Antrag: | Wehrhafte Demokratie beginnt im Wahlausschuss! |
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Antragsteller*in: | Jusos Weimar/Weimarer Land |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.09.2024, 18:24 |
Ä1 zu A27: Wehrhafte Demokratie beginnt im Wahlausschuss!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Nach § 24 III und § 28 II ThürKWG kann diejenige Person für das Amt des:der Bürgermeister:in und des:der Landrät:in nicht gewählt werden, die nicht „die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Nach § 24 III und § 28 II ThürKWG kann diejenige Person für das Amt des:der Bürgermeister:in und des:der Landrät:in nicht gewählt werden, die nicht „die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische