Veranstaltung: | Landeskonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 10 Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landeskonferenz |
Beschlossen am: | 28.09.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Integration in den digitalen Zahlungsverkehr statt Stigmatisierung!
Beschlusstext
Die Jusos Thüringen fordern, dass Bezahlkarten für Geflüchtete so ausgestaltet
werden, dass sie in ihrem Funktionsumfang dem einer normalen Bankkarte
entsprechen.
Rechtspopulistischer Überbietungswettbewerb
Bisher ist die Einführung der Bezahlkarten lediglich eine weitere Maßnahme, mit
dem Ziel geflüchtete Menschen zu drangsalieren. Die aktuelle Ausgestaltung in
zahlreichen Thüringer Landkreisen ist eine weitere Verzweiflungstat im
rechtspopulistischen Überbietungswettbewerb in der Migrationspolitik. Diese
Übernahme und Umsetzung rechter Ideen und Narrative verurteilen wir aufs
Schärfste. Karten, wie sie bisher in Thüringen ausgestellt wurden, helfen weder
dem Land, der Verwaltung, noch neuen oder alteingesessenen Thüringer:innen.
In Thüringen können die Kommunen selbständig über die Höhe des Barbetrags und
weitere Zusatzfunktionen der Bezahlkarten entscheiden. Somit kann die Karte eine
Möglichkeit sein, Geflüchtete in den digitalen Zahlungsverkehr zu integrieren,
statt sie zu stigmatisieren. Deswegen fordern wir die Teilnahme am digitalen
Zahlungsverkehr für Geflüchtete ohne:
1)Bargeldbegrenzung
Wie bei einer normalen Bankkarte, sollte es möglich sein, das ganze Guthaben am
Bankautomaten oder an der Supermarktkasse abzuheben. Aufgrund der niedrigen
Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz sind Geflüchtete besonders stark auf
Flohmärkte, Plattformen wie Kleinanzeigen.de oder Privatverkäufe angewiesen.
Diese können oft nur in bar abgewickelt werden. Fallen diese Möglichkeiten weg,
wird das zur Verfügung stehende Budget künstlich geschmälert und die
Versorgungssituation verschlechtert.
2)örtliche Beschränkungen
Karten, welche beispielsweise nur in einem bestimmten Kreis oder einem
Postleitzahlen-Gebiet gültig sind, stellen eine unnötige Einschränkung der
Bewegungsfreiheit von Geflüchteten dar. Eine Person aus Greiz, die zur Anhörung
nach Suhl oder Hermsdorf fährt, hat aktuell keine Möglichkeit, mit der Karte
unterwegs Essen oder Trinken zu erwerben. Die örtlichen Beschränkungen kommen
einer finanziellen Residenzpflicht durch die Hintertür gleich.
3)Genehmigungspflicht von Überweisungen oder Abonnements
Keine Überweisungen tätigen zu können, verunmöglicht beispielsweise die
Mitgliedschaft in einem Sportverein oder den Abschluss eines günstigen
Handyvertrages. Die Integration wird durch diese Einschränkungen künstlich
erschwert. Außerdem werden sowohl die Terminkalender von Geflüchteten und
Beamt:innen unnötig gefüllt, um einzelne Überweisungen zu genehmigen. Der
Verwaltungsaufwand steigt erneut und die Privatsphäre von Geflüchteten wird
beschnitten. Um eine erfolgreiche Teilnahme am Zahlungsverkehr zu ermöglichen,
müssen zielgruppenorientierte Hilfestellungen zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlicher Verwaltungsaufwand
Immer wieder urteilen Sozialgerichte gegen pauschale Bargeldgrenzen. Denn bei
dem Erlass einer Bargeldbegrenzung handelt es sich um eine
Einzelfallentscheidung, welche persönliche Besonderheiten berücksichtigen und
begründet werden muss. Diese Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände
bei der Ausstellung jeder Bezahlkarte mit Bargeldgrenze konfrontiert die
Verwaltung mit einem immensen Aufwand. Dringend benötigte Ressourcen werden
verschwendet, um ein unnötiges Stigmatisierungsinstrument am Leben zu erhalten.
Rechtspopulistischem Überbietungswettbewerb eine Absage erteilen!
Solch eine Politik ist mit einem jungsozialistischem Weltbild unvereinbar. Sie
basiert auf gezielt geschürten Ressentiments, Rassismus und Klassismus, indem
sie versucht, Menschen gezielt gegeneinander auszuspielen. Dabei wird kein
einziges Problem gelöst, sondern neue geschaffen.
Antragsbegründung
erfolgt mündlich