Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Antragsteller*in: | Jusos Weimar und Weimarer Land (dort beschlossen am: 24.05.2023) |
Status: | Verschoben |
Eingereicht: | 24.05.2023, 21:56 |
S9: Stärkung von einkommensabhängigen Sozialleistungen – Abbau von bürokratischen Hürden
Antragstext
Wir Jusos Thüringen fordern die Abschaffung der vielfältigen Antrags- und
Erklärungsnotwendigkeiten zur Absicherung der Existenz für einkommensschwache
Personengruppen. Zielstellung sollte eine einheitliche „Finanzerklärung“ sein,
welche die Steuerfestsetzung und die Festsetzung von einkommensabhängigen
Sozialleistungen (z.B. BAföG oder Wohngeld) verbindet. Hierfür soll nur noch
eine Behörde zuständig sein.
Antragsbegründung
Einkommensschwache Arbeiter:Innen, sowie Auszubildene/Studierende haben Anspruch auf Wohngeld bzw. BAföG zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Hierfür sind jedoch gesonderte Anträge bei diversen Ämtern notwendig, welche im Wesentlichen Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse fordern. Beim BAföG erstreckt sich der Abfragehorizont auch auf die Eltern und u.U. andere familiäre Personen. Auch bei diesen Personen werden lediglich die Einkommensverhältnisse abgefragt. Sämtliche Informationen werden jedoch auch im Rahmen der Steuererklärungen der einzelnen Person den Finanzämtern bekannt und liegen diesen vor.
Einkommensabhängige Sozialleistungen bestimmen als Ausgangspunkt regelmäßig die steuerlichen Einkünfte, vgl. z.B. § 14 Abs. 1 WoGG, § 21 Abs. 1 BAföG.
Gerade für einkommensschwächere Personengruppen stellen behördliche Schreiben und Anträge einen gesteigerten Aufwand dar. Auch ist ihnen, ob ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, eine effektive Rechtsverfolgung nicht immer möglich.
Milderung würde die Abschaffung der bislang getrennt verlaufende Verwaltung der Bereiche „Steuer“ und „Sozialleistungen“ ermöglichen. Mit einer einheitlichen Finanzerklärung würde sich der Antragsaufwand mindestens halbieren. Auch wären weniger Angaben nötig, da die zuständige Behörde bereits auf die Informationen der Beteiligten zugreifen könnte. Auch würde das Risiko von Erfassungsfehlern und gezielten Manipulationsversuchen im Bereich der Sozialleistungen gemildert werden. Des Weiteren würde für die Antragssteller:innen nur noch eine anzusprechende Behörde bestehen. Weiterhin könnten dadurch Beratungsangebote durch die Gesamtbetrachtung in der Individualität an Qualität gewinnen. Ferner könnte es zur Minderung der Belastung innerhalb des ganzheitlichen Verwaltungsapparates führen.
Eine Reform wie dargestellt könnte u.a. zur Verbesserung der Chancengleichheit beitragen, Bürokratie abbauen und den Sozialstaat in seiner praktischen Umsetzung verbessern.