Antrag: | Umweltfreundliche Landwirtschaft in Thüringen: Unser Weg, der Thüringer Weg! |
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Antragsteller*in: | Jusos Wartburgkreis |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.09.2024, 08:52 |
Ä1 zu A29: Umweltfreundliche Landwirtschaft in Thüringen: Unser Weg, der Thüringer Weg!
Antragstext
Von Zeile 13 bis 14:
Zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete, welche ca. 5417 Prozent der Fläche Thüringens bedecken, sollen mehr Mittel aus dem Landeshaushalt
Beschlusstext:
Wir Jusos Thüringen fordern die Ausarbeitung eines “Thüringer Wegs” für eine
zukunftsfähige Landwirtschaft nach dem Vorbild des “Niedersächsischen Wegs”.
Dieser soll Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken, zum
Schutz der Biodiversität und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
umfassen, die in enger Kooperation mit Landwirt:innen, Naturschutzorganisationen
und der Zivilgesellschaft ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen. Konkret
fordern wir, dass folgende Maßnahmen in einem auf Thüringen angepassten Umfang
umgesetzt werden:
In das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes soll
arten- und strukturreiches Dauergrünland als gesetzlich geschützter Biotyp
aufgenommen werden.
Zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete, welche ca. 5417 Prozent der Fläche
Thüringens bedecken, sollen mehr Mittel aus dem Landeshaushalt
ausgeschüttet werden. So soll eine naturschutzfachlich qualifizierte
Betreuung der Flächen ausgeweitet werden. Zudem sollen weitere
Einrichtungen zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete geschaffen werden.
Damit Thüringen als Grünes Herz Deutschlands Vorreiter im Naturschutz
werden kann, sollen 20 Prozent der Landesfläche bindend für einen
landesweiten Biotopverbund genutzt werden. So erhalten wir
Ökosystemdienstleistungen und gewähren Biodiversitätsschutz.
Umsetzung des Waldstrategiepapiers des BUND “Wald für Thüringen 2100”.
Dabei soll auch auf folgende Forderungen des BUND Thüringen eingegangen
werden:
a.: Die Leistungen der hiesigen Wälder für das Gemeinwohl müssen an
erster Stelle stehen. Die Holzproduktion ist diesem Ziel
unterzuordnen.
b.: ThüringenForst als größter Waldbesitzer muss von den Zwängen der
Eigenfinanzierung freigestellt werden.
c.: Für die Privatwaldbesitzer:innen sind Förderprogramme
anzubieten, die es ihnen ermöglichen, die in ihren Wäldern
entstandenen Schäden im ökologischen Sinne zu reparieren.
d.: Der Einsatz von Gift im Wald ist ausnahmslos zu unterlassen
Ein Programm zur Erhaltung und Wiederherstellung der Insektenvielfalt soll
ausgearbeitet werden.
Für den Freistaat Thüringen soll alle fünf Jahre eine aktualisierte Rote
Liste erstellt werden.
Bis 2029 soll eine flächendeckende Beratung der Landwirt:innen für einen
verbesserten Schutz der Biotope und Arten erarbeitet werden. Die
staatliche Förderung für die Wahrnehmung von Beratungsangeboten soll von
bisher maximal 2000€ netto auf maximal 3500€ netto erhöht werden.
Die Neuversiegelung von Flächen soll bis 2045 stückweise auf Netto-Null
reduziert werden.
Um Arten und Klima zu schützen, soll Folgendes besonders gefördert werden:
a.: Erarbeitung von Methoden zur Verringerung der Nutzung von
Pestiziden und klimaschädlichen Düngemitteln wie Distickstoff. Für
die Nutzung pestizidfreier Anbaumethoden sollen finanzielle Anreize
z.B. durch Subventionen oder Förderungsprogramme gesetzt werden.
b.: die ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
c.: Humusaufbau und Methoden der Bewirtschaftung, die das Bodenleben
fördern und erhalten
d.: Errichtung und Instandhaltung von Blühstreifen mit heimischen
Pflanzenarten
Der Ökolandbau in Thüringen muss ausgeweitet werden. Mit 7,5 Prozent aller
landwirtschaftlichen Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, liegt
der Freistaat Thüringen klar unter dem Bundesdurchschnitt von 11,2
Prozent. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent aller Flächen für den
Ökolandbau genutzt werden. Dafür sollen die Landwirt:innen insbesondere in
den Bereich Lagerung, Vermarktung und Verarbeitung unterstützt werden.
Darüber hinaus soll der Staat dabei helfen, finanzielle Verluste, die beim
Umstieg von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft entstehen, zu
kompensieren.
Von Zeile 13 bis 14:
Zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete, welche ca.
5417 Prozent der Fläche Thüringens bedecken, sollen mehr Mittel aus dem Landeshaushalt
Beschlusstext:
Wir Jusos Thüringen fordern die Ausarbeitung eines “Thüringer Wegs” für eine
zukunftsfähige Landwirtschaft nach dem Vorbild des “Niedersächsischen Wegs”.
Dieser soll Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken, zum
Schutz der Biodiversität und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
umfassen, die in enger Kooperation mit Landwirt:innen, Naturschutzorganisationen
und der Zivilgesellschaft ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen. Konkret
fordern wir, dass folgende Maßnahmen in einem auf Thüringen angepassten Umfang
umgesetzt werden:
In das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes soll
arten- und strukturreiches Dauergrünland als gesetzlich geschützter Biotyp
aufgenommen werden.
Zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete, welche ca.
5417 Prozent der Fläche
Thüringens bedecken, sollen mehr Mittel aus dem Landeshaushalt
ausgeschüttet werden. So soll eine naturschutzfachlich qualifizierte
Betreuung der Flächen ausgeweitet werden. Zudem sollen weitere
Einrichtungen zur Betreuung der Natura-2000-Gebiete geschaffen werden.
Damit Thüringen als Grünes Herz Deutschlands Vorreiter im Naturschutz
werden kann, sollen 20 Prozent der Landesfläche bindend für einen
landesweiten Biotopverbund genutzt werden. So erhalten wir
Ökosystemdienstleistungen und gewähren Biodiversitätsschutz.
Umsetzung des Waldstrategiepapiers des BUND “Wald für Thüringen 2100”.
Dabei soll auch auf folgende Forderungen des BUND Thüringen eingegangen
werden:a.: Die Leistungen der hiesigen Wälder für das Gemeinwohl müssen an
erster Stelle stehen. Die Holzproduktion ist diesem Ziel
unterzuordnen.b.: ThüringenForst als größter Waldbesitzer muss von den Zwängen der
Eigenfinanzierung freigestellt werden.c.: Für die Privatwaldbesitzer:innen sind Förderprogramme
anzubieten, die es ihnen ermöglichen, die in ihren Wäldern
entstandenen Schäden im ökologischen Sinne zu reparieren.d.: Der Einsatz von Gift im Wald ist ausnahmslos zu unterlassen
Ein Programm zur Erhaltung und Wiederherstellung der Insektenvielfalt soll
ausgearbeitet werden.
Für den Freistaat Thüringen soll alle fünf Jahre eine aktualisierte Rote
Liste erstellt werden.
Bis 2029 soll eine flächendeckende Beratung der Landwirt:innen für einen
verbesserten Schutz der Biotope und Arten erarbeitet werden. Die
staatliche Förderung für die Wahrnehmung von Beratungsangeboten soll von
bisher maximal 2000€ netto auf maximal 3500€ netto erhöht werden.
Die Neuversiegelung von Flächen soll bis 2045 stückweise auf Netto-Null
reduziert werden.
Um Arten und Klima zu schützen, soll Folgendes besonders gefördert werden:
a.: Erarbeitung von Methoden zur Verringerung der Nutzung von
Pestiziden und klimaschädlichen Düngemitteln wie Distickstoff. Für
die Nutzung pestizidfreier Anbaumethoden sollen finanzielle Anreize
z.B. durch Subventionen oder Förderungsprogramme gesetzt werden.b.: die ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
c.: Humusaufbau und Methoden der Bewirtschaftung, die das Bodenleben
fördern und erhaltend.: Errichtung und Instandhaltung von Blühstreifen mit heimischen
Pflanzenarten
Der Ökolandbau in Thüringen muss ausgeweitet werden. Mit 7,5 Prozent aller
landwirtschaftlichen Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, liegt
der Freistaat Thüringen klar unter dem Bundesdurchschnitt von 11,2
Prozent. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent aller Flächen für den
Ökolandbau genutzt werden. Dafür sollen die Landwirt:innen insbesondere in
den Bereich Lagerung, Vermarktung und Verarbeitung unterstützt werden.
Darüber hinaus soll der Staat dabei helfen, finanzielle Verluste, die beim
Umstieg von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft entstehen, zu
kompensieren.