Antrag: | Die Polizei dein Freund und/oder Täter |
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Antragsteller*in: | KV Erfurt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 10.06.2023, 10:47 |
Ä3 zu I3: Die Polizei dein Freund und/oder Täter
Antragstext
Von Zeile 25 bis 28:
Die Jusos Thüringen positionieren sich einer materiellen Stärkung von Polizei und Sicherheitsapparat gegenüber grundsätzlich kritisch und unterstützen keinen Wahlkampf mit diesem Themenschwerpunkt für die kommende Landtagswahl![Leerzeichen]
Wir fordern stattdessen den konsequenten Kampf gegen Rechts, in der Politik und in Thüringer Behörden. Auch wenn bisher vorwiegend andere Bundesländer die Schlagzeilen bestimmten, gibt es keine
The situation is in fact bad!
Immer wieder decken engagierte Journalist:innen investigativ rechte Netzwerke
und Pannen in Ermittlungsbehörden auf. Nichtsdestotrotz wird der Polizei weiter
das Recht zugestanden, eigene Regelverstöße selbst zu verfolgen und zu ahnden.
Von den jährlich ca. 2.200 Verfahren aufgrund von Polizeigewalt wurden 98% von
der Staatsanwaltschaft eingestellt. Verurteilt wurde in den letzten beiden
Jahren ein Beamter. Das Dunkelfeld scheint mindestens 5x-6x größer zu sein,
sodass selbst Nils Mesla, Sonderberichterstatter für Folter bei der UN,
deutschen Behörden eine verzerrte Wahrnehmung attestiert. Die Strafverfolgung
innerhalb der Polizei benennt er wörtlich als „Systemversagen“, weil Behörden
nicht in der Lage sind ihre eigene Blindheit zu erkennen. Während
Demonstrant:innen im Schnellverfahren abgeurteilt werden, werden Verfahren gegen
Polizist:innen verschleppt und eingestellt. Das Problem der Polizeigewalt wird
systematisch in statistischen Erhebungen und im öffentlichen Diskurs
ausgeblendet. Leider sind die entsprechenden Polizeibehörden keine verlässliche
Informationsquelle. Diese Blindheit für die eigenen Verfehlungen, zerstört
nachhaltig das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizei und schadet
letztendlich auch den Beamt:innen selbst. Die Polizei spielt als Exekutive und
Judikative in Personalunion eine zentrale Bedeutung in unserer Gesellschaft,
jedoch sind wir der Meinung, dass jede Gewaltausübung rechenschaftspflichtig
sein sollte. Für ein uneingeschränktes Vertrauen in die Polizei muss jede
Beschwerde gegen die Polizei umgehend aufgenommen werden und unparteiisch,
umfassend und unabhängig ermittelt werden. Systematischer Täterschutz bewirkt
hingegen das Gegenteil.
Die Jusos Thüringen positionieren sich einer materiellen Stärkung von Polizei und
Sicherheitsapparat gegenüber grundsätzlich kritisch und unterstützen keinen
Wahlkampf mit diesem Themenschwerpunkt für die kommende Landtagswahl!
Wir fordern stattdessen den konsequenten Kampf gegen Rechts, in der Politik und in Thüringer Behörden. Auch wenn
bisher vorwiegend andere Bundesländer die Schlagzeilen bestimmten, gibt es keine
Anhaltspunkte dafür zu glauben, die Lage in Thüringen gestaltete sich davon
signifikant verschieden.
Die Jusos Thüringen sind der Meinung das sich ein System nicht selbst
kontrollieren kann. Um den bestmöglichen Schutz von Beamt:innen und Bürger:innen
zu gewährleisten fordern wir deshalb, eine umfassende Reformierung der
Statistikerhebung, Ausbildung und zahlreichen anderen Bereichen innerhalb und
außerhalb der Polizei.
Polizist:innen sollten nicht wie Soldat:innen auftreten, die zusätzliche
Militarisierung der Polizei lehnen wir ebenfalls auf schärfste ab.
Demonstrationen und unbequemer Protest sind essentieller Teil demokratischer
Kultur und sollten auch von staatlichen Institutionen erkannt werden.
Einschüchterung von Demonstrierenden oder das Verlegen an „günstigere“ Orte
durch Versammlungsbehörden verbietet sich deshalb.
Strafverfolgung der Polizei auf Demonstrationen
Verletzte Demonstrierende geben aus Angst vor Repression in der Regel im
Krankenhaus nicht an, wie die Verletzungen zustande gekommen sind. Andere
Aktivisti nehmen keine medizinische Hilfe in Anspruch aus Angst. Nicht zuletzt,
deshalb ist die tatsächliche Zahl der verletzten Demonstrierenden in der Regel
unklar.
- Krankenhauspersonal sollte deshalb nach Demonstrationen nur mit der
Polizei kooperieren, wenn ausgeschlossen ist, dass Patent:innen
strafrechtlich belangt werden.
Missbrauchsräume minimieren
In verschiedenen deutschen Städten, u.a. Erfurt und Leipzig, versucht die
Polizei mit der Ermächtigung zu uneingeschränkten Personenkontrollen von
Straftaten abzuschrecken. Dabei schreckt sie zusätzlich vor großflächigen
Stadtgebieten ab und schafft ein kriminalisierendes Stigma.
- Wir fordern die Abschaffung von zeitlich unbegrenzten
verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen an sogenannten „gefährlichen
Orten“.
Die Möglichkeit der Polizei unbegrenzt Identitäts- und Taschenkontrollen in
gewissen Gebieten durchzuführen, führt zu kollektiven Verdächtigungen anhand
äußerlicher diskriminierender Stereotype. Davon betroffen sind vor allem
migrantisch-gelesene, links-gelesene und junge Menschen. „Gefährliche Orte“
begünstigen systematisch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) und ‚Racial Profiling‘, auch weil i.d.R. die Dokumentationspflicht der
Polizei entfällt. Die zur Begründung genutzten „polizeilichen Erfahrungswerte“
und Kriminalstatistiken sind unzuverlässig und selbstbestätigend. Es gibt keine
Perspektive zur Beendigung des Sonderstatus „gefährlicher Ort“. Die alltägliche
Straftat-Unterstellung der Polizei gegenüber signifikanten Teilen der
Bevölkerung bestärkt Misstrauen und drängt beträchtliche Gesellschaftsgruppen
zunehmend in einen Exklusions-Teufelskreis aus dem staatlichen Schutz.
Darüber hinaus gibt es in Thüringen aktuell keine öffentliche Möglichkeit, um
das genaue Ausmaß der festgelegten Gebiete einzusehen und eine potenzielle
Polizeikontrolle zu beachten bzw. zu vermeiden. Verschwimmende und unbekannte
Grenzen begünstigen den Missbrauch der Polizei unter anderem als Vorwand für
verdachtsunabhängige Personenkontrollen in nicht-zutreffenden Gebieten.
- Wir fordern konsequente Transparenz über polizeiliche Mittel und deren
eindeutige Grenzen.
Diskursverschiebungen durch die Polizei
Diskurse über die zusätzliche Finanzierung der Polizei, bzw. eine weitergehende
Versicherheitlichung der Gesellschaft werden immer wieder von verschiedensten
Statistiken wie die Bundeskriminalstatistik begleitet.
Diese gezielten Diskursverschiebung werden insbesondere in der Debatte um Gewalt
gegen Polizist:innen deutlich:
Das BKA behauptet beispielweise 2020 stieg die Zahl der Gewaltdelikte gegen
Polizist:innen in Thüringen um 36.6%, faktisch sank die Zahl jedoch deutlich.
Lediglich eine Änderung der Definition von Gewalttaten gegen Polizist:innen
führte zu diesen erschreckenden Zahlen.
Ein weiteres Beispiel hierfür sind die Zahlen des LKA Sachsen 2020. Wie sich
später herausstellte schrumpfte die ursprüngliche Angabe von rund 2800
Beamt:innen, die Opfer von Gewalt wurden, letztlich auf 76. Zuvor mitgezählt
wurden unter anderem Beamt:innen, die gegen Glastüren liefen, stolperten oder
sich die Faust am Gesicht von Tatverdächtigen verletzten. Dieses Verhalten der
Polizei schadet nicht nur dem politischen Diskurs, sondern auch der
Glaubwürdigkeit der Polizei. Nicht zuletzt zeigt diese Kategorisierung
mangelnden Respekt gegenüber den Beamt:innen die tatsächlich im Dienst Gewalt
erfahren oder Beamt:innen, die an einer Aufklärung von Straftaten innerhalb der
Polizei interessiert sind.
Zahlreiche Nachrichtenplattformen übernahmen die ursprünglichen Zahlen jedoch
ohne kritische Prüfung, womit sich Teile der Medien zum willigen Sprachrohr der
Polizei im laufenden politischen Diskurs machten.
- Die Angaben der Polizei und dessen Pressemeldungen sollten nicht neutrale
Informationsquelle verwendet werden, sondern eindeutig als Meinung einer
(Konflikt)partei gekennzeichnet werden.
- Weiterhin fordern wir, das Statistiken zu Polizeigewalt und Gewalt gegen
Polizist:innen künftig unabhängig und nach einheitlichen Kriterien erhoben
werden.
- Unter anderem sollte statistisch erfasst werden:
- Tötungen durch alle Polizeibehörden
- die schwere der Gewaltdelikt (gegen die Polizei)
- rassistische und diskriminierende Straftaten durch die Polizei
- lokale Verteilung von Fällen von Polizeigewalt
Rechenschaftspflicht der Polizei zu erhöhen
Wir wollen hierarchische Strukturen innerhalb der Polizei thematisieren und
durch Kontrollmechanismen und Prozesse in der Verwaltung auch Führungskräfte für
Diskriminierungen zur Rechenschaft ziehen, die durch ihre Mitarbeiter:innen
verschuldet wurden. Bisher darf die Thüringer Polizei potenzielle Straftaten in
der eigenen Behörde verfolgen, die Jusos Thüringen halten dieses System für
dysfunktional.
Wir fordern deshalb, eine eigene, unabhängige Behörde:
- bestehend aus Personen, die zu 90% nie in der Polizei tätig waren
- eigenständig Untersuchungen einleiten kann
- die mit allen Kompetenzen ausgestattet ist, um Hinweisen unabhängig
nachgehen können
dazu gehört:
- die Einsicht in Akten laufender und abgeschlossener Verfahren,
- Einsicht in Polizeiinterner,
- Betretungsrecht von Polizeidienststellen,
- keine Informationspflicht gegenüber der staatlichen Exekutive.
Die Behörde sollte tätig werden, wenn:
- persönliches Fehlverhalten eines Polizisten/einer Polizistin vorliegen
könnte
- eine polizeiliche Maßnahme eventuell rechtswidrig war
Zusätzlich sollte die Behörde die alle Verfahren an sich ziehen bei denen
Personen durch Polizist:innen getötet oder schwer verletzt werden.
- Der Behörde sind die entsprechenden Ressourcen zu Ermittlung
bereitzustellen
Wenn Polizist:innen:
- Missstände oder Fehler aufzeigen wollen
- In Konfliktsituationen geraten oder Probleme mit ihrem Dienstherrn
vorliegen
- kurzfristige psychologische Hilfe benötigen
Die Stelle des Thüringer Polizeibeauftragten kann wahlweise in die Behörde
integriert werden.
Prävention und Ausrüstung:
- Um Straftaten innerhalb der Polizei vorzubeugen fordern wir weiterhin
einen Fokus auf die Ausbildung, der Beamt:innen, anstatt immer teurere und
unnötige Ausrüstung anzuschaffen.
Bodycams haben sich in ihrer gegenwärtigen Anwendung als ungeeignet zur besseren
Aufklärung von Straftaten herausgestellt. Sie erhöhen lediglich das Machtgefälle
zwischen Beamt:innen und Bürger:innen und sind zur Strafaufklärung innerhalb der
Polizei ungeeignet, weil potentielle Täter:innen die Kamera selbst ausschalten
können. So geschehen in Frankfurt oder Dortmund. Die anhaltenden Proteste in
Frankreich zeigen, dass eine Militarisierung der Polizei mit Kriegswaffen, wie
Gummigeschosswerfer etc. lediglich zu heftigen Gegenreaktionen führt.
Tränengaswerfer, Panzerfahrzeuge oder ähnliches Material erschweren die sichere
Wahrnehmung des Demonstrationsrechts, vor allem weil es in der Praxis von
ungeübten Kräften eingesetzt wird.
- Derartigen Aufrüstungsfantasien erteilen wir deshalb eine klare Absage
- Wir fordern die Abschaffung von Bodycams
- Wir fordern weiterhin verpflichtende Schulungen in den Bereichen:
- Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen,
- intersektionale Rassismus(prävention),
- intersektionalem Feminismus
- Menschenrechte,
- Racial Profiling(-Vermeidung),
- interkulturelle Kommunikation.
Hierin sollten auch ältere Beamt:innen verpflichtend geschult werden.
- Für Beamt:innen sollten regelmäßige Fortbildungs- und Wiederholungskurse
die Regel sein um Eskalation durch unsicheres Verhalten der Polizei zu
vermeiden. Insbesondere Polizist:innen die selten Streifendienst machen,
sollten regelmäßig in Sicherung unterwiesen werden.
- Weiterhin sollte das Bewerbungsverfahren in Bezug auf Eignung und
(politischen) Hintergrund von Bewerber:innen fokussiert werden
- Um potentielle Täter:innen innerhalb der Polizei identifizieren zu können,
fordern wir eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizist:innen, die in
Thüringen eingesetzt werden.
Nur weil die Polizei physischen zwang anwendet, handelt es sich nicht
automatisch um Polizeigewalt, jedoch sollte immer die Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben. Das Interventionsminimum ist dabei zu achten. Wann dies jedoch
erreicht ist liegt meist im Ermessen der Beamt:innen. Die Jusos Thüringen wollen
hier Rechtssicherheit für Beamt:innen und Betroffene schaffen.
Um willkürliche oder uneinheitliche Anwendung bestehender Gesetze zu verhindern,
fordern wir zusätzlich eine möglichst präzise Ausgestaltung des Polizeigesetzes.
- Begriffe wie „Handeln nach Treu und Glauben“ bzw. „einen Ermessenspielraum
nach guten Sitten“ sollte möglichst im Polizeigesetz konkretisiert werden
Von Zeile 25 bis 28:
Die Jusos Thüringen positionieren sich einer materiellen Stärkung von Polizei und Sicherheitsapparat gegenüber grundsätzlich kritisch und unterstützen keinen Wahlkampf mit diesem Themenschwerpunkt für die kommende Landtagswahl![Leerzeichen]
Wir fordern stattdessen den konsequenten Kampf gegen Rechts, in der Politik und in Thüringer Behörden. Auch wenn bisher vorwiegend andere Bundesländer die Schlagzeilen bestimmten, gibt es keine
The situation is in fact bad!
Immer wieder decken engagierte Journalist:innen investigativ rechte Netzwerke
und Pannen in Ermittlungsbehörden auf. Nichtsdestotrotz wird der Polizei weiter
das Recht zugestanden, eigene Regelverstöße selbst zu verfolgen und zu ahnden.
Von den jährlich ca. 2.200 Verfahren aufgrund von Polizeigewalt wurden 98% von
der Staatsanwaltschaft eingestellt. Verurteilt wurde in den letzten beiden
Jahren ein Beamter. Das Dunkelfeld scheint mindestens 5x-6x größer zu sein,
sodass selbst Nils Mesla, Sonderberichterstatter für Folter bei der UN,
deutschen Behörden eine verzerrte Wahrnehmung attestiert. Die Strafverfolgung
innerhalb der Polizei benennt er wörtlich als „Systemversagen“, weil Behörden
nicht in der Lage sind ihre eigene Blindheit zu erkennen. Während
Demonstrant:innen im Schnellverfahren abgeurteilt werden, werden Verfahren gegen
Polizist:innen verschleppt und eingestellt. Das Problem der Polizeigewalt wird
systematisch in statistischen Erhebungen und im öffentlichen Diskurs
ausgeblendet. Leider sind die entsprechenden Polizeibehörden keine verlässliche
Informationsquelle. Diese Blindheit für die eigenen Verfehlungen, zerstört
nachhaltig das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizei und schadet
letztendlich auch den Beamt:innen selbst. Die Polizei spielt als Exekutive und
Judikative in Personalunion eine zentrale Bedeutung in unserer Gesellschaft,
jedoch sind wir der Meinung, dass jede Gewaltausübung rechenschaftspflichtig
sein sollte. Für ein uneingeschränktes Vertrauen in die Polizei muss jede
Beschwerde gegen die Polizei umgehend aufgenommen werden und unparteiisch,
umfassend und unabhängig ermittelt werden. Systematischer Täterschutz bewirkt
hingegen das Gegenteil.
Die Jusos Thüringen positionieren sich einer materiellen Stärkung von Polizei und
Sicherheitsapparat gegenüber grundsätzlich kritisch und unterstützen keinen
Wahlkampf mit diesem Themenschwerpunkt für die kommende Landtagswahl!
Wir fordern stattdessen den konsequenten Kampf gegen Rechts, in der Politik und in Thüringer Behörden. Auch wenn
bisher vorwiegend andere Bundesländer die Schlagzeilen bestimmten, gibt es keine
Anhaltspunkte dafür zu glauben, die Lage in Thüringen gestaltete sich davon
signifikant verschieden.
Die Jusos Thüringen sind der Meinung das sich ein System nicht selbst
kontrollieren kann. Um den bestmöglichen Schutz von Beamt:innen und Bürger:innen
zu gewährleisten fordern wir deshalb, eine umfassende Reformierung der
Statistikerhebung, Ausbildung und zahlreichen anderen Bereichen innerhalb und
außerhalb der Polizei.
Polizist:innen sollten nicht wie Soldat:innen auftreten, die zusätzliche
Militarisierung der Polizei lehnen wir ebenfalls auf schärfste ab.
Demonstrationen und unbequemer Protest sind essentieller Teil demokratischer
Kultur und sollten auch von staatlichen Institutionen erkannt werden.
Einschüchterung von Demonstrierenden oder das Verlegen an „günstigere“ Orte
durch Versammlungsbehörden verbietet sich deshalb.
Strafverfolgung der Polizei auf Demonstrationen
Verletzte Demonstrierende geben aus Angst vor Repression in der Regel im
Krankenhaus nicht an, wie die Verletzungen zustande gekommen sind. Andere
Aktivisti nehmen keine medizinische Hilfe in Anspruch aus Angst. Nicht zuletzt,
deshalb ist die tatsächliche Zahl der verletzten Demonstrierenden in der Regel
unklar.
- Krankenhauspersonal sollte deshalb nach Demonstrationen nur mit der
Polizei kooperieren, wenn ausgeschlossen ist, dass Patent:innen
strafrechtlich belangt werden.
Missbrauchsräume minimieren
In verschiedenen deutschen Städten, u.a. Erfurt und Leipzig, versucht die
Polizei mit der Ermächtigung zu uneingeschränkten Personenkontrollen von
Straftaten abzuschrecken. Dabei schreckt sie zusätzlich vor großflächigen
Stadtgebieten ab und schafft ein kriminalisierendes Stigma.
- Wir fordern die Abschaffung von zeitlich unbegrenzten
verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen an sogenannten „gefährlichen
Orten“.
Die Möglichkeit der Polizei unbegrenzt Identitäts- und Taschenkontrollen in
gewissen Gebieten durchzuführen, führt zu kollektiven Verdächtigungen anhand
äußerlicher diskriminierender Stereotype. Davon betroffen sind vor allem
migrantisch-gelesene, links-gelesene und junge Menschen. „Gefährliche Orte“
begünstigen systematisch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) und ‚Racial Profiling‘, auch weil i.d.R. die Dokumentationspflicht der
Polizei entfällt. Die zur Begründung genutzten „polizeilichen Erfahrungswerte“
und Kriminalstatistiken sind unzuverlässig und selbstbestätigend. Es gibt keine
Perspektive zur Beendigung des Sonderstatus „gefährlicher Ort“. Die alltägliche
Straftat-Unterstellung der Polizei gegenüber signifikanten Teilen der
Bevölkerung bestärkt Misstrauen und drängt beträchtliche Gesellschaftsgruppen
zunehmend in einen Exklusions-Teufelskreis aus dem staatlichen Schutz.
Darüber hinaus gibt es in Thüringen aktuell keine öffentliche Möglichkeit, um
das genaue Ausmaß der festgelegten Gebiete einzusehen und eine potenzielle
Polizeikontrolle zu beachten bzw. zu vermeiden. Verschwimmende und unbekannte
Grenzen begünstigen den Missbrauch der Polizei unter anderem als Vorwand für
verdachtsunabhängige Personenkontrollen in nicht-zutreffenden Gebieten.
- Wir fordern konsequente Transparenz über polizeiliche Mittel und deren
eindeutige Grenzen.
Diskursverschiebungen durch die Polizei
Diskurse über die zusätzliche Finanzierung der Polizei, bzw. eine weitergehende
Versicherheitlichung der Gesellschaft werden immer wieder von verschiedensten
Statistiken wie die Bundeskriminalstatistik begleitet.
Diese gezielten Diskursverschiebung werden insbesondere in der Debatte um Gewalt
gegen Polizist:innen deutlich:
Das BKA behauptet beispielweise 2020 stieg die Zahl der Gewaltdelikte gegen
Polizist:innen in Thüringen um 36.6%, faktisch sank die Zahl jedoch deutlich.
Lediglich eine Änderung der Definition von Gewalttaten gegen Polizist:innen
führte zu diesen erschreckenden Zahlen.
Ein weiteres Beispiel hierfür sind die Zahlen des LKA Sachsen 2020. Wie sich
später herausstellte schrumpfte die ursprüngliche Angabe von rund 2800
Beamt:innen, die Opfer von Gewalt wurden, letztlich auf 76. Zuvor mitgezählt
wurden unter anderem Beamt:innen, die gegen Glastüren liefen, stolperten oder
sich die Faust am Gesicht von Tatverdächtigen verletzten. Dieses Verhalten der
Polizei schadet nicht nur dem politischen Diskurs, sondern auch der
Glaubwürdigkeit der Polizei. Nicht zuletzt zeigt diese Kategorisierung
mangelnden Respekt gegenüber den Beamt:innen die tatsächlich im Dienst Gewalt
erfahren oder Beamt:innen, die an einer Aufklärung von Straftaten innerhalb der
Polizei interessiert sind.
Zahlreiche Nachrichtenplattformen übernahmen die ursprünglichen Zahlen jedoch
ohne kritische Prüfung, womit sich Teile der Medien zum willigen Sprachrohr der
Polizei im laufenden politischen Diskurs machten.
- Die Angaben der Polizei und dessen Pressemeldungen sollten nicht neutrale
Informationsquelle verwendet werden, sondern eindeutig als Meinung einer
(Konflikt)partei gekennzeichnet werden.
- Weiterhin fordern wir, das Statistiken zu Polizeigewalt und Gewalt gegen
Polizist:innen künftig unabhängig und nach einheitlichen Kriterien erhoben
werden.
- Unter anderem sollte statistisch erfasst werden:
- Tötungen durch alle Polizeibehörden
- die schwere der Gewaltdelikt (gegen die Polizei)
- rassistische und diskriminierende Straftaten durch die Polizei
- lokale Verteilung von Fällen von Polizeigewalt
Rechenschaftspflicht der Polizei zu erhöhen
Wir wollen hierarchische Strukturen innerhalb der Polizei thematisieren und
durch Kontrollmechanismen und Prozesse in der Verwaltung auch Führungskräfte für
Diskriminierungen zur Rechenschaft ziehen, die durch ihre Mitarbeiter:innen
verschuldet wurden. Bisher darf die Thüringer Polizei potenzielle Straftaten in
der eigenen Behörde verfolgen, die Jusos Thüringen halten dieses System für
dysfunktional.
Wir fordern deshalb, eine eigene, unabhängige Behörde:
- bestehend aus Personen, die zu 90% nie in der Polizei tätig waren
- eigenständig Untersuchungen einleiten kann
- die mit allen Kompetenzen ausgestattet ist, um Hinweisen unabhängig
nachgehen können
dazu gehört:
- die Einsicht in Akten laufender und abgeschlossener Verfahren,
- Einsicht in Polizeiinterner,
- Betretungsrecht von Polizeidienststellen,
- keine Informationspflicht gegenüber der staatlichen Exekutive.
Die Behörde sollte tätig werden, wenn:
- persönliches Fehlverhalten eines Polizisten/einer Polizistin vorliegen
könnte
- eine polizeiliche Maßnahme eventuell rechtswidrig war
Zusätzlich sollte die Behörde die alle Verfahren an sich ziehen bei denen
Personen durch Polizist:innen getötet oder schwer verletzt werden.
- Der Behörde sind die entsprechenden Ressourcen zu Ermittlung
bereitzustellen
Wenn Polizist:innen:
- Missstände oder Fehler aufzeigen wollen
- In Konfliktsituationen geraten oder Probleme mit ihrem Dienstherrn
vorliegen
- kurzfristige psychologische Hilfe benötigen
Die Stelle des Thüringer Polizeibeauftragten kann wahlweise in die Behörde
integriert werden.
Prävention und Ausrüstung:
- Um Straftaten innerhalb der Polizei vorzubeugen fordern wir weiterhin
einen Fokus auf die Ausbildung, der Beamt:innen, anstatt immer teurere und
unnötige Ausrüstung anzuschaffen.
Bodycams haben sich in ihrer gegenwärtigen Anwendung als ungeeignet zur besseren
Aufklärung von Straftaten herausgestellt. Sie erhöhen lediglich das Machtgefälle
zwischen Beamt:innen und Bürger:innen und sind zur Strafaufklärung innerhalb der
Polizei ungeeignet, weil potentielle Täter:innen die Kamera selbst ausschalten
können. So geschehen in Frankfurt oder Dortmund. Die anhaltenden Proteste in
Frankreich zeigen, dass eine Militarisierung der Polizei mit Kriegswaffen, wie
Gummigeschosswerfer etc. lediglich zu heftigen Gegenreaktionen führt.
Tränengaswerfer, Panzerfahrzeuge oder ähnliches Material erschweren die sichere
Wahrnehmung des Demonstrationsrechts, vor allem weil es in der Praxis von
ungeübten Kräften eingesetzt wird.
- Derartigen Aufrüstungsfantasien erteilen wir deshalb eine klare Absage
- Wir fordern die Abschaffung von Bodycams
- Wir fordern weiterhin verpflichtende Schulungen in den Bereichen:
- Umgang mit Personen in psychischen Ausnahmesituationen,
- intersektionale Rassismus(prävention),
- intersektionalem Feminismus
- Menschenrechte,
- Racial Profiling(-Vermeidung),
- interkulturelle Kommunikation.
Hierin sollten auch ältere Beamt:innen verpflichtend geschult werden.
- Für Beamt:innen sollten regelmäßige Fortbildungs- und Wiederholungskurse
die Regel sein um Eskalation durch unsicheres Verhalten der Polizei zu
vermeiden. Insbesondere Polizist:innen die selten Streifendienst machen,
sollten regelmäßig in Sicherung unterwiesen werden.
- Weiterhin sollte das Bewerbungsverfahren in Bezug auf Eignung und
(politischen) Hintergrund von Bewerber:innen fokussiert werden
- Um potentielle Täter:innen innerhalb der Polizei identifizieren zu können,
fordern wir eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizist:innen, die in
Thüringen eingesetzt werden.
Nur weil die Polizei physischen zwang anwendet, handelt es sich nicht
automatisch um Polizeigewalt, jedoch sollte immer die Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben. Das Interventionsminimum ist dabei zu achten. Wann dies jedoch
erreicht ist liegt meist im Ermessen der Beamt:innen. Die Jusos Thüringen wollen
hier Rechtssicherheit für Beamt:innen und Betroffene schaffen.
Um willkürliche oder uneinheitliche Anwendung bestehender Gesetze zu verhindern,
fordern wir zusätzlich eine möglichst präzise Ausgestaltung des Polizeigesetzes.
- Begriffe wie „Handeln nach Treu und Glauben“ bzw. „einen Ermessenspielraum
nach guten Sitten“ sollte möglichst im Polizeigesetz konkretisiert werden