht-verheiratete Paare sowie
heterosexuelle und queere Eltern endlich rechtlich gleichgestellt.
3. Stärkung von Unterstützungsstrukturen
- Trennungssituationen belasten Kinder besonders stark. Überlastete
Jugendämter und lange Gerichtsverfahren führen zu monatelangen
Schwebezuständen. Staatlich finanzierte Mediationen können Konflikte
frühzeitig abmildern und gerichtliche Auseinandersetzungen reduzieren. In
verpflichtenden Elternplänen, wie in Belgien und den Niederlanden, werden
alle relevanten Themen des Zusammenlebens nach der Trennung schriftlich
fixiert, wie die Wohnsituation, Besuchsregelungen und Aspekte der
Kindererziehung. Die definierten Verantwortlichkeiten beider Eltern sollen
Missverständnisse und Konflikte vermeiden und den Kindern eine stabile und
vorhersehbare Umgebung bieten. Notwendig sind zudem kurze
Bearbeitungszeiten und eine personelle Stärkung von Jugendämtern und
Familiengerichten. Das schafft Planbarkeit, entlastet die Institutionen
und stellt das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt.
Deswegen ist für uns klar: Eltern, die sich trennen, brauchen faire Lösungen für
das weitere gemeinsame Familienleben. Wir fordern daher:
Bei Trennung oder Scheidung von Eltern wird die Erstellung eines
Elternplans verpflichtend. Dieser Plan muss verbindliche Regelungen zu
allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und der Kostenaufteilung
des familiären Lebens enthalten. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit
den Folgen einer Trennung für ein Kind führt zu bewussteren und
nachhaltigeren Lösungen im weiteren Zusammenleben, um Streitigkeiten vor
Gericht zu vermeiden.
Der Zugang zu professioneller Mediation vor Einreichung einer
gerichtlichen Sorgerechtsklage muss allen Eltern zur Verfügung stehen, um
eine kindzentrierte Lösung gemeinsam erarbeiten zu können.
Um diese Maßnahmen zu überprüfen, sollte die Auswirkung auf die Anzahl von
Gerichtsverfahren, Dauer von Sorgerechtsstreitigkeiten und Entwicklung des
Kindeswohls statistisch begleitet werden.
Jugendämter und Familiengerichte müssen personell und finanziell so
ausgestattet werden, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.
Nur durch ausreichend schnelle und qualitative Bearbeitung können Kinder
vor rechtlich unsicheren Zuständen durch lange Verfahrensdauern geschützt
werden.
Gleichberechtigung beginnt nicht erst im Alltag der Sorgearbeit, sondern bereits
im rechtlichen Rahmen, in den unterstützenden Strukturen und bei der
finanziellen Förderung partnerschaftlicher Verantwortung. Elternschaft muss für
alle gerecht sein!
Begründung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Geburt und Elternschaft zeigen, welchen Stellenwert Gleichberechtigung in einer Gesellschaft tatsächlich hat. Noch immer orientieren sich viele Regelungen am Bild der alleinverantwortlichen Mutter und des außenstehenden Vaters. Das entspricht weder der Lebensrealität noch dem Anspruch auf gleichberechtigte partnerschaftliche Elternschaft.
Kostenfreie Geburtsvorbereitung:
Geburtsvorbereitung ist nicht nur medizinische Information, sondern auch ein wichtiger Schritt zu geteilter Verantwortung. Aktuell übernehmen Krankenkassen die Kosten in der Regel nur für die schwangere Person. Partner:innen müssen die Teilnahme selbst zahlen oder verzichten: Ein Signal, dass ihre Teilnahme nicht entscheidend sei. Das schwächt von Anfang an die gleichberechtigte Rolle beider Eltern und ignoriert vielfältige Familienmodelle. Kostenfreie Kurse für alle Elternteile stärken die gemeinsame Vorbereitung, fördern Sicherheit in der Geburtssituation und legen die Grundlage für eine faire Aufteilung der Sorgearbeit nach der Geburt.
Reform des Abstammungsrechts:
Das geltende Recht benachteiligt nichteheliche und queere Familien. Während verheiratete heterosexuelle Paare automatisch beide als Eltern anerkannt werden, müssen auch verheiratete Co-Mütter oder nicht-biologische Väter einen langwierigen, kostspieligen und demütigenden Prüfprozess durchlaufen. Das ist bürokratisch, belastend und diskriminierend. Eine Elternschaftsanerkennung als einfacher standesamtlicher Akt, wie es die Vaterschaftsanerkennung schon ist, schafft Rechtssicherheit, entlastet Gerichte und Jugendämter und schützt Kinder ab Geburt. Die Lebensrealitäten von Familien sind vielfältig. Das Recht muss endlich nachziehen und alle Familien gleichermaßen schützen und respektieren – ob verheiratet oder nicht, ob queer oder heterosexuell.
Unterstützungsstrukturen:
Trennungssituationen belasten Kinder besonders stark. Überlastete Jugendämter und lange Gerichtsverfahren führen zu monatelangen Schwebezuständen. Staatlich finanzierte Mediationen können Konflikte frühzeitig abmildern und gerichtliche Auseinandersetzungen reduzieren. In verpflichtenden Elternplänen, wie in Belgien und den Niederlanden, werden alle relevanten Themen des Zusammenlebens nach der Trennung schriftlich fixiert, wie die Wohnsituation, Besuchsregelungen und Aspekte der Kindererziehung. Die definierten Verantwortlichkeiten beider Eltern sollen Missverständnisse und Konflikte vermeiden und den Kindern eine stabile und vorhersehbare Umgebung bieten. Notwendig sind zudem kurze Bearbeitungszeiten und eine personelle Stärkung von Jugendämtern und Familiengerichten. Das schafft Planbarkeit, entlastet die Institutionen und stellt das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt.
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