Antrag: | Musikschulsterben verhindern und freie Lehrkräfte stärken - Für eine sozialverträgliche musikalische Teilhabe in Thüringen. |
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Antragsteller*in: | Jusos Weimar/Weimarer Land |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.09.2024, 18:21 |
Ä1 zu A30: Musikschulsterben verhindern und freie Lehrkräfte stärken - Für eine sozialverträgliche musikalische Teilhabe in Thüringen.
Antragstext
Von Zeile 3 bis 5:
die kurzfristige und langfristige Ausweitung der staatlichen Förderungen für Musik- und Kunstschulen nach dem ThürNMJKSchulG auf alle Einrichtungen einsetzen, die die Kriterien der staatlichen Anerkennung erfüllen können, unabhängig vom
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen möge beschließen:
1.Die Landtagsfraktion und der Landesverband der SPD Thüringen sollen sich für
die kurzfristige und langfristige Ausweitung der staatlichen Förderungen für
Musik- und Kunstschulen nach dem ThürNMJKSchulG auf alle Einrichtungen einsetzen,
die die Kriterien der staatlichen Anerkennung erfüllen können, unabhängig vom
Erhalt kommunaler Förderung.
Das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz (ThürMJKSchulG) ist seit Juli
2022 in Kraft und regelt, dass Musik- und Jugendkunstschulen, die bestimmte
Qualitätskriterien erfüllen, eine staatliche Anerkennung bekommen können und bei
dem Erfüllen von weiteren Kriterien auch staatliche Fördermittel erhalten. Diese
Kriterien umfassen u. a. die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte, ein breites
und gut strukturiertes Lehrangebot, eine bestimmte räumliche und materielle
Ausstattung, sowie einen Anteil von fest angestelltem Personal.
Für den Erhalt der staatlichen Förderung muss zusätzlich die Förderung durch
eine Kommune nachgewiesen sein.
Der Gesetzeszweck ist es, den Zugang zur kulturellen Bildung für alle
gesellschaftlichen Gruppen zu erleichtern und das kulturelle Angebot
flächendeckend auszubauen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Musik- und Kunstschulen, vor allem
kleinere und solche in unabhängiger Trägerschaft, Probleme haben, die
notwendigen kommunalen Förderungen zu erhalten, selbst wenn sie nach dem Gesetz
staatlich anerkannt sind. Außerdem beantragen viele kleinere Musikschulen die
staatliche Anerkennung nicht, weil sie ohne gleichzeitige staatliche Förderung
die durch Festanstellungen zusätzlich entstehenden Kosten selbst tragen müssen
und das in der Regel nicht können.
Viele Kommunen sind aufgrund knapper Haushaltsmittel nicht in der Lage, weitere
Musik- und Kunstschulen ausreichend zu unterstützen, obwohl diese Schulen
qualitativ hochwertige Bildungsarbeit leisten und eine wichtige kulturelle
Funktion erfüllen, auch weil sie i. d. R. schon kommunale Einrichtungen haben,
die die Aufgaben theoretisch wahrnehmen, oft aber nicht ausreichend Kapazität
haben, um den kompletten Bedarf abzudecken.
Dies führt dazu, dass trotz Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien manche
Einrichtungen nicht von staatlichen Förderungen profitieren können. Besonders
betroffen sind dabei ländliche Regionen, in denen kulturelle Angebote ohnehin
oft rar sind. Doch auch in den Städten kann der Bedarf an qualifiziertem
Musikunterricht nicht vollständig durch die kommunalen Musikschulen abgedeckt
werden.
Die Landespolitik muss hier gegensteuern und die staatlichen Förderungen von der
Bedingung einer kommunalen Beteiligung entkoppeln.
Es ist essenziell, dass alle Musik- und Kunstschulen, die die qualitativen
Anforderungen des ThürMJKSchulG erfüllen, auch Zugang zu den Fördermitteln
erhalten.
Dies würde eine gerechtere Verteilung der staatlichen Unterstützung ermöglichen
und sicherstellen, dass mehr Menschen – unabhängig von ihrer Wohnregion oder der
finanziellen Situation ihrer Kommune – Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten
ihrer Wahl erhalten.
2. Die Landtagsfraktion und der Landesverband der SPD Thüringen sollen sich für
einen kurzfristigen und langfristigen Ausbau der finanziellen Mittel des Landes
für Musik- und Kunstschulen in Thüringen insgesamt einsetzen, um Kommunen und
freie Träger bei Kostensteigerungen zu unterstützen und die Kosten für
Schüler:innen sozialverträglich zu halten.
Seit dem „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts im Jahr 2022 müssen Musik-
und Kunstschulen die Mehrzahl ihrer Lehrkräfte fest anstellen, wenn sie
regelmäßig unterrichten. Diese Entscheidung stellt sicher, dass
Musikpädagog:innen nicht als Scheinselbstständige arbeiten, sondern eine
sozialversicherungspflichtige Anstellung erhalten, die ihnen mehr finanzielle
Sicherheit und Planungssicherheit bietet. Dies ist aus
Arbeitnehmer:innenschutzgründen grundsätzlich zu begrüßen, bringt jedoch
erhebliche finanzielle Herausforderungen für die Musik- und Kunstschulen mit
sich.
Insbesondere freie Träger und kleinere Einrichtungen, die bisher auf
Honorarkräfte angewiesen waren, stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, die
gestiegenen Lohn- und Sozialabgaben zu stemmen. Auch kommunale Schulen haben mit
den Mehrkosten zu kämpfen, da die finanziellen Mittel der Kommunen in vielen
Fällen bereits erschöpft sind. Dies führt dazu, dass Schulen entweder gezwungen
sind, die Unterrichtsgebühren für Schüler:innen erheblich zu erhöhen oder ihr
Angebot zu reduzieren oder das Angebot nicht der Nachfrage entsprechend
kapazitär vorzuhalten.
Alle Szenarien sind problematisch:
Eine Erhöhung der Gebühren erschwert Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen Familien den Zugang zu Musik- und Kunstunterricht. Das
reduziert die soziale Durchlässigkeit und führt zu einer weiteren
Benachteiligung von Schüler:innen aus weniger privilegierten Haushalten.
Eine Einschränkung des Angebots wiederum schwächt die kulturelle Vielfalt in
Thüringen und gefährdet langfristig die Existenz kleinerer Einrichtungen.
Wenn nicht genügend Kapazitäten für die tatsächliche Nachfrage an Unterricht zur
Verfügung gestellt werden, schließt man damit im Zweifel willkürlich
Schüler:innen vom Unterricht aus.
Um dem entgegenzuwirken, muss die Landespolitik die finanziellen Mittel für
Musik- und Kunstschulen deutlich erhöhen. Ein nachhaltiger Ausbau der
staatlichen Förderung ist notwendig, um die Auswirkungen der Kostensteigerungen
abzufedern und sowohl die Schulträger (Kommunen und freie Träger) als auch die
Schüler:innen zu entlasten. Nur durch eine ausreichende finanzielle
Unterstützung können Musik- und Kunstschulen ihre wichtige Bildungsarbeit
weiterhin anbieten, ohne dass die Unterrichtsgebühren in unerschwingliche Höhen
steigen. Dies ist auch ein wichtiger Schritt, um das Bildungsangebot in den
ländlichen Regionen Thüringens zu sichern, wo Musik- und Kunstschulen oft eine
zentrale Rolle im kulturellen Leben der Gemeinden spielen.
3.Die Jusos und die SPD auf Bundesebene bzw. im Bundestag sollen sich dafür
einsetzen, dass Honorarbeschäftigungen an Musik- und Kunstschulen weiterhin
möglich bleiben, sofern einzelne Musikpädagog:innen dies wünschen.
Viele Musikpädagog:innen entscheiden sich bewusst für eine Tätigkeit auf
Honorarbasis, um ihre künstlerische Freiheit und Flexibilität zu bewahren.
Freischaffende Musiker:innen, die neben ihrer Lehrtätigkeit in Musik- und
Kunstschulen auch in Orchestern, Bands oder als Solokünstler:innen tätig sind,
schätzen die Unabhängigkeit, die eine Honorarbeschäftigung bietet. Eine
Festanstellung würde für viele von ihnen bedeuten, dass sie ihre künstlerischen
Aktivitäten einschränken oder aufgeben müssten, da eine Festanstellung oft mit
festen Arbeitszeiten, weniger Flexibilität und steuerlichen Nachteilen
einhergeht. Auch für Schulen, die Lehrkräfte für Fächer mit geringer Nachfrage
(z. B. selten unterrichtete Instrumente oder künstlerische Techniken)
beschäftigen, ist es häufig nicht sinnvoll, diese Lehrkräfte fest anzustellen.
Die Nachfrage reicht oft nicht aus, um eine Voll- oder Teilzeitstelle zu
rechtfertigen.
Es ist daher notwendig, dass auf Bundesebene Regelungen geschaffen werden, die
es Musikpädagog:innen erlauben, weiterhin auf Honorarbasis tätig zu sein, sofern
sie dies wünschen. Die Freiheit, sich zwischen einer Festanstellung und einer
Honorartätigkeit zu entscheiden, sollte beibehalten werden, um sowohl die
Vielfalt des kulturellen Angebots als auch die individuellen Arbeitsbedürfnisse
der Lehrkräfte zu schützen.
Von Zeile 3 bis 5:
die kurzfristige und langfristige Ausweitung der staatlichen Förderungen für Musik- und Kunstschulen nach dem ThürNMJKSchulG auf alle Einrichtungen einsetzen, die die Kriterien der staatlichen Anerkennung erfüllen können, unabhängig vom
Die Landeskonferenz der Jusos Thüringen möge beschließen:
1.Die Landtagsfraktion und der Landesverband der SPD Thüringen sollen sich für
die kurzfristige und langfristige Ausweitung der staatlichen Förderungen für
Musik- und Kunstschulen nach dem ThürNMJKSchulG auf alle Einrichtungen einsetzen,
die die Kriterien der staatlichen Anerkennung erfüllen können, unabhängig vom
Erhalt kommunaler Förderung.
Das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz (ThürMJKSchulG) ist seit Juli
2022 in Kraft und regelt, dass Musik- und Jugendkunstschulen, die bestimmte
Qualitätskriterien erfüllen, eine staatliche Anerkennung bekommen können und bei
dem Erfüllen von weiteren Kriterien auch staatliche Fördermittel erhalten. Diese
Kriterien umfassen u. a. die fachliche Qualifikation der Lehrkräfte, ein breites
und gut strukturiertes Lehrangebot, eine bestimmte räumliche und materielle
Ausstattung, sowie einen Anteil von fest angestelltem Personal.
Für den Erhalt der staatlichen Förderung muss zusätzlich die Förderung durch
eine Kommune nachgewiesen sein.
Der Gesetzeszweck ist es, den Zugang zur kulturellen Bildung für alle
gesellschaftlichen Gruppen zu erleichtern und das kulturelle Angebot
flächendeckend auszubauen.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Musik- und Kunstschulen, vor allem
kleinere und solche in unabhängiger Trägerschaft, Probleme haben, die
notwendigen kommunalen Förderungen zu erhalten, selbst wenn sie nach dem Gesetz
staatlich anerkannt sind. Außerdem beantragen viele kleinere Musikschulen die
staatliche Anerkennung nicht, weil sie ohne gleichzeitige staatliche Förderung
die durch Festanstellungen zusätzlich entstehenden Kosten selbst tragen müssen
und das in der Regel nicht können.
Viele Kommunen sind aufgrund knapper Haushaltsmittel nicht in der Lage, weitere
Musik- und Kunstschulen ausreichend zu unterstützen, obwohl diese Schulen
qualitativ hochwertige Bildungsarbeit leisten und eine wichtige kulturelle
Funktion erfüllen, auch weil sie i. d. R. schon kommunale Einrichtungen haben,
die die Aufgaben theoretisch wahrnehmen, oft aber nicht ausreichend Kapazität
haben, um den kompletten Bedarf abzudecken.
Dies führt dazu, dass trotz Erfüllung der sonstigen Qualitätskriterien manche
Einrichtungen nicht von staatlichen Förderungen profitieren können. Besonders
betroffen sind dabei ländliche Regionen, in denen kulturelle Angebote ohnehin
oft rar sind. Doch auch in den Städten kann der Bedarf an qualifiziertem
Musikunterricht nicht vollständig durch die kommunalen Musikschulen abgedeckt
werden.
Die Landespolitik muss hier gegensteuern und die staatlichen Förderungen von der
Bedingung einer kommunalen Beteiligung entkoppeln.
Es ist essenziell, dass alle Musik- und Kunstschulen, die die qualitativen
Anforderungen des ThürMJKSchulG erfüllen, auch Zugang zu den Fördermitteln
erhalten.
Dies würde eine gerechtere Verteilung der staatlichen Unterstützung ermöglichen
und sicherstellen, dass mehr Menschen – unabhängig von ihrer Wohnregion oder der
finanziellen Situation ihrer Kommune – Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten
ihrer Wahl erhalten.
2. Die Landtagsfraktion und der Landesverband der SPD Thüringen sollen sich für
einen kurzfristigen und langfristigen Ausbau der finanziellen Mittel des Landes
für Musik- und Kunstschulen in Thüringen insgesamt einsetzen, um Kommunen und
freie Träger bei Kostensteigerungen zu unterstützen und die Kosten für
Schüler:innen sozialverträglich zu halten.
Seit dem „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts im Jahr 2022 müssen Musik-
und Kunstschulen die Mehrzahl ihrer Lehrkräfte fest anstellen, wenn sie
regelmäßig unterrichten. Diese Entscheidung stellt sicher, dass
Musikpädagog:innen nicht als Scheinselbstständige arbeiten, sondern eine
sozialversicherungspflichtige Anstellung erhalten, die ihnen mehr finanzielle
Sicherheit und Planungssicherheit bietet. Dies ist aus
Arbeitnehmer:innenschutzgründen grundsätzlich zu begrüßen, bringt jedoch
erhebliche finanzielle Herausforderungen für die Musik- und Kunstschulen mit
sich.
Insbesondere freie Träger und kleinere Einrichtungen, die bisher auf
Honorarkräfte angewiesen waren, stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, die
gestiegenen Lohn- und Sozialabgaben zu stemmen. Auch kommunale Schulen haben mit
den Mehrkosten zu kämpfen, da die finanziellen Mittel der Kommunen in vielen
Fällen bereits erschöpft sind. Dies führt dazu, dass Schulen entweder gezwungen
sind, die Unterrichtsgebühren für Schüler:innen erheblich zu erhöhen oder ihr
Angebot zu reduzieren oder das Angebot nicht der Nachfrage entsprechend
kapazitär vorzuhalten.
Alle Szenarien sind problematisch:
Eine Erhöhung der Gebühren erschwert Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen Familien den Zugang zu Musik- und Kunstunterricht. Das
reduziert die soziale Durchlässigkeit und führt zu einer weiteren
Benachteiligung von Schüler:innen aus weniger privilegierten Haushalten.
Eine Einschränkung des Angebots wiederum schwächt die kulturelle Vielfalt in
Thüringen und gefährdet langfristig die Existenz kleinerer Einrichtungen.
Wenn nicht genügend Kapazitäten für die tatsächliche Nachfrage an Unterricht zur
Verfügung gestellt werden, schließt man damit im Zweifel willkürlich
Schüler:innen vom Unterricht aus.
Um dem entgegenzuwirken, muss die Landespolitik die finanziellen Mittel für
Musik- und Kunstschulen deutlich erhöhen. Ein nachhaltiger Ausbau der
staatlichen Förderung ist notwendig, um die Auswirkungen der Kostensteigerungen
abzufedern und sowohl die Schulträger (Kommunen und freie Träger) als auch die
Schüler:innen zu entlasten. Nur durch eine ausreichende finanzielle
Unterstützung können Musik- und Kunstschulen ihre wichtige Bildungsarbeit
weiterhin anbieten, ohne dass die Unterrichtsgebühren in unerschwingliche Höhen
steigen. Dies ist auch ein wichtiger Schritt, um das Bildungsangebot in den
ländlichen Regionen Thüringens zu sichern, wo Musik- und Kunstschulen oft eine
zentrale Rolle im kulturellen Leben der Gemeinden spielen.
3.Die Jusos und die SPD auf Bundesebene bzw. im Bundestag sollen sich dafür
einsetzen, dass Honorarbeschäftigungen an Musik- und Kunstschulen weiterhin
möglich bleiben, sofern einzelne Musikpädagog:innen dies wünschen.
Viele Musikpädagog:innen entscheiden sich bewusst für eine Tätigkeit auf
Honorarbasis, um ihre künstlerische Freiheit und Flexibilität zu bewahren.
Freischaffende Musiker:innen, die neben ihrer Lehrtätigkeit in Musik- und
Kunstschulen auch in Orchestern, Bands oder als Solokünstler:innen tätig sind,
schätzen die Unabhängigkeit, die eine Honorarbeschäftigung bietet. Eine
Festanstellung würde für viele von ihnen bedeuten, dass sie ihre künstlerischen
Aktivitäten einschränken oder aufgeben müssten, da eine Festanstellung oft mit
festen Arbeitszeiten, weniger Flexibilität und steuerlichen Nachteilen
einhergeht. Auch für Schulen, die Lehrkräfte für Fächer mit geringer Nachfrage
(z. B. selten unterrichtete Instrumente oder künstlerische Techniken)
beschäftigen, ist es häufig nicht sinnvoll, diese Lehrkräfte fest anzustellen.
Die Nachfrage reicht oft nicht aus, um eine Voll- oder Teilzeitstelle zu
rechtfertigen.
Es ist daher notwendig, dass auf Bundesebene Regelungen geschaffen werden, die
es Musikpädagog:innen erlauben, weiterhin auf Honorarbasis tätig zu sein, sofern
sie dies wünschen. Die Freiheit, sich zwischen einer Festanstellung und einer
Honorartätigkeit zu entscheiden, sollte beibehalten werden, um sowohl die
Vielfalt des kulturellen Angebots als auch die individuellen Arbeitsbedürfnisse
der Lehrkräfte zu schützen.