Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Antragsberatung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaKo |
Beschlossen am: | 10.06.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Reichsbürgerbewegung bekämpfen: Staatsverleugnung mit Volksverhetzung gleichstellen
Beschlusstext
Als Folge der zunehmenden Radikalisierung der Reichsbürgerszene, die klar
rechtsextremistische Tendenzen aufweist, sowie durch das Aufkommen von
terroristischen Organisationen wie den "Vereinten Patrioten" und der
"Patriotischen Union", ist eine wehrhafte Demokratie von großer Bedeutung. Diese
extremistischen Gruppierungen zeigen personelle Verstrickungen zu
neonazistischen Organisationen wie den "Freien Sachsen" und "Freies Thüringen".
In Thüringen hat sich die Reichsbürgerszene zudem zum erweiterten Vorfeld der
AfD entwickelt und dadurch eine Verbindung in die Parlamente und die politische
Landschaft geschaffen.
Die Jusos Thüringen fordern:
- die bisherigen Ereignisse und Zwischenfälle im Bezug auf die oben
genannten Gruppierungen nachhaltig aufzuarbeiten und die sich daraus
ergebenen Muster in bestehende und zukünftige Ermittlungen einfließen zu
lassen,
- eine stärkere Überwachung von Gruppierungen und Personen, welche eben
diese Muster aufweisen und staatsgefährdende Verschwörungsideologien
verbreiten,
- eine deutlich erhöhte Polizeipräsenz bei Veranstaltungen und
Zusammenkünften der rechten Szene,
- Aufklärung an Schulen und vergleichbaren Einrichtungen um Kinder und
Jugendliche, welche besonders durch Manipulationen aus der
Reichsbürgerszene gefährdet sind für sämtliche Propaganda zu
sensibilisieren, sowie
- eine offizielle behördliche Meldestelle zur Registrierung und Verfolgung
aller staatsfeindlichen Gruppen und Personen.
- Leugnug der Existenz der Bundesrepubkik soll als eigener Straftatbestand
behandeln werden
Antragsbegründung
Die Staatsverleugnung der BRD geht über eine bloße Ablehnung hinaus und stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie dar. Indem der Staat als Besatzungszone, Firma oder als nicht demokratisch legitimes Konstrukt diffamiert wird, wird nicht nur die Legitimität unserer Institutionen in Frage gestellt, sondern auch die grundlegende Einigkeit über den demokratischen Konsens untergraben.
Durch die Radikalisierung verunsicherter Personen, die gegen Beamte, Einsatzkräfte und politische Vertreter aufgestachelt werden, kommt es etwa zu einer Delegitimation von Steuern und behördlichen Vorlagen. Dies führt zur Bedrohung, Terrorisierung und sogar zu schweren Verletzungen und Tötungen von Einsatzkräften. Es ist unerlässlich, diese Gewaltspirale zu durchbrechen, um Beamte und Einsatzkräfte zu schützen.
Der bisherige Straftatbestand der Volksverhetzung greift nicht weit genug, um das Leugnen eines offensichtlich existierenden Staates angemessen zu erfassen, da er weitgehend nur aktive Aufrufe zur Gewalt gegen die im §130 StGB beschriebenen Gruppen und Personen verfolgt. Ebenso ist es jedoch hochproblematisch gegenüber unserer Verfassung den Staat zu leugnen oder ihn als Firma etc. zu verunglimpfen. Es ist daher erforderlich, eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, die das öffentliche Leugnen des Staates, sei es durch Bezeichnungen wie Besatzungszone oder Firma, als Straftatbestand behandelt.
Durch die Einführung spezifischer Straftatbestände für die Staatsverleugnung können Verschwörungsideologen besser und einfacher davon abgehalten werden, zu hetzen. Bisherige rechtliche Instrumente reichen oft nicht aus, und die Verwendung von Codesprache erschwert die strafrechtliche Verfolgung. Eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung ist notwendig, um hier präventiv tätig werden zu können.