Veranstaltung: | Landeskonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 17. Initativanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | KV Erfurt |
Antragshistorie: | Version 2 |
Menschenunwürdige Zustände bei der Unterbringung von Geflüchteten beenden!
Beschlusstext
Menschenunwürdige Zustände bei der Unterbringung von Geflüchteten beenden!
Wieder einmal ist die Diskussion um Migration in vollem Gange. Rechte und
konservative machen Stimmung und hetzen. Sie versuchen den Leuten weiß zu
machen, dass Sie die Gemeinschaftsunterkunft mehr kostet, als beispielsweise die
Milliarden die jedes Jahr an der Erbschaftssteuer vorbeigeschmuggelt werden.
Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Menschen müssen auch wie Menschen behandelt
werden. Das dies überhaupt diskutiert und verteidigt werden muss verdeutlicht
den absolut Menschenunwürdigen Zustand dieser Debatte.
Ereignisse, wie das Feuer in Apolda bei dem ein junges Kind starb dürfen nicht
sein. Worte, die scharf genug sind, die Situation in Unterkünften zu verurteilen
gibt es nicht. Wir als Gesellschaft machen uns schuldig, indem wir
Schutzsuchende wie Kriminelle behandeln und ihnen weniger Rechte zusprechen, als
„Deutschen“ Mitmenschen.
Es braucht verpflichtende Mindeststandards für die Unterbringung von
Geflüchteten und damit eine grundlegende Veränderung der ThürGUSVO (Thüringer
Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung).
Die Jusos Thüringen fordern dahingehend:
Menschenwürdiges Wohnen für alle!
- Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten muss in allen Kommunen
möglich sein. Das Land und der Bund müssen hier die nötigen finanziellen
Mittel bereitstellen
- Die Mindeststandards müssen verbindlich für alle Unterkünfte jeder Art in
Thüringen gelten. Egal ob Gemeinschaftsunterkunft oder
Erstaufnahmeeinrichtung.
- Es soll mindestens mit einer Fläche von 10m² pro Person gerechnet werden.
Die aktuellen 6m² sind ganz klar zu wenig.
- Alleinstehende Personen sollen maximal in zweier Zimmer untergebrach
werden. Dabei muss Rücksicht genommen werden auf Lebensstil (z.B.
Schichtarbeit) und besondere Schutzbedarfe. Eine räumliche Abgrenzung, um
ein Mindestmaß an Privatsphäre zu ermöglichen muss gewährleistet werden.
- Familien müssen immer in einem eigenen Zimmer untergebracht werden.
- Es müssen genügend Bäder und Küchen mit allen nötigen Bestandteilen zur
Verfügung gestellt werden, sodass sich nie mehr als 4 Personen diese
teilen müssen. Familien müssen immer über ein eigenes Bad verfügen. Weiter
müssen sie sich die Küche mit maximal einer weiteren Familie teilen
müssen.
- Unterkünfte dürfen nicht in die Peripherie verbannt werden. Ein Zugang zur
Versorgung mit Bedarfen des täglichen Lebens muss mit dem ÖPNV
gewährleistet sein. Schulen, Supermärkte, Arztpraxen, Poststellen,
Behörden etc. müssen von der Unterkunft aus in einer für die Region
üblichen Zeit mit dem ÖPNV erreichbar sein.
- Unterkünfte dürfen im Regelfall eine Größe von 30 Personen nicht
überschreiten. Zu große Unterkünfte machen sinnvolle Sozialbetreuung durch
Sozialarbeiter:innen unmöglich. In Ausnahmen müssen Unterkünfte über 30
Menschen intern eine organisatorische Trennung in Teile mit maximal 30
Menschen vollzogen werden. Außerdem können sehr große Unterkünfte dafür
genutzt werden, große Zahlen Geflüchtete an einem bestimmten Ort
unterzubringen, um sie aus dem weiteren Stadtbild herauszuhalten. Das muss
verhindert werden.
- Es braucht einen festen Mindest-Schlüssel von Sozialarbeiter:innen mit
eigenem Büro in der Unterkunft. An vielen Orten haben sich Schlüssel von
1:100 oder sogar mehr etabliert. Wir fordern, dass solch ein Schlüssel
1:15 nicht überschreiten darf. Außerdem sollte dieses Büro acht Stunden am
Tag und fünf Tage die Woche besetzt sein, damit Bewohner:innen unabhängig
von Arbeitszeiten die Angebote zur Beratung nutzen können. Jedes Büro muss
mit einer Möglichkeit zum Videodolmetschen ausgestattet sein.
- In jeder Unterkunft muss es Gemeinschaftsräume und Kinderspielzimmer
geben, die für alle zugänglich und gut ausgestattet sind. Der Zugang zu
Sporträumen muss gewährleistet werden.
- Die Sicherheit der Unterkünfte muss immer gewährleistet sein. Die
Brandmeldeanlage muss genauso wie bei einem Studierendenwohnheim direkt an
die lokale Leitstelle angeschlossen sein.
Wohnpflicht in Sammelunterkünften streichen! §49 Abs. 2 Asylgesetz nutzen!
- Jemand der über Bekannte, Freunde, Verwandte oder auf anderem Wege die
Möglichkeit hat während seines Asylverfahrens privat unterzukommen, soll
diese Möglichkeit auch nutzen können. Dies entlastet Betroffen und
Unterkünfte.
Wir verurteilen den Migrationspolitischen Kurs der Bundesregierung aufs
schärfste!
Das Innenministerium ist nun in SPD-Hand aber Seehofers Geist lebt ganz
eindeutig weiter. Massenabfertigung durch Grenzverfahren und die Ausweitung der
Anzahl der sicheren Drittstaaten sind Ideen, die nichts mit folgenden Satz aus
dem Koalitionsvertrag der Ampel zu tun haben:
„Wir wollen die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen
beenden.“
Das Leid an den Außengrenzen wird aktuell nicht bekämpft sondern vorangetrieben.
- Wir positionieren uns ganz klar gegen die geplanten Lager an den EU-
Außengrenzen. Haft darf nicht die Antwort auf die Suche nach Schutz sein!
- Wir verurteilen Nancy Faeser und die Bundesregierung für ihre Zustimmung
im Innenminister:innenrat der EU am 8. Juni 2023 zu den Plänen der EU
Asylgrenzverfahren
- Wir fordern jede:n innerhalb der SPD Thüringen dazu auf sich klar gegen
diese Pläne zu positionieren.
Begründung
erfolgt mündlich.