Antrag: | Kein Luxus, sondern lebensnotwendig: Schwimmen rettet Leben |
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Antragsteller*in: | Jusos Jena (dort beschlossen am: 24.09.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.09.2024, 17:57 |
Ä1 zu A16: Kein Luxus, sondern lebensnotwendig: Schwimmen rettet Leben
Antragstext
Von Zeile 52 bis 54 einfügen:
weiterführende Schulen müssen ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um Schwimmunterricht anbieten zu können. In diesem Zusammenhang ist auch ein angemessener Ausbau der Lehrkräfteausbildung im Bereich Schwimmen umzusetzen. So können Schüler:innen, die den Unterricht in der Grundschule verpasst haben, in späteren Schuljahren ihre
Schwimmen zu können, ist nicht nur eine wichtige sportliche Fähigkeit, sondern
vor allem eine lebensrettende Fertigkeit. In Notsituationen kann Schwimmen über
Leben und Tod entscheiden. Umso besorgniserregender ist es, dass in Thüringen
ein erheblicher Teil der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend schwimmen
kann. Insbesondere durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist vielerorts
der Schwimmunterricht ausgefallen, was dazu geführt hat, dass 2021 rund 44,2 %
der Thüringer Grundschüler:innen als Nichtschwimmer:innen eingestuft wurden.1
Dies stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern verstärkt auch soziale
Ungleichheiten, da viele Eltern finanziell nicht in der Lage sind, privaten
Schwimmunterricht oder die notwendige Ausrüstung wie Schwimmgürtel zu
finanzieren.
In Thüringen ist der Schwimmunterricht nur in der Grundschule verpflichtend.
Weiterführende Schulen haben oft keine finanziellen Mittel, um Schwimmunterricht
anzubieten. Dies hat zur Folge, dass Kinder, die den Unterricht in der
Grundschule versäumt haben, beispielsweise durch die Schwimmbadschließungen
während Covid-19, keine Möglichkeit mehr haben, diesen nachzuholen. Finanzielle
Hürden für viele Familien verschärfen dieses Problem zusätzlich, da privater
Schwimmunterricht oft teuer und somit für viele Familien unerschwinglich ist.
Eine mögliche Antwort auf diese Herausforderungen war das Landesprogramm
„Stärken - Unterstützen - Abholen“, das als Reaktion auf die Pandemie im Jahr
2021 eingeführt wurde. Es zielte darauf ab, pandemiebedingte Lernrückstände
aufzuholen und stellte unter anderem Gutscheine für Schwimmkurse zur Verfügung.
In Thüringen wurden rund 4.500 Gutscheine für Schwimmkurse angeboten.2 Obwohl
dieses Programm eine sinnvolle Maßnahme zur Kompensation des ausgefallenen
Schwimmunterrichts darstellte, wurde es nicht in ausreichendem Maße in Anspruch
genommen. Viele Eltern und Schulen nutzten diese Förderung aufgrund des geringen
Bekanntheitsgrades nicht. Das Programm lief Ende 2023 aus, obwohl der Bedarf
nach wie vor groß ist.
Um die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in Thüringen zu verbessern,
müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Wiederaufnahme des Programms „Stärken - Fördern - Fordern“
Das Programm muss mit einem klaren Fokus auf die Schwimmausbildung wieder
aufgenommen werden. Die Mittel müssen wieder bereitgestellt werden, um allen
Kindern die Möglichkeit zu geben, schwimmen zu lernen.
2. Bessere Kommunikation und Information über das Angebot
Ein wesentlicher Grund für die geringe Inanspruchnahme des Programms war der
mangelnde Bekanntheitsgrad. Es bedarf daher einer gezielten
Informationskampagne, um Eltern und Schulen umfassend über die Angebote zu
informieren. Dazu gehören Informationsveranstaltungen an Schulen, Flyer und
gezielte Social-Media-Kampagnen, um sicherzustellen, dass die Informationen auch
ankommen.
3. Finanzielle Unterstützung der Familien
Viele Familien können sich die Schwimmkurse und die notwendige Ausrüstung nicht
leisten. Daher muss das Programm nicht nur die Schwimmkurse selbst finanzieren,
sondern auch die Ausrüstung wie Schwimmgürtel und andere Hilfsmittel zur
Verfügung stellen. Diese Unterstützung sollte in Form von Gutscheinen oder
Sachleistungen direkt an die Eltern und Schulen weitergegeben werden, um
sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern am
Schwimmunterricht teilnehmen können.
4. Obligatorischer Schwimmunterricht auch an weiterführenden Schulen
Schwimmunterricht darf nicht nur in der Grundschule verpflichtend sein. Auch
weiterführende Schulen müssen ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um
Schwimmunterricht anbieten zu können. In diesem Zusammenhang ist auch ein angemessener Ausbau der Lehrkräfteausbildung im Bereich Schwimmen umzusetzen. So können Schüler:innen, die den
Unterricht in der Grundschule verpasst haben, in späteren Schuljahren ihre
Schwimmfähigkeit erwerben.
5) Verstärkte Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen
Um den Zugang zu Schwimmkursen zu erleichtern und die Kapazitäten zu erhöhen,
sollte die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schwimmvereinen intensiviert
werden. Schwimmvereine können zusätzliche Kurse anbieten und bestehende
Kooperationen wie das Programm „Kita-Schule-Sportverein“ sollten ausgebaut
werden. Dies würde sicherstellen, dass ausreichend qualifizierte
Schwimmtrainer:innen zur Verfügung stehen und die Schwimmausbildung
flächendeckend angeboten wird.
Von Zeile 52 bis 54 einfügen:
weiterführende Schulen müssen ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um Schwimmunterricht anbieten zu können. In diesem Zusammenhang ist auch ein angemessener Ausbau der Lehrkräfteausbildung im Bereich Schwimmen umzusetzen. So können Schüler:innen, die den Unterricht in der Grundschule verpasst haben, in späteren Schuljahren ihre
Schwimmen zu können, ist nicht nur eine wichtige sportliche Fähigkeit, sondern
vor allem eine lebensrettende Fertigkeit. In Notsituationen kann Schwimmen über
Leben und Tod entscheiden. Umso besorgniserregender ist es, dass in Thüringen
ein erheblicher Teil der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend schwimmen
kann. Insbesondere durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist vielerorts
der Schwimmunterricht ausgefallen, was dazu geführt hat, dass 2021 rund 44,2 %
der Thüringer Grundschüler:innen als Nichtschwimmer:innen eingestuft wurden.1
Dies stellt nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern verstärkt auch soziale
Ungleichheiten, da viele Eltern finanziell nicht in der Lage sind, privaten
Schwimmunterricht oder die notwendige Ausrüstung wie Schwimmgürtel zu
finanzieren.
In Thüringen ist der Schwimmunterricht nur in der Grundschule verpflichtend.
Weiterführende Schulen haben oft keine finanziellen Mittel, um Schwimmunterricht
anzubieten. Dies hat zur Folge, dass Kinder, die den Unterricht in der
Grundschule versäumt haben, beispielsweise durch die Schwimmbadschließungen
während Covid-19, keine Möglichkeit mehr haben, diesen nachzuholen. Finanzielle
Hürden für viele Familien verschärfen dieses Problem zusätzlich, da privater
Schwimmunterricht oft teuer und somit für viele Familien unerschwinglich ist.
Eine mögliche Antwort auf diese Herausforderungen war das Landesprogramm
„Stärken - Unterstützen - Abholen“, das als Reaktion auf die Pandemie im Jahr
2021 eingeführt wurde. Es zielte darauf ab, pandemiebedingte Lernrückstände
aufzuholen und stellte unter anderem Gutscheine für Schwimmkurse zur Verfügung.
In Thüringen wurden rund 4.500 Gutscheine für Schwimmkurse angeboten.2 Obwohl
dieses Programm eine sinnvolle Maßnahme zur Kompensation des ausgefallenen
Schwimmunterrichts darstellte, wurde es nicht in ausreichendem Maße in Anspruch
genommen. Viele Eltern und Schulen nutzten diese Förderung aufgrund des geringen
Bekanntheitsgrades nicht. Das Programm lief Ende 2023 aus, obwohl der Bedarf
nach wie vor groß ist.
Um die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in Thüringen zu verbessern,
müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Wiederaufnahme des Programms „Stärken - Fördern - Fordern“
Das Programm muss mit einem klaren Fokus auf die Schwimmausbildung wieder
aufgenommen werden. Die Mittel müssen wieder bereitgestellt werden, um allen
Kindern die Möglichkeit zu geben, schwimmen zu lernen.
2. Bessere Kommunikation und Information über das Angebot
Ein wesentlicher Grund für die geringe Inanspruchnahme des Programms war der
mangelnde Bekanntheitsgrad. Es bedarf daher einer gezielten
Informationskampagne, um Eltern und Schulen umfassend über die Angebote zu
informieren. Dazu gehören Informationsveranstaltungen an Schulen, Flyer und
gezielte Social-Media-Kampagnen, um sicherzustellen, dass die Informationen auch
ankommen.
3. Finanzielle Unterstützung der Familien
Viele Familien können sich die Schwimmkurse und die notwendige Ausrüstung nicht
leisten. Daher muss das Programm nicht nur die Schwimmkurse selbst finanzieren,
sondern auch die Ausrüstung wie Schwimmgürtel und andere Hilfsmittel zur
Verfügung stellen. Diese Unterstützung sollte in Form von Gutscheinen oder
Sachleistungen direkt an die Eltern und Schulen weitergegeben werden, um
sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern am
Schwimmunterricht teilnehmen können.
4. Obligatorischer Schwimmunterricht auch an weiterführenden Schulen
Schwimmunterricht darf nicht nur in der Grundschule verpflichtend sein. Auch
weiterführende Schulen müssen ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um
Schwimmunterricht anbieten zu können. In diesem Zusammenhang ist auch ein angemessener Ausbau der Lehrkräfteausbildung im Bereich Schwimmen umzusetzen. So können Schüler:innen, die den
Unterricht in der Grundschule verpasst haben, in späteren Schuljahren ihre
Schwimmfähigkeit erwerben.
5) Verstärkte Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen
Um den Zugang zu Schwimmkursen zu erleichtern und die Kapazitäten zu erhöhen,
sollte die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schwimmvereinen intensiviert
werden. Schwimmvereine können zusätzliche Kurse anbieten und bestehende
Kooperationen wie das Programm „Kita-Schule-Sportverein“ sollten ausgebaut
werden. Dies würde sicherstellen, dass ausreichend qualifizierte
Schwimmtrainer:innen zur Verfügung stehen und die Schwimmausbildung
flächendeckend angeboten wird.