Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Altenburger Land, Jusos Gera & Jusos Greiz |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 24.05.2023, 21:36 |
U4: Tiere schützen – Aufklärung vor Erwerb!
Antragstext
Die Jusos Thüringen fordern, dass Tierhandlungen, Züchter:innen und alle
weiteren Verkaufsstellen von lebendigen Tieren dazu verpflichtet werden,
Erwerber:innen über die Herkunft ihrer Tiere sowie eine artgerechte Tierhaltung
aufzuklären. Ein Aufklärungsbogen zur artgerechten Haltung der jeweiligen Tiere
soll durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in
Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und -vereinen erstellt und beim Erwerb
verpflichtend ausgehändigt werden.
Antragsbegründung
Viele Tiere, welche in Privathaushalten leben, haben oft zu wenig Platz, fehlende Bewegung, Beschäftigung oder das falsche Futter. Zudem wird der Aufwand häufig unterschätzt oder es fehlt an Wissen zu einer artgerechten Tierhaltung.
Die artgerechte Heimtierhaltung bedeutet, einem Tier eine Umgebung zu bieten, welche deren biologischen und verhaltensmäßigen Bedürfnissen entspricht. Dazu gehört im Wesentlichem die Bereitstellung von angemessenem Futter, Wasser, Unterschlupf, Bewegung, Sozialisierung und medizinischer Versorgung. Eine artgerechte Heimtierhaltung ist wichtig für das Wohlergehen des Tieres, da sie dazu beiträgt, dass es deren natürlichen Verhaltensweisen ausleben und ein gesundes und glückliches Leben führen kann.
Diese Verantwortung der artgerechten Haltung liegt aktuell alleinig bei den Personen, welche Tiere besitzen oder erworben haben. Die Verkäufer:innen sind aktuell lediglich dazu verpflichtet über „Mängel“ aufzuklären. Das bedeutet z.B. über Krankheiten der Tiere, jedoch nicht über die spezifischen Bedürfnisse, eine angemessene Umgebung und Pflege zu informieren. Dies muss geändert werden, um das Wohl der Tiere zu verbessern.